StmckckuvgsgebShr:
General-Anzeiger
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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des
Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Kasan.
Viertelsährlich 1.80 Mk., monatlich 6g Pfg., für Post, bezug viertellährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.
Die einzelne Nummer kostet 5 Psg.
verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Nr. 241 N«rnspr«chanschlitst Nr. 230.
MiMvcch den 15. Oktober
Ncrusprrchanschlutz Nr. 230. 19 * a
Sie heutige Hummer mW auSeriem llnterhoultngsblatt 13 Seiten.
Amtliches.
Stadt- und Landkreis ksânau
Anläßlich der Feier der hundertjährigen Wiederkehr des Tages der Schlacht bei Leipzig sind die sämtlichen Bureaus im Kreishause am 18. d. M. geschlosien.
Hanau den 15. Oktober 1913. V. 6895
Der Kgl. Landrat und Polizeidirektor.
F r h r. L a u r.
Candkreis Hanau.
In den letzten Jahren haben sich an Bahnübergängen, (sowohl auf Haupt- als auch Nebenbahnen) namentlich an den nicht bewachten oder nicht mit Schranken versehenen Uebergängen, zahlreiche Unfälle dadurch ereignet, daß die Fuhrleute bei Annäherung an die Uebergänge den Bewegungen der Züge auf den Bahnstrecken, den gegebenen Signalen und den aufgestellten Warnungstafeln gar keine oder nur ungenügende Aufmerksamkeit schenkten und leichtsinnig darauf losfuhren. Diese Fuhrleute bringen ihr Leben und die Gesundheit anderer in Gefahr und setzen sich selbst einer Anklage wegen Eisenbahntransport-Gefährdung aus.
Indem ich nachstehend die §§ 8 und 9 der Regierungs- Polizeiverordnung vom 15. April 1909, abgedruckt in Nr. 10 der amtlichen Beilage zum „Hanauer Anzeiger" pro 1909, veröffentliche, mache ich den Führern von Fuhrwerken die strafte Beachtung dieser polizeilichen Bestimmung zur Pflicht. Wenn die letztere stets genaue Beachtung findet, namentlich beim Passieren von Bahnübergängen, werden sich die Gefahren und Unfälle vermindern.
Die mir unterstellten Polizeiorgane werden hiermit angewiesen, auf die Beachtung der fraglichen Polizeivorschrift ganz besonders zu achten und jeden Uebertretungsfall zur Bestrafung zu bringen. Die erfolgten Bestrafungen sind durch die Ortspolizeibehörden zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Hanau den 13. Oktober 1913. V 6897 Der König!. Landrat. Frhr. L a u r.
8 8.
Der Führer eines Fuhrwerkes darf während der Fahrt weder schlafen, noch betrunken sein. Er muss während der Fahrt entweder auf dem Fuhrwerk selbst seinen Platz
Moniert des GesWgoneins „Sailer“.
Für das am Dienstag den 4. November d. J. stattfindende Konzert des Gesangvereins „Sumser" ist gestern die Subscriptionsliste in Umlauf gesetzt worden. Bestellungen auf Zusendung derselben oder Bestellungen auf sofortige direkte Ueberweisung von Plätzen nimmt Herr Rudolf Marx, Nußallee 27, Telephon 597, entgegen. Die rechtzeitige Sicherung von Konzertbilletts erscheint geboten. Denn die bereits jetzt schon stark einsetzende Nachfrage nach Eintrittskarten berechtigt zu der Annahme, daß dem diesjährigen Konzert der „Sumser" webet das'elbe überaus große Interesse entgegengebracht wird, wie dem vsr- jâhrigen, als der Chor dieses allseits beliebten und ältesten Hanauer Gesangvereins zum ersten Male unter der musikalischen Leitung Karl Fr. Appels auftrat und als mitmitwirkende Solisten einen Hans Lange und Robert Hutt sich verschrieben hatte. In dem bevorstehenden d-es- sährigen Konzert sind zur solistischen Mitwirkung der Pianist Manelbord und der Kammersänger Professor A l ex a ti» "Er Heinemann verpflichtet worden, jener stimm- und ooi nagsgewaltige Baritonist, den die Fachpresse des In- und 'Auslandes einmütig in die Reihe der fünf e r st e n Konzertsanger der Gegenwart stellt.*) Das C h v r p r o g r a m m verzeichnet Nummer für Nummer ganz neue, hier noch niemals zum Vortrag gebrachte Männerchöre. (Preise der Platze: num. Platz 3.- Mk., Saalplatz 2.— Mk., N e b e n s a a l 1.50 M k.)
♦) Anm. der Redaktion: Alexander Heinemann ist auch in unterer Stadt kein Unbekannter. Er hat vor 4 Jahren bereu? schon einmal hier gesungen — ebenfalls bei den „«Lumsern . Vielen wird es wohl noch in guter Er- daß der damalige phänomenale Erfolg dieses wahrhaft großen Künstlers ein zweites Auftreten in der selben Konzertiaison hier nötig machte. Der unter Mitwirkung der „Sumser" von Alexander- Heinemann selbst arrangierte „Liederabend" fand dann einige Wochen nach dem Sumserkonzert bei völlig ausverkauftem Hause statt.
nehmen oder auf einem der Zugtiere reiten oder unmittelbar neben dem Fuhrwerk oder den Zugtieren hergehen.
Es ist dem Führer untersagt, sich auf die Deichsel, deren Arme, die Wage (Bracke, Barke) oder auf einen an der Seite des Fuhrwerks angebrachten Sitz zu setzen.
Befindet sich der Führer auf dem Fuhrwerk, dann muß er feinen Platz so wählen, daß er nicht nur die Zugtiere, sondern auch die Wegstrecke vor dem Fuhrwerk beobachten kann. Sowohl wenn der Führer sich auf dem Fuhrwerk befindet, als auch wenn er aus einem der Zugtiere reitet, muß er die Zügel oder die Leine unausgesetzt angezogen in der H-rnd halten.
Geht der Führer neben dem Fuhrwerk, so darf er nur im Schritt fahren.
Bei Hundefuhrwerk muß der Führer stets neben dem F. notiert.
Bei hockgeladenem Fuhrwerk darf der Führer sich nicht auf die Laduna le^an.
Das Auf- und Absteigen während der Fahrt ist außer im Falle der Gefahr untersagt.
8 9.
Der Führer darf sich von dem Fuhrwerk über fünf Schritt nur dann entfernen, wenn es nicht in der Bewegung ist. Er muß beim Fuhrwerk die Bremsvorrichtung anziehen und entweder eine geeignete Person (s. § 7) bei dem Fuhrwerk zur Aufsicht zurücklassen, oder die Zugtiere auf einer Seite — bei Zwei- und Mehrspännern auf der Deichselseite — absträngen.
Bei einspännigem Fuhrwerk mit Schere (Gabel), Deichsel muß das Zugtier sicher angebunden werden.
Stadtkreis Hanau.
Bekknntmechung.
Am 15. Oktober d. Js. wird zwecks Veranlagung der Einkommensteuer für das Steuerjahr 1914 eine allgemeine Aufnahme des Personenstandes in hiesiger Stadt vorgenommen. Zu diesem Zwecke werden jedem Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter in jedem Hause die erforderlichen Hauslisten eingehändigt, um deren genaue und gewissenhafte Ausfüllung hinsichtlich aller in dem betreffenden Hause nebst Zubehör wohnenden Personen nach dem Stande vom 15. Oktober d.. Js. ich ersuche.
Zu den Bewohnern gehören auch die vorübergehend abwesenden Zimmerabmieter und Familienangehörigen, sofern sie nicht an einem anderen Orte erwerbstätig sind und Wohnsitz haben. Schlafstelleninhaber sind als solche kenntlich zu machen, auch sind, wenn sie auswärts wohnen, ihre Wohnsitzgemeinden mit Straße und Hausnummer anzu- neben.
3nr MhUderlseier bringen wir nachstehend im Urtext die von dem Pfarrer Adolph Göbels in Spielberg am 19. Oktober 1814 gehaltene Predigt:
Predigt über PsalM 18, 18. 19., zum Andenken der Befreyung Deutschlands, den 19 teti Oct. 1814
auf freyem Felde ohnweit dem Weiherhof, im Amte Wächtersbach, auf hochobrigkeitliche Verordnung gehalten,
von
Adolph Göbels, Pfarrer zu Spielberg, im Gräflich Wächiersbachischen.
Ehre sey Gott in der Höhe! Friede auf Erden! Gott hat Wohlgefallen an den Menschen! Preis Ihm! Amen! Diesen Tag, diesen heiligen feyerlichen Tag hat uns der Herr gemacht; laßt uns freuen und fröhlich seyn! So, Freunde, muntert David sein Volk zur Freude und zum Dank gegen Gott auf nach Ps. 118. — Gewiß war in der Seele des heiligen Sängers sehr lebhaft die Ueberzeugung: daß Gott alle Tage mache zum Wohl und Besten seiner Geschöpfe, seiner Menschen. — Aber des Außerordentlichen, höchst Bedeutenden ihm und seinem Volke wiederfahrenen, der vorigen Unglückstage, und des gegenwärtigen glücklichen Augenblicks gedenkend — wie in jenen erschüttert, ja zerrüttet ihre Ruhe, Sicherheit, Wohlstand, ja all das alte Ehrwürdige, was ihn und sein Volk so fest ans Vaterland band, dahingeschwunden war; und nun in diesem — gerade das Gegentheil, gerade die Erfüllung seiner höchsten Wünsche und Erwartungen: — das hob mächtig sein Herz
Personen, die am 15. Oktober ihren Umzug beendet haben, gehören zu den Bewohnern des neuen Hauses.
Auf richtige und deutliche Schrift der Namen sowie auf Schonung der Listen bitte ich besonders zu achten. Zur Ausfüllung aller Spalten der Listen besteht die gesetzliche Verpflichtung. Zur Vermeidung von Nachfragen und Feststellungen ersuche ich, überall den Arbeitgeber, die Art des Berufes — namentlich auch, ob selbständig, Gehilfe, Lehrling usw. — unter Angabe der Branche bei allen über 14 Jahre alten Personen und Angehörigen ersichtlich zu machen. Diese Angaben sind auch bei erwerbstätigen Frauen und Kindern über 14 Jahre zu machen. Die Eintragungen: Ehefrau, Sohn, Tochter usw. gehören nur in die Spalte „Familienverhältnis". Wenn die obigen Angehörigen ohne eigenes Einkommen und auch nicht im eigenen Gewerbe tätig sind, so ersuche ich dies, wegen der Abzüge für solche Angehörigen ersichtlich zu machen. Bei steuerpflichtigen bevormundeten Personen ist die Angabe des gesetzlichen Vertreters erwünscht.
Da die Kirchensteuerlisten nach Len Personenstandslisten amtlich aufzustellen sind, empfiehlt es sich, neben der Religion auch die Kirchengemeinde ersichtlich zu machen.
Unter Hinweis auf die auf den Hauslisten abgedruckten gesetzlichen Bestimmungen bitte ich alle Beteiligten und ganz besonders die Hausbesitzer und deren Stellvertreter, sowohl im eigenen Interesse als auch zur Förderung der Sache, dahin zu wirken, daß am Morgen des 16. Oktober die vollständigen Hauslisten vollzogen und in derjenigen Wohnung zur Abholung bereit liegen, in der sie bei der Abgabe abgegeben wurden. Vorherige Einsendung von Listen ist nicht erwünscht.
Hanau, Oktober 1913. 24143
Der Oberbürgermeister.
J. V.: Hild.
LehrstellenBermittelung vetr.
Von einer Anzahl zu Ostern t I. zur Schulentlassung kommenden Knaben werden durch unsere Vermittelung Lehrstellen gewünscht und zwar:
für 1 als Dauschreiner, für 1 als Diamantschleifer, für 2 als Elektrotechniker, für 2 als Juweliere, für 1 als Kaufmann, für 2 als Mechaniker, für 1 als Metzger, für 1 als Schuhmacher, für 1 als Silberschmied, für 1 als Schreiner.
Die Herren Arbeitgeber, welche Lehrlinge durch unsere Vermittelung zu erhalten wünschen, werden gebeten, ihren Bedarf an Lehrlingen bei der städtischen Arbeitsvermittelungsstelle — Langstraße 41 — anzumelden.
Eltern und Vormünder usw., die ihre zur Schulentlassung kommenden Schutzbefohlenen einem Berufe zuführen wollen, empor, das erweckte es zur Freude und zur Aufmunterung des Mitgefühls bey Andern — in diesem Wonnetaumel rief er aus der dankerfüllten Brust: Dieß, dieß ist der frohe glückliche Tag, der uns vergeßen machen soll alles erduldeten Elendes, alles harten Kampfes, der uns erheben, stärken und beruhigen, der uns erfüllen soll mit Hoffnungen der beßren Zukunft!
Freunde! Kann ich euch anders zurufen in diesen feyerlichen Augenblicken, um euren Dank, eure Freude zu wecken? wo die Herzen der Edelsten und Mächtigsten unsers deutschen Vaterlands es fühlen, lebhaft fühlen, daß unser guter so gnädiger Gott die Tage hervorrufte, von denen das wahre Wohl der Völker abhängt; — wenn ich zurückblicke auf das Geschehene, und vorwärts auf das dadurch zu Hoffende? O laßt es uns mit ihnen fühlen, und diesen Tag für einen besondern Tag des Herrn ansehen, heiligen und als fromme Christen feyern! O kommet vor Angesicht mit Liedern der Freude und des Dankens! — Du aber, ewige Güte! Schöpfer aller wahren Freuden deiner Menschen, Helfer in ihren Nöthen, siehe gnädig auf unsere Feyer, und erhöre unser frommes Gebet.
Unser Vater rc.
Text: Psalm 18, 18-19.
(Freyellebersetzung.)
„Cer errettet von meinen starken Feinden tti ief), von „Hassern, die mir viel zu mächtig waren, sie überfielen mich am Unglückstage, doch war Jehova meine Zuversicht. ‘ ." Dieser Psalm, A. Z. ist eines der schönsten Danieder Davids das er sang, als ihn Gott von den Verfolgungen Sauls und dessen mächtigen Freunden errettete, und er die in Canaan umher liegende heidnische Völker besiegt hatte.
' Um sein Herz, und die Herzen seines von den Kriegsübeln ! wieder befreiten Volks, recht zur Erkenntniß dieser großen Güte ihres Gottes und zum Dank gegen denselben zu stimmen, schildert er zuerst die großen Gefahren, in welchen er geschwebt, und Lie ihm darin bewiesene Hülfe seines Gottes; — er führt dann auch Gründe an. warum es Gott gethan,
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