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SO.. September

scheint. Es wird u.a. eine Wahlreform und eine Weiter- sührung der sozialen Arbeiterversicherung angekündigt, so­wie ein Ausbau der Kriegsflotte und eine Reorganisation bet militärischen Streitkräfte gefordert. Man darf ge­bannt sein, wie sich das Verhältnis von Regierung und Volksvertretung in Holland für die nächste Zeit gestalten und welchen Grad von ArbeitswilliAeit und Arbeitsfähig­keit das neue Parlament an den Tag legen wird. An einer gesicherten Mehrheit fehlt es jedenfalls im Unterhause gänzlich, da die Liberalen in mehrere, unter sich vielfach uneinige Parteien gespalten sind und zur Herstellung einer Majorität der Linken das Mitwirken der Sozialdemokratie unentbehrlich ist. Hoffentlich aber findet sich wenigstens zur Bewilligung der für die Landesverteidigung erforder­lichen Maßnahmen eine bürgerliche Mehrheit zusammen.

Die Tarifvorlage, durch die Präsident Wilson aas übertriebene Schutzzollsystem der Vereinigten Staaten zu mildern bestrebt ist, hat nunmehr auch die Zustimmung des Senats gefunden. Dieser Erfolg muß um­so höher veranschlagt werden, als die demokratische Mehr­heit im Senat nur eine sehr geringfügige ist. Da aber der Senat neben seiner prinzipiellen Zustimmung gleichzeitig weitgehende Aenderungen an der Vorlage vollzogen hat, so muß diese an das Repräsentantenhaus zurückgehen, und es wird voraussichtlich noch eingehender Verhandlungen zwi­schen den beiden Häusern bedürfen, um eine Uebereinstim­mung zu erzielen und das bedeutsame Werk der nordameri­kanischen Tarifreform endgültig fertigzustellen. Wir wollen wünschen, daß die Hoffnungen, die von der deutschen In­dustrie an dieses Werk geknüpft werden, sich in vollstem Umfange erfüllen mögen.

Die Lage auf dem Balkan-

Sofia, 19. Septbr. Gemäß den internationalen Regeln ließ die bulgarische Regierung der hellenischen eine Liste der griechischen Kriegsgefangenen übermitteln. Die während des Krieges vorsichtshalber verhafteten Griechen setzte sie in Frei­heit. Die griechische Regierung lehnte es aber ab, eine Liste her bulgarischen Kriegsgefangenen zu senden. Sie wollte noch nicht einmal Auskunft betreffs einzelner Fälle erteilen and sprach den Wunsch aus, den Austausch der Gefangenen ohne Ueberreichung von Listen durchzuführen. Unter den in Griechenland zurückgehaltenen Bulgaren befinden sich Ver­waltungs-, Bank-, Post- und andere Beamte, die keinesfalls als Gefangene gehalten werden dürften. Ueberdies wird eine Anzahl durchaus ehrenwerter Bulgaren gefangen gehalten,

Bekanntmachung.

Die Lieferung der für die Zeit vom 1. November 1913 bis 31. Oktober 1914 für die hiesige Gefängnis-Verwaltung erforderlichen Lerpflegungs-Reinigungsbedürfnisse, sowie des Pferdefutters soll im Wege der schriftlichen Verdingung vergeben werden. Termin hierzu ist auf Donnerstag, den 9. Oktober 1913, vormittags 10 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Strafgefängnisses in Frankfurt a. M.- Preungesheim anberaumt. Portofreie Licferungsangebote werden bis zu diesem Termin von der Gefängnisdirektion hier entgegen genommen. Die Angebote müssen verschlossen, versiegelt und mit der Aufschrift Angebot auf die Lieferung von Wirtschaftsbedürfnissen" versehen sein. Die Lieferungsbedingungen mit den Angaben über die zu liefernden Gegenstände und die ungefähren nötigen Mengen liegen bei der Oekonomie-Jnspektion des hiesigen Strafgefängnisses an den Werktagen von 812 Uhr vormittags und von 36 Uhr nachmittags zur Ein­sicht auf. Sie sönnen gegen Einsendung von 60 Pfennigen Schreib­gebühr in Abschrift bezogen werden. Die Bieter haben vor Abgabe der Angebote von den Bedingungen Kenntnis zu nehmen. Angebote solcher Bieter, die nach der bei der Direktion geführten Liste die Bedingungen weder angesehen, noch Abschrift derselben bezogen haben, werden mcht berücksichtigt.

Am Samstag, den 4. Oktober 1913, vormittags 10 Uhr, ebenfalls im Verwaltungsgebäude des Strafgefängnisses, hier, werden die Küchenabfälle für die Zeit vom 1. November 1913 bis ein­schließlich 31. Oktober 1914 öffentlich meistbietend vergeben.

Bemerkt wird, daß in der Anlieferung eine Erleichterung emge- führt ist, die darin besteht, daß alle Lieferungsgegenstände mit Aus­nahme der Kartoffeln, der frischen Fleisch- und Fettwaren, der Butter, der Eier und des Pferdefutters an die Eisenbahnstation Frankfurt a. M-- Bonames geliefert werden können, von welcher die Abfuhr nach der Anstalt von der Gefängnisverwaltnng unentgeltlich übernommen wird. Die Fracht und alle Nebenkosten hat jedoch Lieferer zu tragen. Et­waige diese Verdingung betreffenden Anfragen sind an die Gefängnis­direktion, hier, zu richten. 21922t

Frankfurt a. M.-Preungesheim, den 16. September 1913.

Die Direktion des Königlichen Strafgefängnisses.

bloß weil sie unter türkischer Herrschaft an der bulgarischen Propaganda mitgearbeifei haben. Die griechische Regierung läßt sie nicht nur frei, sondern verhängt über sie alle Arten von Martern, so daß schon einige infolge der schlechten Be­handlung gestorben sind. Dies alles gibt zu ernsten Be­fürchtungen über das Schicksal der bulgarischen Kriegsge­fangenen Anlaß.

Die türkisch-bulgarische Einigung.

Konstantinopel, 19. Septbr. Das auf Grund der * türkisch-bulgarischen Verhandlungen abgefaßte Protokoll setzt bezüglich des Indigenats, worüber endgültig ein Ueberein­kommen getroffen ist, eine Optionsfrist von vier Jahren für jene Muselmanen fest, die in die an Bulgarien abgetretenen Gebieten wohnen. Während dieser Frist werden die Musel­manen berechtigt sein, auszuwandern und ihre Güter zu ver­kaufen. Sie bleiben während dieser Zeit ottomanische Unter­tanen. Wie versichert wird, nahmen die bulgarischen Dele­gierten den Punkt an, welcher auf Anerkennung der Rechte der muselmanischen Bewohner und Gemeinden sich bezieht. Auch in der Vakusfrage sei im Prinzip ein Einvernehmen erzielt worden. Die Details dieser Fragen würden durch eine Unterkommission geregelt werden.Tas,vir i Eskiar" schreibt: Man könnte annehmen, daß im Hinblick auf die Unbeständigkeit des gegenwärtigen Gleichgewichtszustandes auf dem Balkau die künftigen Beziehungen zwischen der Türkei und Bulgarien notwendig eine andere Wendling nehmen, die ermöglichen werde, die Vergangenheit zu ver­gessen. Aber dies hänge von der Art ab, wie die Bulgaren die Vertragsbestimmungen über die Rechte der Muselmanen erfüllen.

Konstantinopel, 19. Septbr. Nach dem Austausch der Instrumente des Friedensvertrages wird eine türkisch-bul­garische Kommission die neue Grenze zwischen Bulgarien und der Türkei topographisch bestimmen.

Aus Nah uuD Fern.

r. Marburg, 19. Septbr. Während der Streik der Bauarbeiter immer noch nicht sein Ende erreicht hat, setzten die Pflasterer, die anfangs dieser Woche der Arbeit in den wegen Befestigung des Untergrundes der elektrischen Straßen­bahn aufgerissenen Straßen plötzlich fern blieben, ihre Wünsche durch. Die Unternehmer schlossen einen Tarifver­trag ab.

Offenbach, 18. Septbr. Die Staatsanwaltschaft Darm- stadt hat gegen den Schrankenwärter Herzog von Kleinost- I

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heim und deu Weichensteller L. Burkardt von hier die An­klage wegen fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahntrans­ports und fahrlässiger Tötung erhoben. Beide An,geschuldigte sollen an dem schwereil Unfall, der sich am 8. September auf dem Eisenbahnübergang zwischen Oberrad und hier er­eignete, schuld sein.

Cassel, 18. Septbr. Ein Musterwaisenhaus konnte die Stadt Cassel in diesen Tagen der Benutzung übergeben. Es handelt sich um die hochherzige Stiftung eines ehemaligen Bürgers, die wegen ihrer Mustergültigkeit direkt als ideal bezeichnet werden kann. Die Stiftung wurde mit 6,5 lionon Mark begründet. Zu ihr gehört ein Gut von 152 Hektar unb eine Mühle nebst Bäckerei, inmitten beivalbeter Höhen gelegen. Die Anstalt bietet kostenlose Erziehung für arme Waisen ohne Rücksicht auf Konfession, Orts- oder Laudesangehörigkeit. Begabte Zöglinge sind dem Universitäts- studium, gelehrten oder künstlerischen Berufen, die übrigen dem Handwerk ganz nach Neigung zuzuführen. Vor dem 16. Lebensjahr finden Entlassungen nicht statt. Um schab­lonenhafte Erziehung zu vermeiden, sind Familienkreise von 10 bis 12 verschiedenartigen Kindern verschiedenen Alters zu bilden; bei der Selbstäudigmachuug im Handwerk oder Be­rufe erhält jede Waise aus den Nebeustiftungen angemessene Kapitalsbeihilfeu, die Mädchen erhalten bei der Verheiratung eine Aussteller und Geldspende, aus weiteren Stiftungen stehen für den Fall, daß einstige Zöglinge der Anstalt in unverschuldete Not geraten, besondere und reichliche Mittel zur Verfügung.

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