Einzelbild herunterladen
 

Hanauer K Anzeiger

Einrückungsgebühr:

Die Ogespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zelle 50 Pfg.

General-Anzeiger

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kana«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg, Dis einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau,

Nr. 204 ffer»wr«cha»schl«k Nr. 230. Dienstag heu 2. September

Fertrsprecharrfchlutz Nr. 230. 1913

Amtliches.

Landkreis Fyanau.

Seitens des Veziksamtes Alzenau i. Ufr. ist die Distriktsstraße von km 2 außerhalb Hanau bis zur Landesgrenze bei Emmerichshofen wegen Vornahme von Walzarbeiten von Montag den 1. September cr. ab auf die Dauer von 7 Wochen für sämtlichen Verkehr gesperrt.

Der Verkehr wird während dieser Zeit über Kahl am Main geleitet. Hanau den 29. August 1913. ' V 5957

Der Königliche Landrat.

J. V.: Karbe.

Stadtkreis Fjanau.

Bekanntmachung.

Nach § 7 Ziff. 2 der Baupolizeiordnung I vom 5. M^ ; 1913 erstreckt sich die Ueberwachung der Bauausführung für ' die Folge auch auf die Vorschrift des § 2 des Reichsgesetzes r über die Sicherung von Bauforderungen vom 1. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt Seite 449). Dieser § lautet:

„Zur Führung eines Vaubuches ist verpflichtet, wer Lie Herstellung eines Neubaues unternimmt und entweder Vaugewerbetreibender ist oder sich für den Neubau Bau- geld gewähren läßt. Ueber jeden Neubau ist gesondert Buch zu führen. , j v

Neubau im Sinne dieses Gesetzes ist die Errichtung eines Gebäudes auf einer Baustelle, die zur Zeit der Erteilung der Bauerlaubnis unbebaut oder nur mit Bauwerken un­tergeordneter Art oder mit solchen Bauwerken besetzt ist, welche zum Zwecke der Errichtung des Gebäudes abge­brochen werden sollen.

Aus dem Baubuche müssen sich ergeben:

1. die Personen, mit denen ein Werk-, Dienst- oder Lieferungsvertrag abgeschlossen ist, die Art der diesen Personen übertragenen Arbeiten und die vereinbarte . Vergütung;

2. die auf jede Forderung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen;

3. die Höhe der zur Bestreitung der Baukosten zuge­sicherten Mittel und die Person des Geldgebers sowie Zweckbestimmung und Höhe derjenigen Beträge, die gegen Sicherstellung durch das zu bebauende Grund­stück (§ 1 Abs. 3), jedoch nicht zur Bestreitung der Baukosten gewährt werden;

4. die einzelnen in Anrechnung auf die unter Ziffer 3 genannten Mittel an den Vuchführungspflichtigen oder für seine Rechnung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen;

5. Abtretungen, Pfändungen oder sonstige Verfügungen über diese Mittel;

6. die Betrüge, die der Buchführungspflichtige für eigene Leistungen in den Bau aus diesen Mitteln ent­nommen hat.

Das Buch ist bis zum Ablaufe von fünf Jahren, von der Beendigung des letzteingetragenen Baues an gerechnet, auf­zubewahren."

Unter Hinweis auf § 6 des Reichsgesetzes mache ich die Herren Bauunternehmer pp. hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Revision der bei Ausführung von Neu­bauten etwa anzulegenden Vaubücher allmonatlich erfolgen wird.

Hanau den 27. August 1913. 20127

Städtische Polizei-Verwaltung. Der Oberbürgermeister.

- I. D.: Ehrich.

GrunÄMcksVerkauf.

Die forstfiskalischen Grundstücke Blatt M Nr. 394, 396/393 und 408/393 von zusammen . — 1,7943 ha ^wie ein Teilstück der domänenfiskalischen Parzelle Blatt M Nr. 409/393 von . — 1,1000 ha im ganzen — 2,8943 ha (n der Gemarkung Großkrotzenburg (Kreis Hanau) sollen am 24. September, vormittags von 101/2 Uhr ab, in der Gastwirtschaft „zum goldenen Schlüssel" in Groß­krotzenburg unter den im Termin bekannt gemacht werden­den Bedingungen öffentlich meistbietend verkauft werden. Das zur Veräußerung kommende Baugelände eignet sich zu industriellen Anlagen.

Hanau den 30. August 1913. 20321

Reinhardt, Domänenrentmeister.

Handelsregister

Firma: „Ferdinand Schlingloff" in Hanau.

Unter dieser Firma betreibt der zu Hanau wohn­hafte Spediteur Ferdinand Schlingloff in Hanau als Einzelkaufmann ein Speditions- und Möbel­transportgeschäft.

Der Ehefrau des Spediteurs Ferdinand Schlingloff, Berta geb. Bruder in Hanau ist Prokura erteilt.

Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau vom 25. August 1913. 20315

Mndm und oerlotene EegMM it.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit 1,44 Mk. (auf einer Bank am Main), 1 desgl. mit 40 Pfg. und einer Reklamemarke.

Verloren: 1 Trauring (gez. M. M. 21. 1. 12.), 1 Portemonnaie mit etwa 6 Mk.; auf dem Lawn-Tennis- Spielplatz in Wilhelmsbad 1 Damentasche (versilbertes Geflecht) Inhalt: 1 goldene Damenuhr mit emailliertem Deckel und der Inschrift „München 1906".

Hanau den 2. September 1913.

Politische Rundschau.

Preußische Steuerfragen. Die „Berliner Korr." schreibt: In der Tagespresse findet sich mehrfach die Notiz, daß die in der letzten Sitzungsperiode unerledigt gebliebene Novelle zum Einkommensteuer- und zum Ergänzungssteuergesetz dem Landtag bei seinem Wiederzusammentritt wieder vorgelegt werden würde, und daß die Entwürfe im Finanzministerium schon einer teilweisen Neubearbeitung unterzogen worden seien. Wir kt-'nnen mitteilen, daß diese Nachrichten nicht zu­treffend sind.

Mp. Die Chargen. Nach amtlichen, uns zur Verfügung gestellten Mitteilungen besteht im Friedensstande der großen kontinentalen Heere zwischen Offizieren, Unter­offizieren und Mannschaften das folgende Zahlenverhält­nis, wobei für unsere Armee die Ziffern nach der Durch­führung der im Oktober d. J. einsetzenden Wehrverstärkung gelten:

Offiziere

Unteroffiziere

Mannschaften

v. H.

v. H.

v. H.

Deutsch. Reich

(1915) 3,89

13,41

82,70

Oesterreich-Ungarn 7,5

13,3

79,0

Frankreich

4,0

8,2

87,8

Rußland

3,32

2,49

94,19.

Demzufolge stehen Oesterreich und Deutschland weitaus am besten in der für die Truppenausbildung so wichtigen Glie­derung zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Am schlech­testen ist Rußland mit seinem geistig ohnedies auf der nied­rigsten Stufe befindlichen Soldatenmaterial daran. Aller­dings sind in der benachbarten k. u. k. Armee die Mehrzahl der Chargierten nicht zu gleicher Zeit Kapitulanten, son­dern es muß dafür bis zu 60 Prozent auf diejenigen Leute zurückgegriffen werden, die noch in der Ableistung ihrer Dienstpflicht begriffen sind. Bei uns gibt es dagegen einen Kapitulantenmangel eigentlich nur in den Grenzregimen­tern mit wenig gesuchten Standorten. Wie gewaltig der Bedarf an Unterführern für den Mobilmachungsfall ist, erhellt aus einer jüngst ergangenen Verfügung des Kriegs­ministeriums, der zufolge alljährlich bei der Infanterie 10 v. H. der zur Entlassung kommenden Mannschaften zu Unteroffizieren auszubilden und als Unteroffizieraspiran­ten in die Reserve überzuführen sind.

Amtliches Wahlergebnis von Landshut. Bei der Reichstagsersatzwahl int Wahlkreise Niederbayern haben nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis von 22 771 Wahl­berechtigten 16 637 gültige Stimmen abgegen. Davon er­hielten Gnlsbesitzer Freiherr v. Aretin - Haideburg (Ztr.) 10 162, Bürgermeister Eisenberger-Ruhpolding (Bauernbund) 4920, der Gauleiler des Holzarbeiterverbandes Raith-München (Soz.) 1541 Stimmen. Zersplittert sind 14 Stimmen. Freiherr v. Kretin gewählt.

Mp. Das deutsche Beispiel. Die in Oesterreich-Ungarn vorgesehene Steigerung bringt das Rekrutenkontingent, einschließlich Tirol-Vorarlberg, im ganzen auf 260 500 Mann gegen 220 000, die 1917 als Maximum nach den Wehrgesetzen von 1912 erreicht werden sollten. Der Frie­densstand wird in Zukunft 560 000 Mann betragen, also rund ein Fünftel mehr als er heute zählt. Dabei wird in Zukunft die zweijährige Dienstzeit da, wo sie gesetzlich ist, auch wirklich durchgeführt, und es werden die Einberufun­gen von Reservisten nur auf die Waffenübungen ihrer Altersklasse beschränkt bleiben — Vorteile von weittragend­ster Bedeutuna für den Pflichtiaen. Die Steiaerung des

Rekrutenkontingents kommt in erster Linie der Erhöhung der Friedensstämme zugute, deren unabweisbare Notwen­digkeit sofort einleuchtet, wenn man feststellt, daß 1516 In­fanteriekompanien auf normalem Stande nur 92 Mann zählen, 116 Kompanien je 128 Mann. Der neue hohe Etat wird 160 und 180 Mann pro Kompanie aufweisen und zur Ergänzung auf den Kriegsstand der Infanterie I. Linie nur noch 180 000 (statt 254 000) Reservisten nötig machen. Hebung der Qualität, des festen Gefüges der mobilen Trup­pen und der Bereitschaft wird die Folge sein. In den näch­sten fünf Jahren rechnet man mit 800 Millionen Kronen einmaliger, 200 Millionen dauernder Mehrausgaben für Heer und Marine, d. h. mit einem normalen Heerbudget von 550 (gegen 460) und einem Marinebudget von 175 (statt 140) Millionen Kronen. Die Flottenbemannung kommt bis zum Jahre 1918 auf 27 000 Mann. Beim Heer Jini) Neubildungen bei der Feld-, Gebirgs- unS Festungs- /artillerie, für die Maschinengewehre, bei der Kavallerie und den Verkehrstruppen zu erwarten, bei der Infanterie nicht, die ja schon heute 15 Bataillone mehr zählt, als unser neues Heeresgesetz vorsieht.

Der Cumberländer Verzicht auf Hannover. Die „Nordd. Allg. Ztg." nimmt aus einem ganz besonderen Anlaß das Wort zu der Cumberländer Frage. Sie schreibt nämlich: Der „Vorwärts" veröffentlicht in seiner Nummer vom 29. August eine Zuschrift aus Braunschweig, in der mitgeteilt wurde: Aus welfischer Quelle, die gute Beziehungen zum Emundener Hofe unterhält, wissen wir, daß noch kurz vor der Trauung Wilhelm II., um dem Bundesrat die Schwen­kung leichter zu machen, den Herzog von Cumberland zum öffentlichen Verzicht auf Hannover zu bewegen versuchte. Als Gegenleistung wurde dem Cumberländer der Generals­rang und die Uniform der Eardekürassiere angeboten. Dennoch lehnte er ab u"d drohte, mit seinem Sohn unter Hinterlassung der Roten Husarenjacke nach Gmunden zurllck- zureisen. Es kam zwar nicht zum Bruch; die Kaiserin ver­mittelte; aber die Spannung zwischen Berlin und Gmunden ist seit dieser Zeit noch nicht behoben. — Die „Norddeutsche" erklärt, daß an diesen Angaben kein wahres Wort sei.

Eine Aenderung der Friedenssanitätsordnung. Das am Montag erschienene „Armeeverordnungsblatt" veröffentlicht eine weite Volkskreise interessierende Aenderung der Frie­denssanitätsordnung. Danach werden vom 1. Oktober ab die Kosten der Beförderung der in Friedenszeiten während' der aktiven Dienstzeit oder während einer Uebung verstor­benen Unteroffiziere und Mannschaften zur Beerdigung in der Heimat vom Militärfiskus getragen. Vom selben Zeit­punkt ab darf den Eltern und nächsten Angehörigen, die zum Besuch eines schwer erkrankten Familienmitgliedes, Unteroffiizers oder Gemeinen, in dessen Standort reisen, im Falle der Bedürftigkeit durch die Korpsintendantur, in deren Bezirk der Erkrankungsort liegt, eine Reisekostenver­gütung in Höhe der Fahrkosten dritter oder vierter Klasse ohne die Nebenkosten gewährt werden, wenn die Reise aus Grund der schriftlichen oder telegraphischen Mitteilung des Garnisonlazaretts über die lebensgefährliche Erkrankung ausgeführt wird.

Der Hamburgische Landesverband für Jugendpflege ver­anstaltete am Sonntag nachmittag eine Huldigungsfahrt nach Friedrichsruh, an der sich über 5000 Mitglieder der Hamburger Jugendvereine und mehrere Tausende von Er­wachsenen beteiligten. Nachdem der Eeneral-Feldmarschall Freiherr von der Goltz und der Vorsitzende des Landesver­bandes, Oberst Grünig Lorbeerkränze am Sarkophag des Fürsten von Bismarck niedergelegt hatten, zogen die Teil­nehmer zur Bismarcksäule auf dem Hamberge. Der Oberst Grünig hielt die Festrede. Darauf nahm der Eeneral-FelL- marschall Freiherr von der Goltz das Wort zu folgender Ansprache: „Wir sind hier an geweihter Stätte vereint, um das Andenken großer Tage zu feiern, da das deutsche Volk vor 100 Jahren die Fesseln einer fremden Gewaltherrschaft zerbrach und Deutschlands heiligen Boden von feindlichen Kriegsscharen säuberte. Wir begehen diese Feier in der Nähe der Stätte, da der treue Eckart des deutschen Volkes als erster Berater seines erhabenen Kaisers uns das Deutsche Reich geschaffen hat. Es ist, als seien die Geister aus jener großen Zeit hier gegenwärtig, um zu prüfen, ob das wachsende Geschlecht ihrer würdig sei, stark und tüchtig genug, zu bewahren, was sie ehedem errangen. Sie hân uns Deutschland frei, groß und einig hinterlassen, gefürchtet in Waffen und geachtet im Rat der Völker. Das sind die Güter, die zu schätzen die heutige Jugend berufen ist. rr Alten freuen uns, daß es soweit gekommen, und gönnen es Euch von Herzen. Ihr aber, Ihr Jungen von heute, soll dessen auch eingedenk sein und nie vergeßen, daß ^l)i mit dem Guten ernste Pflichten auf Euch nehmt. Das deutsche