General-Anzeiger
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AMches Organ für Stadt- und Faudkreis Hanau.
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verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn-und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau,
Nr. 227 Ktrârechankchkus! Nr. 230.
Montag den 29. September
Krr»sprech«»kch!«k Nr. 230. 1913
MmtticheS.
Eandkreis hanau.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird die Niederrodenbacherstratze in Station 0,0—1,0, d. i. vom Beginn Ler Niederrodenbacherstratze bis zum Eisenbahnübergang hinter dem Forsthaus für die Zeit vom 29. September bis einfchl. 4. Oktober d. Z. für Fuhrwerke von mehr als 20 Zentner Ladegewicht sowie für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt.
Hanau den 29. September 1913.
Der Königliche Landrat.
J. A.: Scheelhaase, Kreissekretär.
An die Ortspolizeibehörden des Kreises.
Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt zu machen, daß diejenigen Personen, welche im Kalenderjahr 1914 ein Gewerbe im Umherziehen betreiben wollen, die Ausstellung des hierzu erforderlichen Wandergewerbescheines alsbald unter Vorlage des etwa für 1913 erteilten Wandergewerbescheines dort zu beantragen haben. Bei der Bekanntmachung ist ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß die Säumigen sich die Folgen einer verspäteten Antragstellung selbst zuzuschreiben haben.
Zur Klarstellung der Verhältnisse jedes Antragstellers bezw. seines Begleiters sind in diesem Jahre für alle an- tragstellepden Personen die in Ziffer 64 der Anweisung zur Ausführung der Gewerbeordnung vom 1. Mai 1904 (Sonderbeilage zu Nr. 24 des Amtsblattes für 1904) vor- geschriebenen Formulare Muster A und B auszufüllen. Die in den Formularen von den Ortspolizeibehörden erteilten Bescheinigungen dürfen der Vollständigkeit nicht ermangeln. Namentlich sind auf den Formularen alle Fragen zu beantworten und zwar entweder mit „ja" oder „nein". Ein Strich statt der Antwort genügt nicht. Auch ist es nicht zulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. Ferner ist auf die richtige und ausreichende Beantwortung der Frage 9 wegen des Unterhalts der Kinder zu achten. Unter „Unterhalt" ist nicht nur die bloße Tragung der Kosten des Unterhalts, sondern die ganze Wartung, Pflege und Erziehung der Kinder zu verstehn.
Händler, welche Ansichtskarten allein oder neben anderen Waren feilbieten wollen, sind aufzufordern, Muster der Ansichtskarten (doppelt) vorzulegen. Diese Muster sind in einem Briefumschlag den einzureichenden Unterlagen bei- zufügen.
Gewerbetreibende, welche Lumpen, Knochen oder rohe i Felle sammeln und gleichzeitig mit Naschwaren pp. Handeln » jmrromg' will lll■■lMl» »» mnwc I ,r
Herrenabend des Brodt'schen MLnnergesangsereèns.
Eine stattliche Zuhörergemeinde hatte sich am Samstag abend im Saale der „Eentralhalle" zu dem Herrenabend des Brodt'schen Mannergesangvereins eingefunden. Die Leistungen dieses unter der Führung des Herrn Jean V r o d t stehenden Chores erfreuen sich längst der Anerkennung weitester Kreise und was man am vorgestrigen Abend von ihm zu hören bekam, bestätigte seinen guten Ruf. Zur Mitwirkung war außer der gesamten Ulanenkapelle unter Obermusikmeister Urbachs Leitung der Humorist L. Müller gewonnen worden, wodurch die Vortragsordnung sich äußerst abwechselungsreich und reichhaltig gestaltete. Eingeleitet wurde der Abend durch den recht ansprechend zu Gehör gebrachten Chor „Das- deutsche Lied", dem sich, eindrucksvoll vorgetragen, „Erwachen des Waldes" von Jean Vrodt und als Schlußnummer des ersten Teiles der Nische Kernsche Chor „Morgenwanderung" anschloß. Der Zweite Leit des Programms wurde eröffnet mit der volks- tümlichen Weise „Wie's daheim war" von Pauli und das herrliche „Abschied von den Tiroler Bergen", in dem die Solopartie (Tenor) das Vereinsmitglied Herr I. Seibt übernommen hatte. Dann reihten sich in belebter Folge eine Reihe weiterer Chöre an, von denen besonders das gefällige Volksliedchen „Mein Heimatland am Main" von I. L. eucher, Hanau, für Männerchor komponiert von Vrodt, gut gelang uiio so dankbar aufgenommen wurde, daß es wiederholt werden mußte. Zwischen den Darbietungen des Chores belebte Herr Kretzler (Bariton) das Programm mit dem Vortrag der Arie „Martha, ach so fromm", die das Können des Sängers in die Erscheinuna treten lieft während Herr Seibt (Tenor) aus- wkksamftl für dil Wagnersche Komposition „Lohengrins Herkunft" eintrat. Am Klavier war Herr E. G r a m m! i ch tätig, welcher seine | Aufgabe recht gut durchführte. Uneingeschränktes Lob c bührt ferner der lllanenkapelle. welche besonders mit der
wollen, sowie auch diejenigen, welche nur Lumpen und Knochen sammeln wollen, sind auf die Polizeiverordnung vom 20. Oktober 1893 (Amtsblatt Seite 285), betreffend den Handel mit Lumpen, Knochen oder rohen Fellen hinzuweisen. Auch ist von diesen Gewerbetreibenden auf den Formularen Muster A und B die protokollarische Erklärung abgeben zu lassen, daß ihnen diese Verordnung bekannt ist.
Die nach meiner Kreisblattbekanntmachung vom 28. September v. I. — V. 5632 — Nr. 233 des „Hanauer Anzeigers — den Anträgen beizufügenden Photographien sind ebenfalls in einem Briefumschlag den Anträgen beizufügen.
Sämtliche innerhalb der nachbezeichneten Frist (20./10.) eingegangenen Anträge sind in eine Nachweisung (vergl. meine Kreisblattverfügung vom 20. September 1910 — G. 119 — Nr. 224 des „Hanauer Anzeigers") aufzunehmen und zwar alphabetisch geordnet. Bei Antragstellern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Begleiter noch keine 25 Jahre alt sind, ist in der Nachweisung in Spalte 12 „Bemerkungen" anzugeben, ob und aus welchen Gründen die Erteilung des Scheines ausnahmsweise befürwortet wird.
Der Einreichung der Nachweisung über die beantragten Wandergewerbescheine, zu welcher Formulare bei der hiesigen Waisenhausdruckerei zu haben sind, nebst Anlagen sehe ich bis zum 20. Oktober d. J. entgegen.
Ich erwarte genaue Einhaltung dieser Frist.
Hanau den 27. September 1913.
Der Königliche Landrat.
I. A.: Scheelhaase, Kreissekretär.
Stadtkreis Ranau.
Bekanntmachung. *
Das hierher verlegte Eisenbahn-Regiment Nr. 2 trifft am 1. Oktober d. Js., vormittags 10.20 Uhr, hier ein. Die Bürgerschaft wird gebeten, aus diesem Anlaß die Häuser zu beflaggen.
Hanau den 26. September 1913. 22751
Der Magistrat.
Hild.
Hundesteuer-Veranlagung.
Zur Vermeidung von Weiterungen und Strafen werden alle Personen, welche in Hanau noch nicht versteuerte Hunde halten, aufgefordert, diese baldigst im Steuerbureau Martt 14, Zimmer 16, schriftlich oder mündlich anzumelden.
Wer einen über 3 Monate alten Hund hält, ohne Unterschied, ob er selbst oder eins .bet noch in seinem Haushalt lebenden Familienglieder ihn als Eigentum besitzt oder nur für einen Dritten in Verpflegung genommen hat, hat Hundesteuer zu entrichten.
ganz vorzüglich gespielten Fantasie a. d. Op. „Der Freischütz" und dem Divertissement a. d. Op. „Carmen" einen ehrenvollen Erfolg zu verzeichnen hatte; auch der Leiter der Kapelle, Herr Obermusikmeister Urbach, verdient für die Art, wie er bei derartigen Abenden den vielseitigen Anforderungen gerecht zu werden versteht, Anerkennung. Zu" Schluß sei noch des Humoristen L. Müller gedacht, welchem es mit dem Vortrag der neuesten Schlager wieder gelang, seine Zuhörer brillant zu unterhalten, tosender Beifall wurde ihm nach jedem Auftreten zuteil, den er nur durch mehrere Zugaben zu beschwichtigen vermochte. So hat denn der vorgestrige Abend die Hoffnungen nicht getäuscht, die man in ihn gesetzt hatte und der Vrodt'sche Männer- gesangverein kann auf einen schönen Erfolg zurückblicken.
Walter Schulze-Prisea
ein Deuts ch - A m e r i k a n e r aus Chicago, der durch seine Kunst überall Aufsehen und Bewunderung erregt, wird dem „Germani «"-Konzert am 9. Oktober besondere Bedeutung verleihen. Der junge Violinkünstler verdankt seine Ausbildung dem Professor Sevcik in Prag und dem Geigenkönig Psaye; von ersterem hat er die saubere Technik, von dem andern den süßen Ton und die Eleganz des Vortrags. Die Kritik ist einstimmig der Ansicht, das; dieser Künstler in die vorderste Reihe der Geigenspieler gestellt werden muß. „Wie wohl tut eS i do ch", schreibt die Rheinische Musik- und Theater-Zeitung, einmal ans vollem Herzen u n b ehrlich st er Ueberzeugung loben zu können, o h ne jedes „z w a r" u n b ,,n b e r", o h n e j e d e Einschränkung. Herr W a l t e r S ch u I z e verschaffte mir das Vergnügen am letzten Abend i n d e r M n s i k - Gesellschaft. In der Tät habe i ch la n ge k e in en Geiger gehört, der so geschmackvoll spielte und so viel konnte. Am erfreulichsten bleibt die musikalische Vornehmheit des jungen Amerikaners, dessen Geige so warm und doch von schöner stolze r Ai ü n n l i ch k e i t i st. Daneben i aber zwingt z u st aunender B e w n n d e r u n g | bie absolute Reinheit und Exaktheit des j SvielS" re.
Versteuerte und bis 30. September 8. Js abgeschaffte Hunde müffen bis einfchl. 14. Oktober d. J. zur Abmeldung kommen, wenn die Steuer nicht für etwaige Ersatzhunde weiter entrichtet werden soll.
Abschaffungen nach dem 1. Oktober und Abmeldungen nach dem 15. Oktober jeden Jahres bedingen die Fortentrichtung der Hundesteuer für das laufende halbe Jahr.
Hanau den 25. September 1913. 22817
Der Magistrat.
Hild.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Gemarkung Langendiebach belegene, im Grundbuchs von Langendiebach Art. 527 in Abt. I Nr. 1 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen a) des Handelsmanns Heinemann Bär in Wohnbach Kreis Friedberg,
b) der Kinder der Ehefrau des Handelsmanns Heinemann Vär, Fanny geb. Blumenthal, verwitwet gewesene Isaak Marx,
1. ihr vorehelicher Sohn Leopold genannt Louis Blumenthal, Handelsmann in Bischofsheim,
2. ihr Sohn Markus Marx — aus der Ehe mit Isaak Marx — z. Z. in Hamburg
in ungeteilter Erbengemeinschaft eingetragene Grundstück:
Krtbl. 22 Nr. 401 Ravolzhäuserftr. Nr. 4, 2,02 ar» 314 Mk. j. N.-W.
a) Wohnhaus mit Hofraum,
b) Schweinestall (A)
am 27. November 1913, nachmittags 3 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht in der Dückhardt'schen Gastwirtschaft in Langendiebach versteigert werden.
Der Versteigerungsoermerk ist am 14. Juli 1913 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte soweit sie zur Zeit der Einttagung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Eâots nicht berücksichttgt und bei der Verteilung des Versteigerungserloses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termine eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und 8er die Befriedigung aus den Grundstücken bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureicheu oder zum Protokolle des Eerichtsschreibers zu erklären.
Es ist zu wünschen, daß sich das kunstsinnige Publikum für solche dargebotenen Genüsse auch dankbar erweisen wollte.
Konzert des Gesangvereins „Tonblüthe"-Hanan.
Am 30. Oktober a. c. wird das diesjährige Konzert deS Gesangvereins „Tonblüthe" im Saale der „Centralhalle" stattfinden. Die künstlerischen Darbietungen dieses Vereins, der sich unter der fachmännischen Leitung seines Dirigenten, Herrn Direktor H e i n r. App unn, einen ehrenvollen Platz unter den Gesangvereinen hiesiger Stadt erworben hat, sind dem Konzert-Publikum hinlänglich bekannt. Das uns vorliegende Programm verrät wieder den fein-künstlerischen Geschmack des Dirigenten und die Wahl der Chöre bietet uns die Aussicht auf einen auserlesenen Genuß auf dem Gebiete des Männergesanges. Wir finden darunter den zu weihevoller Andacht stimmenden Chor „Hymne a n d i e M u s i k" von Lachner, ferner den Preischor „1813" von Fr. Hegar, der durch seine packenden Schilderungen und gewaltigen Tonmalereien den Zuhörer fesselt. Kleinere Chöre, wie „G u t’ N a ch t" von Silcher und „Still" von Ayslinger, sind durch ihre volkstümliche Art dazu angetan auf das Gemüt der Zuhörer zu wirken. Das Programm verzeichnet noch folge Chöre: „Horck was fommt' bearbeitet von Ph. Wolfrum, „Ein lustig Liedlein" von Hcinr. Appunn und „An die Mägdlein" von H. Jüngst. Als Solisten sind zu nennen : Frau Konzertsängerin A n n a Crler - Schnaudt, Herzl. Sachs.-Meluingische Kammersängerin aus München und die Violiuvirtuosin Frl. Terese S ar ata aus Cöln. Beiden Solisten geht ein ausgezeichneter Ruf voraus und versprechen uns die Darbietungen derselben' einen Kunstgenuß allerersten Ranges. Wir möchten daher nicht versäumen an dieser Stelle auf das am 30. Oktober statifindende Konzert des Gesangvereins „T o u- blüthe" gan; besonders hinzuweisen, damit die großen Bemühungen, dem Publikum etwas gutes zu bieten, durch rege Beteiligung seitens der Bürgerschaft belohnt werden.