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General-Anzeiger

Einrückungsgebühr:

Die Sgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg,

Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Sanau.

verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

Mk. 201 KerM>r<cha»kchlutz Nr. 230.

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Amtliches.

Eandhreis Banau.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher mache ich auf das im Verlage von Karl Villaret-Erfurt erschienene HeftchenDie wichtigsten Verhaltungsmaßregeln bei Hin­zuziehung eines Polizeihundes von Robert Gräser, Erfurt- Nord" das einzeln 25 Pfg., bei Entnahme von 20 Stück 20.Pfg. das Stück kostet aufmerksam.

Hanau den 26. August 1913. V. 5864

Der Königliche Landrat.

J.V.: Karbe.

Stadtkreis ftanau.

Wegen Ausführung von Pflasterarbeiten wird ' die Friedrichstraße zwischen Auheimerweg und Erimmstraße vom 1. September ab auf die Dauer von fünf Wochen für den öffentlichen Fuhrverkehr gesperrt.

Hanau den 28. August 1913. . P. 9606

Königliche Polizei-Direktion.

J. V.: Karbe.

Bekanntmachung.

Die Badeanstalt in Kesselstadt ist für Montag den 1. Septeniber geschlossen.

Hanau den 28. August 1913. 20047

Der Magistrat.

I. A.: Ehrich.

Bekanntmachung.

Die Stadt Hanau wird aus Anlaß der diesjährigen Herbstmanöver vom 3. auf 4. September cr. mit dem Füsi­lier-Regiment Nr. 80 in Stärke von etwa 1600 Mann be­legt werden.

Da Mietquartiere in hinreichender Zahl nicht zur Ver­fügung stehen, tritt gemäß § 5 der Einquartierungsordnung vom 30. Januar 1899 Naturaleinquartierung bezw. Ver­pflegung ein, und zwar werden zunächst die Wohnungen in einem Mietwert von 900 Mark an aufwärts in Anspruch genommen.

Als Maßstab für den Umfang der Quartierleistung sollen die in § 9 der Ordnung vorgesehenen Sätze angewen­det werden. Danach erhalten die Inhaber der pflichtigen Räume bei einem Mietwerte der Wohnung von 5001000 Mark je 2 Mann und' für je weitere 500 Mark je einen Mann. Die auf unvermietete Wohnungen entfallende Ein­quartierung hat der Hauseigentümer unterzubringen. Die Unterbringung der Offiziere erfolgt nach vorherigen be­sonderen Feststellungen.

Pforzheimer Brief.

Ende August 1913.

Der ablaufende Monat stand mehr unter dem Zeichen des Erwartens als des Geschehens. Noch sind Ferien, die Schulen sind geschlossen, der Vürgerausschuß hält keine Sitzungen und das Treiben in den Fabriken ist in Erwar­tung besserer Zeiten immer noch bedächtig. Aber die Hoff­nungen steigen wenigstens mit dem Friedensschluß auf dem Balkan wieder. Das langerwartete Sommerwetter hat sich endlich eingestellt und wer nicht die Ferien außerhalb der Stadt verbringen darf, geht wenigstens des Sonntags nach dem nahen Schwarzwald. So kommt es denn, daß man end­lich wieder die langen Züge mit den vielen Wagen 4. Klaße oft gegen 20 im Zug, dichtbesetzt nach dem Enz- und Nagold­tal fahren sieht, wogegen bei dem trüben Regenwetter des

die in reicher Zahl gestellten Wagen nutzlos manchmal fast teer hinausfuhren. Immerhin wird sich der schlechte Sommer 1913 bei den Wirten draußen und der Eisenbahn­tasse fühlbar machen, zumal die Saison schon zur Neige geht.

Daß wir uns den kurzen Tagen nähern, lehrt auch die Voranzeige des städtischen Theaters, das seine Pforten am 14. Spetmber wieder erschließt. Die Herren Direktoren Liebl und Scheurmann kündigen einige Verbesserungen in dem ' beaterraum an, die aber nur gering sind, und den vielbesprochenen Neubau keineswegs überflüssig machen. Auch in der kommenden Saison soll die Operette beibehal­ten werden. Im Kolosseumsgebäude des Herrn Leicht, in dem ml) das Theater z. Zt. befindet, sind übrigens noch Um­bauten im Gang, welche die Ersetzung des jetzigen Auto­maten- und Kaffeeraumes durch eine Bar und ein Kaba­rett bezwecken.

Bauliche Veränderungen größerer Art sind gegenwärtig in der Au zu beobachten, wo die neue Enz- und Nagoldbrücke immer noch der Vollendung und der dann erlaubten Kritik harrt und wo die letzten der alten, aus Pforzheimer ärmster

Freitag kn 29. August

Als Entschädigung erhalten die Quartiergeber bei voller Verpflegung für Mannschaften pro Mann und Tag 2.50 Mark, für ein Osfizierquartier mit Morgenkost 4 Mark, für jedes Pferd wird 1 Mark pro Tag gezahlt. Hierbei ist die Streu vom Quartiergeber zu stellen.

Den Quartierpflichtigen ist gestattet, ihre Verbindlich­keit durch Gestellung anderweiter Quartiere (Ausmietung) zu erfüllen. Diese Quartiere müssen rechtzeitig bei der un­terzeichneten Kommission angemeldet werden, die darüber entscheidet, ob sie den allgemeinen gesetzlichen und regle? mentaren Anforderungen genügen. Erfolgt die Annahme solcher Quartiere, so übernimmt der Inhaber des Quar­tiers die Obliegenheiten des ursprünglich Verpflichteten.

Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Zahlung der Entschädigung nur unter Vorlegung der Quartierzettel beansprucht werden samt, und daß Aende­rungen auf dem Quartierzettel nur berücksichtigt werden, wenn sie vor hier aus anerkannt worden sind.

Hanau den 22. August 1913. 19639

Die Einquartierungs-Kommission. .

Ehrich.

Bekanntmachung.

Einquartierung.

In Ergänzung unserer Bekanntmachung vom 22. d. M. betreffend die Unterbringung des Füsilier-Regiments Nr. 80 wird folgendes bekannt gemacht:

1. Die Belegung der Stadt Hanau findet am 3. und 4. September cr. statt,

2. die Quartierpflichtigen müßen für die Ausmietung selbst Sorge tragen,

3. die Anzeigen über die Umquartierung sind spätestens bis zurp 29. d. M. einzureichen. Spätere Anmeldungen werden nicht mehr angenommen,

4. Wohnungen in einem Mietwert von über 800 Mark können im Bedarfsfälle noch herangezogen werden.

Hanau den 26. August 1913. 19893

Die Einquartierungs-Kommission.

Ehrich.

Bestimmungen über die Wohltaten Les Potsdamschen Großen Militär-Waisenhauses.

Die Stiftung gewährt bedürftigen eheligen Kindern ver­storbener Soldaten vom Feldwebel abwärts

A. Pflegegeld von jährlich 90 Mark, für Vollwaisen von 108 Mark;

B. Aufnahme in die Erziehungsanstalten: Potsdam (evangelische Knabe im Alter von 812 Jahren), Pretzsch * (evangelische Mädchen im Alter von 812 Jahren und evangelische Knaben im Alter von 6 und

Zeit stammenden Fachwerkhäuser mit ihren windschiefen Wänden, eingesunkenen Dächern, ihren dunkeln Wohn­höhlen und Winkel jetzt der Spitzhacke weichen. Wenn ir­gendwo, so gilt hier das Wort:Das Alte stürzt und' neues Leben blüht aus den Ruinen". Bald werden sich hier allen Anforderungen der Neuzeit entsprechende Wohnhäuser mit reichen Fassaden erheben, wo der Grund und Boden jetzt schon auf hundert und mehr Mark der Quadratmeter steht. Heute baut die Eoldstadt anders als vor 200 Jahren, als die bettelarmen Bürger die von den Franzosen niederge­brannten Wohnstätten kümmerlich wieder errichteten. Sie streckt heute ihre Fangarme auch weit hinaus ins Land. Aus 120 Dörfern strömen gegenwärtig täglich 20 000 Arbeiter in die Stadt, abgesehen von den 10 000 dort wohnenden, um dort ihr Brot zu verdienen. Was wunder, wenn auch der Wunsch nach neuen Bahnverbindungen immer reger ist, um diesen Tausenden Zeit und Lebenskraft zu sparen, die sie sonst in stundenlangem Marsch oder Nadfahrt vergeuden. Es fehlt uns noch eine Bahn nach Bretten mit den zwischen­liegenden Dörfern, eine ins schöne Würmtal und eine auf die württ.Platte". Dieser Tage wieder haben die württ. Gemeinden Wurmberg und Neubärental sowie Wimsheim, südöstlich von Pforzheim, den hiesigen Stadtrat um Er­bauung einer elektrischen Straßenbahn von Pforzheim über die Gartenstadt Buckenberg, das Haidach und Seihaus nach obengenannten Orten ersucht. In diesen Orten wohnen allein gegen 900 täglich nach Pforzheim wandernde Arbei­ter und doppelt so viel könnten kommen, wäre Bahnverbin­dung da. Leider sind die Schwierigkeiten und Kosten der letzteren groß, und an der nötigen elektrischen Kraft fehlt es vorderhand auch noch. Immerhin wird es einmal zu der Verbindung kommen, die uns auch das 40 Quadratkilometer große Hagenschießwaldgebiet näher bringt und uns neue Zufuhr landwirtschaftlicher Artikel bieten kann.

Zukunftspläne liegen auch auf dem von der Stadt s. Zt. erworbenen Benckiser'schen Hammerwerkgelände zwischen

Ferttsprechattschlits; Nr. 230» 1913

7 Jahren), Haus Nazareth zu Höxter (katholische Knaben und Mädchen).

A. 1. Pflegegeld dürfen nur solche Kinder erhalten, deren Vater im Preußischen Heere zur Zeit der Geburt des Kindes aktiv dient oder während des Militärdienstes oder an den Folgen einer Kriegsbeschädigung gestorben ist, und die ihrem Alter oder ihrem Gesundheitszu­stände auch keine Aufnahme in die Erziehungsan-? stalten finden können.

2. Gewährung von Pflegegeld wird durch Waisengeld, Waisenrente, Erziehungsbeihilfen oder Erziehungs­geld ausgeschlossen.

Nur neben dem auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Juni 1895, betreffend die Fürsorge für die Wit­wen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts, und des Militärhinterbliebenen- gesetzes vom 17. Mai 1907 zuständigen Waisengelde kann ein Teil des Pflegegeldes bis zur Erreichung der Beträge von 90 bezw. 108 Mark bewilligt werden.

3. Pflegegeld wird von dem Monate ab gezahlt, in wel­chem nach Beibringung der nötigen Ausweise die Be­willigung erfolgt, und zwar längstens bis zum vollen­deten 15. Lebensjahre.

B. 1. Aufnahme in die Erziehungsanstalten wird vorzugs­weise den unter A. 1 erwähnten, außerdem aber auch solchen Waisen bewilligt, deren Vater einen Feldzug mitgemacht oder nach Erfüllug der gesetzlichen Dienst­pflicht längere Zeit weiter gedient hat oder als inva­lide anerkannt ist. (Ausnahmsweise auch den Kindern noch lebender ehemaliger Soldaten, welche dauernd völlig erwerbsunfähig und ohne genügendes Ein­kommen sind.)

2. Bedingung der Aufnahme ist, daß vom 1. des Ler Auf­nahme folgenden Monats ab bis zum Ablaufe des Ent­lassungsmonats an die Haupt-Militär-Waisenhaus- kaße abgeführt werden:

a) das gesetzliche Waisengeld bezw. die gesetzliche Waisenrente aus Reichs-, Staats-, Kommunal- usw. Fonds oder aus Mitteln jeder unter öffent­licher Autorität errichteten Versorgungsanstalt,

b) das gesetzliche Kriegswaisengeld,

c) die gesetzlichen Erziehungsbeihilfen und

d) das aus dem Kaiserlichen Dispositionsfonds bewilligte Erziehungsgeld.

Erhalten Waisenkinder neben dem Waisengelde noch eine Unterstützung, insbesondere eine Ausgleichs­zuwendung, dann darf die Aufnahme davon abhängig gemacht werden, daß für Lie Dauer ihres Aufenthal­tes in den genannten Anstalten auch der Betrag des

Altpforzheim und der Neustadt Brötzingen. Hier hat die katholische Kirchengemeinde von der Stadt für 140150 000 Mark einen Bauplatz für eine weitere katholische Kirche er­worben, die in etwa 2 Jahren erbaut werden soll und mit der Dillweißensteiner die 4. katholische Kirche hier sein wird. Der Vürgerausschuß hat den Vertrag noch zu ge­nehmigen. Etwas ferner liegt die Erbauung eines eigenen Gebäudes für die Handelskammer, die sich am Benckiser- schen Platz ebenfalls ankaufen will. Sodann soll das von Pforzheim erstrebte eigene Landgerichtsgebäude auf den Benckiserschen Platz kommen; wenn sich Staat und Stadt einigen. Der Staat möchte, wie es heißt, lediglich den Kapitalwert des Bauplatzes verzinsen, und es erheben sich da und dort Stimmen, bei der sonstigen großen Inan­spruchnahme der städtischen Mittel in diesem Punkte nicht zu liberal zu sein. (In einer s. Zt. gehaltenen vertrau­lichen Sitzung des hiesigen Vürgerausschußes hieß es, die Regierung verlange 5000 Qmtr. für das eigentliche Land- gericht und 3000 Qmtr. für das damit verbundene Amts­gericht mit Nebengebäude, Untersuchungsgefängnis, Hof rc. Das gäbe, den Bauplatzpreis nur mit 50 Mark pro Qmtr. angenommen, schon einen städtischen Zuschuß von 400 000 Mark.)

Ein nicht minder bedeutsames Zukunftswerk, nach anSe- rer Richtung allerdings, wird die Schaffung einer großen Ortskrankenkasse für den ganzen Amtsbezirk Pforzheim sein. Der Stadtrat hat seinen bisherigen Widerstand gegen die Ausdehnung der hiesigen Ortskrankenkasse auf den gan­zen Amtsbezirk (welche Angelegenheit durch das neue Versicherungsgesetz brennend wurde), fallen gelassen. s ist so Bahn geschaffen für eine zentrale, fast das ganze ge^ meinsame Interessengebiet umfassende Kasse. Inzwischen bis die Frage gelöst, hat die hiesige Ortskrankenkasse drs Erhöhung der Beiträge von 4 auf 4/ Prozent beschloßen und damit auch wesentliche Mehrleistungen ermöglicht.