GinrUckungsgebShr:
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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau. .
Geueral-Anzeiger
Amtiilhes Organ fit Stadt- «ad Fandkrtts Ka«sn.
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Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Ux. 217 Aerttsprechanschltts; Nr. 230.
Mittwoch den 17. September
Ferttsprechattschlutz Nr. 230. 1913
Amtliches.
Landkreis kjanau.
Mit der Berichterstattung auf meine Verfügung vom 15. v. Mts., I.-Nr. A 4034, betr. Uebernahme eines Kursus der Wanderhaushaltungsschule ist noch eine Anzahl der Herren Bürgermeister im Rückstände. Ich bringe daher die Erledigung der genannten Verfügung mit Stägiger Frist in Erinnerung.
Hanau den 15. September 1913. I.-Nr. 4034^. Der Königliche Landrat.
J. V.: Karbe.
In der Zeit vom 6. Oktober bis 1. bezw. 8. November b. Js. wird bei genügender Beteiligung im hiesigen Schlachthofe unter Leitung des Direktors Dr. Becker ein Unterrichtskurius in der Schlachtvieh- und Fleischbeschau, sowie in der Trichinenschau abgehalten.
Die Teilnehmer, die täglich vor- und nachmittags vier Wochen lang im Schlachihose anwesend sein müssen, wollen sich bei dem Leiter des Unterrichts unter Beifügung der Gebühren von 30 Mark spätestens bis zum 25. d. Mts. melden.
Für diejenigen Personen, welche sich gleichzeitig als Fleischbeschauer und Trichinenschauer ausbilden wollen, dauert die Umerrichtszeit 5 Wochen und betragen die Gebühren 50 Mark; eine Rückerstattung der Gebühren bei eventl. Rücktritt ^om Kursus erfolgt nicht.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Personen ihrer Gemeinden, die zur Ausübung der Fleisch- und Trichinenschau gesetzlich zugelassen sind und sich darin ausbilden wollen, hierauf aufmerksam zu machen.
Hanau den 4. September 1913. V 6067
Der Königliche Landrat.
________ I. V.: Karbe.
Stadtkreis Ranau.
Bekanntmachung.
Am Donnerstag den 25. d. M., vormittags 10 Uhr, findet fm unteren Saale des Neustädter Rathauses, Zimmer 1, öffentliche Sitzung des Kaufmannsgerichts statt.
Hanau den 15. September 1913. 21677
Der Vorsitzende des Kaufmannsgerichts.
I. V.: B a r t m u ß.
Bekanntmachung.
Nach § 1431 Satz 2 der R.-V.-O. soll als Tag der Entwertung der letzte Tag desjenigen Zeitraums angegeben
Konzert des Gesangvereins Germania/
Am 9. Oktober wird der Gesangverein Germania in den Sälen der Centralhalle den Konzertreigen eröffnen. Es sind weder Kosten noch Mühe gescheut worden, dem kunstsinnigen Publikum einen wahren Genuß bereiten zu können. Zwei ganz hervorragende Solisten, Frau Braunschweig- Schneider (Sopran) aus Frankfurt a. M. und der Violinvirtuose Herr Walter Schulze-Prisca, Lehrer am Konservatorium in Würzburg, die sich durch ihre Kunst einen bedeutenden Ruf erworben haben, sind für das Konzert verpflichtet worden. Die Sängerin, eine Schülerin der Frau Schröder-Hanf stengel, gehört zu den erfreulichsten Erscheinungen im Konzertsaal. Ihre vielen ausgezeichneten Kritiken loben einstimmig ihre glockenreine Stimme und ihre Charakterisierungskunst. Sie wird dem klassischen wie dem modernen Oratorium mit gleicher musikalischer Sicherheit gerecht und versteht es, durch eine liebenswürdige, natürliche Vortragsweise Lieder zu singen, die ihr die Herzen von jung und alt im Sturme erobern. Ihre Kritiken bestätigen einstimmig, daß sie die .»"Hörer durch ihre Kinderlieber geradezu entzückt.
lieber die Künstlerschaft des zweiten S o l i st e n, der in der musikalischen Welt als Vollblutgeiger bekannt ’ ’S berichten wir zu einer anderen Zeit.
Der Chor, dessen Leistungen wir an dieser Stelle ichon oft zu würdigen Gelegenheit fanden, wird nur k ü n st- ^erlsch wert - und stimm.ungsvolle Chöre Vormagen, von denen die meisten auf dem Wettsingen um den ^aiserpreis in Frankfurt das lebhafteste Interesse der Zuhörer und den besonderen Beifall Sr. Majestät gefunden haben. Das Programm, das auchden „Stunde n- ch o r" e n t h ä l t, i st i m A n n o n c e n t e i l v e r ö f f e n t- l i ch t. Wir wünschen dem strebsamen Verein und seinem
werden, für den die Marke gilt. Da die Veitragswoche nach § 1387 Absatz 3 a. a. O. mit dem Montag beginnt, so gilt jede einzelne Beitragsmarke, sei es eine Einwochen-, eine Zweiwochen- oder Dreiwochenmarke immer bis zu einem Sonntag, auch wenn bei dem die Marke einklebenden Arbeitgeber eine Beschäftigung am Sonntag nicht stattfindet oder schon im Laufe der Woche aufhört.
Somit ist durchweg der Sonntag als Tag der Entwertung in Zukunft einzutragen, auch wenn die Markenverwendung oder die Eintragung schon an einem früheren oder erst an einem späteren Tage stattfindet.
Ständige und unständige Arbeiter sind in bezug auf das Entwerten der Marken gleichmäßig zu behandeln.
Unsere Bekanntmachung vom 29. November 1912, wonach der Samstag als Entwertungstag einzutragen ist, ist somit hinfällig geworden.
Hanau den 15. September 1913. 21681
Das Versicherungsamt.
I. V.: Bartmuß.
Bekanntmachung.
Ueber die Zuständigkeit der Knappschafts-Oberversicherungsämter in Clausthal, Dortmund und Vonn in Angelegenheiten der Neichsversicherung bestimme ich auf gründ des § 63 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung für das Knappschafts-Oberversicherungsamt in Clausthal zugleich auf Grund des § 113 der Reichsversicherungsordnung folgendes:
1. Unfallversicherung.
Die Knappschafts-Oberversicherungsämter sind zur Entscheidung aller Streitigkeiten zuständig, die sich aus Unfällen in einem dem Knappschafts-Oberversicherungsamt unterstellten Betriebe ergeben und nach der Reichsversiche- rungsordnung im Spruchverfahren von dem Oberversiche- rungsamte zu entscheiden sind. Die Zuständgikeit erstreckt sich auch auf Streitigkeiten über Leistungen, die nach § 1551 der Reichsversicherungsordnung als Leistungen der Krankenversicherung gelten.
Im Beschlußverfahren sind die Knappschafts-Oberver- sicherungsämter anstelle der allgemeinen Oberversicherungsämter zuständig, wenn es sich um Angelegenheiten der ihnen unterstellten Betriebe oder der Unternehmer dieser Betriebe oder der zuständigen Berufsgenossenschaft handelt, insoweit die Betriebe unter bergpolizeilicher Aufsicht stehen.
2. Invaliden- und Hinterbliebenen-Versicherung.
Die Knappschafts-Oberversicherungsämter sind zur Entscheidung aller nach der Reichsversicherungsordnung von dem Oberversicherungsamt im Spruchverfahren und im Ve-
geschätzten Dirigenten Herrn Lehrer Wagner einen vollen Erfolg und ein gutbesetztes Haus.
Kunst und Selsen.
Alt-Hildesheimer Holzhäuser. Der rote Hahn auf dem Markle von Hildesheim! Ein Schrcckensschauer überläuft bei dieser Nachricht jeden, der ein Herz hat für die Herrlichkeiten alter deutscher Kunst. Etwas Köstliches und uuvergcß'ich Liebes, das man so stolz zum festen Besitz des Schatzes an Schönheit in deutschen Landen gerechnet, scheint bedroht, und der bloße Gedanke an die übelstandene Gefahr, dies Gefühl eines möglichen Verlustes läßt uns mit noch größerer Liebe jene malerischen Giebel und Erker umfangen, die als das altoertraute Zeicheil einer bis in unsere Tage bewahrten stolzen Vergangenheit vom Hildesheinler Markt grüßen. Diesmal ist es noch glücklich abgegangen: die gefräßige Flamme forderte als Opfer ein Haus der Spätrenaissance und eine gnädige Fügung ließ den weitaus prächtigeren Nachbar, das schönste aller Holzhäuser Deutschlands, das Knochenhauer Amtshaus, unversehrt. Hoffen wir, daß sich das Geschick mit diesem einen Verlust, den es gefordert, begnügt, und daß wir uns weiter in Ruhe und Sicherheit jener Schmuckstücke deutscher Ballkliust erfreuen dürfen. Die liebliche Blüte des bürgerlichen Wohnhauses, wie sie sich in den norddeutschen Fachwerkhäusern so reich entfaltete ist ja nur noch an wenigen Orten in eindrucksvollen Formen erhalten. Nur in Braunschweig und «Hildesheim bilden sie noch eine köstliche Zier, die gewissen Stadtteilen ihren Charakter aufprägt. In Hildesheim beträgt ihre Zahl noch über 400, und wieviel hatten nicht der Dreißigjährige Krieg und die trübe Folgezeit zerstört ! Ein melancholisches Dokument berichtet, daß allein im Jahre 1634 in Hildesheim 245 dieser Häuser abgebrochen wurden, weil die armen, von dem ewigen Elend ausgesogenen Leute des Holzes zur ^eiienma dringender bedurften. Mit den
schlußverfahren zu erledigenden Streitigkeiten zuständig, wenn die letzte das Versicherungsverhältnis begründende Beschäftigung, die den Anlaß zur Entscheidung gibt, in einem dem Knappschafts-Oberversicherungsamt unterstellten Betriebe stattgefunden hat.
Berlin den 30. Juli 1913.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
J. A.: Lusensky.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 15. September 1913. 21679
Das Versicherungsamt.
I. V.: Bartmuß.
Zwangsversteigerung.
Der auf den 19. September 1913, vormittags UP/j Uhr, zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft anberaumte Termin zur Zwangsversteigerung des in Hanau, Weberstraße 16, belegenen im Grundbuche von Hanau Band 54 Art. 3090 auf den Namen des Gasarbeiters Timotheus Meininger zu Hanau und dessen Ehefrau Wilhelmine geb. Völker je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücks
* M 315/179, bebauter Hofraum, Weberstraße 16 — 7 ar 84 qm
fällt weg, da das Verfahren einstweilen eingestellt ist. Hanau den 10. September 1913. 21627
Königliches Amtsgericht, Abt. 6.
Gütertrennung.
Die Eheleute Schreiner Adolf Hain und Ei/â geb- Riesner, beide iw-Oberrodenbach wohnhaft, haben durch Vertrag vom 18. August 1913 Gütertrennung gemäß §§ 1426 ff. VUrgerlicheil-Eesetzbuchs vereinbart.
Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau vom 11. September 1913. 21629
Bekanntmachung.
Von Montag den 15. September d. Js. ab können die Rekruten und Freiwilligen der Stadt Hanau und Kesselstadt ihre Gestellungsbefehle gegen Abgabe der Rekrutenurlaubspässe und Annahmescheine auf dem Geschäftszimmer des Vezirkskommandos in Empfang nehmen.
Königliches Bezirkskommando Hanau.
Roggen, Hafer, Heu und Stroh kauft zu den jeweiligen Tagespreisen.
Proviantamt Hanau.
20713
Braunschweiger Fachwerkhäusern verglichen, sind die Hildesheimer kleiner, bewahren weniger den konstruktiven Ernst der Gotik, sondern ergehen sich im reichen Spiel einer beweglich malerischen Behandlung. Die strenge Gotik ist hier nur in wenigen Bauten rein bewahrt, so im alten Trinitatis-Hospital mit dem stark ausladenden Obergeschoß von 1459, im Kramer- gildenhaus u. a. Das älteste dieser Häuser, am Altemarkt gelegen, trägt stolz auf seinen Rändern die Zahl 1418. Rascher und stärker als anderswo wird im Fachwerkbau Hildesheims die Renaissance heimisch und breitetungemessenen Reichtum phantasievoller Schnitzereien, bunter Ornamentik und reichen Figurenschmucks über die Fassaden aus. Die Erker, „Ausluchten" genannt, und Zweiggiebel gliedern die Bauten in einer reich bewegten, anmutig freundlichen und überaus persönlichen Weise, so daß jede dieser Häuserpersön- lichkeiten ihr eigen Gesicht, ihr eigen Temperament zur Schau trägt. Dieser kecke unb kühne Renaissancegeist regt sich sogar schon in seinen frühesten Arabeskenspielen in der Orna- meniik der Krone aller Hildesheimer Holzhäuser, des Knochenhauer Amtshauses von 1529, in dem die monumentale Ausgestaltung bet Holzarchitektur einen in Deutschland nicht wieder erreichten Ausdruck gefunden hat. Noch rein gotOch in seiner Konstruktion, noch streng und fast feierlich in er Verwendung des Materials, dabei bäuerlich einfach m e» großen rundbogigen Einfahrt, ist dieser Bau ein ul jenes mächtigen und doch dabei gemütvoll ^intnnen u '
geistes, der das 16. Jahrhundert beseelte. In den sparen Bauten treten dann die Renaissancedekorationeu in e krövsimgen der Profile, in den bunten ro er Schwellen und Fenster immer mehr hervor und fuhr hinüber zu dem reinen Renaissancestil, wie er sch sautesten in dem Wedekindschen Hause am^ ar offenbart. Mit dem Einbrechen des 17. Jahrhunderts hat diese Herrlichkeit ein Ende, die Hildesheim zu einem Edelstem altdeutscher Baukunst gemacht.