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Einrückungsgebühr:
Die ^gespaltene Petitzeile oder deren Naum 20 Pfg. im ReklameteU die Zelle 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Geneml-Anzeèger
Amtliches Organ für AM- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis!
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Postbezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.
Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,
Nr. 209 ffttufor#<6n»hW6 Nr. 230. Montag den 8. September
Fernsprechanschltttz Nr. 230.
1913
Amtliches
Stadt- und Landkreis Hanau.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 15. bis einfchl. den 22. September d. I. findet für den Landkreis und am 29. und 30.
Name
Nähere Bezeichnung der Stelle,
des Orts in dem
an welcher
die Pferdevormusterung stattfindet
Mainkur
Hochstadt
Bruchköbel
. Marköbel
Ostheim
Eichen
Wilhelmsbad
Großauheim
Langenselbold
Langendiebach
Rückingen
Niederdorfelden
Hanau
Auf der Landstraße von Fechenheim nach Dörnigheim, bei der alten Mainkur mit der Richtung nach Fechenheim
Auf dem Landweg nach Dörnigheim am Bahnhof
Auf dem Landweg nach der Eisenbahnstation mit der Spitze da, wo der Landweg nach Niederissigheim abgeht
Auf der Landwegstrecke Ostheim— Marköbel mit der Spitze da, wo der Landweg von Rüdigheim her auf diesen stößt
Aut dem Bahnhofszufuhrweg mit der Richtung nach dem Orte
Auf der Landstraße zwischen Erbstadt und Eichen bei Kilometerstein 0,9, mit der Spitze nach Erbstadt
Auf der Pappelallee mit der Richtung vom Kurhaus nach der Eisenbahnstation
Auf dem in nächster Nähe des Bahnhofs belegenen Schafbrückenweg
Auf der Sraße nach dem Staatsbahnhof in der Nähe der Kinzigbrücke mit der Richtung nach dem Dorfe
Auf der Trift bei den sogenannten 4 Linden
Am Langendiebacher Wege unweit Rückingen
Auf dem Landweg von Gronau nach Bergen, an der Hohlhorstschen Wirtschaft
Viehmarktplatz. Die Pf<rde sind von der Hainstraße her zu- und durch die Türkischen Gärten hin abzuführen
Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen mit Ausnahme
a) der unter vier Jahre alten Pferde,
b) der Hengste,
c) der Stuten, beten Abfohlung innerhalb der nächsten vier Wochen zu erwarten ist, oder die innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben,
d) der Vollblutstuten, die im allgemeinen deutschen Gestütbuch oder den dazu gehörigen offiziellen — nom Unionflub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,
v) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, solche wegen Erkrankung nicht marsch- lahig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen,
g) der Pferde, welche bei einer früheren Vormusterung nr er Vorführungsliste als dauernd krieqsunbrauch- bar bezeichnet worden sind,
0 er Pferde unter 1,50 m Bandmaß. In den Fällen . bezüglich der hochtragenden Stuten die Wen . ^* Vorführungs»liste beizufügen.
I N g Q I [ 2 N p j A W A V A s- * • 9 nur lassen werden gründeten Ausnahmefällen zuge- Bermittluna bet^rt?9^ ?ntlä9e s^d schriftlich durch be^U^ de- Magistrats) an Pn»$au6g^ -" «“™™« der Pf-rd- L deutschen Familien Hinsicht- d) â n persönlichen Gebrauch bestimmten — nickt
September d. J. für den Stadtkreis Hanau die nach der Pferdeaushebungsvorschrift vom 1. Mai 1902 (Reg.- Amtsblatt S. 251) vorzunehmende Pferdevormusterung an den nachbezeichneten Orten und Zeitpunkten statt.
Zeitpunkt des Beginnes des Musternngsgeschästes
Namen der Ortschaften, aus denen die Pferde zu dem nebenbezeichneten Termin vorzuführen sind
Tag
Stunde
15.
930
Bergen (mit Enkheim), Bischofsheim
September
vormittags
und Fechenheim
16.
September
930 vormittags
Dörnigheim und Hochstadt
17.
9"
Bruchköbel, Niederissigheim, Ober-
September
vormittags
iisigheim, Roßdorf, Forstgutsbezirk Hanau (in Neuhof) und Kinzig- heimerhof
17.
l030
Butterstadt, Marköbel, Rüdigheim,
September
vormittags
Baiersröderhof und Rüdigheimerhos
17.
September
ll»o
vormittags
Ostheim und Windecken
17.
1230
Erbstadt und Eichen
September
, mittags
18.
10"
Mittelbuchen, Wachenbuchen, Philipps-
September
vormittags
ruhe, und Wilhelmsbad
18.
ll3»
Großauheim, Großkrotzenburg und Pulverfabrik
September
vormittags
19.
930
Hüttengesäß, Langenselbold und Neu-
September
vormittags
wiedermuß
20.
September
930 vormittags
Langendiebach und Ravolzhausen
20.
1015
Rückingen, Niederrodenbach, Ober-
September
vormittags
rodenbach u. Forstgutsbez. Wolfgang
22.
10"
Gronau, Kilianstädten, Niederdor-
September
vormittags
selben, Oberdorfelden, Dottenfelderhof und Gronauerhof
29. u. 30.
10
Stadtbezirk' Hanau mit Stadtteil
September
vormittags
Kessilstadt
also auch der in Wirtschaftsbeirieben verwendeten — Pferde,
2. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde. Zu anderen Zwecken gehaltene, wenn auch vorübergehend zum Dienst verwendete Pferde müssen also vorgeführt werden,
3. a) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste bezüglich der zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde, sowie
b) Aerzte und Tieiärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Beruses an dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde,
4. die Posthaller in Betreff derjenigen Pferdezahl, welche voil ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden muß.
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben allster der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischafsuug der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
Die Pferde sind gezäuint, im übrigen aber blank (ohne Geschirr) vorzuführen. Schläger und bissige Pferde sind, um Unfällen vorzubeugen, ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Auch sann bissigen Pferden, wenn sie sollst einen Maulkorb tragen, dieser angelassen werden.
Es ist dafür zu sorgeil, dast die Vorsührling tunlichst durch jüngere Leute geschieht, die bei berittenen Truppen gedient haben. Das Vorführen der Pferde durch Kinder oder gebrechliche Leute ist verboten.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher weise ich an. Vorstehendes wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt
zu machen. Auch mache ich darauf aufmerksam, daß sie nach § 5 der Pferde-Aushebungs-Vorschrift verpflichtet sind, zum Musterungsgeschäft sich einzufinden oder im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter zu entsenden, dem Vormusterungskommissar eine schreibgewandte Person (Gemeindeschreiber) zur Verfügung zu stellen und die Pferdevorführungsliste in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Selbstverständlich arbeitet der dem Kommissar zur Verfügung gestellte schreibkundige Mann unter dessen Verantwortung. Seine Hauptaufgabe ist es, die Einträge in den Listen tu machen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher sind ferner für das Ordnen und Worführen der Pferde genau in der Reihenfolge der Borführungsliste verantwortlich. Zu diesem Zwecke ist an dem linken Backenstück der Halfter jedes Pferdes ein Zettel mit deutlicher Nummer, welche derjenigen der Pferdevorführungsliste entspricht, zu befestigen.
Bei Pferden, welche bereits bei einer früheren Musterung als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem unter Verantwortlichkeit der Ortsvorsteher die Vestimmungstäfelchen ebenfalls an dem linken Backenstück unter Benutzung der kürzlich mitgeteilten Tafel- halter derart anzubringen, daß die Nummer (siehe vorigen Satz) darüber befestigt wird.
Eine Prüfung der Fahrzeuge findet in diesem Jahre nicht statt.
Hanau den-6. September 1913. V 6121
Der König!. Landrat und Polizeidirektor.
I. V.: Karbe.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher.
Unter Bezugnahme auf meine heutige Bekanntmachung betreffend die diesjährige Pferdevormusterung, weise ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher an, die Vorführungslisten, zu welchen die übersandten Formulare zu benutzen sind, sofort aufzustellen. Nicht gestellungspflichtige bezw. nicht vc-führungspflichtige Pferde, ausgenommen hochtragende Stuten (§ 4c d. Pf.-A.-V.), sind nicht in die Liste aufzunehmen. Sind solche versehentlich eingetragen, so sind sie unter Angabe des Grundes wieder zu streichen. Die Spalte 6 der Pferdevorführungsliste ist bei allen Einträgen ordnungsmäßig auszufüllen.
Kommen Pferde nach der Aufstellung der Liste bis zur Pferdevormusterung in Zugang, so sind sie nachzutragen. Andererseits sind abgängige Pferde zu durchstreichen. Der Abgang ist in „Bemerkungen" zu erläutern. Daselbst ist auch etwaiger Besitzwechsel zu vermerken.
Die Vorführungsliste ist sauber gehalten und deutlich geschrieben in zwei Ausfertigungen dem Pferde-Vormuste- rungskommissar, Herrn Major o. Rosenthal, vorzulegen. In beiden Exemplaren müssen alle Eintragungen und die Seiten genau übereinstimmen.
Soweit in einzelnen Ortschaften gestellungs- oder vor» führungspslichtige Pferde überhaupt nicht vorhanden sind, ersuche ich, mir bis spätestens 3 Tage vor dem betreffenden Musterungstage eine Bescheinigung zu übersenden.
Hanau den 6. September 1913. ' V 6121
Der König!. Landrat.
I. V.: Karbe.
Meine sämtlichen Bureaus bleiben am Dienstag den 9. d. Mts. geschlossen.
Hanau bep 5. September 1913
Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.
I. V.: Karbe.
Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.
Die städtischen Bureaus mit Ausnahme des Standesamts und der Heuwage sind am Dienstag den 9. d. Mts. geschlossen.
Hanau den 8. September 1913. 20891
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmachung.
Im Hause Marktplatz Nr. 14 ist der westlich gelegene, neuhergerichtete Laden, beftefjeub aus: einem 65 qm großen Verkaufsraum, einem anschließenden Nebenzimmer und einem 62 qm großen Kellerraum zum 1. Oktober d. Js. zu ver- mieten.
Der Laden ist mit Zentralheizung und elektrischer leuchtuug versehen.
Nähere Auskunft wird auf Zimmer Nr. erteilt.
Hanan den 2. September 1913. 20075
Der Magistrat.
Z. A.: EbriL.