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Gencrat-Anzeiger

EinrückungsgebShr:

Die Kgefpaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

AMliches Organ für Stadt- and Landkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteliährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,

Nr. 248 5Vmiforedi<i»id)lnf; Nr. 230.

Donnerstag den 23. Oktober

Ferttsprechanschltts; Nr. 230* 1913

Merzn

„Amtliche Beilane Nr. T'.

Amtliche«.

Eandkreis hanau.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.

Am 1. Dezember d. J. findet im Deutschen Reiche eine allgemeine Viehzählung statt, mit der in Preußen zugleich eine Obstbaumzählung verbunden ist.

Die hierzu erforderlichen Formulare werden den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern in den nächsten Tagen ohne Anschreiben übersandt.

Ein etwaiger Mehrbedarf dieser Formulare ist mir um­gehend mitzuteilen.

Wegen der den Ortsbehörden bei der Zählung obliegen­den Arbeiten verweise ich auf die §§ 3—7 der im Formular D abgedruckten ministeriellen Bestimmungen. Die hier­nach einzurichtenden Zählbezirke sind alsbald zu bilden und, daß dies geschehen, mir bestimmt bis zum 5. L Mts. anzu­zeigen.

Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, daß die unter der Bevölkerung immer wieder auftretende Annahme, daß die Viehzählung zu irgend welchen steuerlichen Zwecken er- fotge, irrig ist, weil die Zählung lediglich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die Herren Bürgermeister und Eutsvor- steher wollen nötigenfalls ebenfalls die erforderliche Auf­klärung geben.

Hanau den 20. Oktober 1913. V. 6775

Der Königliche Landrat.

Frhr. La u r.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau neigenen, im Grundbuche von Hanau, Band 40 Artikel 2525 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsver­merkes auf den Namen des Maurermeisters Johann Heinrich Hack in Hanau eingetragenen Eundstücke: ZZ 534/26 Acker an der Körnerstraße 3,82 ar,

45/100 Reinertrag, ZZ 535/26 Acker an der Körnerstraße 3,83 ar,

45/100 Reinertrag,

ZZ 536/26 Acker an der Körnerstraße

1,58 ar

18/100 Reinertrag 1,30 ar*

9/100 Reinertrag

Art. 2147 der Erundsteuermutterrolle am 17. Dezember 1913, vormittags 10 Uhr,

Die letzten Tage non Pompeji. Filmschauspiel in 1 Vorspiel und 6 Akten nach dem gleichnamigen Roman von Edward Bulwer-Lytton.

Zur Vorführung im „Centrnltheater" (Paradeplatz) vom 25.—31. Oktober.

Als 1834 der englische Lord Edward Bulwer-Lytton seinen bald in alle Kultnrsprachen übersehen Roman „Die letzten Tage von Pomveji" veröffentlichte, hat er sich wohl nicht träumen lassen, daß sein mit genialer Phantasie ge­schaffenes Kulturbild aus der untergegangenen Stadt noch einmal in einem packenden, unmittelbar belebenden Zeitbild nachgeschaffen und durch die Wiedergabe im Film der Allge­meinheit veranschaulicht werden könnte. Wenn auch die lebensvolle Schilderung Bulwers zur Darstellung reizen mußte, wer sollte das kostspielige Unternehmen ausführen, eine verschollene Kultiirzeit bis zu ihrem tragischen Ende für ein einziges Schauspiel in ihrer ganzen Größe und in jeder Einzelheit wirklichkeitsecht neu erstehen zu lassen? Nur der Film mir feinen schier unbegrenzten Mitteln.

Alle Sitten und Gebräuche der Menschen deS alten im Jahre 79 n. Chr. infolge eines Ausbruches des Vesuvs durch einen Regen von Lapilli und Asche verschütteten Pompeji, feine herrliche Landschaft und feine prächtigen nach Bulwers Schilderung im Film wieder jur "imtchung. Es ist ein heißer Boden, auf dem die ^r^ontpejis ausgewachsen sind. Wie ihre Heimaterde Muhenden Naturgewalten, so ist auch das Innere dieser Men chen von stnnenglühenden Leidenschaften durchwogt. In ihrem ganzen Wesen stehen sie daher schon von Naiur aus m einem schroffen Gegensatz zu der abgeklärten Seelen- Harinonie dcr zugeivandertcn Griechen, die der Stadtanlage ipompeju, wie die hervorragenden Filmaufnahmen zeigen werden, einen Hauch der Schönheit ihrer heimischen Ban- kunst ver!k!.)en. Uns diesen Nassengegensätzen zwischen Italienern und Griechen muffen tragische Konflikte erwachsen, die unter Umstanden mit aenau solcher Gewalt zum Aus­

durch das unterzeichnete Gericht, an der Eerichtsstelle, Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 21, versteigert werden.

Hanau den 17. Oktober 1913. 25399

Königliches Amtsgericht, Abt. 6.

LukwirMüftlilher Kre'isverei« §mi

Nächste Versammlung Samstag den 25. d. Mts., nachmittags 2^2 Uhr, im Gasthaus „zum goldnen Löwen" hier.

Tagesordnung.

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Ve'prechung über die diesjährigen Ernteergebnisse.

3. Besprechung über die Aenderung in der Haltung der Deckhengste für den hiesigen Kreis.

4. Besprechung über die diesjährigen Ergebnisse der Kreisjungviehweide.

5. Besprechung über die im Jahre 1915 abzuhaltende Kreistierschau.

6. Berichterstattung über die im letzten Sommer aus­geführten Besichtigungsreisen.

7. Berichterstattung der Delegierten über die letzte Generalversammlung des Vereinsausschusses der Landwirtschaftskammer in Frankenberg.

8. Sonstiges.

Die Herren Bürgermeister wollen vorstehende Be­kanntmachung in den Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen.

Hanau den 18. Oktober 1913.

Der Vorsitzende.

Frhr. Laur, Landrat.

®Ä!« Md »â« kWUKM K.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit 10 Pfg. und einer Rechnung für Frau A. Hoffmann.

Verloren: 1 goldener Herrenring mit bläulichem Stein mit Monogramm K. W., 1 schwarzer Sammet­gürtel mit nordischer Schnalle.

Abhanden gekommenn: 1 großer viereckiger Mülleimer.

Hanau den 23. Oktober 1913.

Politische MNndschav.

Der Kaiser tritt seine Reise nach Oesterreich heute an. Die Ankunft in Bencschan ist auf 5 Uhr 40 Min. festge­setzt. Von dort begibt sich der Kaiser nach dem Jagdschloß Konopischt. Für Freitag und Samstag sind Jagden festge­setzt. Im Gefolge werden sich befinden: Hausmarschall Freiherr von Lyncker, Generaladjmant Oberstleutnant v. Plessen, General â la suite G neva-major von Ch lins, Flügel­

bruch drängen wie die nnheilvotteit vtllkaiiischen Mächte des Vesuvs. Es ist darum gewissermaßen ein Spiegel des all­mählich bis zum Ausbruch gesteigerten unsichtbaren Kampfes der Naturgewalten des feuersp icnden Berges, wenn der Dichter noch in den letzten Tagen Pompejis unter seinen Einwohnern ein furchtbares 9laffenbrama sich abspielen sieht.

Glaukus, ein eingewanderter Grieche, liebt Ione, die als Neapolitanerin griechischer Abstammung ist — Neapolis ist ursprünglich der Name einer Gricchenkolonie und heißt auf deutsch „Neustadt", die neue Stadt, die die griechischen Aus­wanderer in der Fremde sich gegründet haben. Aber auch der italienische Jsisprrester Nrbar ist von der Schönheit Jones gefesselt, und in wilder Leidenschaft schreckt er, nach­dem Verleumdungen des Glaukus ohne Erfolg bleiben, vor keinem Verbrechen zurück, die ihm nicht willfährige Griechin in feine Gewalt zu bekommen. Dabei weiß er die heiße Liebe der abergläubischen Italienerin Iulia, deren Werbnngen GlaukuS stets kühl abgewiesen hat, sich zu Diensten zu machen, indem er ihr statt eines Trankes, der ihr des Glaukus Liebe gewinnen soll, einen G-ittraiik mischen läßt, durch den Glaukus vorübergehend ma ilsinnig werden muß. Den Trank mischt eine Hexe in einer von Schlangen be­wachten Höhle am Fuße des Vesuvs. Hier ist also ein symbolischer Berührungspunkt zwischen den menschlichen Leidenschaften und den Naturgewalten gefunden, die beide zur Katastrophe drängen. Ein tragisches Geschick will es, daß nicht Iulia, sondern eine griechische Sklavin, die blinde Nidia, Glaukus den verhängnisvollen Trank reich', dessen geheimnisvolle Bedeutung als angeblichen Liebestrank sie kennt. Sie verdankt Glaukus Freiheit und ein menschen­würdiges Da ein, sie verschont ihm die Tage durch den Ge­sang heimailicher Oden und ist ihm eine anfopFrnde Ge­fährtin. Ihre dankbare Verehrung für ihren Befreier hat sich längst in innige Liebe gemanbelt für den, den sie nie besitzen kann. Da kommt der Trank, durch den Jnlia kurz

vor seiner Hochzeit mit Ione den Glaukus für sich zu ge- J-— „ . - -

winnen hofft. Sie entwendet ihn und reicht ihn selbst dem ! Friedens und inmitten des Gartens errichten sie geliebten Manne dar. «Nur diese Stunde sei einmal mein: « für Nidia. ihre entsagende Lebensretterin.

adjutant Oberstleutnant v. Mu tius, Leibarzt Oberstabsarzt Dr' von Niedner, Wirklicher Geheimer Rat von Treutler, Ver- tieter d"s Auswärtigen Amis. — Die Abreise von Beneschau erfolgt am Samstag abend. Am Sonntag den 26. d. M. trifft der Kaiser vormittags 11 Uhr in Penzing ein und begibt sich von dort nach dem Schloß Schönbrunn. Die Rückfahrt von Penzing wird um 9 Uhr abends angetreten. Der kaiserliche Hofzug passiert Breslau am Montag den 27. d. M., gegen ^28 Uhr morgens, den Bahnhof Friedrich­straße um 1 Uhr 25 Min. mittags und trifft um 2 Uhr 17 Min. in Station Wi'dpark ein.

Das „Bedauern" des Kronprinzen. In unterrichteten Berliner politischen Kreisen ist man sich, wie unser Berliner Vertreter meldet, darüber einig, daß die in verschiedenen Blättern auftauchende Lesart, das von der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" festgestellte „lebhafte Bedauern" des Kronprinzen darüber, daß sein Brief an den Reiche kanzler öffentlich erwähnt worden sei, beziehe sich nicht auf die Bekanntgabe des kronprinzlichen Schreibens durch die „Leipziger Neuesten Narichten", sondern stelle eine Art Ab­bitte des Kronprinzen für die Mitteilung seines Briefes an das genannte Leipziger Blatt dar, auf den Urheber der Indiskretion zurückzuführen ist und einen Versuch desselben bedeutet, sein Verhalten auf Kosten des Kronprinzen zu rechtfertigen. Man ist sich aber auch darüber einig, daß dieser Versuch ohne jede tatsächliche Grundlage ist.

Verzicht oder Verpflichtung des Welfenhauses ist der Titel eines Artikels, den der Tübinger Staatsrechtslehre: Prof. v. Blume soeben im „Tag" veröffentlicht hat. Bei ruhiger und klarer Prüfung der Tatiachen sowohl vom juristischen wie vom politischen Standpunkt aus ergibt sich folgendes: Man verlangt vom Prinzen Ernst An^ fft, daß er einen staatsrechtlich bindenden Verzicht auf Hannover aus- spricht. Ein solcher Verzicht ist jedoch unmöglich, da Han­nover von Rechtswegen preußische Provinz ist und daher als Staat nicht mehr bestellt. Ein Verzicht auf das Monarchen­recht kann auch nur b..:i eigenen Staate gegenüber statt- finden. Es fehlt somit sowohl der Gegenstand des Ver­zichtes wie der Empfänger der Verzichtserklärung. Preußen würde sich außerdem . mit sich selber in Widerspruch setzen, wenn cs einen staatsrechtlichen Verzicht des Welfenhauses verlangt hätte. Worauf es vielmehr anfommt, ist eine Ver­pflichtung des Welfenhauses, den gegenwärtigen Rechtszustand nicht anzufechten. Wenn nun der Prinz Ernst August ver­sichert hat, daß er nichts gegen den Bestand Preußens unter« nehmen und unterstützen werde und diese Erklärung auch für seine Nachkommen gelten lassen will, so hat er damit für sich und seine Nachkommen versprochen, den gegenwärtigen Nechtsznstand des früheren Königreichs Hannover nicht an» zufechien. Die Erklärung des Prinzen Ernst August wird daher dem Bundesrat genügen müssen, da sie die erfordere

sterben, ach sterben soll ich allein" zuckt es dabei durch die Sinne der Harfensängerin.

Aber der Wahnsinnstrank tut seine Wirknng. In geistiger Umnachtung stürzt Glankus mit einem Schwert in der Hand in den Jfishain. Arbar beobachtet, wie sein Rivale vor einem Jsispriester zusammenbricht. Hinterrücks ersticht er den Priester, drückt dem ohnmächtigen GlaukuS das Schwert in die Hand und bezeichnet ihn als den Mörder. Doch Arbar hat einen Mitwisser seiner Tat, der ihn be­obachtet hat, und die blinde Nidia, die zu ahnen beginnt, daß Glankus das Opfer eines Racheanschlages geworden ist, ruht nicht eher, bis sie trotz Rot und Gefahren burd) List das schändliche Falschspiel des Priesters aufgedeckt hat. Das gelingt ihr allerdings erst, als Glaukus bereits als Mörder den Löwen in der Arena preisgegeben werden soll.

In dem Angcnblick aber, als in dem gewaltigen, von 3000 Personen besuchten Amphitheater dem Priester seine Schandtaten vorgeworstn werden, ertönt der Schreckensruf * „Der Vesuv erwacht!" Der Himmel riet finstert sich, Rauch­wolken breiten sich über das Theater. Glühende Lavamaffen fallen aus der Luft wie Regen. Das Volk steht in dem Naturereignis ein Gottesgericht und wirft den Priester hinab in den Löwenkäfig. Dann verläßt alles den Zirkus in wilder Flucht. Ais ein schaurig-schönes Schauspiel steigert sich der Ausbruch des Vesuvs bis zu seiner ganzen Furcht- barfeit. Ein wahres Wunderwerk hat die Filmtechnck in

dieser Veranschaulichung zur Wirklichkeit gemacht.

Glankus und Jone fliehen, geführt von Nidia, die trotz ihrer Blindheit den Weg kennt, an den Strand und stoßen in einem Nachen auf das Meer hinaus, wo einzig und allein Rettung vor dem Ascheregen zu finden ist. Fernab vom Ufer stürzt plötzlich Nidia ins Wasser und versinkt, ohne daß eine Möglichkeit sich fände, sie zu retten. War's ein unglücklicher Zu-all, war's Absicht. — „Sterben, ach sterben, soll ich allein." Ihr Los hat sich erfüllt. Glaukus und Fone gründen in der griechischen Heimat ein Heim deS

........- - ■ - "! ein Denkmal