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Eiarvckungsgebühr:

Die ögespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. tm Reliameteil die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des

General-Anzelger

AUtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., für Post- bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,

Nr. 183

^erusprechanschlutz Nr. 230.

Freitag den 8. August

Fernsprechattschluk Nr. 230. 1913

Amtliches.

Stadtkreis F)anau.

Polizeiverordnung.

betreffend die elektrische Straßenbahn in der Stadt Hanau.

Nach Verständigung mit der an der Beaufsichtigung der vorbezeichneten Bahn beteiligten Königlichen Eisenbahn- Direktion zu Frankfurt a. M. wird auf Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiver­waltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. Sep­tember 1867 und der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltutttz vom 30. Juli 1883 mit Zu­stimmung des Magistrats der Stadt Hanau für den Bezirk Ler Stadt Hanau nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

Artikel 1.

Der § 1 der Polizeiverordnung vom 4. Juni 1908 (Han. Anzeiger Nr. 135 von 1908) wird wie folgt abgeändert:

§ 1.

1. Beschädigungen der Straßenbahn oder der zugehörigen Anlagen sowie der Fahrzeuge nebst Zubehör sind ver­boten.

2. Es ist verboten, unbefugt Signale zu geben, die Aus­weichvorrichtungen zu verstellen oder zu versperren, die auf den Fahrzeugen befindlichen, dem Betriebe oder der Unfallverhütung dienenden Einrichtungen zu betätigen, Straßenbahnwagen zu verschieben, die freie Fahrt der Straßenbahn durch Aufstellen von Fahr­zeugen oder Vieh oder durch Niederlegen von Gegen­ständen auf oder neben der Fahrbahn zu behindern, sowie andere Handlungen vorzunehmen, die den Be­trieb stören.

Artikel 2.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­kündigung in Kraft.

Hanau den 7. August 1913. P. 7378 Königliche Polizeidirektion.

J. A.: Karbe.

Bekanntmachung.

Wegen Kesselreparatur ist die Badeanstalt Bangert- straße Nr. 2 von Montag den 11. d. M. ab bis auf wei­teres geschlossen.

Hanau den 7. August 1913. 18447 Der Magistrat.

J. A.: Ehrich.

Bekanntmachung.

Am Montag den 11. d. M. finden folgende Obstversteige­

rungen statt:

Dörnigheimerlandstraße 3 Uhr nachmittags, Jungscher Park 4% Uhr nachmittags und Botanischer Garten (Alte Akademie) 5% Uhr nachm. Hanau den 7. August 1913. 18449

Der Magistrat.

J. A.: Ehrich.

Bekanntmachung.

10 000 Mark Stiftungsgelder sind zu 4% Prozent gegen erststellige Hypothek sofort auszuleihen.

Näheres Stadthauptkasse. 18415 ________________ Stadtkasse.

Güterrechtsregister.

Die Eheleute Schauspieler Karl Christian Johannes Poetsch und Maria Christine Klee beide in Hanau wohnhaft, haben durch Vertrag vom 5. Juli 1913 die 1 erwaltung und Nutznießung des Mannes am Vermögen ^uler Frau ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau vom 1. August 1913. 18391

Bekanntmachung.

3u unterer Bekanntmachung vom 14. Juni 1913: Ws Grundstück Gustav Ädolfstraße Nr. 16 nicht 6 am 27. August 1913, vormittags 9^8 Uhr, 3ur Zwangsversteigerung.

wnau den 5 August 1913. 18383 Königliches Amtsgericht 6.

^tmbm Wh vâW GWiWM ic.

® e f i! nden: 1 Portemonnaie mit 10 Pfg. und einer Arbeiter-Wochenkarte zur Fahrt LangenselboldHanau (Kleinbahn), 1 Portemonnaie mit 53 Pfg., 1 Paar weiße Damen-Glacehandschuhe.

Verloren: 1 silberne Herrenuhr mit Goldrand, auf der inneren Deckelseite die Buchstaben H. S.

Entlaufen: 1 Foxterrierrüde,

Hanau den 8. August 1913.

Politische Rundschau.

Der Kaiser besichtigte gestern in Swinemünde das zweite Schulschiff der Deutschen Schulschiff - Schüler - Ver­einigung und wohnte dann dem Scharfschießen der Küsten­artillerie bei.

Einer Einberufung des Landtages zum Herbst reden die Verl. Pol. Nachr." dringend das Wort. Für den früh­zeitigen Beginn der Landtagssession wird angeführt: Be­kannt ist, daß, auch abgesehen von ter Wiedervorlegung der Novellen zu den Steuergesetzen, für die nächste Landtags­session in sichere Aussicht genommen sind ein Fideikommiß-, ein Fischerei-, ein Parzellierungsgesetz, ferner Novellen zum Kommunalabgaben-, Landesverwaltungs- und Zu- ständigkeitsgesetze. In den letztgenannten gesetzgeberischen Entwürfen aus den Ressorts des Ministeriums des Innern, der Finanzen und des Unterrichts sollen die Ergebnisse der Beratungen der Jmmediatkommission zur Vorbereitung der Verwaltungsreform gesetzgeberisch verwertet werden. Daß bei einer solchen Fülle gesetzgeberischer Arbeit der Ee- schäftsplan des Landtages sich nur dann fachgemäß gestalten läßt, wenn die Session wenigstens so zeitig vor Weihnachten beginnt, daß die ersten Lesungen der großen Gesetzesvor­lagen im Abgeordnetenhause vor der Weihnachtspause er­ledigt sein können, ist völlig zweifellos. Die rechtzeitige Feststellung des Etats ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre nur dann möglich, wenn der Sessionsabschnitt zwi­schen Weihnachten und dem 15. März nahezu ausschließlich der Etatsberatung vorbehalten bleibt.

PC. Chauvinistische Ausschreitungen gegen Deutsche in Luneville. In Luneville hat sich ein neuer chauvi­nistischer.Fall ereignet, dessen Opfer die Familie eines aus Renchen in Baden gebürtigen Schlossers mit Namen Schneider ist. Schneider, der in einer Maschinenfabrik in Luneville arbeitete, ist zur Zeit zu einer- vierzehntägigen Landwehr­übung beim Pionierbataillon 14 in Kehl eingezogen. Die Familie Schneiders blieb in Luneville zurück. Als die Be­völkerung vorgestern erfuhr, daß Schneider sich zur Ableistung einer militärischen Uebung in Deutschland befand, drang sie in das Haus ein und demolierte sämtliche Möbel. Auch die Ställe mit dem Kleinvieh wurden zerstört. Die Fran und ihre Kinder mußten, um den Tätlichkeiten der aufgeregten Menge zu entgehen, flüchten. Sie kamen vorgestern nach­mittag in Kehl an. Schneider erhielt sofort Urlaub, um Schritte zur Sicherstellung des Schadenersatzes zu tun.

Die Annahme der neuen französischen Wehrordnung. Der Senat hat gestern das Gesetz über die dreijährige Dienstzeit mit 254 gegen 37 Stimmen angenommen. Vor der Annahme des letzten Artikels verlas der Obmann des Heeresaus­schusses eine Erklärung, worin er den Senat bat, das Gesetz unverändert in der Fassung der Kammer anzunehmen, deu­tete aber an, daß in Uebereinstimmung mit der Regierung in kürzester Zeit eine Novelle kommen würde. Der Ausschuß werde beim Wiederzusammentritt des Parlaments einen neuen Text vorlegen. Aber man dürfe nicht einen Tag zö­gern, Frankreich die notwendige militärische Verfassung zu geben. Der Obmann fügte hinzu: Das Parlament hat den Führern der Armee die ihnen zukommenden Mittel be­willigt; ich bin überzeugt, daß diese aus dem Gesetz das ziehen werden, was wir für die Sicherheit des Vaterlandes erwarten. Vor der Annahme des Gesetzes bat Minister­präsident Varthou den Senat, das Gesetz, das dem Prinzip der Gleichheit entspreche, anzunehmen und erklärte, das Gesetz müsse rücksichtslos angewandt werden. Es werde den Offizieren und Unteroffizieren eine schwere Aufgabe stellen. Der Senat könne die Fähigkeiten der Führer der Armee würdigen.Wir haben das Vertrauen zu ihnen", erklärte der Ministerpräsident,daß sie das Gesetz zur Anwendung bringen werden." (Beifall.) Varthou versprach alsdann, das Los der Offiziere und Unteroffiziere zu verbessern, und er­klärte:Indem wir diese Verpflichtung übernehmen, bringen wir der ganzen Armee unsere Huldigung, Dank­barkeit und unser Vertrauen, die ihr zukommen, zum Aus­druck, dem der Senat sich einstimmig anschließen möge."

Die BalkankrMs.

Der Friede von Bukarest.

Bukarest, 7. Aug. Die Friedenskonferenz trat heute früh unter dem Vorsitz Majorescu zusammen. Veniselos erklärte, daß sich Bulgarien und Griechenland über die Grenzfrage vollkommen aeeinigt hätten; Tontschew gab die gleiche Er­klärung ab, Majorescu sagte, daß die Konferenz einen zeit­lich unbeschränkten Waffenstillstand beschließen solle, nach­dem man sich grundsätzlich über den Frieden geeinigt habe. Der Vorschlag wurde angenommen. Die Führer der Mis­sionen übernahmen es, diese Tatsachen den Armeen zur Kenntnis zu bringen. Der Präsident erklärte, daß man keinè Friedenspräliminarien, sondern den endgültigen Frie­den unterzeichnen müsse. Er schlug vor, jedes Land solle Delegierte bezeichnen, die das Protokoll zu redigieren und

den Friedensvertrag vorzubereiten hätten. Es wurden dazu bestimmt: Radew, Spalaikowitsch, Politis, Matanowitsch, Pissoski und Pilitti. Die Konferenz beschloß, in der Nach­mittagssitzung alle Fragen der gegenseitigen Behandlung der Schulen und Kirchen und die durch den Krieg, aber nicht direkt durch Waffengewalt erwachsenen Schäden zu erörtern. Auf Vorschlag von Veniselos wurde General Coanda zum militärischen Sachverständigen für alle Fragen ernannt, die sich bei der Regierung des Friedensvertrages erheben könn­ten. Man hofft, daß der Vertrag am Samstag unterzeichnet wird.

Bukarest, 7. Aug. Die konservativeEpoca" teilte mit, daß die rumänische Regierung auf den Schritt des öster­reichischen Gesandten geantwortet habe, sie lege Wert da­rauf, daß die Bukarester Abmachungen nicht einen vorüber­gehenden, sondern einen endgültigen Charakter trügen, un^ könne denjenigen, der eine europäische Intervention hervor­rufe, nicht als Freund betrachten. Die österreichische Ge­sandtschaft dementiert diese angebliche Mitteilung der rumänischen Regierung, die sie als glatt erfunden bezeichnet.

Die bulgarische Kriegführung.

Salonik, 7 Aug. Die mit der Untersuchung über die bulgarischen Grausamkeiten betraute parlamentarische Kom­mission faßte einen Bericht ab, aus dem hervorgeht, daß die Bulgaren vornehmlich in der Gegend von Gümüldschina und von Dedeagatsch Griechen und Mohammedaner syste­matisch aus dem Landa vertrieben und die von ihnen be­wohnten Dörfer eingeäschert haben. Allein nördlich von Gümüldschina wurden 18 Dörfer eingeäschert. Die Bischöfe und sonstige Geiseln wurden allenthalben fortgeführt. In Dedeagatsch wurden 800 Notabeln zur Zahlung von Löse­geld gezwungen und 187 von ihnen, die sich **:,f)t loskaufen konnten, fortgeführt. Trauen und Kinder, unter ihnen zwei Mädchen im Alter von 7 Jahren, wurden mißhandelt und mißbraucht und die Einwohnerschaft ganzer Dörfer nieder­gemetzelt.

Ein schweres Bootsunglüâ.

W. Swinemünde, 7. Aug. Heute nachmittag kenterte vor Lem Swinemünder Strand infolge einer Sturmbö das Mo­torsegelbootFriedrich Karl". Von den 22 Insassen konnten nur fünf gerettet werden; 16 Personen und der Vootsführer sind ertrunken. Das Konzert der Kapelle der Kaiserjacht Hohenzollern" auf der Seeplatte wurde sofort abgebrochen. Unter dem Vadepublikum, das zu Tausenden den Strand' umlagert, herrscht eine furchtbare Panik. Kurz vor dem Unfall war der Kaiser mit seinem Automobil den Strand entlang nach Ahlbeck gefahren.

W. Swinemünde, 7. Aug. Zu dem Bootsunglück wird weiter gemeldet: Das gekenterte Doot gehörte dem Boots­besitzer Bauer, der selber ertrunken ist, während' sein Sohn gerettet wurde. Das Unglück geschah zwischen 4 und 5 Uhr nachmittags, einige Kilometer von der Seebrücke. Die An­gaben über die Zahl der Toten schwanken noch. Als erster Ertrunkener wurde Landgerichtsrat Frank (Berlin) ans Land gespült; trotz anderthalbstündiger Wiederbelebungs­versuche, die die Matrosen derHohenzollern" und Bade­ärzte anstellten, gelang es nicht, ihn ins Leben zurückzu­rufen. Vermißt wird Franks zwölfjähriger Sohn, während seine fünfzehnjährige Tochter gerettet wurde. Ferner wer­den vermißt Kaufmann Goldemann (Berlin) und sein Sohn, der Referendar ist, Kaufmann Braun (Berlin) und sein Sohn, ebenfalls Referendar. Drei Ungarn wurden ge­rettet, ein vierter befindet sich im Krankenhaus. Der Bür­germeister von Swinemünde, Badeärzte und sonstiges Sa­nitätspersonal sind am Strande. Regierungsdampfer sowie Motorboote find in See gegangen, da man annimmt, daß einige Vootsinsassen von Fischerbooten gerettet wurden. Der Kaiser ist um 7 Uhr hierher zurückgekehrt.

Swinemünde, 7. Aug. DerFrkf. Ztg." geht noch fol­gende genauere Darstellung zu: Das SegelbootFriedrich Karl", ein starkes, richtig mit Ballast versehenes Schiff von 15 Meter Länge, das täglich Vergnügungsfahrten im Um­kreis von Swinemünde unternimmt, fuhr heute nachmittag um 4 Uhr bei schwachem Nordwest mit 20 Passagieren zu einer Besichtigung derHohenzollern" in die See hinaus. Das Boot umkreiste die Kaiserjacht mehrmals und nahm dann die Richtung auf Ahlbeck. Nach einiger Zeit wendete es und hielt wieder auf den Swinemünder Hafen zu. In­zwischen war der Wind erheblich stärker geworden Der Bootsbesitzer, Bauer sen. aus Ahlbeck, der am Steuer wollte noch einmal kreuzen und ging etwa 600 Meter m User noch einmal über Stag. In diesem 3 eine beitiae heran. Das Boot wurde nwdergedruüt u o nahm Wasser auf. Der Windstoß kam '*^ ^m die beiden Schiffer, obwohl sie sofort das ß ^ ^ ÄÄ Ä

lichen Fahrgäste wurden vo« ihren «itzen geschleudert,