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Einrückungsgebühr:

Die ^gespaltene Petitzeile oder deren Naum 20 Pfg. im ReklameteU die Zelle 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Geneml-Anzeèger

Amtliches Organ für AM- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis!

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,

Nr. 209 ffttufor#<6n»hW6 Nr. 230. Montag den 8. September

Fernsprechanschltttz Nr. 230.

1913

Amtliches

Stadt- und Landkreis Hanau.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15. bis einfchl. den 22. September d. I. findet für den Landkreis und am 29. und 30.

Name

Nähere Bezeichnung der Stelle,

des Orts in dem

an welcher

die Pferdevormusterung stattfindet

Mainkur

Hochstadt

Bruchköbel

. Marköbel

Ostheim

Eichen

Wilhelmsbad

Großauheim

Langenselbold

Langendiebach

Rückingen

Niederdorfelden

Hanau

Auf der Landstraße von Fechen­heim nach Dörnigheim, bei der alten Mainkur mit der Richtung nach Fechenheim

Auf dem Landweg nach Dörnigheim am Bahnhof

Auf dem Landweg nach der Eisen­bahnstation mit der Spitze da, wo der Landweg nach Niederissig­heim abgeht

Auf der Landwegstrecke Ostheim Marköbel mit der Spitze da, wo der Landweg von Rüdigheim her auf diesen stößt

Aut dem Bahnhofszufuhrweg mit der Richtung nach dem Orte

Auf der Landstraße zwischen Erbstadt und Eichen bei Kilometerstein 0,9, mit der Spitze nach Erbstadt

Auf der Pappelallee mit der Richtung vom Kurhaus nach der Eisenbahn­station

Auf dem in nächster Nähe des Bahn­hofs belegenen Schafbrückenweg

Auf der Sraße nach dem Staats­bahnhof in der Nähe der Kinzig­brücke mit der Richtung nach dem Dorfe

Auf der Trift bei den sogenannten 4 Linden

Am Langendiebacher Wege unweit Rückingen

Auf dem Landweg von Gronau nach Bergen, an der Hohlhorstschen Wirtschaft

Viehmarktplatz. Die Pf<rde sind von der Hainstraße her zu- und durch die Türkischen Gärten hin abzuführen

Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen mit Ausnahme

a) der unter vier Jahre alten Pferde,

b) der Hengste,

c) der Stuten, beten Abfohlung innerhalb der nächsten vier Wochen zu erwarten ist, oder die innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben,

d) der Vollblutstuten, die im allgemeinen deutschen Gestütbuch oder den dazu gehörigen offiziellen nom Unionflub geführten Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,

v) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, solche wegen Erkrankung nicht marsch- lahig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen,

g) der Pferde, welche bei einer früheren Vormusterung nr er Vorführungsliste als dauernd krieqsunbrauch- bar bezeichnet worden sind,

0 er Pferde unter 1,50 m Bandmaß. In den Fällen . bezüglich der hochtragenden Stuten die Wen . ^* Vorführungs»liste beizufügen.

I N g Q I [ 2 N p j A W A V A s- * 9 nur lassen werden gründeten Ausnahmefällen zuge- Bermittluna bet^rt?9^ ?ntlä9e s^d schriftlich durch be^U^ de- Magistrats) an Pn»$au6g^ -" «« der Pf-rd- L deutschen Familien Hinsicht- d) â n persönlichen Gebrauch bestimmten nickt

September d. J. für den Stadtkreis Hanau die nach der Pferdeaushebungsvorschrift vom 1. Mai 1902 (Reg.- Amtsblatt S. 251) vorzunehmende Pferdevormusterung an den nachbezeichneten Orten und Zeitpunkten statt.

Zeitpunkt des Beginnes des Musternngsgeschästes

Namen der Ortschaften, aus denen die Pferde zu dem nebenbezeichneten Termin vorzuführen sind

Tag

Stunde

15.

930

Bergen (mit Enkheim), Bischofsheim

September

vormittags

und Fechenheim

16.

September

930 vormittags

Dörnigheim und Hochstadt

17.

9"

Bruchköbel, Niederissigheim, Ober-

September

vormittags

iisigheim, Roßdorf, Forstgutsbezirk Hanau (in Neuhof) und Kinzig- heimerhof

17.

l030

Butterstadt, Marköbel, Rüdigheim,

September

vormittags

Baiersröderhof und Rüdigheimerhos

17.

September

ll»o

vormittags

Ostheim und Windecken

17.

1230

Erbstadt und Eichen

September

, mittags

18.

10"

Mittelbuchen, Wachenbuchen, Philipps-

September

vormittags

ruhe, und Wilhelmsbad

18.

ll3»

Großauheim, Großkrotzenburg und Pulverfabrik

September

vormittags

19.

930

Hüttengesäß, Langenselbold und Neu-

September

vormittags

wiedermuß

20.

September

930 vormittags

Langendiebach und Ravolzhausen

20.

1015

Rückingen, Niederrodenbach, Ober-

September

vormittags

rodenbach u. Forstgutsbez. Wolfgang

22.

10"

Gronau, Kilianstädten, Niederdor-

September

vormittags

selben, Oberdorfelden, Dotten­felderhof und Gronauerhof

29. u. 30.

10

Stadtbezirk' Hanau mit Stadtteil

September

vormittags

Kessilstadt

also auch der in Wirtschaftsbeirieben verwendeten Pferde,

2. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde. Zu anderen Zwecken gehaltene, wenn auch vorüber­gehend zum Dienst verwendete Pferde müssen also vor­geführt werden,

3. a) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste bezüglich der zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde, sowie

b) Aerzte und Tieiärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Beruses an dem Tage der Musterung unbe­dingt notwendigen eigenen Pferde,

4. die Posthaller in Betreff derjenigen Pferdezahl, welche voil ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden muß.

Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben allster der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischafsuug der nicht gestellten Pferde vor­genommen wird.

Die Pferde sind gezäuint, im übrigen aber blank (ohne Geschirr) vorzuführen. Schläger und bissige Pferde sind, um Unfällen vorzubeugen, ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Auch sann bissigen Pferden, wenn sie sollst einen Maulkorb tragen, dieser angelassen werden.

Es ist dafür zu sorgeil, dast die Vorsührling tunlichst durch jüngere Leute geschieht, die bei berittenen Truppen gedient haben. Das Vorführen der Pferde durch Kinder oder gebrechliche Leute ist verboten.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher weise ich an. Vorstehendes wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt

zu machen. Auch mache ich darauf aufmerksam, daß sie nach § 5 der Pferde-Aushebungs-Vorschrift verpflichtet sind, zum Musterungsgeschäft sich einzufinden oder im Behinderungs­falle ihre Stellvertreter zu entsenden, dem Vormusterungs­kommissar eine schreibgewandte Person (Gemeindeschreiber) zur Verfügung zu stellen und die Pferdevorführungsliste in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Selbstverständlich ar­beitet der dem Kommissar zur Verfügung gestellte schreib­kundige Mann unter dessen Verantwortung. Seine Haupt­aufgabe ist es, die Einträge in den Listen tu machen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher sind ferner für das Ordnen und Worführen der Pferde genau in der Reihenfolge der Borführungsliste verantwortlich. Zu diesem Zwecke ist an dem linken Backenstück der Halfter jedes Pferdes ein Zettel mit deutlicher Nummer, welche der­jenigen der Pferdevorführungsliste entspricht, zu befestigen.

Bei Pferden, welche bereits bei einer früheren Muste­rung als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem unter Verantwortlichkeit der Ortsvorsteher die Vestimmungstäfelchen ebenfalls an dem linken Backenstück unter Benutzung der kürzlich mitgeteilten Tafel- halter derart anzubringen, daß die Nummer (siehe vorigen Satz) darüber befestigt wird.

Eine Prüfung der Fahrzeuge findet in diesem Jahre nicht statt.

Hanau den-6. September 1913. V 6121

Der König!. Landrat und Polizeidirektor.

I. V.: Karbe.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher.

Unter Bezugnahme auf meine heutige Bekanntmachung betreffend die diesjährige Pferdevormusterung, weise ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher an, die Vorführungslisten, zu welchen die übersandten Formu­lare zu benutzen sind, sofort aufzustellen. Nicht gestellungs­pflichtige bezw. nicht vc-führungspflichtige Pferde, ausge­nommen hochtragende Stuten (§ 4c d. Pf.-A.-V.), sind nicht in die Liste aufzunehmen. Sind solche versehentlich einge­tragen, so sind sie unter Angabe des Grundes wieder zu streichen. Die Spalte 6 der Pferdevorführungsliste ist bei allen Einträgen ordnungsmäßig auszufüllen.

Kommen Pferde nach der Aufstellung der Liste bis zur Pferdevormusterung in Zugang, so sind sie nachzutragen. Andererseits sind abgängige Pferde zu durchstreichen. Der Abgang ist inBemerkungen" zu erläutern. Daselbst ist auch etwaiger Besitzwechsel zu vermerken.

Die Vorführungsliste ist sauber gehalten und deutlich geschrieben in zwei Ausfertigungen dem Pferde-Vormuste- rungskommissar, Herrn Major o. Rosenthal, vorzu­legen. In beiden Exemplaren müssen alle Eintragungen und die Seiten genau übereinstimmen.

Soweit in einzelnen Ortschaften gestellungs- oder vor» führungspslichtige Pferde überhaupt nicht vorhanden sind, ersuche ich, mir bis spätestens 3 Tage vor dem betreffenden Musterungstage eine Bescheinigung zu übersenden.

Hanau den 6. September 1913. ' V 6121

Der König!. Landrat.

I. V.: Karbe.

Meine sämtlichen Bureaus bleiben am Dienstag den 9. d. Mts. geschlossen.

Hanau bep 5. September 1913

Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.

I. V.: Karbe.

Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.

Die städtischen Bureaus mit Ausnahme des Standes­amts und der Heuwage sind am Dienstag den 9. d. Mts. geschlossen.

Hanau den 8. September 1913. 20891

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Im Hause Marktplatz Nr. 14 ist der westlich gelegene, neuhergerichtete Laden, beftefjeub aus: einem 65 qm großen Verkaufsraum, einem anschließenden Nebenzimmer und einem 62 qm großen Kellerraum zum 1. Oktober d. Js. zu ver- mieten.

Der Laden ist mit Zentralheizung und elektrischer leuchtuug versehen.

Nähere Auskunft wird auf Zimmer Nr. erteilt.

Hanan den 2. September 1913. 20075

Der Magistrat.

Z. A.: EbriL.