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EinrückvngsgebShr:

Dis Lgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ str Stadt- and Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Ml., monatlich 60 Pfg., M Poß? bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 76 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Nedatteur: 6. Schrecker in Hanau.

Nr. 179

Ketttsprechattschlitsr Nr. 230

Montag den 4. August

Ferttsprechanschlus; Nr. 230

1913

KI

Amtliches.

Nach Ziffer 4 des Schlußprotokolls zum Viehseuchen­übereinkommen zwischen dem deutschen Reiche und Oester- reich-Ungarn sind für den Verkehr mit Renn- und Trab­rennpferden zwischen den vertragschließenden Staaten Er­leichterungen insofern vorgesehen, als für sie nur die Bei­bringung von Zeugnissen gefordert wird, die von hierzu besonders ermächtigten Rennklubs nach einem vorgeschrie­benen Muster ausgestellt werden. Die Rennklubs, denen diese Befugnis erteilt ist, sind in dem Erlasse vom 24. April 1907 I G e 645/07 (Allgemeine Verfügung Nr. 24 für 1907) im Abschnitt I unter Ziffer 9 angegeben. Diese Be­stimmungen sollen auch für die zu Dressur- und Leistungs­prüfungen bestimmten Pferde mit der Maßgabe gelten, daß folgende Vereine zur Ausstellung der Zeugnisse ermächtigt sind:

In Deutschland: Das Kartell für Reit- und Fahr­sport in Potsdam, der Reichsverband für deutsches Halb­blut in Charlottenburg und die Bayerische Eampagne Rei­tergesellschaft in München, in Oesterreich: die Cam­pagne Reitergesellschaft, der Reit- und Poloklub und der Klub der Herrenfahrer,' sämtlich in Wien.

Die Zeugnisse müssen anstatt der UeberschriftPaß für Rennpferde" (vergl. Anlage I zu dem obenerwähnten Er­lasse) die UeberschriftPferdepaß (für Dressur- und Lei­stungsprüfungen)" tragen.

Berlin, W 9, den 14. Juli 1913.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Landkreis Ranau.

Dem Vizewachtmeister Philipp Finow sind die Geschäfte hi" Kreisvollziehungsbeamten von heute ab übertragen worden.

Hanau öen 1. August 1913.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

F r h r. L a u r.

Im Hinblick auf das bevorstehende diesjährige Herbst­manöver mache ich die Herren Bürgermeister und Gutsvor- & steher auf Folgendes aufmerksam:

Die reifen Feldfrüchte sind, soweit dies ohne Schaden möglich, vor den Uebungen abzuernten und nach der Ab­erntung bald einzufahren oder auf Schober zu setzen.

Entstehen bei Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Bürgermeister die Beschädigten durch ortsübliche Be­kanntmachung zur Anmeldung ihrer Entschädigungssorde- rungen auf und stellt diese in einer Liste zusammen. Auch haben die Grundbesitzer bei Vermeidung des Ausschlusses die Beschädigung, nachdem sie eingetreten ist, den Bürger­meistern unverzüglich anzumelden. Die Herren Eutsvor- steher haben ihre Entschädigungsforderungen ebenfalls in eine Liste einzutragen. Die erforderlichen Formulare kön­nen von der Waisenhausbuchdruckerei bezogen werden. In diesem Formular sind die Spalten 1 bis 7 sorgfältig auszu­füllen. Die Spalten 6 und 7 werden mit Blei ausgefüllt. Die beschädigten Grundstücke sind in der Reihenfolge ein­zutragen, wie sie örtlich an einander grenzen oder in der Nähe liegen, damit die Flurabschätzungskommission die Grundstücke an der Hand der Schadensnachweisungen be­gehen kann.

Beschädigungen, die nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern aus andere Weise, insbesondere durch Zuschauers sowie auch dadurch entstanden sind, daß die Beteiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.

, Arbeiten' und Aufwendungen, von denen die Jnteres- senten gewußt haben, daß sie durch Truppenübungen in den nächsten Tagen gestört werden mußten, begründen ebenso- wenig einen Anspruch auf Schadloshaltung.

'^ ®es$äin9ten haben unmittelbar nach eingetretener ^gwigung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber ^"«inrufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädig- en ömer einzutreten hat. Der Bürgermeister hat die Ab- ^iiik B^zuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte ein höherer als der durch die Truppen ver- "Katzen entstehen würde, namentlich also bei nX '. ^ b «»derben ausgesetzt sind.

, .. , ^ «^-^»"'»stei die Aberntung vor dem Ein- ffiXinfdmh m^" ^ 6ot >°'°-t >n üemein)cwt mit zwei unparteiischen, nicht beschädigten Ortsemgeschsenen (3. V. Ortsschätzer) den Stand der be­schädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder I usw.) und ine Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Vieb-

futter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Scha­dens, nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme festzu- stelle'n und über den Befund' ein ordnungsmäßiges Proto­koll aufzunehmen, das demnächst der Abschätzungskommission vorzulegen ist.

Ich verweise hier auf den durch meine Nundverfügung vom 17. Juli 1899 M 2692 mitgeteilten Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 22. Juni 1899 IM 2307 und erwarte genaueste Beachtung der darin ge­gebenen Vorschriften.

Ist der Bürgermeister selbst der Geschädigte, so muß er die Notwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission, sowie den Umfang des Scha­dens durch zwei unparteiische Zeugen feststellen lassen. Dies kommt insbesondere in den Gutsbezirken in Betracht.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher derjenigen Gemeinden rc., in denen Flurschäden entstanden sind, haben dies unverzüglich hierher anzuzeigen, damit die Reisepkäne der Flurabschätzungskommissionen rechtzeitig festgesetzt wer­den können. Selbstverständlich bedarf es nicht der Anzeigen über die einzeln vorgekommenen Beschädigungen, sondern nur einer einmaligen Anzeige darüber, daß Beschädigungen überhaupt, sowie in welchem Umfange vorgekommen sind und ob Vorabschätzungen durch die Ortskommission evtl, inwieweit erfolgen muß. Die gedruckten Nachweisungen über die sämtlichen Anmeldungen von bei den Truppen­übungen verursachten Flurbeschädigungen sind mir gesam­melt sobald als möglich vorzul'egen, evtl, ist Fehlanzeige zu erstatten.

In denjenigen Fällen, in denen Vorabschätzungen durch die Ortssachverständigenkommission stattfinden, sind die diesbezüglichen Verhandlungen von den Herren Bürger­meistern nicht mit den Schadensnachweisungen einzureichen, sondern erst am Tage der Abschätzung durch die Flurab­schätzungskommission dieser vorzulegen. Das Eintreffen der Abschätzungskommission wird s. Zt. mitgeteilt werden. Die beteiligten Grundbesitzer oder deren Bevollmächtigte sind demnächst zu den Abschätzungsterminen zu laden. Die Be­schädigten sind bei der Anmeldung des Schadens schon durch die Herren Bürgermeister darauf hinzuweisen, daß ihnen eine ausreichende Schadloshaltung zuteil wird, daß jedoch unberechtigte Forderungen keine Berücksichtigung finden.

Die Polizeibeamten und Feldhüter sind anzuweisen, die Zuschauer von den Feldern zurückzuhalten, damit Schaden durch sie nicht entsteht. Zuwiderhandlungen sind zur An­zeige zu bringen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben den Abschätzungsterminen in ihren Gemeindebezirken ohne

Ausnahme beizuwohnen.

Hanau den 1. August 1913.

Der Königl. Landrat.

J. A.: Karbe.

M 1346

Einstellung von Freiwilligen bei der Kaiserlichen Marine.

Die 2. Abteilung II. Torpedodivision in Wilhelmshaven stellt am 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres 4jäh- rig-Freiwillige als Torpedomaschinistenanwärter ein und zwar:

Maschinisten und Maschinistenassistenten von Dampfern und in Betrieb befindlichen Dampfmaschinen, sowie junge Leute, die eine 3jährige Lehr- oder Arbeitszeit als Maschi­nenbauer, Schlosser, Kupferschmied, Elektrotechniker, Mecha­niker, Klempner, Kesselschmied oder in ähnlichen Hand­werken nachweisen. Von dieser Zeit darf ein Jahr als Maschinist oder Gehilfe zugebracht sein.

Bewerber wollen sich umgehend unter Vorlegung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission des Aus- hebungsbezirks ausgestellten Meldescheins, zum freiwilligen Dienst auf 4 Jahre lautend, eines selbstversaßten und selbst­geschriebenen Lebenslaufes und sämtlicher Schul- und Ar- beitszeugnisie evtl. Seefahrtspapiere an das oben genannte Kommando wenden.

Zur Erlangung des Meldescheins sind dem Zivilvor­sitzenden der Geburtsschein, die väterliche Einwilligung für eine 4jährige Dienstzeit und ein polizeiliches Führungs­zeugnis vorzulegen.

Bemerkung: Die Aufnahmeprüfung zum Maschinisten­anwärter umfaßt:

1. Jm Deutschen: Einige Fertigkeit im mündlichen und schriftlichen Wiedergeben der Gedanken;

2. im Rechnen: die Grundrechnungsarten mit gewöhn­lichen und Dezimalbrüchen;

3. im Zeichnen: einige Kenntnisse im Anfertigen von Skizzen einfacher Maschinenteile.

Das 4. Dienstjahr gilt als Kapitulationsjahr und ist

bestimmungsgemäß für den Besuch einer 6monatigen un­entgeltlichen Maschinistenmaaten - Schule (Unteroffizier­schule). Die mit Erfolg abgelegte Prüfung und die er­wiesene Brauchbarkeit zum Torpedo-Maschinisten-Maat be­rechtigt zum Besitz des Seedampfschiffsmaschinisten-Patentes 3. Klasse.

Es wird noch darauf hingewiesen, daß auch solche junge Handwerker eingestellt werden können, die ihre Lehrzeit erst zum oben genannten Einstellungstermin beenden und dann mindestens 17 Jahre alt sind.

Prospekte werden auf Wunsch kostenlos zugesandt.

Hanau den 24. Juli 1913.

Der Königl. Landrat.

J. A.: Karbe.

M. 1309

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung

Die Liste der Stimmberechtigten für die Stadtver» ordnetenwahlen liegt nach Vorschrift des § 22 der Städte­ordnung vom 15. bis 30. August d. Js. werktäglich von vor­mittags 8 bis 12^ Uhr und nachmittags von %3 bis 6 Uhr im Rathaus, Zimmer Nr. 2, offen; für den Bezirk Kessel­stadt im Gemeindehause zu Hanau-Kesselstadt.

Während dieser Zeit kann jeder Stimmberechtigte gegen die Richtigkeit der Liste bei uns Einspruch erheben.

Wir machen noch darauf aufmerksam, daß nach einet Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts «etwaige Ver- merke in der Wählerliste über das Ruhen des Wahlrechts nur durch rechtzeitig erhobenen Einspruch beseitigt werden

können.

Hanau den 28. Juli 1913.

Der Magistrat.

Dr. Gerejchus.

18095

Gesunäene und verlorene Gegenstände rr.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit 70 Pfg., 1 schwarze Damentasche mit Taschentuch und 2 Fünfpfennigstücke,

1

Wäschekorb, länglich.

Zugelaufen: 1 gelber Dachshund, ml. Geschl.

Entlaufen: 1 Dobermannrüde.

Hanau den 4. August 1913.

Politische Rundschau.

Mp. Eine Novelle zum Militär-Dienstversorgungsgesetz. Die Versorgungsabteilung des preußischen Kriegsministe­riums, die seit kurzem dem vorher im Militärkabinett tätig gewesenen Major Fischer untersteht, ist mit der Ausarbei­tung neuer Bestimmungen über die Entschädigung derje­nigen Kapitulanten des Heeres beschäftigt, die gegen den Verzicht auf den Zivilversorgungsschein einen Geldbetrag wählen. Die Heeresverwaltung, die hierbei mit den Pa- rallerinstanzen des Reichskolonialamtes, d. h. des Kom­mandos der Schutztruppen und des Reichs-Marineamtes im Einverständnis arbeitet, will mit dieser Neuregelung, die dem Parlament in Gestalt einer Vorlage zusammen mit dem Etat von 1914 zugehen dürfte, ein Versprechen einlösen, das dem Reichstag durch den Mund des damaligen Direktors des Allgemeinen Kriegs-Departements, Generalleutnants v. Wandel des jetzigen Gouverneurs von Köln, gegeben worden ist. Es sollen wie dieMil.-pol. Korrespondenz" von BunÄesratseite hört hiernach u. a. auch ausscheidende Unteroffiziere die nicht die volle zwölfjährige, zum Erhalt von 3000 Mark in bar berechtigende Dienstzeit haben, künf­tighin in den Genuß einer pro rata temporis ver­kürzten Dienstprämie von vielleicht 500 Mark nach sechs- bis achtjähriger Dienstzeit gelangen. Ebenso will man den Fall der älteren Unteroffiziere neu regeln, die erheblich über zwölf (und achtzehn) Dienstjahre im Heere verbleiben. Hiervon werden insbesondere die Bezirksfeldwebel günstiger als bisher betroffen sein.

Mp. Der französische Militäretat. Die Mehrkosten der dreijährigen Dienstzeit in Frankreich lasten sich erst am nähernd schätzen. Genau deshalb noch nicht, weil Zunach die Angaben über die Ausgaben schwanken, die aus den Unterstützungen für hilfsbedürftige Familienvon C ge­stellten mit 1,25 Frank pro Tag und 0,5 Frank f ! Kin» unter 16 Safiren - entstellen. ««** glaubt, Hierfür mit 85 »«fSiS bet Senat 100 Millionen Front für»«1«' 3 Tigerung ftent. Weiter ist es, bei dem D«»^«- j^"^ der Sätze der Regierungsvorlage f Kruvven im Par- Offizieren und Unteroffizieren«^ k^ ^^ lament geübt wird. mehr als fragt L