EinrückungsgebShr:
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-Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei der verein. ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Nr. 249
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Postbezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg Dis einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwortl. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,
Zyernsprechanschlutz Nr. 230»
Freitag de» 24. Oktober
Fer»sprecha»schI«s; Nr. 830. 1913
Sie heutige Nummer Mim Mir dem iiuterhuuNugMuit
14 Seiten.
Amtliches.
Eandkreis fianau.
Der Portefeuiller Friedrich Haschert in Fechenheim und der Schneider Konrad Walther in Windecken sind nach bestandener Prüfung zu amtlichen Desinfektoren ernannt, ersterer für den Bezirk Bergen-Enkheim, Bischofsheim, Dörnigheim, Fechenheim, Hochstadt und Wachenbuchen, letzterer für den Bezirk Bruchköbel-Butterstadt, Eichen, Erbstadt, Eronäu, Kilianstädten, Mittelbuchen, Niederissigheim, Niederdorfelden, Oberdorfelden, Ostheim, Marköbel und Rotzdorf, sowie für die Gutsbezirke Baiersröderhof, Kinzighei- merhof, Dottenfelderhof und Eronauerhof.
Ich verweise auf meine Bekanntmachung vom 5. Oktober 1907 — A. 3514 — (Nr. 18 der amtlichen Beilage zum „Hanauer Anzeiger" vom 9. November 1907) nach welcher die auf Grund des § 8 des Gesetzes betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 28. August 1905 (Gesetzsammlung Seite 373) vorzunehmende Schlutzdesinfek- tion, welche nach Genesung der Kranken, nach seiner etwaigen Ueberführung in ein Krankenhaus oder nach seinem etlentl. Tode erfolgen mutz, in allen Fällen der im § 8 des Gesetzes aufgeführten Krankheiten von dem amtlich geprüften Desinfektor auszuführen ist.
Die Kosten der behördlich angeordneten Desinfektion sind als Polizeikosten aus Gemeindemitteln zu bestreiten, wenn der Zahlungspflichtige Haushaltungsvorstand ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhaltes diese Kosten nicht zu tragen vermag.
Die Desinfektoren haben folgende Vergütungen zu beanspruchen
1. für jede Stunde ihrer Tätigkeit — einschließlich der "Hin- und Rückreise — gleich 0,75 Mark,
2. für jede notwendige Uebernachtung 1.50 Mark.
Die Desinfektionsmittel für die Schlutzdesinfektion werden auf Kreiskosten beschafft.
Hanau den 14. Oktober 1913. A. 4606
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
F r h r. L a u r. fr..-.-.. „ ., , -- - ■
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Wahl des Steuerausschusses der Gewerbesteuerklasse in.
Zur Vornahme der Wahl von 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern des Steuerausschusses der Gewerbesteuer- klasie III habe ich Termin auf Freitag den 7. November
1. Abonnements-Konzert des Weins'schen Gesangvereins.
Jn den Sälen der Centralhalle abend vor vollbesetztem Hause der ein sein 1. Abonnementskonzert. „Gott, meine Z » v e r s i ch t" bert, der nicht recht zur Geltung führung etwas eintönig anmutete,
veranstaltete gestern Weins'sche Gesangver- Nach dem 23. Psalm von Franz Schu - kam und in der Aus-
, kam das Volkslied zu Wort, welches bei dem konzertgebenden Verein ja stets eine treue Pflege fand. Da war zuerst das „Rheinische Volkslied", bearbeitet von Carl Reinecke, dessen schwermütig-leidvoller Charakter in dem sehr breiten Tempo rechte Würdigung fand. Da war das „Minnelied", bearbeitet von Fritz Char, dessen ungestillter Sehnsucht eine angemessene Wiedergabe ward. Am besten gelangen „Feuer, Feuer!", „Die schöne Schäferin", ^E i e an den Mond" und „Der Leiermann". Hebe ich das erste, eine Schöpfung des berühmten englischen ucntrapunktikers Thomas Morley und das letzte, erne Volksliedbearbeitung A. v. Othegravens, beson- ers lervor, so geschieht das, weil sie durch ihre kunstvolle «nmmsuhrung und rhythmisch wie klanglich reizvolle Wir- rung Renner und Laien gleichermaßen fesseln. Der Chor ^'^^^^E.Schwierrgkeiten überall gewachsen und ent- ^^egrade, die angesichts seiner bescheidenen numerrschen Zusammensetzung auf ein treffliches- ausgiebi- ^ml schließen ließen. Schöne Schattierung zeigte Dt e schone Schäferin" (Volkslied, bearbeitet von Böhme), bei der die letzte Strophe in ein wunderbares pravo getaucht war^und Silchers Volksweisebearbeitung „Brite a n den Mond", in der die dritte Strophe so feurig und lebensvoll, die letzte so träumerisch intoniert wurde. Warum, müssen wir aber hier fragen, stand kein einziges patriotisches Lied auf dem Programm? In einer
d. Zs., vormittags 10 Uhr, im Bureau der Einkommensteuer-Veranlagungskommission Hanau» Hainstraße 6 —' Zimmer Nr. 3 — angesetzt.
Wahlberechtigt sind die zur Zeit der Wahl zur Gewerbesteuer veranlagten Gewerbetreibenden des Veranlagungs- bezirks dieser Klasse. Die Wiederwahl der Mitglieder des Steuerausschusses sowie die der Stellvertreter ist gestattet.
Wählbar sind nach § 47 des Gewerbesteuergesetzes nur solche männlichen Mitglieder dieser Klasse, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
Von mehreren Inhabern eines Geschäfts ist nur einer wählbar und zur Ausübung der Wahl berechtigt. Aktien- und ähnliche Gesellschaften üben Lie Wahlbefugnisie durch einen von dem geschäftsführenden Vorstande zu bezeichnenden Beauftragten aus; wählbar ist von den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes jedoch nur eins. Minderjährige und Frauen können die Wahlbefugnis durch Bevollmächtigte ausüben, selbst wählbar sind sie nicht.
Wird die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter durch die Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungsmäßig bewirkt, oder verweigern die Gewählten die ordnungsmäßige Mitwirkung, so gehen die dem Steuerausschusse zustehenLen Befugnisse für das nächste Jahr auf mich über.
Die Wahl erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln oder durch Zuruf.
Hanau den 22. Oktober 1913. 25531
Der Vorsitzende des Steuerausschusies der Gewerbesteuerklasse III und IV für den Stadtkreis Hanau.
C a st a n.
Bekanntmachung.
Das neu aufgestellte Verzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer von Hanau und Hanau-Kesselstadt liegt vom Samstag den 25. Oktober d. Zs. bis einschließlich Freitag den 7. November d. Zs. gemäß § 998 der Reichs-Versicherungs-Ordnung zur Einsicht der Beteiligten im Rathaus, Zimmer Nr. 42, offen.
In denjenigen Fällen, in denen das Gesamtergebnis der Abschätzung die Zahl von 1500 abgeschätzten Mannesarbeitslagen nicht übersteigt, können die Betriebsunternehmer gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme der einzelnen Teile und Flächen ihrer Betriebe in das Unternehmerverzeichnis innerhalb der Frist von einem Monat, welche von dem Tage der Beendigung der zweiwöchigen Auflegungsfrist zu laufen beginnt, Widerspruch bei dem hiesigen Stadtausschuß als Sektionsvorstand erheben. Dagegen steht ihnen nicht das Recht zu, die nach § 28 der Eenossenschaftssatzung in Verbindung mit â 994 der Reichs-Versicherungs-Ordnung der
der Erinnerung an große Ereignisse nachgehenden Zeit, die erst vor wenig Tagen die Wogen der Begeisterung hoch an- schwellen sah, hätte man wohl einen Widerschein in dem Vortragsverzeichnis finden dürfen.
Als Solist des Abends war Herr Joan Man6n aus Barcelona, einer der berühmtesten Geiger der Welt, gewonnen worden, und wir wissen es dem Verein Dank, daß er dem hiesigen Publikum die Bekanntschaft dieses phänomenalen Künstlers vermittelte. Jedes Wort über Man6ns Kunst bleibt weit hinter der Wirklichkeit zurück. Mit unfehlbarer Technik verbindet er eine wundersame, unvergleichliche Vortragsweise, die den Hörer bis ins Tiefste ergreift und erschüttert. Nach einer Sonate von P o r p o r a, des bekannten italienischen Tonmeisters und Lehrer- Haydns, spielte er Grave und Fuge für Violine allein von J. S. V a ch und zeigte dann noch seine eminente Virtuosität an drei mit Arpeggien und Flageolettönen gespickten Stücken: „Introduktion et Presto" (Senaille). „Der Kuckuck" (Daguin) und „Zapateado" (Sarasate) eigner Bearbeitung, die ihm stürmischen Beifall eintrugen. Die Krone seiner Vorträge war der Reigen seliger Geister aus Glucks Orpheusoper, mit dem er — wer hätte es nicht empfunden — überirdische, göttliche Welten erschloß. Aber das Wort ist ja zu armselig. Schumanns „Träumerei" war die freundliche Zugabe, mit der sich der East vom Auditorium verabschiedete.
Herr Adolf Müller, der geschätzte Dirigent des Vereins, leitete seinen Chor mit gewohnter Umsicht und Feinfühligkeit. Am Klavier saß wieder Herr Gustav Altvater, der die Begleitung des Schubertschen Psalms ausführte und dem spanischen Geigerkönig als geschickter Begleiter über alle Klippen und in alle Tiefen gewandt und mitempfindend folgte.
Abschätzung zu Grunde gelegten Einheitszahlen zu be» streiten.
Bei der Abschätzung größerer Betriebe dagegen, in denen die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeiter mehr als fünf beträgt, das Abschätzungsergebnis also die Zahl von 1500 Mannesarbeitstagen übersteigt, oder in denen der Betriebsunternehmer und sein Ehegatte weder der Zwangsversicherung noch der freiwilligen Versicherung unterliegen, ist jeder Betriebsunternehmer innerhalb der oben erwähnten einmonatigen Frist berechtigt, außer der Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Unternehmerverzeichnis auch das Abschätzungsergebnis durch Widerspruch bei dem Sektionsvocstand anzufechten, sofern er in der Lage ist, binnen einer weiteren vom Tage des Widerspruchs ab beginnenden Frist von drei Monaten seine abweichenden Behauptungen glaubhaft zu machen. Dabei würden die Widerspruch erhebenden Betriebsunternehmer den tatsächlich aufgewendeten Arbeitsbedarf mindestens für die beiden letzten zurückliegenden Jahre durch Vorlage ihrer Lohnbücher usw. oder in sonst geeignet erscheinender Weise nachzuweisen haben (§ 30 der Satzung).
Hanau den 20. Oktober 1913. 25505 Hessen-Nassauische landwirtschaftliche Verufsgenosienschaft
Sektion Hanau-Stadt.
Hild.
Bekanntmachung.
Im Hause Marktplatz Nr. 14 ist der westlich gelegene neuhergerichtete Laden, bestehend aus: einem 65 qm großen Verkaufsräume, einem anschließenden Nebenzimmer und einem 62 qm großen Kellerraum sofort zu vermieten.
Der Laden ist mit Zentralheizung und elektrischer Beleuchtung versehen.
Nähere Auskunft wird auf Zimmer Nr. 27 des Rat» Hauses erteilt.
Hanau den 20. Oktober 1913. 25061
Der Magistrat.
Dr. Gebejchus.
&Ww md uetiorene WeMMe n.
Gefunden: 1 brauner Kinderpelzkragen, 1 Päckchen (5 Gramm) baumwollenes weißes Garn, 1 blauer Arbeitskittel.
Verloren: 1 gelbledernes Damenportemonnaie mit 1 Mark.
Hanau den 24. Oktober 1913.
lieber das „Tango-Fieber"
schreibt Max Adler im „Berliner Lokal-Anzeiger": „Wo seid ihr hin, ihr goldenen, ehrlichen Zeiten, da Hänschen und Gretchen beim Tanz ein
ander fest und treu umschlungen hielten, da sie ihm offenen Blicks ins Auge sah und er sie noch etwas fester an sich drückte und leise mit der Musik summte: „Ach, einen Walzer mit dir — einen Walzer mit dir ganz allein" ... Wo seid ihr hin, ihr goldenen, ehrlichen Zeiten? Damals gingen — wenigstens im Tanzsaal — die beiden Geschlechter gemeinsam durchs Leben. Heute trennen sie sich, gehen kühl nebeneinander her, spielen miteinander Fangball, vereinigen sich stürmisch und stoßen einander wieder ab. Ach ja, das Leben wird immer komplizierter! Früher walzte man mit Hingabe, ja mit Selbstvergessenheit, und der Tanz war eine Angelegenheit des Gefühls, sogar des Herzens. Der Tango aber? Eine eminente Aufgabe des Kopfes, eine Angelegenheit der Vernunft, die schärfste Aufmerksamkeit erfordert. Früher übte man in der Tanzstunde Walzer und Polka, und was man sonst noch von den höheren Geheimnissen der Tanzkunst erfuhr, reichte gerade aus, um ein Menuett in Unordnung zu bringen. Und selbst diese Tanzstunde war eigentlich überflüssig, mehr ein Vorwand für die ersten Abenteuer des Herzens, denn tanzen hatte man, auf irgendeine geheimnisvolle Weise längst aelernt — wie man ja die schönsten Dinge dieses Lebens ohne Lehrer zu lernen pflegt. Wenn der Kapellmeister den Arm erhob, rollte das achtzehnjährige Blut ganz von selbst im Dreivierteltakt durch die Adern, und man brauchte die Füßchen nur sich selbst zu überlassen. Früher lernte man das Tanzen lachend und spielend, heute ist es bereits ein kompliziertes Studium, das gleich hinter der griechischen Grammatik sammt; und morgen werden unsere Kinder in erster Linie Tanzkünstler sein und sich im Nebenberuf als