anauer K Anzeiger
MMkUnungsgeoüyr.
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NotlOionsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Postbezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.
Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: S. Schrecker in Hanau,
Nr. 185
^ernsprechanschlittz Nr. 230
Montag den 11. August
Ferttsprechartschluk Nr. 230.
1913
Amtliches.
Stadtkreis kjanau.
Bekanntmachung.
Wegen Kesselreparatur ist die Badeanstalt Bangert- straße Nr. 2 von Montag den 11. d. M. ab bis auf weiteres geschlossen.
Hanau den 7. August 1913. 18447
Der Magistrat.
J. A.: Ehrich.
Bekanntmachung.
10 000 Mark Stiftungsgelder sind zu 4^ Prozent gegen erststellige Hypothek sofort auszuleihen.
Näheres Stadthauptkasse. 18415
Stadtkasse.
Beschluß 7
Das Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung des in Hanau belegenen, im Grundbuchs von Hanau Blatt 3852 auf den Namen des Kaufmanns Heinrich Simon in Höchst a. M. eingetragenen Grundstücks
Krtbl. ZZ Nr. 507/20 Acker auf der Fallbach — 19,09 ar, •
. an der Bruchköbelerlandstraße wird aufgehoben da der Gläubiger den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung zurückgenommen hat. Der auf den 29. August 1913 bestimmte Termin fällt weg.
Hanau den 5. August 1913. 18631
Königliches Amtsgericht 6.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau belegenen, im Grundbuche von Kesielstadt Blatt 559 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Nalpen der Eheleute Bauunternehmer Wilhelm Wild II. und Frau Susanne geb. Machenheimer zu Kesielstadt je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücke :
Kartenblatt 10 Nr. 111, Landstraße Nr. 4 = 2 ar 55 qm, a) Wohnhaus mit Flügelbau links und Hofraum,
b) Seitenbau rechts (A), jährlicher Nutzungswert 850 Mark, Kartenblatt 10 Nr. 164/110, Bienengasse Nr. 7 =
2 ar 63 qm,
a) Wohnhaus mit Durchfahrt und Hofraum,
b) Scheuer mit Stallung,
c) Stallbau (B), jährlicher Nutzungswert 480 Mark
am 19. September 1913, vormittags 9V2 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle — Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 21 — versteigert werden.
Hanau den 1. August 1913. 18619
Königliches Amtsgericht 6.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Witwe des Bäckermeisters Jakob Herz, Marie geb. Ullrich in Hanau ist Schlußtermin zur Abnahme der Schluß. Ahnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Tchlußverzeichnis, zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke und zur Anhörung der Gläubiger über die Festsetzung einer Vergütung für den Verwalter und die Eläubigerausschuß- mitglieder und die Erstattung der baren Auslagen für den Verwalter anberaumt auf den
2. September 1913, vormittags 9 Uhr, dem Königlichen Amtsgericht 5 in Hanau, Nutz- allee Nr. 17, Zimmer Nr. 17.
Hanau den 1. August 1913. 18617
Königliches Amtsgericht 5.
Politische MuMschau.
Mp. Neue Fahnen und Standarten. Die Feldzeichen für ?ie zahlreichen neuen, auf Grund der Bewilligung der Wehrvorlage am 1. Oktober aufzustellenden preußischen Bataillone und Regimenter der Infanterie, der Kavallerie und der technischen Truppen werden am Neujahrstage 1914 im Zeughaus in Berlin genagelt, geweiht und durch den Kaiser den Kommandeuren übergeben werden. Ein gleiches findet in Dresden durch den König von Sachsen für die
dritten Bataillone der Infanterieregimenter 178, 179 und 181, des Fußartillerieregiments 19 und des Telegraphenbataillons 7 statt, ferner in Stuttgart durch den König von Württemberg für das dritte Bataillon des Infanerieregi- ments 180 und in München durch den Prinzregenten Ludwig für die dritten Bataillone der Regimenter 21 und 23 und für das 2. bayerische Telegraphenbataillon. Die Vereidigung der bei den Neuformationen im Oktober d. J. eintretenden Rekruten, Einjährig-Freiwilligen und Fahnenjunkern erfolgt auf den Degen eines Offiziers, des Adjutanten.
Die gesamte Hochseeflotte ist nach Beendigung ihrer Sommerübungsreise gestern morgen in Kiel eingetroffen.
Die Novelle zum Militärstrafgesetzbuch. Die erste Regierungshandlung des Kaisers nach seiner Rückkehr von der Nordlandfahrt — oder doch eine der ersten — war die Ausfertigung und Verkündigung des vom Reichstage in seiner letzten Sitzung vor der Vertagung — am 30. Juni — und inzwischen auch vom Bundesrat angenommenen Gesetzentwurfs, durch den in einer Reihe von Paragraphen des Militärstrafgesetzbuches für minder schwere Fälle die Mindeststrafen sehr erheblich herabgesetzt werden, jenes Gesetzentwurfs, der durch das Aufsehen erregende Erfurter Kriegsgerichtsurteil veranlaßt worden war. Halbamtlich wird darüber gemeldet: „Der vom Reichstag beschlossene Gesetzentwurf betr. die Aenderung des Militärstrafgesetzbuches war in der Sitzung des Bundesrates vom 3. Juli d. Js. den zuständigen Ausschüssen überwiesen worden. Nachdem inzwischen sämtliche Bundesregierungen ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf erklärt haben, ist die Vorlage gestern vom Kaiser vollzogen' worden. Das Gesetz wird in der heute auSge- gebenen Nummer des Reichsgesetzblattes veröffentlicht." Hieraus erfährt man, daß der Bundesrat dem vielfach, auch von unS, geäußerten Wunsch entsprochen und dem Gesetzentwurf bereits während der Sommerpause zugestimmt hat, ohne auf den Zusammentritt seiner nächsten Plenarversammlung zu warten. Diese ungewöhnliche Beschleunigung der wichtigen Angelegenheit wird allgemein den besten Eindruck machen.
Die Dalkankrifis.
Der Bukarester Friede.
Die russische Presse ist mit dem Frieden von Bukarest sehr unzufrieden, weil es Bulgarien versagt geblieben ist, von den Svegern im Veutekriege erhebliche Zugeständnisse zu erlangen. Vor diesem Kriege gingen die Ansprüche der Sofiaer Regierung, mit dem großspurigen Danew an der Spitze, weit über das Wardatal hinaus bis Monastir, nach dem Bukarester Frieden reicht ihr künftiges Gebiet nicht einmal bis zum Wardarfluß heran, sondern die Grenze verläuft mit der Wasierscheide zwischen Wardar und Strum, so daß also die Serben allein Herren im Wardartale bis zur neuen griechischen Grenze bei Gewgeli bleiben. Ebenso haben die Bulgaren, die Saloniki zu erlangen hofften, auf den zweitbesten Hafen, Kawala, verzichten und sich mit einer Grenze an der Aegäischen Küste begnügen müssen, die zwischen Kawala und der Lagosbucht liegt. Daß es dem russischen Einfluß, der im Türkenkriege dem siegreichen bulgarischen Heere vor Konstantinopel Halt gebot, nicht gelungen ist, den Bulgaren bessere Grenzen in Mazedonien zu verschaffen, wird in Petersburgern Blättern hauptsächlich der Haltung des französischen Verbündeten zugeschrie- ben, der sich in der Kawalafrage ganz auf die griechische Seite gestellt habe. Wie Rußland, so hat auch Oesterreich- Ungarn in Bukarest bei den Friedensverhandlungen erklären lassen, daß den Großmächten eine Revision der neuen Länderverteilung vorbehalten bleiben müsse. Diese Erklärung, die mit in das Friedensprotokoll ausgenommen wird, hat es Bulgarien erleichtert, auf die harten Bedingungen einzugehen. Es wird aber schwer sein, dem Vorbehalt Rußlands und Oesterreich-Ungarns eine praktische Folge zu geben. Daß die Signatarmächte des Berliner Vertrags das Recht haben, die eingetretene Verschiebung der Grenzen nachzuprüfen, wird nirgends bestritten, und es könnte daher der Frieden von Bukarest, ebenso wie auf den Frieden von San Stefano der Berliner Vertrag folgte, noch ein Nachspiel auf einer europäischen Konferenz haben. Indessen ist Europa so gründlich balkanmüde, daß man sich lieber mit dem Bukarester Vergleich beruhigte und nicht noch in die Revision geht. Deutschland wenigstens hat kein eigenes unmittelbares Interesse daran, ob Bulgarien zu dem, was es bekommt, noch ein Stück dazu erhält, oder nicht. Wir sind nun einmal nach dem Ausdruck Bismarcks nicht Primolozisten in Valkanangelegenheiten. Von günstiger Vorbedeutung könnte wohl sein.
daß Oesterreich - Ungarn und Rußland, die wirklich Primolozisten sind, zum ersten Mass seit langer Zeit wieder Hand in Hand zu gehen scheinen. Beide wünschen einer Verstärkung Bulgariens, aber doch auf verschiedene Weise. Oesterreich-Ungarn will am Wardar auf Kosten Serbiens revidieren, Rußland an der ägäischen Küste auf Kosten Griechenlands. So lange nicht die beiden Nächstbeteiligten unter sich vollständig einig sind, wird bei den anderen Großmächten kein Eifer sein, die Revision vorzunehmen. Ist doch sogar auch in der Frage Adrianopel die anfängliche Entschiedenheit der Großmächte beträchtlich erlahmt, weil eben bei jedem Versuch, in die tatsächlichen Ergebnisse der beiden Kriege mit Zwangsmitteln einzugreifen, die Einigkeit auf eine mehr oder weniger harte Probe gestellt wird.
Die Unterzeichnung des Friedensvertrags.
Bukarest, 10. Aug. Heute vormittag 1054 Uhr wurde in der Schlußsitzung der Friedenskonferenz der Friedensvertrag unterzeichnet. Geschützdonner und Glockengeläute begleiteten den Akt. Die Stadt ist beflaggt.
Bukarest, 10. Aug. Nachdem die Sitzung der Friedenskonferenz um 10 Uhr 15 Min. eröffnet war, gab der Sekretär Pisioski den amtlichen Text des Friedensvertrages, wie er von den Sekretären der interessierten Mächte durch einen Vergleich festgestellt worden ist, zu lesen. Der Vertrag wurde in alphabetischer Reihenfolge unterschrieben. Nur die Ehefs der Delegationen fügten ihre Siegel bei. Salven der Bukarester Forts kündigten den Augenblick an, wo unwiderruflich der Friede geschlossen worden ist. Um 11 Uhr drückte Veniselos namens der Konferenz dem Ministerpräsidenten Majorescu di: einmütige Danlliarkeit für die Unparteilichkeit, den Takt und die weisen Ratschläge, die er den Delegationen in den Sonderkonferenzen gab, aus und fügte hinzu, daß der Name Majorescu mit tiefer Dankbar- keit und Hochachtung von allen Völkern ausgesprochen werden würde, denen der Vertrag von Bukarest endlich den Frieden gab. Die Konferenzmitglieder akklamierten stehend. Majorescu dankte bewegt, verteilte aber das Verdienst auf alle Delegationen, deren versöhnlicher Geist ihnen ein Anrecht auf die Dankbarkeit ihrer Völker gab. Er stellte fest, daß die Konferenz in Bukarest, die am 17. (30.) Juli begann, ihre Arbeiten am 28. Juli (10. August) beenden konnte, nachdem sie ihre fleißige Arbeit verrichtet habe, die sicherlich der Zivilisation zur Ehre gereichen werde. Er erklärte dann die Versammlung offiziell für geschlosien. Die Konferenz wird am nächsten Dienstag zum letzten Mal zusammentreten, um untergeordnete Förmlichkeiten zu erledigen und "das Schlußprotokoll, das die Nummer 12 trägt, verlesen zu lassen. — Der König verlieh folgende Auszeichnungen: Paschitsch, der bereits das Großkreuz der Sterne von Rumänien besitzt, erhielt das Bild des Königs mit einer Widmung, Veniselos und Wukotitsch erhielten das Großkreuz der Sterne von Rumänien, Spalai- kowitsch das Großkreuz der rumänischen Krone. Die bulgarische Delegation drückte den Wunsch aus, daß, wenn Auszeichnungen verliehen würden, sie erst nach der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen, nach Beginn der Zeit eines herzlichen Verhältnisses zwischen Rumänien und Bulgarien verliehen würden. Mittags wurde in der hauptstädtischen Kathedrale ein Tedeum abgehalten, wobei die Delegationen, die Minister und hohen Würdenträger anwesend waren.
Der Wortlaut des Vertrages.
Bukarest, 10. Aug. Der FrieSensvertrag hat folgenden Wortlaut: Friedensvertrag zwischen dem König von Bulgarien einerseits und den Königen von Griechenland, Montenegro, Rumänien und Serbien andererseits. Beseelt von dem Wunsche, dem gegenwärtig zwischen den betreffeirden Ländern bestehenden Kriegszustände ein Ende zu machen, in dem Wunsch nach Ordnung und von dem Willen durchdrungen, den Frieden zwischen ihren so lange heimgesuchten Völkern herzustellen, beschlossen die genannten Mächte den endgültigen Friedensvertrag zu schließen und ernannten zu diesem Behufe folgende Bevollmächtigte (folgt die Suse der Friedensbevollmächtigten). Nachdem ein Einvernehmen hergestellt ist, wurde beschlossen: Artikel 1: Zwischen dem König von Bulgaren unb den übrigen Herrschern sowie ihren Erben und Nachfolgern wird Friede und c^reunds ^ s herrschen- Artikel 2: Die gemäß dem Annex V 3«™ + ro - soll berichtigte Grenze zwischen Rumänien und - ^sarien wird von der Donau oberhalb Turtukhai au g ) ßU5; SÄ sä s i»äää