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Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Bezugspreis«

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Einrückongsgebühr:

Die ögespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. tm Rekürmeteil die Zelle 50 Pfg.

Organ für Stadt- und Landkreis Kana».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Mk. 211 ^ernfvredjAiiWttfi Nr. 230.

Mittwoch beii 10. September

Ferttsprechanschlutz Nr. 230. 1913

Amtliches

Stadt- und Landkreis Ranau»

Bekanntmachung,

In der Zeit vom 15. bis einfchl. den 22. September d. I. findet für den Landkreis und am 29. und 30.

Name des Orts in dem

Nähere Bezeichnung der Stelle, an welcher

die Pferdevormusterung stattfindet

Mainkur

Hochstadt

Bruchköbel

Marköbel

Oftheim

Eichen

Wilhelmsbad

Großauheim

Langenselbold

Langendiebach

Rückingen

Niederdorfelden

Hanau

Auf der Landstraße von Fechen­heim nach Dörnigheim, bei der alten Mainkur mit der Richtung nach Fechenheim

Auf dem Landweg nach Dörnigheim am Bahnhof

Auf dem Landweg nach der Eisen­bahnstation mit der Spitze da, wo der Landweg nach Niederissig­heim abgeht

Ans der Landwegstrecke Ostheim Marköbel mit der Spitze da, wo der Landweg von Rüdigheim her auf diesen stoßt

Auf dem Bahnhofszufuhrweg mit der Richtung nach dem Orte

Auf der Landstraße zwischen Erbstadt und Eichen bei Kilometerstein 0,9, mit de Spitze nach Erbstadt

Auf der Pappelallee mit der Richtung vom Kurhaus nach der Eisenbahn­station

Auf dem in nächster Nähe des Bahn­hofs belegenen Schafbrückenweg

Auf der Sraße nach dem Staats­babuhof in der Nähe der Kinzig- brucke mit der Richtung nach dem Dorfe

Auf der Trift bei den sogenannten 4 Linden

Am Langendiebacher Wege unweit Rückingen

Auf dem Landweg von Gronau nach Bergen, an der Hohlhorstschen Wirtschaft

Viehmarktplatz. Die Pferde sind von der Hainstraße her zu- und durch die Türkischen Gärten hin abzuführen

Zeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen mit Ausnahme

a) der unter vier Jahre alten Pferde,

b) der Hengste,

c) der Stuten, deren Abfohlung innerhalb der nächsten vier Wochen zu erwarten ist, oder die innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben,

d) der Vollblutstuten, die im allgemeinen deutschen Gestüt blieb oder den dazu gehörigen offiziellen vom Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,

o) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,

i ) der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marsch- sähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen,

g) der Pferde, welche bei einer früheren Vormusterung in der Vorführungsliste als dauernd kriegsunbrauch­bar bezeichnet worden sind,

ver Pferde unter 1,50 m Bandmaß. In den Fällen £ '^b bezüglich der hochtragenden Stuten die L eificheme der Vorführungsliste beizufügen.

"' Befreiung von der Vorführung können nur i ^ Wonders begründeten Ausnahmefällen zuge- Derartige Anträge sind schriftlich durch "°- Magistrats) an

finb^^ * «°-M-ung d°- Ps-rd-

11 ^'^''J^ der legierenden deutschen Familien Hiusicht- lich der zum persönlichen Gebrauch bestimmten nicht al o auch der in Wirtschaftsbetrieben verwendeten - Pferde,

2. die naiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pfirde. Zu anderen Zwecken gehaltene, wenn auch vorüber­

September d. I. für den Stadtkreis Hanau die nach der Pferdeaushebungsvorschrift vom 1. Mai 1902 (Reg.- Amtsblatt S. 251) vorzunehmende Pferdevormusterung an den nachbezeichneten Orten und Zeitpunkten statt.

Zeitpunkt des Beginnes des MusterunoSgeschästes

Namen der Ortschaften, aus denen die Pferde zu dem nebenbezeichneten Termin vorzuführen sind

Tag

Stunde

15.

September

930 vormittags

Bergen (mit Enkheim), Bischofsheim und Fechenheim

16.

September 17.

September

17.

September

930 vormittags 9" vormittags

l03° vormittags

Dörnigheim und Hochstadt

Bruchköbel, Niederissigheim, Ober­issigheim, Roßdorf, Forstgutsbezirk Hanau (in Neuhof) und Kinzig- heimerhof

Butterstadt, Marköbel, Rüdigheim, Baiersröderhof und Rüdigheimerhof

17.

September

17.

September

lpo vormittags

12J° mittags

Ostheim und Windecken

Erbstadt und Eichen

18.

September

1016 vormittags

Mittelbuchen, Wachenbuchen, Philipps- ruh- und Wilhelmsbad

18.

September 19.

September

11* vormittags 930 vormittags

Großauheim, Großkrotzenburg und Pulverfabrik

Hüttengesäß, Langenselbold und Neu­wiedermuß

20.

September 20.

September 22.

September

29. u. 30. September

930 vormittags 10" vormittags 1015 vormittags

10 vormittags

Langendiebach und Ravolzhausen

Rückingen, Niederrodenbach, Ober­rodenbach u. Forstautsbez. Wolfgang

Gronau, Kilianstädten, Niederdor­felden, Oberdorfelden, Dotten­felderhof und Gronauerhof

Stadtbezirk Hanau mit Stadtteil Kesselstadt

gehend zum Dienst verwendete Pferde müssen also vor­geführt werden,

3. a) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste bezüglich der zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde, sowie

b) Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres. Berufes an dem Tage der Musterung unbe­dingt notwendigen eigenen Pferde,

4. die Posthalter in Betreff derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden muß.

Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vor­genommen wird.

Die Pferde sind gezäumt, im übrigen aber blank (ohne Geschirr) vorzuführen. Schläger und bissige Pferde sind, um Unfällen vorzubeugen, ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Auch kaun bissigen Pferden, wenn sie sonst einen Maulkorb tragen, dieser augelassen werden.

Es ist dafür zu sorgen, daß die Vorführung tunlichst durch jüngere Leute geschieht, die bei berittenen Truppen gedient haben. Das Vorführen der Pferde durch Kinder oder gebrechliche Leute ist verboten.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher weise ich an, Vorstehendes wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt zu machen. Auch mache ich darauf aufmerksam, daß sie nach § 5 der Pferde-Aushebungs-Vorschrift verpflichtet sind, zum Musterungsgeschäft sich einzufinden oder im Behindernngs- falle ihre Stellvertreter zu entsenden, dem Vormusterungs- komnnssar eine schreibgewandte Person (Gemeiudeschreiberfl zur Verfügung zu stellen und die Pferdevorführungsliste in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Selbstverständlich ar­beitet der dem Kommissar zur Verfügung gestellte schreib­kundige Mann unter dessen Verautivortung. Seine Haupt­aufgabe ist es. die Einträge in den Listen an machen.

Die Herren Bürgermeister und Eutsvorsteher sind ferne» für das Ordnen und Vorführen der Pferde genau in bei Reihenfolge der Vorführungsliste verantwortlich. Zu diesem Zwecke ist an dem linken Backenstück der Halfter jedes Pferdes ein Zettel mit deutlicher Nummer, welche der, jenigen der Pferdevorführungsliste entspricht, zu befestigen.

Bei Pferden, welche bereits bei einer früheren Muste­rung als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem unter Verantwortlichkeit der Ortsoorsteher di« Vestimmungstäfelchen ebenfalls an dem linken Vackenstück unter Benutzung der kürzlich mitgeteilten Tafel, Halter derart anzubringen, daß die Nummer (siehe vorigen Satz) darüber befestigt wird.

Eine Prüfung der Fahrzeuge findet in diesem Jahre nicht statt.

Hanau den 6. September 1913. V 6121

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

J. V.: Karbe.

An die Herren Bürgermeister und Eutsvorsteher.

Unter Bezugnahme auf meine heutige Bekanntmachung betreffend die diesjährige Pferdevormusterung, weise ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher an, die Vorführungslisten, zu welchen die übersandten Formu­lare zu benutzen sind, sofort aufzustellen. Nicht gestellungs­pflichtige bezw. nicht vorführungspflichtige Pferde, ausge­nommen hochtragende Stuten (§ 4c d. Pf.-A.-V.), sind nicht in die Liste aufzunehmen. Sind solche versehentlich einge­tragen, so sind sie unter Angabe des Grundes wieder zu streichen. Die Spalte 6 der Pferdevorführungsliste ist bei allen Einträgen ordnungsmäßig auszufüllen.

Kommen Pferde nach der Aufstellung der Liste bis zur Pferdevormusterung in Zugang, so sind sie npchzutragen. Andererseits find abgängige Pferde zu durchweichen. Der Abgang ist inBemerkungen" zu erläutern. Daselbst ist auch etwaiger Vefitzwechsel zu vermerken.

Die Vorführungsliste ist sauber gehalten und deutlich geschrieben in zwei Ausfertigungen dem Pferde-Vormuste- rungskommiffar, Herrn Major v. Rosenthal, vorzu­legen. In beiden Exemplaren müssen alle Eintragungen und die Seiten genau übereinstimmen.

Soweit in einzelnen Ortschaften gestellungs- oder vor- führungspflichtige Pferde überhaupt nicht vorhanden find', ersuche ich, mir bis spätestens 3 Tage vor dem betreffenden Musterungstage eine Bescheinigung zu übersenden.

Hanau den 6. September 1913. V 61211

Der Königl. Landrat.

__J. V.: Karb e.

Stadtkreis banau. *

Wegen Ausführung von Ausbesserungsarbeiten wird der Kinzigsteg am Westbahnhof von Mittwoch den 10. d. Mts. auf die Dauer bis auf Weiteres für jeden Ver­kehr gesperrt.

Hanau den 9. September 1913. P 9963 Königliche Polizeidirektion.

_________________J. V.: Karbe. ___________

Bekanntmachung.

Einquartierung.

Die Quartiergeber werden ersucht, die Quartierzettet während der Sprechstunden, vormittags von 1012^ Uhr, im Rathaus, Zimmer Nr. 37 (2 Treppen hoch), zwecks An­weisung und Empfangnahme der zu zahlenden Vergütung vorzulegen.

Empfangsberechtigt ist der Vorzeiger des Quartier­zettels.

Hanau den 5. September 1913. 20809

Der Magistrat.

Hild.

Im Hause Marktplatz Nr. 14 ist der westlich gelegene, neuhergerichtete Laden, bestehend aus: einem 65 qm großen Verkaufsraum, einem anschließenden Nebenzimmer und einem 62 qm großen Kellerraum zum 1. Oktober d. Js. zu vermieten.

Der Laden ist mit Zentralheizung und elektrischer Be­leuchtung versehen.

Nähere Auskunft wird auf Zimmer Nr. 27 erteilt. Hanau den 2. September 1913. 20575

Der Magistrat. Z. A.: Ehrich.

W*ne rmd neriome GWMM rc.

Gefunden: 1 DouSlö-Vrille, 1 Feldstecher mit Etui (im Manövergelände bei Hochstadt).

Li egen geblieben bei Jassoy, Frankfurterstr. 10:

1 Damenschirm; Empfangnahme daselbst.

Verloren: 1 Brosche mit Herrenphotographie, 20 Stangen Vanille, 1 goldener Kettenring, 1 grünlicher Ruck­sack, 1 schwarzes Kinder-Samtmäntelchen (in Wilhelms­bad), 1 Messing-Waaenkavsel (auf der Straße Ostbeim- Windecken)^