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Cinrllckungsgebühr:

Die -gespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. tm RellameleU die Zelle 50 Pfg.

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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Sanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,

18.1 Fernsprecharrschlitfr Nr. 230.

Amtliches.

Eandkreis kjana«.

Im Hinblick auf das bevorstehende diesjährige Herbst­manöver mache ich die Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher auf Folgendes aufmerksam:

Die reifen Feldfrüchte sind, soweit dies ohne Schaden möglich, vor den Uebungen abzuernten und nach der Ab- erntung bald einzufahren oder auf Schober zu setzen.

Entstehen bei Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Bürgermeister die Beschädigten durch ortsübliche Be­kanntmachung zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforde- rungen auf und stellt diese in einer Liste zusammen. Auch haben die Grundbesitzer bei Vermeidung des Ausschlusses die Beschädigung, nachdem sie eingetreten ist, den Bürger­meistern unverzüglich anzumelden. Die Herren Eutsvor- steher haben ihre Entschädigungsforderungen ebenfalls in eine Liste einzutragen. Die erforderlichen Formulare kön­nen von der Waisenhausbuchdruckerei bezogen werden. In diesem Formular sind die Spalten 1 bis 7 sorgfältig auszu­füllen. Die Spalten 6 und 7 werden mit Blei ausgefüllt. Die beschädigten Grundstücke sind in der Reihenfolge ein­zutragen, wie sie örtlich an einander grenzen oder in der Nähe liegen, damit die Flurabschätzungskommission die Grundstücke an der Hand der Schadensnachweisungen be­gehen kann.

Beschädigungen, die nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, insbesondere durch Zuschauer, sowie auch dadurch entstanden sind, daß die Beteiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.

Arbeiten und Aufwendungen, von denen die Interes­senten gewußt haben, daß sie durch Truppenübungen in den nächsten Tagen gestört werden mußten, begründen ebenso­wenig einen Anspruch auf Schadloshaltung.

Die Beschädigten haben unmittelbar nach eingetretener Beschädigung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädig­ten Felder einzutreten hat. Der Bürgermeister hat die Ab­erntung anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer als der durch die Truppen ver­ursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, die dem Verderben ausgesetzt sind.

Ordnet der Bürgermeister die Aberntung vor dem Ein­treffen der Abschätzungskommission an, so hat er sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen, nicht beschädigten Ortseingesessenen (z. V. Ortsschätzer) den Stand der be­schädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder usw.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. V. als Vieh­futter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Scha­dens, nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme festzu­stellen und über den Befund ein ordnungsmäßiges Proto­koll aufzunehmen, das demnächst der Abschätzungskommission vorzulegen ist.

Ich verweise hier auf den durch meine Rundverfügung vom 17. Juli 1899 M 2692 mitgeteilten Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 22. Juni 1899 t I M 2307 und erwarte genaueste Beachtung der darin ge­gebenen Vorschriften.

Ist der Bürgermeister selbst der Geschädigte, so muß er die Notwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission, sowie den Umfang des Scha­dens durch zwei unparteiische Zeugen feststellen lassen. Dies kommt insbesondere in den Gutsbezirken in Betracht.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher derjenigen Gemeinden rc., in denen Flurschäden entstanden sind, haben dies unverzüglich hierher anzuzeigen, damit die Reisepläne der Flurabschätzungskommissionen rechtzeitig festgesetzt wer­den können. Selbstverständlich bedarf es nicht der Anzeigen über die einzeln vorgekommenen Beschädigungen, sondern nur einer einmaligen Anzeige darüber, daß Beschädigungen überhaupt, sowie in welchem Umfange vorgekommen sind und ob Vorabschätzungen durch die Ortskommission evtl, inwieweit erfolgen muß. Die gedruckten Nachweisungen über die sämtlichen Anmeldungen von bei den Truppen- ll "'"gen verursachten Flurbeschädigungen sind mir gesam- mclt sobald als möglich vorzulegen, evtl, ist Fehlanzeige zu erstatten.

. ^n denjenigen Fällen, in denen Vorabschätzungen durch , " ^V"^verständigenkommission stattfinden, sind die diesbezüglichen Verhandlungen von den Herren Bürger­meistern nicht mit den Schadensnachweisungen einzureichen, sondern erst am Tage der Abschätzung durch die Flurab­schätzungskommission dieser vorzulegen. Das Eintreffen der

Mittwoch de» 1?. August

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Abschätzungskommission wird s. Zt. mitgeteilt werden. Die beteiligten Grundbesitzer oder deren Bevollmächtigte sind demnächst zu den Abschätzungsterminen zu laden. Die Be­schädigten sind bei der Anmeldung des Schadens schon durch die Herren Bürgermeister darauf hinzuweisen, daß ihnen eine ausreichende Schadloshaltung zuteil wird, daß jedoch unberechtigte Forderungen keine Berücksichtigung finden.

Die Polizeibeamten und Feldhüter sind anzuweisen, die Zuschauer von den Feldern zurückzuhalten, damit Schaden durch sie nicht entsteht. Zuwiderhandlungen sind zur An­zeige zu bringen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben den Abschätzungsterminen in ihren Gemeindebezirken ohne Ausnahme beizuwohnen.

Hanau den 1. August 1913. M 1346

Der Königl. Landrat.

J. A.: Karbe.

Stadtkreis Ranau.

' Bekanntmachung.

Die Ausführung von Pflasterarbeiten in der Friedrich­straße soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferung von Mate­rialien für die Stadt Hanau verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 20, zur Einsicht aus und können von dort gegen Entrichtung von 0,50 Mk. bezogen werden.

Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift ver­sehene Angebote sind bis zum Eräffmungstermin am 22. d. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 8. August 1913. 18843

Der Magistrat.

____________ I. A.: Ehrich.

In das Handelsregister A Nr. 12 ist bei der Firma A. Craß & Söhne, Zimmergeschäft in Fechenheim einge­tragen worden: Der Zimmermeister Georg Theodor Craß ist gestorben, seine Erben sind aus der Gesellschaft ausge­schieden. Der Techniker Heinrich Martin Craß jüng., Hein­rich Martins Sohn, in Fechenheim, ist als persönlich haften­der Gesellschafter in die Gesellschaft eingetreten.

Bergen bei Hanau den 12. August 1913. 18803

Königliches Amtsgericht.

Dienstnachrichten.

Unter den Schweinebeständen des Heinrich Bach und des Kaspar Fucke in Langendiebach ist die Schweine- seuche ausgebrochen. Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.

Hanau den 13. August 1913. V 5615

Unter dem Schweinebestande des Iakob Einschütz zu Langenselbold ist der Ausbruch der Schweineseuche fest­gestellt worden. Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.

Hanau den 13. August 1913. V 5611

Erlmdene Nii strlotene ßtgeiiliiiiiie rc.

Zugelaufen: 1 Zwergpinscher männl. Eeschl.

Entlaufen: 1 kleiner Rehpinscher männl. Geschl., 1 junger Schäferhund mit schwärzlichem Rücken auf den Namen Dewet hörend.

Hanau den 13. August 1913.

Politische MuNÄfchau.

Eine eigenartige Beschuldigung deutscher Offiziere leiste­ten sich kürzlich mehrere Zeitungen der französischen Schweiz, indem sie mitteilten, im eidgenössischen topographischen Bureau seien ein halbes Dutzend deutscher Offiziere beschäf­tigt, wodurch die Schweizer Militärgeheimnisse ausländi­schen Agenten preisgegeben würden. Deshalb sollte der Bundesrat einschreiten. Wie derLok.-Anz." erfährt, han­delt es sich um fünf Kupferstecher deutscher Nationalität, die seit Jahren bei der dem Militärdepartement angegliederten Landestopographie beschäftigt sind. Man war aus deutsche Kupferstecher angewiesen, da einheimische fehlten. Mili­tärgeheimnisse können diese Kupferstecher jedoch nicht ver­raten.

Die hysterische Frau Schneider. Amtliche Ermittlungen über den angeblichen Zwischenfall in Luneville haben, wie

Ferttsprechattschlus; Nr. 230. 1913

dieNordd. Allg. Ztg". hochbefriedigt schreibt, bestätigt, daß den Erzählungen der Frau Schneider etwas Tatsäch­liches nicht zu Grunde liegt. Als irrtümlich hat sich auch die Pressemeldung herausgestellt, daß der Landwehrmann Schneider die Angaben seiner Frau nach einem Besuch in Luneville als zutreffend bezeichnet hätte.

Zur Einweihung des Völkerschlachtdenkmals am 18. Oklober sind, wie vorauszusehen war, bisher sehr zahl­reiche Anmeldungen eingegangen, es sind aber gewiß noch eine ganze Anzahl Personen und Vereine, auf deren Teil­nahme sicher gerechnet werden kann, mit ihren Anmeldungen im Rückstände. Da für die Einweihung des Denkmals vielfache Anordnungen und Veranstaltungen nötig werden, für deren geregelte Durchführung die genaue Kenntnis der Teilnehmerzahl an der Einweihung dringend notwendig ist, so läßt der Deutsche Patriotenbund hiermit an alle Vereine und Einzelpersonen, soweit sie sich noch nicht angemeldet haben, die dringende Bitte ergehen, ihre Anmeldung bis spätestens Ende August zu bewirken. An der Feier kann bekanntlich jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau teil­nehmen. Die Anmeldungen sind solbald als möglich an bie Geschäftsstelle des Deutschen Patriotenbundes, Leipzig, Blücherstraße 11, zu richten.

Böhmen in Kommissionsoerwaltung. Eine amtliche Mitteilung erklärt die Nachrichten von Erlassen mit strengen Weisungen hinsichtlich der Handhabung der Preßpolizei und des Vereins- und Versammlungsrechts, sowie von äußerst rigorosen Maßnahmen zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung für durchaus falsch. Die Statthalterei, so heißt es in der Mitteilung, gab mit Rücksicht darauf, daß die Ein­setzung einer Landesverwaltungskommission die Oeffentlichkeit lebhaft beschäftigen wurde, tatsächlich den einzigen Erlaß heraus, der vollkommen gesetzmäßig den Gesichtspunkt in den Vordergrund stellt, daß der staatsgrundgesetzlich gewährleiste­ten Erörterung bezüglich der Landesverwaltungskommission in keiner Weise in den Weg getreten werden dürfe, daß je­doch völlig gesetzwidrige Ausschreitungen mit den entsprechen­den gesetzlich vorgesehenen Vorbeugung?« und Repressiomaß- regeln zu behandeln sein wurden. Die Mitteilung stellt schließlich auch fest, daß die zahlreichen bisherigen Kund­gebungen bezüglich der Kommission erfreulicherweise zu keiner­lei besonderem Einschreiten Anlaß gäben.

Ein englischer Mißerfolg im Somalilande. Nach offi­ziellen Depeschen betreffend die Niederlage im Somalilande griffen tausend Derwische das Kamelreiterkorps am 9. Aug. zwischen Berbern und Dowai an und schnitten ihm den Rückzug ab. Das Maschinengewehr funktionierte nicht. Am 10. August langten Verstärkungen an Es gelang dem Kamelreiterkorps, nach Vurao zu entkommen. Wegen Mangels an Munition verfolgten sie die Derwische nicht« Die Kamelreiter werden Vurao räumen, da ein neuer Am griff in Aussicht steht. Ihre Verluste betragen ein englischer Offizier tot, einer verwundet; einige fünfzig Mann tot und verwundet. Die Verluste der Derwische sollen bedeu­tend sein.

Die Lage aas km Vallaa

Die Haltung Englands.

W. London, 12. Aug. Sir Edward Grey sprach heute nachmittag im Unterhause über die Lage auf dem Balkan. Er teilte mit, daß die Botschafterkonferenz sich für die Ferien vertagt habe. Die Konferenz sei zu dem Schluffe gekommen, daß sie ein Stadium erreicht habe, wo eine Pause gerecht­fertigt sei. Sie werde wieder zusammentreten, sobald es not­wendig werde und wenn es der einstimmige Wunsch der be­teiligten Negierungen sei. Ihre Vertagung gebe keinen Grund zu irgend welchen ungünstigen Schlüssen auf die Be­ziehungen der Großmächte untereinander. Grey sagte: Wir haben ein Stadium erreicht, wo das europäische Konzert so fest begründet ist, daß die bloße Tatsache der Vertagung keinen Zweifel an der Gesundheit und dem Wohlbefinden des Konzerts erregen wird. Er erinnerte an den Ursprung und das Ziel der Konferenz. Ihre Hauptaufgabe war, unter den Mächten eine Verständigung über die Frage Albaniens und der ägäischen Inseln zu erzielen. Ueber beide Fragen ist eine Verständigung erzielt worden. W Albanien betrifft, so wird eine internationale ^oiitroU- kommiffion eingesetzt werden, deren Aufgabe fb einen autonomen S-aat unter eurem Fürst' der Spitze zu errichten, der von den Mächten gewähl

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