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EinrückungsgebShr:

Die Kgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Psg.

Rotationsdruck und Verlag der Duchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Orga« für Stadt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 194

Feritsprechairschlits; Nr. 230

Donnerstag den 21. August

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 210 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

Fernsprechanschlttk Nr. 230

1913

AmMötzeS.

Stadt- und Candkreis Ranau.

Es werden aus dem Publikum dauernd begründete Kla­gen über das rücksichtslose Benehmen vieler Radfahrer ge­führt. Insbesondere wird das Verbot des Befahrens der Bankette meist nicht nur nicht beachtet, sondern viele Rad­fahrer weichen sogar den auf den Banketten gehenden Fuß- gängern nicht einmal aus.

Ich nehme hieraus Veranlassung, die maßgebenden Vor­schriften der Polizeiverordnung betreffend den Radfahrer- verkehr erneut zur Kenntnis zu bringen. Danach ist das Radfahren, außer den für den Radfahrver- kehr eingerichteten besonderen Radfahrwegen, nur auf den für Fuhrwerke bestimmten Wegen und Plätzen gestattet. Außerhalb der geschlossenen Ortschaften darf das Fahren mit Zweirädern auch auf den neben den Fahrwegen hinführen­den nicht erhöhten Banketten stattfinden, soweit nicht für einzelne Fälle ein ausdrückliches Ver­bot des Befahrens der Bankette besteht. Bei Benutzung der Bankette und Fußwege darf jedoch der Verkehr der Fußgänger nicht gestört werden. Das Bankett hat der Radfahrer bei Annäherung von Fußgängern rechtzeitig zu ver­lassen, sofern dies aber nicht möglich ist, hat er abzusteigen.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister des Landkreises, Verstöße gegen diese Vorschriften nachdrücklich zu bestrafen bezw. nach Lage des Falles die Strafverfolgung dem Amts­anwalt zu überlassen.

Die Herren Gendarmen ersuche ich, auf ihren Pa- trouillengängen ihre ganz besondere Aufmerksamkeit dem Radfahrverkehr zuzuwenden, damit d<n im verkehrspolizei­lichen Interesse bedauerlichen Mißständen Einhalt geboten wird. /

Hanau den 16. August 1913,

Der Kgl. Landrat und Polizei-Direktor.

J. V.: Karbe.

Stadtkreis Ranau.

Zwecks Einführung eines Kanalanschlusses wird die Hintergasse in Hanau-Kesselstadt von heute ab bis Ende dieser Woche für den öffentlichen Fuhrverkehr gesperrt.

Hanau den 19. August 1913, P. 9284

Königliche Polizei-Direktion, V.: Karbe.

Die Schlacht bei Grotzbeeren am 23. August 1813.

Nach den Aufzeichnungen eines Engländers.

Von Karl Witte.

ngc. In der ersten Hälfte des August 1813 traf ein Eng­länder namens James in Berlin ein und weilte hier länger als vier Wochen, sodaß er Augenzeuge der wechselnden Stimmungen sein konnte, die unmittelbar vor und nach der Schlacht bei Großbeeren die Bevölkerung der preußischen Hauptstadt beherrschten. Auch den Verlauf der Schlacht selbst beobachtete er aus der Nähe, seine ausführliche Schil­derung der Berliner Ereignisse in jenen denkwürdigen Tagen vor hundert Jahren läßt deshalb in jeder Zeile den stempel des selbsterlebten und persönlichen Eindruckes er- tennen, umsomehr, als es sich um Tagebuchniederschriften handelt (Journal ot a tour in Germany, Sweden, Russia, Poland in 18131814, 1. Vd.).

Am 18. August begab der Engländer sich nach Char­lottenburg, wo er dem Kronprinzen von Schweden, der im dortigen Schlosse sein Hauptquartier aufgeschlagen hatte, vorgestellt wurde. Es war ein schöner Abend, das schwedische Heerlager bot mit seien vielen Lagerfeuern einen ebenso kriegerischen wie malerischen Anblick dar. In Berlin schwirrten jetzt die wildesten Gerüchte durch die Luft, allge­mein glaubte man, daß Napoleon in eigener Person die preußische Hauptstadt zu überrumpeln gedachte, und sein Name flößte noch immer Fürchtend Schrecken ein. Der Be­fehl an die Bewohner, abends ihre Fenster für den Durch- zug^der Truppen erleuchtet zu halten, erhöhte für ängstliche Gemüter noch die Spannung der ernsten Stunde. Die all­gemeine Bestürzung aber erreichte einen hohen Grad, als es bekannt wurde, daß Oudinot mit einer sehr starken Streitmacht nur noch wenige Meilen von Berlin entfernt war. Am Vorabend der Schlacht bei Großbeeren stieg James

Es ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß, insbesondere beim Einschaufeln von Kohlen von der Straße aus über den Bürgersteig, die dem Fußgänger gegen­über nötige Rücksichtnahme außer Acht gelassen wird. Nach § 34 der Straßenpolizeiverordnung müssen jedoch die Bür­gersteige und alle nur für Fußgänger bestimmte Wege dem allgemeinen Fußgängerverkehr freigehalten werden.

Unter Hinweis auf diese Vorschrift ersuche ich die In­teressenten, das Einschauseln und Fortschaffen von Kohlen über den Bürgersteig so einzurichten, daß dadurch der Fuß­gängerverkehr nicht gehindert wird.

Die Schutzmannschaft ist angewiesen, auf die Befolgung dieser Vorschrift ihr besonderes Augenmerk zu richten und bei Zuwiderhandlungen Anzeigen zur Bestrafung vorzu­legen.

Hanau den 16. August 1913.

Königliche Polizeidirektion.

' I. V.: Karbe.

Bekanntmachung.

Die Ausführung von Erdarbeiten (Lieferung und Einbau von 2700 ebm Boden) in der Goethestraße soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferung von Mate­rialien für die Stadt Hanau verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 20, zur Einsicht aus und können von dort gegen Entrichtung von 0,50 Mk. bezogen werden.

Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift ver­sehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am 25. d. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 15. August 1913. 19249

Der StadtbauraL

Ehrich.

Bekanntmachung.

Zur Fortschaffung der Verpflegungs- und Viwaksbe- dürfnisse während der Herbstübungen der 21. Division ist die Gestellung von 6 mit Pferden bespannten Einspännern und 20 Zweispännern beim Proviantamt Hanau am 9. Sep­tember cr. erforderlich. Entschädigung wird nach vorheriger Vereinbarung innerhalb der Grenzen der Bundesratssätze gezahlt.

Es ergeht an alle diejenigen, welche zur Gestellung von

zu Pferde und ritt zum Halleschen Tore hinaus. Der Kreuz­berg bot mit den zahlreichen Menschen, die dort zum Teil an den Schanzarbeiten beschäftigt waren, zum Teil Muni­tion und Proviant herbeischleppten, einen sehr bewegten Anblick dar. In aller Frühe des folgenden Tages (23. August) saß der Engländer schon wieder im Sattel, um sich mit den Adjutanten Lord Stewarts zu den von den ver­bündeten Heeren eingenommenen Stellungen zu begeben. Seine Begleiter und er erreichten das schwedische Lager ge- rad in dem Augenblicke, da die Truppen ihre Morgenan­dacht verrichtet hatten. Der Boden ringsum war mit Ueber- resten des Biwaks bedeckt: Vaumzweigen, Brettern und Türen von den Scheunen der benachbarten Dörfer. Zum Schutz gegen den strömenden Regen in der Nacht mußte jedes geeignete Material willkommen gewesen sein. Und als nun die Fremden ihre Blicke über dieses nicht gerade sehr anmutende Lagerbild hinwegschweifen ließen, breitete sich vor ihnen ein imposantes Schauspiel aus. Die Sonne war soeben aufgegangen und warf ihre ersten Strahlen über die in Schlachtformation aufgestellte Nordarmee, deren Linien sich unabsehbar weit erstreckten.

Mit einem anderen Freunde ritt der Engländer einen Teil der Schlachtlinie entlang und kehrte dann zu seinem Veobachtungsposten auf dem linken Flügel bei Großbeeren und Kleinbeeren zurück. Hier wurden er und sein Begleiter als verdächtig verhaftet und unter Bedeckung dem General Bülow vorgeführt, dem sie zum Glück persönlich bekannt waren, so daß sie sofort ihre volle Bewegungsfreiheit wie­dererlangten. Einen tiefen Eindruck machte auf James die Haltung der preußischen Truppen, als man jede Minute darauf gefaßt sein mußte, die Spitzen der feindlichen Ko­lonnen aus dem Walde hervorkommen zu sehen. Von irgend welcher ängstlichen Spannung war in ihren Reihen nicht die geringste Spur zu bemerken, alle schienen int Gegenteil von fröhlicher Kampfeslust und Zuversicht beseelt zu sein. Rühmend hebt er dieäußerste Bravour" hervor, mit der

Gespannen bereit sind, die Aufforderung, Angebote $ts spätestens 30. d. M. schriftlich, oder mündlich in Zimmer 36 des Rathauses, Marktplatz 16, anzubringen. Die näheren Bedingungen können dort eingesehen werden.

Hanau den 20. August 1913. 19391

Der Magistrat.

J. A.: Ehrich,

Bekanntmachung.

Badeanstalt Bangertstratze.

Der Betrieb der Badeanstalt ist von heute ab wieder eröffnet.

Der Stadtbaurat.

Durch den freiwilligen Rücktritt des seitherigen In­habers ist die Vürgermeisterstelle der ca. 1500 Ein­wohner zählenden Landgemeinde Rückingen im Land­kreise Hanau a. M. zu besetzen. Die Wahl erfolgt nach den Vorschriften der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. 8. 97 auf acht Jahre. Die Stelle ist nicht pensionsberechtigt. (Pensionsbe­rechtigung jedoch nicht ausgeschlossen).

Die Entschädigung für Mühewaltung beträgt jährlich 1800 Mark.

Nebeneinnahmen sind mit der Stelle nicht verbunden.

Bewerber, die in der Eemeideverwaltung praktisch erfahren, wollen ihre Gesuche mit Lebenslauf und Nach­weisen über ihre bisherige Tätigkeit bis zum 15. September d. J. an den Unterzeichneten einreichen.

Rückingen den 18. August 1918. 19325

Der Gemeindeoorftand.

J. B.: Baumann, Beigeordneter.

Handelsregister.

Firma:

Hellmann u. Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung" in Bruchköbel.

Die Geschäftsführer Fabrikant Rudolf Hellmann früher in Frankfurt a. M. jetzt zu Hanau und Fabrikant Hans Kärcher zu Frankfurt a. M. sind nicht mehr ver- tretungsberechtigt. Fabrikant Friedrich Horst zu Ha­nau ist alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.

Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau vom 19. August 1913. 19393

am Abend bei klingendem Spiel der entscheidende Angriff gegen Großbeeren ausgeführt wurde.

Am folgenden Tage besuchte unser Gewährsmann wie­der zu Pferde das Schlachtfeld, wo er von den dort noch lagerirden Regimentern beim Vorbeireiten als Landsmann Wellingtons aus einem besonderen Grunde freudig begrüßt wurde. Ihm war nämlich in Berlin von Lord Aberdeen auf seiner Durchreise nach Wien das Gerücht von einer neuen Niederlage der Franzosen in Spanien bestätigt wor­den, und als er sich nun beeilte, die frohe Kunde unter den Siegern von Großbeeren zu verbreiten, hätte er ihnen natürlich gar nicht willkommener sein können.

Wie sicher man in der von Napoleon selbst befehligten Hauptarmee darauf gerechnet hatte, daß die sogenannte Berliner Armee Oudinots ihre Aufgabe mit vollständigem Erfolge ausführen werde, beweist ein Umstand, von dem James Kenntnis erhielt. Auf dem Berliner Postamt waren nicht weniger als 150 Briefe an Offiziere dieses Korps von Kameraden eingelaufen, die keinen Augenblick daran ge­zweifelt hatten, daß die Adressaten sie als Sieger in der preußischen Hauptstadt in Empfang nehmen könnten. Nach­dem nun aber der Sieg Bülows bei Großbeeren durch diese trügerische Rechnung einen Strich gemacht hatte, brauchten die Behörden natürlich keinen Anstand zu nehmen, dre Briefe zurückzubehalten und zu öffnen.

Am Sonntag den 29. August, besuchte der Engländer dre französische Kirche. Der Geistliche, der dre Predigt hrelt, verglich die jetzt freudig gehobene Stimmung ^r Vevvlk rung mit der Bestürzung, die in allen Kreisen acht Tage vorher geherrscht hatte. Dabei ichlug er Tone so treser Empfindung an, daß manches Auge sich mit Tranen f . Unter dem noch frischen Eindruck der herzbewegenden Worte des Predigers stimmte James in seinem Reisetagebuch auf die Berliner ein wahres Loblied an. Sie verdienten allen Erfolg, auf den menschliche Beharrlichkeit Anipruch machen dürfe: ja er wage zu behaupten, daß es feine andere ©-atu