Cinrllckungsgebühr:
Die -gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. tm RellameleU die Zelle 50 Pfg.
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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Sanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Postbezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.
Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,
18.1 Fernsprecharrschlitfr Nr. 230.
Amtliches.
Eandkreis kjana«.
Im Hinblick auf das bevorstehende diesjährige Herbstmanöver mache ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher auf Folgendes aufmerksam:
Die reifen Feldfrüchte sind, soweit dies ohne Schaden möglich, vor den Uebungen abzuernten und nach der Ab- erntung bald einzufahren oder auf Schober zu setzen.
Entstehen bei Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Bürgermeister die Beschädigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforde- rungen auf und stellt diese in einer Liste zusammen. Auch haben die Grundbesitzer bei Vermeidung des Ausschlusses die Beschädigung, nachdem sie eingetreten ist, den Bürgermeistern unverzüglich anzumelden. Die Herren Eutsvor- steher haben ihre Entschädigungsforderungen ebenfalls in eine Liste einzutragen. Die erforderlichen Formulare können von der Waisenhausbuchdruckerei bezogen werden. In diesem Formular sind die Spalten 1 bis 7 sorgfältig auszufüllen. Die Spalten 6 und 7 werden mit Blei ausgefüllt. Die beschädigten Grundstücke sind in der Reihenfolge einzutragen, wie sie örtlich an einander grenzen oder in der Nähe liegen, damit die Flurabschätzungskommission die Grundstücke an der Hand der Schadensnachweisungen begehen kann.
Beschädigungen, die nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, insbesondere durch Zuschauer, sowie auch dadurch entstanden sind, daß die Beteiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.
Arbeiten und Aufwendungen, von denen die Interessenten gewußt haben, daß sie durch Truppenübungen in den nächsten Tagen gestört werden mußten, begründen ebensowenig einen Anspruch auf Schadloshaltung.
Die Beschädigten haben unmittelbar nach eingetretener Beschädigung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Der Bürgermeister hat die Aberntung anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, die dem Verderben ausgesetzt sind.
Ordnet der Bürgermeister die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission an, so hat er sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen, nicht beschädigten Ortseingesessenen (z. V. Ortsschätzer) den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder usw.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. V. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens, nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme festzustellen und über den Befund ein ordnungsmäßiges Protokoll aufzunehmen, das demnächst der Abschätzungskommission vorzulegen ist.
Ich verweise hier auf den durch meine Rundverfügung vom 17. Juli 1899 — M 2692 — mitgeteilten Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 22. Juni 1899 t I M 2307 — und erwarte genaueste Beachtung der darin gegebenen Vorschriften.
Ist der Bürgermeister selbst der Geschädigte, so muß er die Notwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission, sowie den Umfang des Schadens durch zwei unparteiische Zeugen feststellen lassen. Dies kommt insbesondere in den Gutsbezirken in Betracht.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher derjenigen Gemeinden rc., in denen Flurschäden entstanden sind, haben dies unverzüglich hierher anzuzeigen, damit die Reisepläne der Flurabschätzungskommissionen rechtzeitig festgesetzt werden können. Selbstverständlich bedarf es nicht der Anzeigen über die einzeln vorgekommenen Beschädigungen, sondern nur einer einmaligen Anzeige darüber, daß Beschädigungen überhaupt, sowie in welchem Umfange vorgekommen sind und ob Vorabschätzungen durch die Ortskommission — evtl, inwieweit — erfolgen muß. Die gedruckten Nachweisungen über die sämtlichen Anmeldungen von bei den Truppen- ll "'"gen verursachten Flurbeschädigungen sind mir gesam- mclt sobald als möglich vorzulegen, evtl, ist Fehlanzeige zu erstatten.
. ^n denjenigen Fällen, in denen Vorabschätzungen durch , " ^V"^verständigenkommission stattfinden, sind die diesbezüglichen Verhandlungen von den Herren Bürgermeistern nicht mit den Schadensnachweisungen einzureichen, sondern erst am Tage der Abschätzung durch die Flurabschätzungskommission dieser vorzulegen. Das Eintreffen der
Mittwoch de» 1?. August
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Abschätzungskommission wird s. Zt. mitgeteilt werden. Die beteiligten Grundbesitzer oder deren Bevollmächtigte sind demnächst zu den Abschätzungsterminen zu laden. Die Beschädigten sind bei der Anmeldung des Schadens schon durch die Herren Bürgermeister darauf hinzuweisen, daß ihnen eine ausreichende Schadloshaltung zuteil wird, daß jedoch unberechtigte Forderungen keine Berücksichtigung finden.
Die Polizeibeamten und Feldhüter sind anzuweisen, die Zuschauer von den Feldern zurückzuhalten, damit Schaden durch sie nicht entsteht. Zuwiderhandlungen sind zur Anzeige zu bringen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben den Abschätzungsterminen in ihren Gemeindebezirken ohne Ausnahme beizuwohnen.
Hanau den 1. August 1913. M 1346
Der Königl. Landrat.
J. A.: Karbe.
Stadtkreis Ranau.
' Bekanntmachung.
Die Ausführung von Pflasterarbeiten in der Friedrichstraße soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 20, zur Einsicht aus und können von dort gegen Entrichtung von 0,50 Mk. bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eräffmungstermin am 22. d. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 8. August 1913. 18843
Der Magistrat.
____________ I. A.: Ehrich.
In das Handelsregister A Nr. 12 ist bei der Firma A. Craß & Söhne, Zimmergeschäft in Fechenheim eingetragen worden: Der Zimmermeister Georg Theodor Craß ist gestorben, seine Erben sind aus der Gesellschaft ausgeschieden. Der Techniker Heinrich Martin Craß jüng., Heinrich Martins Sohn, in Fechenheim, ist als persönlich haftender Gesellschafter in die Gesellschaft eingetreten.
Bergen bei Hanau den 12. August 1913. 18803
Königliches Amtsgericht.
Dienstnachrichten.
Unter den Schweinebeständen des Heinrich Bach und des Kaspar Fucke in Langendiebach ist die Schweine- seuche ausgebrochen. Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Hanau den 13. August 1913. V 5615
Unter dem Schweinebestande des Iakob Einschütz zu Langenselbold ist der Ausbruch der Schweineseuche festgestellt worden. Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Hanau den 13. August 1913. V 5611
Erlmdene Nii strlotene ßtgeiiliiiiiie rc.
Zugelaufen: 1 Zwergpinscher männl. Eeschl.
Entlaufen: 1 kleiner Rehpinscher männl. Geschl., 1 junger Schäferhund mit schwärzlichem Rücken auf den Namen Dewet hörend.
Hanau den 13. August 1913.
Politische MuNÄfchau.
Eine eigenartige Beschuldigung deutscher Offiziere leisteten sich kürzlich mehrere Zeitungen der französischen Schweiz, indem sie mitteilten, im eidgenössischen topographischen Bureau seien ein halbes Dutzend deutscher Offiziere beschäftigt, wodurch die Schweizer Militärgeheimnisse ausländischen Agenten preisgegeben würden. Deshalb sollte der Bundesrat einschreiten. Wie der „Lok.-Anz." erfährt, handelt es sich um fünf Kupferstecher deutscher Nationalität, die seit Jahren bei der dem Militärdepartement angegliederten Landestopographie beschäftigt sind. Man war aus deutsche Kupferstecher angewiesen, da einheimische fehlten. Militärgeheimnisse können diese Kupferstecher jedoch nicht verraten.
Die hysterische Frau Schneider. Amtliche Ermittlungen über den angeblichen Zwischenfall in Luneville haben, wie
Ferttsprechattschlus; Nr. 230. 1913
die „Nordd. Allg. Ztg". hochbefriedigt schreibt, bestätigt, daß den Erzählungen der Frau Schneider etwas Tatsächliches nicht zu Grunde liegt. Als irrtümlich hat sich auch die Pressemeldung herausgestellt, daß der Landwehrmann Schneider die Angaben seiner Frau nach einem Besuch in Luneville als zutreffend bezeichnet hätte.
Zur Einweihung des Völkerschlachtdenkmals am 18. Oklober sind, wie vorauszusehen war, bisher sehr zahlreiche Anmeldungen eingegangen, es sind aber gewiß noch eine ganze Anzahl Personen und Vereine, auf deren Teilnahme sicher gerechnet werden kann, mit ihren Anmeldungen im Rückstände. Da für die Einweihung des Denkmals vielfache Anordnungen und Veranstaltungen nötig werden, für deren geregelte Durchführung die genaue Kenntnis der Teilnehmerzahl an der Einweihung dringend notwendig ist, so läßt der Deutsche Patriotenbund hiermit an alle Vereine und Einzelpersonen, soweit sie sich noch nicht angemeldet haben, die dringende Bitte ergehen, ihre Anmeldung bis spätestens Ende August zu bewirken. An der Feier kann bekanntlich jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau teilnehmen. Die Anmeldungen sind solbald als möglich an bie Geschäftsstelle des Deutschen Patriotenbundes, Leipzig, Blücherstraße 11, zu richten.
Böhmen in Kommissionsoerwaltung. Eine amtliche Mitteilung erklärt die Nachrichten von Erlassen mit strengen Weisungen hinsichtlich der Handhabung der Preßpolizei und des Vereins- und Versammlungsrechts, sowie von äußerst rigorosen Maßnahmen zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung für durchaus falsch. Die Statthalterei, so heißt es in der Mitteilung, gab mit Rücksicht darauf, daß die Einsetzung einer Landesverwaltungskommission die Oeffentlichkeit lebhaft beschäftigen wurde, tatsächlich den einzigen Erlaß heraus, der vollkommen gesetzmäßig den Gesichtspunkt in den Vordergrund stellt, daß der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Erörterung bezüglich der Landesverwaltungskommission in keiner Weise in den Weg getreten werden dürfe, daß jedoch völlig gesetzwidrige Ausschreitungen mit den entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Vorbeugung?« und Repressiomaß- regeln zu behandeln sein wurden. Die Mitteilung stellt schließlich auch fest, daß die zahlreichen bisherigen Kundgebungen bezüglich der Kommission erfreulicherweise zu keinerlei besonderem Einschreiten Anlaß gäben.
Ein englischer Mißerfolg im Somalilande. Nach offiziellen Depeschen betreffend die Niederlage im Somalilande griffen tausend Derwische das Kamelreiterkorps am 9. Aug. zwischen Berbern und Dowai an und schnitten ihm den Rückzug ab. Das Maschinengewehr funktionierte nicht. Am 10. August langten Verstärkungen an Es gelang dem Kamelreiterkorps, nach Vurao zu entkommen. Wegen Mangels an Munition verfolgten sie die Derwische nicht« Die Kamelreiter werden Vurao räumen, da ein neuer Am griff in Aussicht steht. Ihre Verluste betragen ein englischer Offizier tot, einer verwundet; einige fünfzig Mann tot und verwundet. Die Verluste der Derwische sollen bedeutend sein.
Die Lage aas km Vallaa
Die Haltung Englands.
W. London, 12. Aug. Sir Edward Grey sprach heute nachmittag im Unterhause über die Lage auf dem Balkan. Er teilte mit, daß die Botschafterkonferenz sich für die Ferien vertagt habe. Die Konferenz sei zu dem Schluffe gekommen, daß sie ein Stadium erreicht habe, wo eine Pause gerechtfertigt sei. Sie werde wieder zusammentreten, sobald es notwendig werde und wenn es der einstimmige Wunsch der beteiligten Negierungen sei. Ihre Vertagung gebe keinen Grund zu irgend welchen ungünstigen Schlüssen auf die Beziehungen der Großmächte untereinander. Grey sagte: Wir haben ein Stadium erreicht, wo das europäische Konzert so fest begründet ist, daß die bloße Tatsache der Vertagung keinen Zweifel an der Gesundheit und dem Wohlbefinden des Konzerts erregen wird. Er erinnerte an den Ursprung und das Ziel der Konferenz. Ihre Hauptaufgabe war, unter den Mächten eine Verständigung über die Frage Albaniens und der ägäischen Inseln zu erzielen. Ueber beide Fragen ist eine Verständigung erzielt worden. W Albanien betrifft, so wird eine internationale ^oiitroU- kommiffion eingesetzt werden, deren Aufgabe fb einen autonomen S-aat unter eurem Fürst' der Spitze zu errichten, der von den Mächten gewähl
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