Elnrückungsgebühr:
Oke Sgespaltene Petitzeile oder deren Naum 20 Pfg. im ReklameteU sie Zelle 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des
General-Anzeiger
verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Bezugspreis:
Organ für Stadt- und Landkreis Kavan.
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Postbezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.
Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: ®. Schrecker in Hanau.
Äk. 206 Kernsprechanschlitsj Nr. 230.
R—— ^— ■———*
Donnerstag den 4. September
Ferttsprechattschlttk Nr. 230
1913
Amtliches.
Stadtkreis fianau.
Zwecks Einführung eines Kanalanschlusses wird die Nittelgasse in Hanau-Kesselstadt zwischen- den Grundstücken Nr. 5. bis Nr. 9 bis Ende dieser Woche für den öffentlichen Fubrverkehr gesperrt. P 9846
Hanau den 3. September 1913.
Königliche Polizeidirektion.
I. V.: Karbe.
Landkreis hanau.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Dampiwalzarbeiten wird der Landweg Nr. 19 von Hüttengesäß nach Neuwiedermuh von Stat. 0,0 bis 2,6 -s- 96, d. i. vom Bahnhof Hütten- gesäß bis zur Landesgrenze bei Altwiedermuß, für die Zeit vom 5. bis einschließlich 13. d. Mts. für Fuhrwerke von mehr als 20 Zentner Ladegewicht sowie für Kraftfahrzeuge aller Art polizeilich gesperrt.
Hanau den 3. September 1913. V 6068
Der Königliche Landrat.
I. V.: Karbe.
Stadtkreis hanau» Bekanntmachung.
Im Hause Marktplatz Nr. 14 ist der westlich gelegene, neuhergerichtete Laden, bestehend aus: einem 65 qm großen Verkaufsraum, einem anschließenden Nebenzimmer und einem 62 qm großen Kellerraum zum 1. Oktober d. Js. zu vermieten.
Der Laden ist mit Zentralheizung und elektrischer Beleuchtung versehen.
Nähere Auskunft wird auf Zimmer Nr. 27 erteilt.
Hanau den 2. September 1913. 20575
Der Magistrat.
J. A.: Ehrich.
Bekanntmachung.
Die Ausführung von Pflasterarbeiten in der Erimm- straße zwischen Wallweg und Neue Anlage soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 20, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Homburger Kurhaustheater.
(Direktion: Adalbert Steffter.)
„Sonnenscheinchen".
Schauspiel in 4 Akten von Gebhard Schätzler-Perasini.
k. Am Dienstag abend eröffnete das Stefftersche Schau- spiel-Ensemble seine Herbstsaison mit einer Novität, von der man eigentlich noch gar nichts gehört hat. Man konnte deshalb wohl mit einer Spannung dieser Aufführung entgegensetzen. Daß das neue Vühnenwerk Schätzler-Perasini den Erwartungen entsprochen hat, kann man nicht behaupten. Auch wäre es wohl besser und zweckdienlicher gewesen, die Saison mit einem zugkräftigeren und vielleicht schon bekannteren „Schlager", und wäre es auch ein leckeres Lustspiel gewesen, zu eröffnen. Der Besuch war sehr flau und von den hier und da im Hause verstreuten Besuchern wagte kein einer die Hände zum Beifall zu rühren. Es fehlte an Stimmung- und Wärme und diesen Mangel konnte der dramatisierte dunkle Roman auf den Brettern mit seinen grellen Theatereffekten auch nicht ausfüllen.
Das Stück spielt in demselben Milieu wie Sudermanns „Ehre". Im Vorderhaus der reiche, rücksichtslose Fabrikherr, im Hinterhaus der verachtete Fabrikwächter, der Jude Wolf, der vor 20 Jahren seinen Herrn im Vorderhause um I I 0 000 Mark bestohlen haben sollte und dafür 5 Jahre Zuchthaus abbüßen mußte. Der alte Jude hat in seinem Hause eine Nichte, die trotz seines Verbrechens treu zu ihm hält und sein „Sonnenscheinchen" ist. Zwischen ihr, die inzwischen gefallen ist und dem Sohne des Fabrikherrn entspinnt sich ein Liebesverhältnis auf Leben und Tod. Es gibt einen großen Skandal und in den Papieren des Juden findet sein Neffe den Beweis, daß sein Onkel unschuldig gebüßt und daß der Fabrikherr, der selbst der Dieb war, den Mann zu verdächtigen wußte. Doch der Alte hat seine Rachegelüste besänftigt und gesteht es ein. daß er die Schuld auf sich ae-
Verschloffene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am Dienstag den 9. September, vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Hanau den 30. August 1913. 20393
Der Stadtbaurat.
Ehrich.
Bekanntmachung.
Nach dem Haushaltsplan für 1913 bezw. den Tilgungsplänen sind von den auf Inhaber lautenden städtischen Schuldverschreibungen zur Rückzahlung zu verlosen:
a) für den 31. Dezember 1913
1 Lit. A â 500 fl.l 2000 fl. vom Anlehen
15
„Ba 100 fTA v. 31. Dezbr. 1836 = 3428,58 M.
b) für den 31. März 1913
4
â 1000 M.^vom Anlehen vom 1. April
8
„ 500 „ 11888 (Priv. v. 30./6. 1880
17
„ 200 „ J II. Reihe) = 11400 M.
3
„ 2000 „
6
„ 1000 „ vom Anlehen vom
6
„ 500 „ [1. Okt. 1889 II. Serie = 16600 M.
8
„ 200 „ .
2
„ 2000 „
3
„ 1000 „ vom Anlehen vom
6
„ 500 „ 1. Okt. 1889 I. Serie = 10200 M.
1
„ 200 „
9
„ 2000' „
15
„ 1000 „ vom An leben vom
20
„ 500 „ 21. Juni 1898 = 48600 M.
28
>, 200 „
Termin zur Auslosung wird auf Montag den 29.
September d. Is., nachmittags 3 Uhr, tu der Stadt
hauptkaffe. Marktplatz 18, 1. Stock, anberaumt.
Hanau den 2 8. August 1913. 205 73
Der Magistrat.
Htld.
Bekanntmachung.
Nach § 7 Ziff. 2 der Baupolizeiordnung I vom 5. März 1913 erstreckt sich die Ueberwachung der Bauausführung für die Folge auch auf die Vorschrift des § 2 des Reichsgesetzes über die Sicherung von Vauforderungen vom L Juni 1909 (Reichsgesetzblatt Seite 449). Dieser § lautet:
nommen hat, um des Fabrikherrn Gattin, die er verehrte, nicht ins Unglück zu stürzen. Aber sein unglaublicher Edelmut wird schlecht belohnt. Sein „Sonnenscheinchen", das den Neffen heiraten und vom Fabrikherrn die Entschädigung für des Onkels Opfermut erhalten soll, zieht es vor, sich mit dem Sohne des Vorderhauses in den Müggelsee zu stürzen.
Dieser schwulstige Roman mit seinem allzu reichlichen Drum und Dran behandelt also ein Sujet, das keineswegs neu, aber bereits mit besserem Glück verwendet worden ist. Man denkt unwillkürlich an Sudermann. Aber Sudermann ist klarer, tiefer, problematischer und „literarischer". Dieses Sonnenscheinchen ist auf realistischer Grundlage gedacht, aber mit wenig psychologischem Feinsinn, der bei Sudermann nie fehlt, durchgeführt. Hier ist alles auf eine Anhäufung von Effekten, sogar Knalleffekten, auf Kosten der Charaktere und der Vernunft abgesehen. Trotzdem aber hat der Verfasser mit diesen Effekten mitunter verblüffend spannende Momente geschaffen und ein immerhin beachtenswertes Geschick im dramatischen Aufbau an den Tag gelegt. Im dritten Akte ist ihm sogar eine saubere Milieuschilderung gelungen. Aber das Ganze in seiner trüben Ver- , schwommenheit verwischt die wenigen Lichtpunkte und man wird die Empfindung nicht los, daß es sich hier mehr um eine „Theatermache" dreht, als um einen dramatischen Knoten, der hier gelöst werden sollte.
Die Regie, die der bewährte Regisseur Otto Hellmuth führte, hatte alles aufgeboten, um dem Schauspiel Wirkungsreiz zu verleihen. Von bekannten Schauspielern sahen wir zunächst Wilhelm Hellmuth wieder, der seinen Onkel Wolf mit lebendiger Charakterisierung gab und dadurch manchen Mangel der Rolle überdeckte. Mit vornehmer Ruhe und einiger Gefühlstiefe stellte Franziska Hesse die sorgende Mutter und getäuschte Gattin des Fabrikherrn dar und fand in Martin W i e b e r g, der den steinharten, selbstherrlichen Fabrikherrn zu einer Charakter- Haur ausbaute, einen trefflichen Partner. Neu war zunächst '
„Zur Führung eines Vaubuches ist verpflichtet, wer die Herstellung eines Neubaues unternimmt und entweder Vaugewerbetreibender ist oder sich für den Neubau Baugeld gewähren läßt. Ueber jeden Neubau ist gesondert Buch zu führen.
Neubau im Sinne dieses Gesetzes ist die Errichtung eines Gebäudes auf einer Baustelle, die zur Zeit der Erteilung der Vauerlaubnis unbebaut oder nur mit Bauwerken untergeordneter Art oder mit solchen Bauwerken besetzt ist, welche zum Zwecke der Errichtung des Gebäudes abgebrochen werden sollen.
Aus dem Vaubuche müssen sich ergeben:
1. die Personen, mit denen ein Werk-, Dienst- oder Lieferungsoer'trag abgeschlossen ist, die Art der Liesen Personen übertragenen Arbeiten und die vereinbarte Vergütung;
2. die auf jede Forderung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen;
3. die Höhe Ler zur Bestreitung der Baukosten zugesicherten Mittel und die Person des Geldgebers sowie Zweckbestimmung unL Höhe derjenigen Beträge, Li« gegen Sicherstellung durch das zu bebauende Grund« stück (§ 1 Abs. 3), jedoch nicht zur Bestreitung de, Baukosten gewährt werden;
4. die einzelnen in Anrechnung auf die unter Ziffer 8 genannten Mittel an Len Vuchführungspflichtige« oder für seine Rechnung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen;
5. Abtretungen, Pfändungen oder sonstige Verfügungen über diese Mittel;
6. Sie Beträge, die der Vuchführungspstichtige für eigene Leistungen in den Bau aus diesen Mitteln entnommen hat.
Das Buch ist bis zum Abläufe von fünf Jahren, von der Beendigung des letzterngetrageuen Baues an gerechnet, «ch zubewahren."
Unter Hinweis auf § 6 des Reichsgesetzes mache ich die Herren Bauunternehmer pp. hierauf mit Bem Bemerke« aufmerksam, daß die Revision der bei Ausführung von Rem bauten etwa anzulegenden Baubücher allmonatlich erfolgen wird.
Hanau de« 27. August 1913. 20127
Städtische Polizei-Verwaltung.
Der Oberbürgermeister.
V.: Ehrich.
Dienstnachrichten.
In Neuses, Kreis Gelnhausen, ist bk Schweineseuche festgestellt worden. V 6066
Hanau den 3. September 1913.
Marianne Saling als „Sonnenscheinchen". Die jugendliche Schauspielerin, sonst eine sympathische Vühnenerschei- nung, spielte noch etwas anfängerhaft unL trocken, auch Bruno M a k a y (Fabrikantensohn) blieb am bloßen Wortlaut seiner Rolle haften. Walter Steinert (Wolfs Neffe) dagegen arbeitete seine Partie sorgsam heraus und gab ihr eine starke persönliche Note. Erwähnenswert sind noch Hans Wertmann, Joseph Mayer und Else Obermayer. Etwas näheres ist über die neuen Kräfte noch nicht zu sagen.
HerbststiMMUNg,
Ihr Matten lebt wohl!
Ihr sonnigen Weiden!
Der Senne muß scheiden,
Der Sommer ist hin.
Wir fahren zu Berg, wir kommen wieder, Wenn der Kuckuck ruft, wenn erwachen die Lieder, Wenn mit Blumen die Erde sich kleidet neu, Wenn die Vrünnlein fließen im lieblichen Mai.
Ihr Matten lebt wohl!
Ihr sonnigen Weiden! Der Senne muß scheiden,
Der Sommer ist hin. —
So singt der Hirte im Gebirge, wenn die Tage kurzer und kürzer werden und die Kraft der Sonnenstrahlen nachzulassen beginnt. Dann ist für seine,Herde in den Hoch" tälern und an den bisher grasbewachienen Vergabha g kein Futter mehr zu finden, und er 'letzt irch mfolgedeßen gezwungen, das Vieh den winterlichen Stallen zuzutreiSen.
Aber auch der Bewohner der Ebene merkt das Heran- nahen des Herbstes. Mag tagsüber ^s Sonne auch noch wärmend geschienen und von der Oberfläche der Gewässer die verdunstenden Wasserteilchen gelockt haben, schnell kühlt sich nach ihrem Untergänge Luft und. Erde ab. und dre