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Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis»

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post, bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: S. Schrecker in Hanau,

Kernsprechatlschlttst Nr. 230

Mittwoch den 3. September

Ferttsprechattschlutz Nr. 230

1913

Amtliches.

Stadtkreis Hansu.

Dem Silber-Arbeiter Heinrich Lohrey, Goldene Aue 3, hier ist die jederzeit widerrufliche Erlaubnis zur ge­werbsmäßigen Vermietung von sechs Holzbooten zum Befahren der Kinzig im Stadtkreise Hanau erteilt worden.

Hanau den 2. September 1913. P 8846

Königliche Polizei-Direktion.

J. V.: Karbe.

Eandkreis hanau.

Im Hinblick auf das bevorstehende diesjährige Herbst­manöver mache ich die Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher auf folgendes aufmerksam:

Die reifen Feldfrüchte sind, soweit dies ohne Schaden möglich, vor den Uebungen abzuernten und nach der Ab- erntung bald einzufahren oder auf Schober zu setzen.

Entstehen bei Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Bürgermeister die Beschädigten durch ortsübliche Be­kanntmachung zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforde­rungen auf und stellt diese in einer Liste zusammen. Auch haben die Grundbesitzer bei Vermeidung des Ausschlusses die Beschädigung, nachdem sie eingetreten ist, den Bürger­meistern unverzüglich anzumelden. Die Herren Eutsvor- steher haben ihre Entschädigungsforderungen ebenfalls in eine Liste einzutragen. Die erforderlichen Formulare kön­nen von der Waisenhausbuchdruckerei bezogen werden. In diesem Formular sind die Spalten 1 bis 7 sorgfältig auszu- füllen. Die Spalten 6 und 7 werden mit Blei ausgefüllt. Die beschädigten Grundstücke sind in der Reihenfolge ein­zutragen, wie sie örtlich an einander grenzen oder in der Nähe liegen, damit die Flurabschätzungskommission die Grundstücke an der Hand der Schadensnachweisungen be­gehen kann.

Beschädigungen, die nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, insbesondere durch Zu­schauer, sowie auch dadurch entstanden sind, daß die Betei­ligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begrün­den keinen Anspruch auf Vergütung.

Arbeiten und Aufwendungen, von denen die Inter­essenten gewußt haben, daß sie durch Truppenübungen in den nächsten Tagen gestört werden mußten, begründen ebensowenig einen Anspruch auf Schadloshaltung.

Die Beschädigten haben unmittelbar nach eingetretener Beschädigung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädig­ten Felder einzutreten hat. Der Bürgermeister hat die Ab­erntung anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen ver­ursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, die dem Verderben ausgesetzt sind.

Ordnet der Bürgermeister die Aberntung vor dem Ein­treffen der Abschatzungskommission an, so hat er sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen, nicht beschädigten Ortseingesessenen (z. B. Ortsschätzer) den Stand der be­schädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder usw.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Vieh- sutter) und sich hiernach ergebenden Umfang des Scha­dens, nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme festzu­stellen und über den Befund ein ordnungsmäßiges Proto­koll auszunehmen, das demnächst der Abschätzungskommission vorzulegen ist.

Ich verweise hier auf den durch meine Rundverfügung vom 17. Juli 1899 M 2692 mitgeteilten Erlaß des verrn Ministers des Innern vom 22. Juni 1899 I M 2307 und erwarte genaueste Beachtung der darin ge­gebenen Vorschriften.

Ji der Bürgermeister selbst der Geschädigte, so muß er die Notwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen f' 1 'kbschcitzungskommission, sowie den Umfang des Scha- ocns durch zwei unparteiische Zeugen feststellen lassen. Dies kommt insbesondere in den Gutsbezirken in Betracht.

i .e zerren Bürgermeister und Eutsvorsteher derjenigen 'neiaden rc., in denen Flurschäden entstanden sind, haben unverzüglich hierher anzuzeigen, damit die Reisepläne der Flurabschatzungskommissionen rechtzeitig festgesetzt wer­den können. Selbstverständlich bedarf es nicht der Anzeigen über die einzeln vorgekommenen Beschädigungen, sondern nur einer einmaligen Anzeige darüber, daß Beschädigungen überhaupt, sowie in welchem Umfange vorgekommen sind und ob Vorachchätzungen durch die Ortskommission evtl.

inwieweit erfolgen muß. Die gedruckten Nachweisungen über die sämtlichen Anmeldungen von bei den Truppen­übungen verursachten Flurbeschädigungen sind mir gesam­melt sobald als möglich vorzulegen, evtl, ist Fehlanzeige zu erstatten.

In denjenigen Fällen, in denen Vorabschätzungen durch die Ortssachverständigenkommission stattfinden, sind die diesbezüglichen Verhandlungen von den Herren Bürger­meistern nicht mit den Schadensnachweisungen einzureichen, sondern erst am Tage der Abschätzung durch die Flurab- schätzungskommission dieser vorzulegen. Das Eintreffen der Abschätzungskommission wird s. Zt. mitgeteilt werden. Die beteiligten Grundbesitzer oder deren Bevollmächtigte sind demnächst zu den Abschätzungsterminen zu laden. Die Be­schädigten sind bei der Anmeldung des Schadens schon durch die Herren Bürgermeister darauf hinzuweisen, daß ihnen eine ausreichende Schadloshaltung zuteil wird, daß jedoch unberechtigte Forderungen keine Berücksichtigung finden.

Die Polizeibeamten und Feldhüter sind anzuweisen, die Zuschauer von den Feldern zurückzuhalten, damit Schaden durch sie nicht entsteht. Zuwiderhandlungen sind zur An­zeige zu bringen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben den.Abschätzungsterminen in ihren Gemeindebezirken ohne Ausnahme beizuwohnen.

Hanau den 1. August 1913. M 1346

Der Königliche Landrat.

J. A.: Karbe.

Stadtkreis Fjanati.

Auf Beschluß des Bundesrats findet im Deutschen Reiche am 1. Dezember 1918 eine allgemeine Viehzählung statt, mit der in Preußen eine gleichfalls vom Bundesrate angeordnete Obstbaumzählung verbunden ist.

Bei der Obstbaumzählung handelt es sich um die Fest­stellung, wieviel tragfähige und wieviel noch nicht trag­fähige Obstbäume vorhanden sind. Tragfähige Obstbäume sind solche, die schon getragen haben. Die Obstbaumbesitzer (auch Verwalter, Pächter usw.) und deren Vertreter for­dern wir auf, sich schon jetzt die zur Obstbaumzählung erfor­derlichen Angaben über die Tragfähigkeit und die Zahl der Obstbäume, gesondert nach den einzelnen Obstarten (Apfel-, Virn-, Pflaumen- und Zwetschen-, Kirsch-, Aprikosen-, Pfir­sich- und Walnußbäume) durch Besichtigung der Bestände zu beschaffen, damit sie diese am 1. Dezember d. J. richtig in die Zählkarten einzutragen vermögen.

Hanau den 26. August 1913. 20113

Der Magistrat.

J. A.: Bartmuß.

Bekanntmachung.

Das Öffentliche Untersuchungsamt Hanau für die Kreise Hanau Stadt und Land, Gelnhausen und Schlüchtern (Leiter: Nahrungsmittel-, vereid. Gerichts- und Handels­chemiker Dr. Braunmüller) befinLet sich Kanalplatz 3, Tele­phon 594.

Für die Arbeiten des Untersuchungsamts (Untersuchung von Nahrungsmitteln, chemisch-technische Untersuchungen jeder Art und physiologische Untersuchungen) ist ein von dem Herrn Regierungspräsidenten genehmigter Gcbüb-^- tarif aufgestellt, der im Untersuchungsamt eingesehen wer­den kann.

Hanau den 9. April 1913. 9405

Der Magistrat.

Hild.

Handelsregister.

Firma: ,,Mmngauer Conservenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Liquidation" in Hanau.

Die Firma ist nach beendigter Liquidation erloschen.

Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau vom 25. August 1913. 20437

SoMMMe Wt K MMa

Der Unterricht für das kommende Winterhalbjahr beginnt Donnerstag den 6. November d. Z., vormittags um 9 Uhr.

Aufnahme als Schüler finden junge Leute im Alter von 15 bis 20 Jahren. Aeltere Landwirte können als Hospitanten ausgenommen werden. Bei der Aufnahme ist das Schulzeugnis, die Geburtsurkunde und ein Leumundszeugnis von der Ortspolizeibebörde vorzulegen. I

Das Schulgeld beträgt 30 Mark für Schüler und Hospitanten. Der vollständige Lehrkursus umfaßt zwei Winterhalbjahre. Im dazwischen liegenden Sommer­halbjahr auf Wunsch Stellennachweis auf gut geleiteten Wirtschaften.

Kost und Wohnung finden die Schüler bei guten Bürgersfamilien in hiesiger Stadt für ca. 45 Mark pro Monat. Die Wahl der Schülerwohnungen darf nur mit Genehmigung des Direktors geschehen, welcher auch bei der Auswahl behilflich sowie zu jeder weiteren Auskunft bereit ist.

Anmeldungen sind möglichst zeitig an den Direktor der Anstalt Herrn Wagner hierselbst zu machen.

Gelnhausen den 25. August 1913.

Der Vorsitzende des Ortskuratoriums der landwirtschaftlichen Winterschule.

Graf von Wartensleben.

Mita Md BHlorme WMiinde n.

Gefunden: 1 Schlüsselring mit 4 kleinen Schlüsseln, 1 Portemonnaie mit 3.77 Mk., 1 kleiner Anhänger, 1 Herrenzugstiefel (rechter).

Verloren: 10.25 Mk. (in Papier eingewickelt), 1 dunkellila Damenportemonnaie mit etwa 1213 Mk. und 1 silberner Zahnstocher mit Elfenbeinkops (in Wil­helmsbad).

Hanau den 3. September 1913.

Politische Rundschau.

Kaiser Wilhelm hat gestern auf dem Tempelhofer Felde die Herbstparade über das Eardekorps abgenommen.

Ueber die Reise des Staatsfekretärs Dr. Sors in Kame­run wird folgendes Programm amtlich veröffentlicht: Am 1. September wird Exzellenz Solf in Viktoria Aufenthalt nehmen und dort den Botanischen Garten und dre Anlagen der Westafrikanischen Pflanzungsgesellschaft ^Viktoria" be­sichtigen, sowie eine Besprechung mit der Pflanzeroereini- gung abhalten. Nachts erfolgt die Fahrt per Dampfer nach Kribi, wo für den 2. September Aufenthalt vorgesehen ist. An diesem Tage soll eine Besprechung mit der Handels­kammer in Kribi stattfinden. Hierbei dürfte es sich wohl um die von der Handelskammer Kribi seit langem begehrte Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im südlichen Teile unserer Kolonie handeln. Am 3. September fährt Dr« Solf per Automobil nach Jaunde, um sich am 4. September dort aufzuhalten und am 5. September die Fahrt über Lolodorf nach Ebolowa fortzusetzen. Am 7. September soll die Rückfahrt nach Kribi erfolgen, am 8. September wiÄ' Exzellenz Solf längs der Küste nach dem Munibecken fah­ren, dessen südlicher Teil bekanntlich durch den Marokko- Kongo-Vertrag an Deutschland gefallen ist. Am 9. Sep­tember erfolgt die Fahrt von Muni nach Duala, am 10. und 11. September sind Besichtigungen und Besprechungen, besonders mit der Handelskammer in Duala vorgesehen. Am 12. und 13. September wird Dr. Solf die Mittellaud-- Lahn bis zur Bauspitze bereisen und in Edea am Sanaga Aufenthalt nehmen. Am 14. September soll eine Fahrt mit der Nordbahn und Besichtigungen einiger an derselben liegenden Fabrik- und Pflanzungsanlagen erfolgen. Von dem Ende der Nordbahn aus wird Exzellenz Solf in der Zeit vom 15. bis 22. September auf Reittieren nach Dschang und zurück marschieren und am 23. September mit der Nordbahn nach Duala zurückkehren, um am 24. September mit dem Woermanndampfer nach Lagos hinüberzufahren.

Die weiße Bevölkerung von Kiautschou betrug nach der im Juli d. J. vorgenommenen Volkszählung 2069 Personen gegen 1621 im Mai 1910, hat sich also im Zeitraum von 3 Jahren um fast 28 o. H. vermehrt. Es wurden 1183 männliche und 886 weibliche Personen gezählt, unter denen 1855 Deutsche sind gegen 1531 im Jahre 1910. Unter den fremden Staatsangehörigen befinden sich 44 Amerikaner, 51 Engländer und 61 Russen. Nicht eingerechnet sind 2401 Personen des Soldatenstandes der ständigen Besatzung. Von farbigen Rassen wurden 316 Japaner gezählt gegen 167 vor 3 Jahren und 53 312 Chinesen gegen 34 180 im Jahre 1910. Im Hafen von Tsingtau sind durchschnittlich 2360 Personen ständig anwesend. Eine Zählung der chine­sischen Bevölkerung in den zu Kiautschou gehörenden Land- gebieten ist nicht erfolgt, doch wird ihre Zahl auf 131 gegen 126 960 im Jahre 1910 geschätzt. Im Lanzen Schnz- gebiete wird die chinesische Bevölkerung auf ruird 18/ 0 Personen veranschlagt, was gegen 1910, wo sle auf 163 4 geschätzt wurde eine Steigerung von 14,6 v. H. ausmacht. Die oesamte Bevölkerung des Stadtgebietes Tünatau be-