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anauer K Anzeiger

MMkUnungsgeoüyr.

Die tzgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg, im Reklameteil die Zeile 50 Pfg,

NotlOionsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post­bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg.

Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: S. Schrecker in Hanau,

Nr. 185

^ernsprechanschlittz Nr. 230

Montag den 11. August

Ferttsprechartschluk Nr. 230.

1913

Amtliches.

Stadtkreis kjanau.

Bekanntmachung.

Wegen Kesselreparatur ist die Badeanstalt Bangert- straße Nr. 2 von Montag den 11. d. M. ab bis auf wei­teres geschlossen.

Hanau den 7. August 1913. 18447

Der Magistrat.

J. A.: Ehrich.

Bekanntmachung.

10 000 Mark Stiftungsgelder sind zu 4^ Prozent gegen erststellige Hypothek sofort auszuleihen.

Näheres Stadthauptkasse. 18415

Stadtkasse.

Beschluß 7

Das Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung des in Hanau belegenen, im Grundbuchs von Hanau Blatt 3852 auf den Namen des Kaufmanns Heinrich Simon in Höchst a. M. eingetragenen Grundstücks

Krtbl. ZZ Nr. 507/20 Acker auf der Fallbach 19,09 ar,

. an der Bruchköbelerlandstraße wird aufgehoben da der Gläubiger den Antrag auf An­ordnung der Zwangsversteigerung zurückgenommen hat. Der auf den 29. August 1913 bestimmte Termin fällt weg.

Hanau den 5. August 1913. 18631

Königliches Amtsgericht 6.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau belegenen, im Grundbuche von Kesielstadt Blatt 559 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Nalpen der Eheleute Bauunternehmer Wilhelm Wild II. und Frau Susanne geb. Machenheimer zu Kesielstadt je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grund­stücke :

Kartenblatt 10 Nr. 111, Landstraße Nr. 4 = 2 ar 55 qm, a) Wohnhaus mit Flügelbau links und Hof­raum,

b) Seitenbau rechts (A), jährlicher Nutzungswert 850 Mark, Kartenblatt 10 Nr. 164/110, Bienengasse Nr. 7 =

2 ar 63 qm,

a) Wohnhaus mit Durchfahrt und Hofraum,

b) Scheuer mit Stallung,

c) Stallbau (B), jährlicher Nutzungswert 480 Mark

am 19. September 1913, vormittags 9V2 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 21 versteigert werden.

Hanau den 1. August 1913. 18619

Königliches Amtsgericht 6.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Witwe des Bäckermeisters Jakob Herz, Marie geb. Ullrich in Hanau ist Schlußtermin zur Abnahme der Schluß. Ahnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Tchlußverzeichnis, zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke und zur An­hörung der Gläubiger über die Festsetzung einer Ver­gütung für den Verwalter und die Eläubigerausschuß- mitglieder und die Erstattung der baren Auslagen für den Verwalter anberaumt auf den

2. September 1913, vormittags 9 Uhr, dem Königlichen Amtsgericht 5 in Hanau, Nutz- allee Nr. 17, Zimmer Nr. 17.

Hanau den 1. August 1913. 18617

Königliches Amtsgericht 5.

Politische MuMschau.

Mp. Neue Fahnen und Standarten. Die Feldzeichen für ?ie zahlreichen neuen, auf Grund der Bewilligung der Wehrvorlage am 1. Oktober aufzustellenden preußischen Ba­taillone und Regimenter der Infanterie, der Kavallerie und der technischen Truppen werden am Neujahrstage 1914 im Zeughaus in Berlin genagelt, geweiht und durch den Kaiser den Kommandeuren übergeben werden. Ein gleiches findet in Dresden durch den König von Sachsen für die

dritten Bataillone der Infanterieregimenter 178, 179 und 181, des Fußartillerieregiments 19 und des Telegraphen­bataillons 7 statt, ferner in Stuttgart durch den König von Württemberg für das dritte Bataillon des Infanerieregi- ments 180 und in München durch den Prinzregenten Lud­wig für die dritten Bataillone der Regimenter 21 und 23 und für das 2. bayerische Telegraphenbataillon. Die Ver­eidigung der bei den Neuformationen im Oktober d. J. ein­tretenden Rekruten, Einjährig-Freiwilligen und Fahnen­junkern erfolgt auf den Degen eines Offiziers, des Adju­tanten.

Die gesamte Hochseeflotte ist nach Beendigung ihrer Sommerübungsreise gestern morgen in Kiel eingetroffen.

Die Novelle zum Militärstrafgesetzbuch. Die erste Regierungshandlung des Kaisers nach seiner Rückkehr von der Nordlandfahrt oder doch eine der ersten war die Ausfertigung und Verkündigung des vom Reichstage in seiner letzten Sitzung vor der Vertagung am 30. Juni und inzwischen auch vom Bundesrat angenommenen Gesetz­entwurfs, durch den in einer Reihe von Paragraphen des Militärstrafgesetzbuches für minder schwere Fälle die Mindest­strafen sehr erheblich herabgesetzt werden, jenes Gesetzentwurfs, der durch das Aufsehen erregende Erfurter Kriegsgerichts­urteil veranlaßt worden war. Halbamtlich wird darüber gemeldet:Der vom Reichstag beschlossene Gesetzentwurf betr. die Aenderung des Militärstrafgesetzbuches war in der Sitzung des Bundesrates vom 3. Juli d. Js. den zuständigen Ausschüssen überwiesen worden. Nachdem inzwischen sämt­liche Bundesregierungen ihre Zustimmung zu dem Gesetz­entwurf erklärt haben, ist die Vorlage gestern vom Kaiser vollzogen' worden. Das Gesetz wird in der heute auSge- gebenen Nummer des Reichsgesetzblattes veröffentlicht." Hieraus erfährt man, daß der Bundesrat dem vielfach, auch von unS, geäußerten Wunsch entsprochen und dem Gesetz­entwurf bereits während der Sommerpause zugestimmt hat, ohne auf den Zusammentritt seiner nächsten Plenarversamm­lung zu warten. Diese ungewöhnliche Beschleunigung der wichtigen Angelegenheit wird allgemein den besten Eindruck machen.

Die Dalkankrifis.

Der Bukarester Friede.

Die russische Presse ist mit dem Frieden von Bukarest sehr unzufrieden, weil es Bulgarien versagt geblieben ist, von den Svegern im Veutekriege erhebliche Zugeständnisse zu erlangen. Vor diesem Kriege gingen die Ansprüche der Sofiaer Regierung, mit dem großspurigen Danew an der Spitze, weit über das Wardatal hinaus bis Monastir, nach dem Bukarester Frieden reicht ihr künftiges Gebiet nicht einmal bis zum Wardarfluß heran, sondern die Grenze ver­läuft mit der Wasierscheide zwischen Wardar und Strum, so daß also die Serben allein Herren im Wardartale bis zur neuen griechischen Grenze bei Gewgeli bleiben. Ebenso haben die Bulgaren, die Saloniki zu erlangen hofften, auf den zweitbesten Hafen, Kawala, verzichten und sich mit einer Grenze an der Aegäischen Küste begnügen müssen, die zwischen Kawala und der Lagosbucht liegt. Daß es dem russischen Einfluß, der im Türkenkriege dem siegreichen bulgarischen Heere vor Konstantinopel Halt gebot, nicht ge­lungen ist, den Bulgaren bessere Grenzen in Mazedonien zu verschaffen, wird in Petersburgern Blättern hauptsäch­lich der Haltung des französischen Verbündeten zugeschrie- ben, der sich in der Kawalafrage ganz auf die griechische Seite gestellt habe. Wie Rußland, so hat auch Oesterreich- Ungarn in Bukarest bei den Friedensverhandlungen er­klären lassen, daß den Großmächten eine Revision der neuen Länderverteilung vorbehalten bleiben müsse. Diese Er­klärung, die mit in das Friedensprotokoll ausgenommen wird, hat es Bulgarien erleichtert, auf die harten Bedin­gungen einzugehen. Es wird aber schwer sein, dem Vorbe­halt Rußlands und Oesterreich-Ungarns eine praktische Folge zu geben. Daß die Signatarmächte des Berliner Vertrags das Recht haben, die eingetretene Ver­schiebung der Grenzen nachzuprüfen, wird nirgends be­stritten, und es könnte daher der Frieden von Bukarest, ebenso wie auf den Frieden von San Stefano der Berliner Vertrag folgte, noch ein Nachspiel auf einer europäischen Konferenz haben. Indessen ist Europa so gründlich balkan­müde, daß man sich lieber mit dem Bukarester Vergleich beruhigte und nicht noch in die Revision geht. Deutschland wenigstens hat kein eigenes unmittelbares Interesse daran, ob Bulgarien zu dem, was es bekommt, noch ein Stück dazu erhält, oder nicht. Wir sind nun einmal nach dem Ausdruck Bismarcks nicht Primolozisten in Valkanangelegenheiten. Von günstiger Vorbedeutung könnte wohl sein.

daß Oesterreich - Ungarn und Rußland, die wirk­lich Primolozisten sind, zum ersten Mass seit langer Zeit wieder Hand in Hand zu gehen schei­nen. Beide wünschen einer Verstärkung Bulgariens, aber doch auf verschiedene Weise. Oesterreich-Ungarn will am Wardar auf Kosten Serbiens revidieren, Rußland an der ägäischen Küste auf Kosten Griechenlands. So lange nicht die beiden Nächstbeteiligten unter sich vollständig einig sind, wird bei den anderen Großmächten kein Eifer sein, die Re­vision vorzunehmen. Ist doch sogar auch in der Frage Adrianopel die anfängliche Entschiedenheit der Großmächte beträchtlich erlahmt, weil eben bei jedem Versuch, in die tatsächlichen Ergebnisse der beiden Kriege mit Zwangs­mitteln einzugreifen, die Einigkeit auf eine mehr oder weniger harte Probe gestellt wird.

Die Unterzeichnung des Friedensvertrags.

Bukarest, 10. Aug. Heute vormittag 1054 Uhr wurde in der Schlußsitzung der Friedenskonferenz der Friedensver­trag unterzeichnet. Geschützdonner und Glockengeläute be­gleiteten den Akt. Die Stadt ist beflaggt.

Bukarest, 10. Aug. Nachdem die Sitzung der Friedens­konferenz um 10 Uhr 15 Min. eröffnet war, gab der Sekre­tär Pisioski den amtlichen Text des Friedensvertrages, wie er von den Sekretären der interessierten Mächte durch einen Vergleich festgestellt worden ist, zu lesen. Der Vertrag wurde in alphabetischer Reihenfolge unterschrieben. Nur die Ehefs der Delegationen fügten ihre Siegel bei. Salven der Bukarester Forts kündigten den Augenblick an, wo un­widerruflich der Friede geschlossen worden ist. Um 11 Uhr drückte Veniselos namens der Konferenz dem Ministerprä­sidenten Majorescu di: einmütige Danlliarkeit für die Un­parteilichkeit, den Takt und die weisen Ratschläge, die er den Delegationen in den Sonderkonferenzen gab, aus und fügte hinzu, daß der Name Majorescu mit tiefer Dankbar- keit und Hochachtung von allen Völkern ausgesprochen wer­den würde, denen der Vertrag von Bukarest endlich den Frieden gab. Die Konferenzmitglieder akklamierten stehend. Majorescu dankte bewegt, verteilte aber das Ver­dienst auf alle Delegationen, deren versöhnlicher Geist ihnen ein Anrecht auf die Dankbarkeit ihrer Völker gab. Er stellte fest, daß die Konferenz in Bukarest, die am 17. (30.) Juli begann, ihre Arbeiten am 28. Juli (10. August) beenden konnte, nachdem sie ihre fleißige Arbeit verrichtet habe, die sicherlich der Zivilisation zur Ehre gereichen werde. Er erklärte dann die Versammlung offiziell für geschlosien. Die Konferenz wird am nächsten Dienstag zum letzten Mal zusammentreten, um untergeordnete Förmlich­keiten zu erledigen und "das Schlußprotokoll, das die Num­mer 12 trägt, verlesen zu lassen. Der König verlieh folgende Auszeichnungen: Paschitsch, der bereits das Groß­kreuz der Sterne von Rumänien besitzt, erhielt das Bild des Königs mit einer Widmung, Veniselos und Wukotitsch erhielten das Großkreuz der Sterne von Rumänien, Spalai- kowitsch das Großkreuz der rumänischen Krone. Die bul­garische Delegation drückte den Wunsch aus, daß, wenn Auszeichnungen verliehen würden, sie erst nach der Wieder­aufnahme der diplomatischen Beziehungen, nach Beginn der Zeit eines herzlichen Verhältnisses zwischen Rumänien und Bulgarien verliehen würden. Mittags wurde in der hauptstädtischen Kathedrale ein Tedeum abgehalten, wobei die Delegationen, die Minister und hohen Würdenträger anwesend waren.

Der Wortlaut des Vertrages.

Bukarest, 10. Aug. Der FrieSensvertrag hat folgenden Wortlaut: Friedensvertrag zwischen dem König von Bul­garien einerseits und den Königen von Griechenland, Mon­tenegro, Rumänien und Serbien andererseits. Beseelt von dem Wunsche, dem gegenwärtig zwischen den betreffeirden Ländern bestehenden Kriegszustände ein Ende zu machen, in dem Wunsch nach Ordnung und von dem Willen durch­drungen, den Frieden zwischen ihren so lange heimgesuchten Völkern herzustellen, beschlossen die genannten Mächte den endgültigen Friedensvertrag zu schließen und ernannten zu diesem Behufe folgende Bevollmächtigte (folgt die Suse der Friedensbevollmächtigten). Nachdem ein Einvernehmen hergestellt ist, wurde beschlossen: Artikel 1: Zwischen dem König von Bulgaren unb den übrigen Herrschern sowie ihren Erben und Nachfolgern wird Friede und c^reunds ^ s herrschen- Artikel 2: Die gemäß dem Annex V 3« + ro - soll berichtigte Grenze zwischen Rumänien und - ^sarien wird von der Donau oberhalb Turtukhai au g ) ßU5; s i»äää