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18. Oktober
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Hanau den 2. Oktober 1913. 23833
Tpt Maaisirat.
I. A.: Bartmuß.
Eine Anzahl beteiligter Handwerker hat bei mir die Errichtung einer Zwangsinnung für alle diejenigen beantragt. welche im Stadt- und Landkreise Hanau das Tapezierer-, Sattler-, Polsterer- und Posamentierer- Handwerk als siebendes Gewerbe selbständig betreiben, gleichviel, ob dieselben der Regel nach Gesellen oder Lehrlinge halten oier nicht.
Ich habe daher auf Grund der Bestimmung unter Ziffer I00 der Ausführungsanweisung zur Reichsgewerbeordnung vom 1. Mai 1904 den f errn Bürgermeister Hild in Hanau zu meinem Kommissar bestellt zur Ermittelung, ob die Mehrheit der beteiligten Handwerker im Beziirk der geplanten Zwangsinnung der Einführung des Beitrittszwangs zustimmt. (A II G 1614).
Castel den 15. Sevtember 1913
Der Regierungspräsident.
I. Ä : Schede.
Dekannrmacyung.
Die Aeußerung für oder gegen die Errichtung einer Zwangsinnung für das Tapezierer-, Sattler-, Polsterer- und Posamentiererhandwerk im Stadt- und Landkreise Hanau sind bei mir entweder schriftlich bis zum 1. November d. Is. oder mündlich in der Zeit vom 20. Oktober cr. bis 1. November d. Is. werktäglich in der Zeit von 10 bis 121» Uhr vormittags im Rathaus Zimmer Nr. 42 abzugeben.
Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche im Stadt- und Landkreise Hanau das Tapezierer-, Sattler-, Polsterer- und Posamentiererhandwerk selbständig betreiben, zur Abgabe ihrer Erklärung mit dem Bemerken auf, daß nur solche Erklärungen gültig sind, welche erkennen lasten, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zustimmt oder nicht, und daß nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Erklärungen unberücksichtigt bleiben.
Es wird noch bemerkt, daß auch diejenigen ihre Erklärung abzugeben haben, welche den Antrag auf Errichtung der Zwangsinnung unterschrieben haben.
Hanau den 8. Oktober 1913. 24541
Der Kommissar.
Hild, Bürgermeister.
Bezirks-Polizeiverordnung betreffend die Arbeiterfürsorge auf Bauten.
Auf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung Seite 195) und der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung Seite f529) wird mit Zustimmung des Bezirksausschustes und nach Anhörung der Hesten-Nastauischen Baugewerksberufsgenosten- schaft für den Umfang des Regierungsbezirks Castel folgende Polizeiverordnung erlösten:
8 1.
Die Bestimmungen dieser Polizeiverordnung finden Anwendung
a) bei Hochbauten, wenn einschließlich der Poliere und Lehrlinge mehr als 10 Personen zur Zeit der Rohbauaus- führung gleichzeitig auf dem Bau beschäftigt sind; während der Rohbauausführung vorübergehend beschäftigte Arbeiter, wie Zimmerleute und Stacker, werden nicht in diese Zahl eingerechnet.
b) Bei Tiefbauten, welche von Unternehmern ausgeführt werden, wenn an einer bestimmten Stelle des Baues mehr als 10 Personen länger als 1 Woche gleichzeitig beschäftigt werden. und endlich, wie voll sein Herz von den tröstlichsten Hoffnungen sey. — Wahrscheinlich bestimmte er in der Folge dieses Lied jedesmal zu einem Danklied nach glücklich geendigten Kriegen, wo immer die lebhafteste Dankbarkeit seinem frommen Herzen entquoll. — In unsern Textesversen schildert er besonders lebhaft die Hülfe Gottes in den drohendsten Gefahren, ihre Größe, zugleich aber auch seine Ohnmacht — um alles zu entfernen, was den Dank und das Vertrauen zu Gott, seinem Helfer, schwächen könnte. —
Wie passend sind diese Worte Davids für uns und auf unsern Zustand gewählt? wie schicklich in Beziehung auf die Feyer des heutigen deutschen, Gott gewiedmeten, Be- freyungssestes! Wovon könnten wir uns also zweckmäßiger unterhalten, als
I. von den Unglückstagen und dem darinn ausgestandenen von unsern Feinden und Hassern UNS zugefügten Elend? — Womit können wir besser uns beschäftigen, als:
II. mit dem allmächtigen Befreyer — auch unsere Zuversicht! — um bewegt zu werden, ihm Dank, Vertrauen und fromme Entschließungen zu widmen?
Blicket nur zurück, M. Z. was seit einer so langen Reihe von Jahren unser deutsches Vaterland unter dem Einfluß eines fremden von uns so verschiedenen Volks und unter den so verderblichen Grundsätzen destelben war. Konnte David ärgere Feinde haben, eifrigere Hasser als mit. Davids Feinde waren offenbare gegen ihn erklärte Feinde, aber die unfrigen nannten sich Freunde, ihr Anführer nannte sich unfern Beschützer, der immer, nach seinen Aeußerungen — Deutschlands Wohl, Ehre und Ruhm bezwecken wollte. — Doch jeder weiß die Freundschaft, die er uns erzeigte, jeder, vom Palast bis zur Hütte, kennt den Schutz, den er verlieh. Jeder weiß Tausende fühlen's und haben es tief empfunden, wie entzweyet, zerrissen, ja geschändet, ärger als Sclaven geschändet, wir Deutsche wurden. durch
Zur Benutzung während der Arbeitspausen und bei ungünstiger Witterung, sowie zur Aufbewahrung von Kleidern. Lebensmitteln und Eßgeschirr muß für die an Bauten beschäftigten Arbeiter ein allseitig dicht umschlossener, mit Fenstern genügend versehener, lüftbarer Unterkunftsraum geschaffen werden, der im Mittel mindestens 2,20 Meter im Lichten hoch sein muß und dessen Grundfläche derart zu bemessen ist, daß auf jeden am Bau dauernd beschäftigten Arbeiter (§ 1) eine Fläche von wenigstens 0,75 Quadratmeter entfällt.
8 3.
Der Unterkunftsraum muß mit festem Dielenfußboden versehen und in der kälteren Jahreszeit heizbar sein. Für die dauernd auf dem Bau beschäftigten Arbeiter sind in den Unterkunftsräumen Sitzplätze und Tische zur Verfügung zu stellen.
Sinkt in der Zeit vom 1. November bis 1. April die Außentemperatur unter + 10 Grad Celsius, so ist der Unterkunftsraum genügend zu erwärmen.
Baumaterialien irgend welcher Art dürfen in den Unterkunstsräumen nicht gelagert werden.
Bei Tiefbauten müssen diese Räume so belegen sein, daß der Beschäftigungsart eines jeden Arbeiters von der Unterkunftsstätte der Regel nach höchstens 500 Meter entfernt ist.
Für schwimmende Unterkunftsräume findet die Vorschrift über die notwendige lichte Höhe keine Anwendung.
8 4.
Den Arbeitern muß auf der Baustelle die Möglichkeit gegeben sein, Speisen und Getränke zu erwärmen.
Bei Tiefbauten außerhalb geschloßener Ortschaften sind die Wärmevorrichtungen unmittelbar bei der Baubude anzulegen.
Während der kälteren Jahreszeit kann die Heizanlage der Baubude zugleich als Wärmevorrichtung für Speisen und Getränke eingerichtet und benutzt werden.
8 5.
Bei Bauausführungen, vergl. § 1, müssen für die Arbeiter Aborte in solcher Anzahl vorhanden sein, daß ein Sitz (Brille) für höchstens 25 Personen dient. Zwischen je zwei Sitzen sind Scheidewände anzubringen.
Für am Bau beschäftigte Frauen sind besondere Bedürfnisanstalten zu errichten.
Die Aborte mästen möglichst entlegen von den ttnter- kunftsräumen (§ 2) der Regel nach mindestens 6 Meter davon entfernt, aufgestellt werden; sie müssen genügend hell und derart eingerichtet sein, daß von außen nicht hinein gesehen werden kann. Erforderlichenfalls sind vor den Türen Blenden anzubringen. Die Aborte dürfen keine durchlässigen Gruben erhalten. Sie sind entweder an eine öffentliche Entwässerungsanlage vorschriftsmäßig anzuschließen, oder es müssen wasserdichte Tonnen, welche nach Bedarf sortzuschaffen und durch leere mittels Kalkanstrichs desinfizierte Tonnen zu ersetzen sind, aufgestellt werden. Die Tonnen sind durch Sitz und Stoßbretter zu verdecken.
Bei freier, von Wohngebäuden entfernter Lage der Baustellen kann die Ortspolizeibehörde die Herstellung einer Erdgrube gestatten.
8 6.
Bei den für die Arbeiter bestimmten Aborten ist ein Pistoir anzulegen.
8 7.
Die Unterkunftsräume und die Aborte sind stets in reinlichem Zustande zu erhalten.
Die Behälter für die Pistoirs sind nach Bedarf, mindestens täglich zu entleeren. Die Aborte und Pistoirs sind nach Erfordernis zu desinfizieren.
8 8.
Auf jeder Baustelle ist gutes Trinkwaster bereitzuhalten.
§9.
Vom 1. November bis 1. April dürfen Stuckatur-, Maler-, Putzer- und Töpferarbeiten in Neubauten, und solchen Umbauten, die diesen gleich zu achten sind, nur dann aus- iw«-^«w»w„B1m...«n,...^»»^.«i^^ IIMnWWTWW'M'MMre^.'aEgaMWMjBBBBMB^^ I । MÄ» jenen Anführer und seine nichtswürdigen Miethlinge. Zerstörte in Schutt und Aschenhaufen verwandelte Städte und Dörfer — Länder verwüstet, gänzlich unkenntlich gemacht ihren Bewohnern durch gräuliche Plünderungen, an den Bettelstab gebrachte Familien — traurende, kinderlos gemachte Eltern — Menschen durch Krankheiten und Wunden des kostbarsten Gutes, der Gesundheit, ja des Lebens beraubt: dieß, dieß, Geliebte — sind die Denkmäler der Freundschaft und des Schutzes, des Wohls und der Ehre jenes ruhmsüchtigen Menschen, die er, so weit Deutschlands Gränze reicht, ja, was sage ich? von einem Ende Europas bis zum andern aufgerichtet hat. Doch was bedarf es dieses weiter zu schildern! Auch unter uns, auch hier stehen manche, die das gesehen, gehöret, empfunden, schmerzhaft empfunden, bey denen noch jetzt nicht die Wunden vernarbt, die Thränen des Verlustes und Schmerzes noch nicht gestillt sind — und doch war es bey uns, wegen den weisen Vorkehrungen unserer Obrigkeit, und Gottes gnädigem Schutze noch leidlicher als bey unsern Nachbarn nahe und ferne.
Doch größer noch, als diese Plagen, war das Uebel, das der Zeitgeist dieses Volks unserer Religion, unsern Sitten, unsern Gesetzen zufügte: — Gottesvergestenheit, ja öffentliche Verachtung des höchsten Wesens; Laster der schändlichsten Art, deren sich das roheste Volk der Vorzeit schämen würde; — Verdrehung und Mißbrauch der heiligsten Gesetze, die Deutschlands Völker so lange ehrwürdig erhielt, — schlichen ein, nahmen in allen Ständen und Altern mehr oder weniger überhand, entarteten so viele deutsche Herzen, daß sie zu Vaterlandsverräthern, zu Geiseln ihrer deutschen Brüder, die, schändlich genug, mit ihren Lehrern und Begünstigern und Helfern in der teuflischen Kunst, die Menschen zu quälen, wetteifernd nicht achteten die Thränen, nickst die Klagen, nicht die Notb der Bedauernswürdigen,
geführt werden, wenn die Räume, in denen gearbeitet wird, durch Türen und Fenster verschlossen sind.
Die nur vorläufige Anbringung derartiger Verschlüsse ist für genügend zu erachten.
8 10.
Erforderlichenfalls kann von der Polizeibehörde angeordnet werden, daß die Räume, in denen gearbeitet wird, erwärmt werden.
Die Verwendung von offenen Koksfeuern im Innern eines Baues ist verboten
8 11.
Für die am Tage der Verkündigung dieser Polizeiverordnung bereits vorhandenen Unterkunftsräume können Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 2, 3 und 5 Abs. 1 durch den Landrat, in Städten mit über 10 000 Einwohnern durch die Ortspolizeibehörde im Einvernehmen mit dem Gewerbeinspektor zugelasten werden. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen Behörden entscheidet der Regierungspräsident.
Für später errichtete Räume können Ausnahmen von den Bestimmungen der §£ 2, 3 und 5 Absatz 1 durch dieselben Behörden jedoch nur bei vorübergehenden Anlässen und nur auf die Dauer von 6 Monaten zugelasten werden.
8 12.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizeiverordnung werden mit Geldstrafen bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
8 13.
Vorstehende Polizeiverordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
8 14.
Zugleich mit dem Inkrafttreten der vorstehenden Vorschriften werden die im hiesigen Regierungsbezirk bestehen den Ortspolizeiverordnungen betreffend Arbeiterfürsorge aus Bauten aufgehoben. (A. III. 5111.)
Castel am 26. September 1913.
Der Regierungspräsident. Graf von Bernstorff.
Vorstehende Polizeiverordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Hanau den 8. Oktober 1913.
Städtische Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister.
Dr. G e b e s ch u s.
Bekanntmachung.
Auf mündliche Anfragen werden die katafteramtlichen Vermessungsgebühren vor Beantragung der Vermessung mitgeteilt.
Königliches Katasteramt II. 24263
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Politische Rundschau. 'ursrpsr (
Eine amtliche Erklärung zur Welfenfrage. Die Nord Allg. Zeitung schreibt: In einem Artikel des Hannoverschen Couriers wird die bevorstehende Erledigung der Braunschweigischen Thronfolge als ein politisches Opfer, das dynastischen Rücksichten gebracht werde, scharf getadelt. Weil des Kaisers Tochter den letzten Welfensprossen zum Gemahl erkoren habe, gehe man über wichtige Reichsinteresten hinweg und treibe Hauspolitik. Der hierin liegende Vorwurf gegen seine Majestät den Kaiser und König kann nicht scharf genug zurückgewiesen werden. Mögen auch die Ansichten über die Bedingungen für die Thronbesteigung des Prinzen Ernst August in Braunschweig noch auseinandergehen, fest steht jedenfalls, daß für die Haltung des Kaisers und seiner Regierung nicht die Heirat der Kaisertochter und dynastische Hausinteresten, sondern die von dem Prinzen vor seiner Verlobung und Hochzeit mit Zustimmung seines Herrn Vaters gegebenen Erklärungen und die damit für die Zukunft dem Reiche und Preußen geleisteten Garantien entscheidend waren. deren Mark sie aussaugten. — Gewiß, wir würden, wäre es so fortgegangen, aufgehöret haben, ein Volk, ja Christen zu seyn! —
O wie pastend auf unsere Fürsten, wie pastend auf uns schildert der heilige Sänger in unserm Texteslied die Gefahren, worinn wir alle schwebten, unter dem Bild großer Wasterfluthen, in welcher wir mit jedem Augenblick unvermeidlich umkommen müßten. Aber die Güte des Herrn war es, daß wir nicht verdarben, seine Barmherzigkeit hatte doch kein Ende, ob wir gleichwohl mehr oder weniger ihn verlasten und menschliche Anstalten höher als seine Gebote und Gesetze gehalten hatten.
Wie viele vergaßen die Beyspiele aus der Geschichte aller Völker und hielten diesen Verheerer Deutschlands mächtiger als Gott — und die Auswüchse seines Gehirns für die höchste Weisheit, streuten ihm mit dem niedrigsten Sclavensinn Weihrauch, betäubten ihre Vernunft und ihr Gewissen, um desto blinder seine unmenschlichen Befehle auszurichten! Nur die stillen, edlen, wahren deutschen Herzen, in Palästen und in Hütten, duldeten und schwiegen voll des tröstlichen Gedankens: der Herr ist meine Zuversicht! — Und, o wie erfüllt wurde diese ächte Hoffnung! wie erfüllt diese heilige, so tröstliche Wahrheit: der Herr ist noch und nimmer nicht von seinem Volk geschieden.' Er bleibet ihre Zuversicht, ihr Schutz, ihr Heil, ihr Frieden! Stärker können wir die Hülfe unsers Gottes nicht ausdrücken, als David hier: Er reicht' aus seiner Höhe mir die Hand, ergriff mich, zog aus tiefen Wassern mich hervor, errettete mich rc. — Der deutsche Geist erwachte; — die Liebe zum Vaterland brach mächtig hervor, wie die Strahlen der Sonne durchs dichteste Gewölks; kraftvoller Muth verscheuchte die Feigheit und das Drohen welscher Tyranney. Mit Gott, fürs Vaterland und für Deutschlands Freyheit!. riefen Fürsten und Edlen — mit Gott: die starken, rüstigen deutschen Männer in allen Heeren der Deutschen: — und zerschmettert wurde in Leivzias