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Die ggespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg« im Sidlameteil die Zelle 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des
Amtliches Organ für Stabt und Landkreis Hanau.
verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Bezugspreis-
Vierteljährlich 1.80 Ml., monatlich 60 Pfg., für Postbezug vierteljährlich 2.10 Mk.» monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: S. Schrecker in Hanau,
Ri. 198 fftnifrrttiauMM Rr. 230.
Dicnstag de» 26. August
Ferttsprechattschlutz Nr. 230.
1913
Amtlich««.
Stadtkreis Ratiaa.
Es ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß, insbesondere beim Einschaufeln von Kohlen von der Straße aus über den Bürgersteig, die dem Fußgänger gegenüber nötige Rücksichtnahme außer Acht gelassen wird. Nach § 34 der Straßenpolizeiverordnung müssen jedoch die Bürgersteige und alle nur für Fußgänger bestimmte Wege dem allgemeinen Fußgängerverkehr freigehalten werden.
Unter Hinweis auf diese Vorschrift ersuche ich die Interessenten, das Einschaufeln und Fortschaffen von Kohlen über den Bürgersteig so einzurichten, daß dadurch der Fußgängerverkehr nicht gehindert wird.
Die Schutzmannschaft ist angewiesen, auf die Befolgung dieser Vorschrift ihr besonderes Augenmerk zu richten und bei Zuwiderhandlungen Anzeigen zur Bestrafung vorzulegen.
Hanau den 16. August 1913,
Königliche Polizeidirektion.
A V.: Karbe.
Bekanntmachung.
Behufs Einschätzung der landwirtschaftlichen Betriebe zur Unfallversicherung werden alle diejenigen Personen, die Gärten und Grundstücke bewirtschaften und noch keine Aufforderung zur Anmeldung (Fragebogen) erhalten haben, gemäß § 997 der Reichs-Versicherungs- Ordnung vom 19.-Juli 1911 bei Vermeidung von Ordnungsstrafen ersucht, ihre Ländereien nach Größe und Kulturart binnen 2 Wochen auf dem Rathause, Zimmer 42, anzumelden. 19789
Hessen-Nassauische Landwirtschaftliche Verufsgenossenschaft Sektion Hanau-Stadt.
Der Sektions-Vorstand.
J. V.: Hild.
Handelsregister.
'Firma:
„Böhme & Winkler" in Hanau.
Der Graveur Gustav Hermann Böhme zu Hanau ist aus der offenen Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Friedrich August Winkler führt die Firma als Einzelkaufmann fort. Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau vom 21. August 1913. 19767
Die Belitz- und ReAsnechültnike aus dem wr).
Von Otto Ankel.
Vor einigen Jahren tauchte, aus Anlaß eines Hotelpro- fekts, in der Presse die Behauptung auf: der Gipfel des Altkönigs liege, als Besitz der hessischen Gemeinde Steinbach, nicht auf preußischem, sondern auf großherzoglich- hessischem Gebiet. Ich bin auf Grund eingehender Information dieser irrtümlichen Annahme damals in der Frankfurter Zeitung entgegengetreten/) Da aber, bei dem immerhin etwas komplizierten Charakter der Besitz- und Rechtsverhältnisse auf dem Altkönig, von berufener Seite meinen Ausführungen eine gewisse, über das Tagesinteresse binausreichende Bedeutung zugesprochen wurde, so will ich, auf Wunsch der Schriftleitung, an dieser Stelle noch ein- mol aus bie Angelegenheit zurückkommen.
Die Erörterung dreht sich um zwei Punkte: die verhält- Nisuwßig junge politische Zugehörigkeit Steinbachs zum ^' ^Herzogtum Hessen und seine alten rechtlichen Bezieh- kem Waldgebiet am Altkönig. Zunächst die po- Utische Seite der Frage.
Die großherzoglich-hessische Enklave Steinbach gehörte den Grafen von Nüring, die im Niedgau, in der ^.e terau und im Einrich begütert waren, unter anderem auch Königstein (Großnüring) besaßen?) Als dieses Ge-
Verfassers der Vierteljabrschrift für entnommen $ »Alt-Frankfurt", Jahrgang 1913, Heft 2, der Nummer.356 vom 23. Dezember 1908. Das euumlagiHe ^ucllenmatcrial lieferten mir die Archive der Gememde Stembacy und der Oberförsterei Cronbera.
r, . ^? neuer Ring, dem späteren Falkeu- Berthold t I., ^augraf lm Niedgau, angesehen, der die alte .Nalstatt von ldenheim bei Eschborn hinauf in die Berge verlegte (um 1100), a
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Hanau belegenen, im Grundbuchs von Hanau Artikel 769 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der Firma Lechleder & Stroh in Hanau eingetragenen Grundstücke:
Krtbl. S Parz. 40 Neue Anlage Nr. 47 1,62 ar Wohnhaus mit Hausgarten
— 720 Mk. Nutzungswert — Krtbl. S Parz. 402/37 Steinheimerlandstraße 7a
Wohnhaus 17,46 ar
— 360 Mk. Nutzungswert — Krtbl. S Parz. 403/41 I. Gewächshaus (^) u. 2,13 ar II. Gewächshaus (B) an fA) zu Neue Anlage Nr. 47 gehörig — 80 Mk. Nutzungswert — Eeb.-St.-R. Nr. 2314 u. 2402 ‘ Grd.-St.-M.-R. Art. Nr. 1926
am 22. Oktober 1913, vormittags lO1^ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle — Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 21 — versteigert werden.
Hanau den 22. August 1913. . 19769
Königliches Amtsgericht, Abt. 6.
Wmdm Md DHtaW EWNMM K.
Gefunden: 1 20-Markschein, 1 silberne Brosche mit Anhänger mit Photographie mit Perlen und Amethyststeinen, 2 Schlüssel an einer Kette, 1 weiße Kinderwagendecke, Yi Mtr. schwarzes Gummiband, 1 Brosche mit Damen- photographie.
Verloren: 1 Portenronnaie mit 5 Mark uni) einigen Pfennigen (in der Post), 1 desgl. mit etwas über 8 Mark.
Zugelaufen: 1 gelber Dachshund.
Entlaufen: ein l^jähriges rotes RinZ.
Hanau den 26. August 1913.
Politische Rundschau.
Die Posener Kaisertage, die gestern nachmittag ihren Anfang genommen, haben mit außerordentlich schlechtem Wetter eingesetzt.
Mp. Wegfall der Losung beim Heeresergänzungsgeschäft. Die seit längerer Zeit bestehenden, auf Vereinfachung des Heeresergänzungsgeschäfts abzielenden Bestrebungen haben — wie wir von militärischer Seite hören — durch Aenderung des § 13 des Reichsmilitärgesetzes ihren Abschluß gefunden. Diese Aenderung beseitigt die nicht mehr zeitgemäß
schlecht 1171 mit dem Grafen Gerhard im Mannesstamm erlosch, kamen die Güter der Nüringe durch Heirat der beiden Erbtöchter Jutta und Lukarde zum Teil an die Herren von Volanden in der Pfalz, zum Teil an die Herren von Münzenberg in der Wetterau, und wurden, als nach dem Tode des letzten Münzewbergers, Ulrichs II. (1255), die Münzenbergischen Besitzungen durch Heirat und Kauf von den Miterben zu einem Sechstel an die Herren von Hanau, zu fünf Sechstel an die Herren von Falkenstein, eine Volandische Nebenlinie, übergingen?) größtenteils in der Hand dieser angesehenen Dynasten vereinigt, die nun an der Stelle der verfallenen Nüringsburg das nach ihrem alten Burgsitz am Donnersberg benannte Neufalkenstein im Taunus erstehen ließen. Als ihr Geschlecht mit Erzbischof Werner von Trier 1418 ausstarb, kam die Herrschaft Königstein und mit ihr das zugehörige Steinbach durch Heirat an die Grafen von Eppstein. Bei der Teilung der Herrschaft Eppstein unter die Brüder Gottfried und Eberhard im Jahre 1422 blieb Steinbach bei der jüngeren Königsteiner Linie und fiel bei deren Erlöschen 1535 durch Heirat der Erbtochter Anna an die Grafen von Stolberg, die den Ort zusammen mit anderem Besitz 1578, kurz bevor Königstein an Kurmainz überging, an die Grafen von Hanau verkauften. Mit Hanau kam Steinbach 1736, beim Erlöschen des Erasenhauses, an die Lairdgrafen von Hessen- Cassel, stand als Zubehör des Fürstentums Hanau vom Herbst 1806 bis zum Frühjahr 1810 unter französischer Verwaltung und wurde, als Hanau im Februar dieses Jahres zum Großherzogtum Frankfurt geschlagen ward, nebst andern Gebieten von Napoleon an das Großherzogtum Hessen- Darmstadt gegeben, bei dem es, rings umgeben von preußischem Gebiet, bis zur Stunde geblieben ist.
Was nun die rechtliche Seite der Frage, das Verhältnis Steinbachs zu dem Waldgebiet am Altkönig, angeht, so ist
s) Adelheid von Münzenberg war mit Reinhard I. von Hanau, ihre Schwester Jscnaard mit Philipp I. von Falkenstein verheiratet.
gewesene Losung. Früher wurde die Reihenfolge, in der die derselben Jahresklass angehörigen Militärpflichtigen auszuheben, also zum Dienste einzustellen waren, inner- halü eines jeden Aushebungsbezirkes durch das Los bestimmt. Die Freigelosten, deren Zahl aber in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, blieben zunächst als Ueber- zählige von der Einstellung befreit, konnten jedoch im Bedarfsfälle innerhalb der zwei nächsten Jahre noch zum aktiven Dienste einberufen werden; geschah letzteres nicht, so wurden sie im dritten Pflichtjahre in der Regel der Ersatzreserve überwiesen. Diesem Verfahren hafteten manche Uns Zuträglichkeiten an. Zunächst die Unsicherheit der Freigelosten über die fernere Gestaltung ihrer militärischen Verhältnisse, dann besonders der Umstand, daß manch vollkommen Tauglicher durch den Zufall einer hohen Losnummer vom Dienste frei blieb und für ihn ein wenig Geeigneter eingestellt werden mußte. Sehr häufig verzichteten denn auch Leute, denen an einem baüiigen endgültigen Entscheid gelegen war, freiwillig auf ihre Losnummer. Die einschlägige Gesetzesbestimmung lautet nunmehr: „Für die Reihenfolge, in der die Militärpflichtigen auszuheben sind, ist der Grad der Tauglichkeit zum Militärdienst maßgebend. Ein Abweichen von dieser Reihenfolge ist nur zulässig zugunsten der in einem Schutzgebiet, der im Auslande lebenden Militärpflichtigen oder auf Antrag anderer Militärpflichtiger, sofern diese ihre sofortige Einstellung wünschen, oder im Interesse einzelner Waffengattungen, an deren Ersatz besondere Anforderungen zu stellen sind."
Herzliche Beziehungen zwischen Rußland und Frankreich. Der in Paris weilende Petersburger Botschafter Delcaffe hatte eine lange Unterredung mit dem Minister des Aeußeren Pichon. Wie eine halbamtliche Not« besagt, soll sich Deleaff: in seinem ausführlichen Bericht über die gegenwärtigen französisch-russischen Beziehungen sehr optimistisch geäußert haben. Sie seien niemals enger und herzlicher als gegenwärtig gewesen, wie schon auS bem glänzenden Empfang der französischen Militârkommissio« in Rußland bervorgehe.
Mp. Die Truppen-Gliederung bei den französische« Armee-Manövern. Für die vom 11. bis 17. September auf dem linken Garonne-Ufer sich abspielenden Armee-Manöver ist jetzt die Truppen-Gliederung, wenigstens für die Ausgangslage, bekannt geworden. Daß General Joffre, Chef des allgemeinen Generalstabs, die Manöver leitet, ist nichts neues, interessant aber, daß ihm wie 1912 als Chef des Generalstabs General Castelnau zur Seite steht, der, bei Ausscheiden des Generals Pau durch die Altersgrenze im November, diesen im oberen Kriegsrat ersetzen soll. Hier ist also für Sicherstellung der Einheit der Gesichtspunkte
darüber folgendes zu sagen. Seit vielen Jahrhunderten —» die Entstehung der fraglichen Beziehungen mag hier, wie i« der angrenzenden Hohen Mark, in ihren Anfängen bis hl die frühsten Zeiten der dauernden Besiedelung des Taunus- vorgeländes zurückreichen — war das um den Altkönig lie-- gende Waldgebiet, der Cronberger Markwald, gemeint samer Besitz einer größeren Zahl von Orten oder, besser gesagt, ihrer Bewohner, der Märker, jedes Gemeindegliedes, das „eigenen Rauch" hatte, ein Rechtsverhältnis, bas in 'Holznutzung, Viehtrieb und, in früheren Zeiten wenigstens, im Jägdrecht seinen Ausdruck fand. Das mochte angehen in den Tagen primitivster Forstkultur und sorgsamer Eigenhege der Märker. In demselben Maß aber, wie ihre alten guten Rechte unter dem beschränkenden Druck der Gemeindeobrigkeiten und Landesregierungen, aus Notwehr gewissermaßen, in Willkür und Frevel ausarteten, erkannte man, daß jenes System der Waldnutzung, das schließlich trotz hoher Strafen auf eine gänzliche Verwüstung des Waldes hinauslaufen mußte, mit einer auf die Zukunft bedachten rationellen Forstwirtschaft nicht länger vereinbar sei. Wie in der Hohen Mark, so sann man deshalb auch in der Cronberger Mark auf Abhilfe. Viele Jahre. Da war es nun von der größten Bedeutung, daß nach längeren Verhandlungen mit den mitbeteiligten Staaten, Hanau und Hessen, Herzog Friedrich August von Nassau-Usingen die Aemter Königstein und Cronberg, und damit dergroß e Teil der Cronberger Mark waren mit andern Besitzungen 1803 von Kurmainz an Nassau gekommen — im Dezember 1809 den Markwalds-Teilungsvertrag unterzeichnete durch den der uralte Verband der Märkergemeinden aufgelöst wurde. Nachdem die Größe der Tronberger Mark durch genaue Vermessung auf 3370 Morgen Ruten festgestellt war und hiervon 625 Morgen „zur Entschädigung wegen Unserer Vorrechte, als dem Bezug des Vesoldungs- und Bauholzes, der Mastungs- und aller VeholzigungsbefugNiS, als herzogliches Präzipuum, 108 Morgen 122 Ruten als Vergütung für nutzungsberechtigte Deputatisten, wie P?Ä