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Hanauer

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General-Anzeiger

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Organ für AM- M Kaabkreis Kanan

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich bSPfg^ W Pv^ bezug vierteljährlich 2.10 ML, monatlich 70 Ws» Die einzelne Nummer tostet 5 Pta.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer BeUage. Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau,

Nr. 165

Aerusprechattschlttk Nr. 230.

Freitag den 18. Juli

Fernsprechanschlnst Nr. 230. 1913

Die Valkankrisis.

Die Haltung der Großmächte.

W. London, 17. Juli. Wie das Reuterschs Bureau mitteilt, sind ihm folgende Informationen zugegangen : Die Mächte sind im Begriffe, Schritte in Sofia, Konstantinopel und Bukarest zu unternehmen, in Sofia, um Bulgarien zu veranlassen, daß es einen Vertreter zur Konferenz mit dem Ministerpräsidenten Serbiens und Griechenlands entsende, in Konstantinopel, um bei der Pforte darauf zu dringen, daß sie nicht über die Linie Midia Enos vorrücke, und in Bukarest, um Rumänien den Nat zu erteilen, es möge Sofia nicht besetzen. In diplomatischen Kreisen herrscht starke Unsicherheit bezüglich der Aktion der Türkei und Rumäniens. Es macht sich eine bemerkenswerte Ueberraschung geltend über den Umstand, daß, während den Mächten von der Türkei mitgeteilt wurde, sie beabsichtige nicht, über die Grenze hinaus vorzugehen, nunmehr von Konstantinopel ausgegangene Mitteilungen das Vorrücken auf Adrianopel ankündigen. Diese Nachrichten geben indessen in diplo­matischen Kreisen keinen Anlaß zur Beunruhigung, da man es für sicher hält, daß die Mächte, die entschlossen sind, Bulgarien nicht vernichten zu lassen, ebenso dafür Sorge tragen werden, daß die Türkei Adrianopel nicht behalten dürfte, auch wenn sie bis Adrianopel vorrücken sollte, was man nicht glaubt. Die Situation wird als schwierig und verwickelt, aber nicht als gefährlich betrachtet.

Der bulgarische Widerstand.

Wien, 17. Juli. DieSüdslawische Korrespondenz" meldet aus Sofia: Das Oberkommando beruft als letztes Aufgebot die Jahrgänge 1884 und 1885 ein. Männer bis zu 66 Jahren werden unter die Fahnen gerufen. Man macht alle Anstrengungen, um eine neue Armee aufzustellen und den Serben und Griechen ein entscheidendes Treffen zu liefern. Militärische Kreise, die einen Ueberblick über die strategische Situation haben, geben die bulgarische Sache noch nicht verloren und erklären, bevor nicht eine große Entscheidungsschlacht geschlagen sei, könne sich Bulgarien nicht für besiegt erklären. Die Lage der Heeresleitung ist aber infolge der fast vollständigen Absperrung Bulgarien- von der Außenwelt sehr prekär, da keinerlei Transporte ein* treffen*

*

W. Athen, 17. Juli. Es bestätigt sich, daß der Kampf kn der Nähe von Vronti mit einem vollständigen Rückzug des Feindes geendet hat. Die Streitkräfte des Feindes vor dem äußersten rechten griechischen Flügel setzten sich aus der dritten und der elften Division zusammen. Gestern nacht machte der Feind einen Vorstoß bei Vronti, wobei er Bomben benutzte, wurde aber unter Verlusten zurückgeschlagen. Heute griffen die Griechen die Höhen bei Vronti an, die sie nach lebhaftem Kampf besetzten. Der Feind wurde geschlagen und mit großen Verlusten auf Karakeui zurückgeworfen. Die Verluste der Griechen sind unbedeutend. Auch von dem griechischen Zentrum wird ein Zurückweichen des Feindes gemeldet.

Aus Hanau Stadt und Land.

Hana«, 18. Juli, ßcjfentliitjt Ntzng der ZtMvMdUteMrsaimlW vom 17. Juli 1913.

Anwesend die Herren: Vorsteher Justizrat Uth; Backes, Dernges, Birkner, Brüning, Daßbach, Fischer, Franz, Dr. Hoffmann, Hansen, Koburger, Dr. Kuch, Loßberger, Ph. Müller, Ohl, Röse, Schreiber, Schwabe, Sommer, Spatz, Stephan, Stübing und Wolff.

Vom Magistrat: Die Herren Oberbürgermeister Dr. Gebe- fchus, Syndikus Bartmuß, Stadtbaurat Ehrich und Stadt­schulrat Dr. Berensmann.

S t e u e r z u s ch I ä g e z u r D e ck u n g d e s D e f i z i t s, das durch Rückzahlung der für die Zeit vom i. Oktober 1910 bis 31. März 1913 erhobenen Kanalgebühren und Beiträge entstanden ist.

Der Beschluß des Magistrats nom 8. Juli lautet: Zur Deckung des Defizits, das durch Rückzahlung der für die öomj. Oktober 1910 bis 31. März 1913 erhobenen H^.'^^^ und Beiträge entstanden ist, sollen erhoben

1. 165 pCt. bezw. 80 pCt. für Kesselstadt Zuschläge zur ^taat^euikommensttuer im Betrage von 610 850 Mark = 965 400 Mk.

2. Ortsstatutarische Grund- und Gebäudestcuer

a) Grundsteuer:

o,4 °/o^des gemeinen Wertes der unbebauten Grundstücke ~ der staatlich veranlagten Grundsteuer mit 2780 Mk. = 5922 Mk.

b) Gebäudesteuer:

3,4 ®/oo des gemeinen Wertes der bebauten Grundstücke

213 pCt. der, staatlich veranlagten Gebäudesteuer

mit 153 952 Mk. = 327 918 Mk.

a) und b) = 333 840 Mk.

(a und b zusammen 213 pCt. der staatlich veranlagten Grund-

und Gebäudesteuer mit 156 732 Mk.).

c) 80 pCt. Zuschläge zur staatlich veranlagten

Grund- und Gebäudesteuer für Kesselstadt mit

12 500 Mk. = 10 000 Mk.

3. 180 pCt. bezw. 80 pCt. für Kesselstadt der vom Staate veranlagten Gewerbesteuer mit 122 917 Mk. = 219 000 Mk. (Die Gesamtbelastung der Staatssteuern Gemeinde-, Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer mit 562 840 Mk. entspricht demnach rund 193 pCt. des staatlich veranlagten Gesamtbetrages dieser Steuern mit 292 149 Mk.).

4. 171 pCt. bezw. 80 pCt. für Kesselstadt Betriebs­steuern 7400 Mk. Zusammen 1 535 640 Mk.

Begründung: Nach den Beschlüssen der Körperschaften vom 6./21. Mai 1913 sollten zur Deckung des Defizits, das durch Rückzahlung der auf Grund des aufgehobenenen Statuts erhobenen Kanalgebühren und Beiträge entstanden ist, Steuerzuschläge erhoben werden zur Einkommensteuer von

14 pCt., zur Gewerbesteuer von 9 pCt., diese für die Jahre 1913/1915, und zur Grundsteuer von 126 pC., diese nur für das Steuerjahr 1913. Der Bezirksausschuß trägt nun Bedenken, die Grundsteuerzuschläge auf 1 Jahr zu verteilen, während die Zuschläge zur Einkommen- und Gewerbesteuer auf 3 Jahre verteil; werden sollen. Bekanntlich sind diese Bedenken bereits von uns bei den Verhandlungen geltend Amacht und auch dem Dezernenten des Bezirksausschusses vorgetragen worden. Wir haben uns für die Erhebung der Zuschläge zur Grundsteuer für das Jahr 1912 nur deswegen entschieden, weil höhere Betrüge an die Grundeigentümer als zu Unrecht erhobene Kanalgebühren und Beiträge zurückbe­zahlt wurden, wie solche durch die einmaligen Zuschläge zur Grunsteuer von den Pflichtigen zu zahlen sind. Der Be­zirksausschuß hat aber diese auf praktische Erwägungen sich stützende Ansicht bei seinem Bescheide nicht gebilligt, sondern die Grundsteuerzuschläge ebenfalls auf 3 Jahre verteilt, und demgemäß seinen Beschluß dahin gefaßt, daß die Zuschläge zur Einkommensteuer 151 4- 14 = 165 pCt., zur Gewerbe­steuer 171-]- 9= 180 pCt. und zur Grundsteuer 171 + 42 = 213 pCt. für das Rechnungsjahr 1913 betragen sollen. Um die Sache zu beschleunigen, hat der BezirkSaußschuß be­reits unter dem 21. Juni 1913 seinen Beschluß gefaßt.

Der Regierungs-Präsident verlangt nun eine anderweite, diesem Bescheide des Bezirksausschusses Rechnung tragende, Beschlußfassung, die die einzelnen Steuerbeträge in Zahlen zum Ausdruck bringt. Der Einfachheit halber hat er seiner Verfügung einen Protokollentwurf beigefügt, der zu Bedenken keinen Anlaß gibt, weshalb wir um Zustimmung zu unserem Beschlusse, der sich dem Protokollentwurfe wörtlich anschließt, bitten. Der Vorlage wird ohne Debatte zugestimmt.

Gesuch des Bezirksvereins Hanau des Deutschen Verein« gegen den Mißbrauch geistiger Getränke

um Ueberlassung einer Turnhalle für 1 Woche und Gewährung eines Beitrags zu den Kosten einer Ausstellung über den Alkoholismus. Beschluß deS Magistrat« vom 6. Mai 1913 : a) Für die Dauer der 8tägigen Ausstellung wird eine Turn­halle unentgeltlich zur Verfügung gestellt, b) Dem Verein wird zu den Kosten der Ausstellung ein Beitrag von 150 Mk. bewilligt. Begründung: Der Bezirksverein Hanau deS Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke beabsichtigt im August oder September d. Js. hier in Hanau eine Ausstellung über den Alkoholismus zu veranstalten und bittet, ihm hierzu eine Turnhalle für eine Woche zu über­lasten und einen Beitrag zu den Kosten der Ausstellung zu gewähren. Der Bezirksvereirt schreibt dazu folgendes:Die Ausstellung hat schon in mehr als 80 Städten stattgefunden und hat überall große Erfolge erzielt. Auch auf der Dresdener Hygiene-Ausstellung 1911 war sie vertreten und hat dort allgemeine Anerkennung gefunden. In der Aus­stellung sind enthalten: 1. anatomische Präparate und Moulagen, 2. graphische Tabellen und bildliche und plastische Darstellungen: Alkohol und Krankheit, Alkohol und Degeneration, Alkohol und Leistungsfähigkeit, Alkohol und Verbrechen, Alkohol und Ernährung, Alkohol und Volkswirtschaft. 3. Literattir zur Alkoholfrage. 4. Bilder zur Alkobolfrage aus dem Inland und Ausland. 5. Modelle von Einrichtungen zur Vorbeugung und Be­kämpfung des Alkoholismus : Reformgasthäuser, Milchhäuschen, Triukbrunuen, Kaffeehäuser, Triukerhellstätten usw. Der Zweck dieser Ausstellung acht dahin, das Interesse für die

Alkoholfrage in weitere Volksschichten hineinzutragen, als b^8 durch Schriftenverbreitung, Vorträge und gelegentliche münd­liche Belehrungen möglich ist. Namentlich sollen durch die Ausstellung die Heranwachsende Jugend, unsere Arbeiterwelt, wie überhaupt alle an der Alkoholfrage interessierten Kreise über die Schäden des Alkoholismus, über seine Ursachen und Wirkungen in eindrucksvoller und wirkungsvoller Weise auf­geklärt werden. Dieser Erfolg wird dadurch gesichert, daß ein sachkundiger Nusstelluugsleiter Führungsvorträge, auch besondere Vorträge für einzelne Besuchergruppen (Schüler, Arbeiter, Soldaten, Frauen usw.) nach vorangegangener Ver­einbarung hält. Die Ausstellung, deren Besuch unentgeltlich ist, bringt keine Einnahmen. Die Kosten, die dem Verein erwachsen, belaufen sich auf annähernd 600 Mk. (Leihgebühr, Fracht, Reisekosten, Vergütung für eine Hilfskraft, Plakate und Inserate, Drucksachen usw.). Diese Kosten können aus den Mitgliederbeiträgen nicht gedeckt werden. In allen Städten, in denen die Ausstellung bisher veranstaltet worden ist, ist es gelungen, die Kosten durch außerordentliche Zu­wendungen von Behörden. Wohlfahrtsvereinen und -In­stituten, durch Beiträge von sozial gesinnten Persönlichkeiten zu decken". Zu bemerken ist, daß der Verein gegen Miß­brauch geistiger Getränke nicht auf dem Standpunkt gänz­licher Enthaltsamkeit steht, sondern nur den Mißbrauch selbst bekämpfen will. Im Interesse der Sache, namentlich auch im Interesse unserer Schulen, hält e8 der Magistrat für an­gebracht, das Unternehmen zu unterstützen und bittet deshalb, seinem Beschlusse, die Turnhalle zur Verfügung zu stellen und zu den rund 600 M^rk betragenden Kosten der Aus­stellung 150 Mark beizutragen, zuzustimmen. DieS ge­schieht.

Unterstützung der Vereinigung zur Bekämpfung der Trunksucht.

Der Beschluß der Armenkommission vom 30. Mai 1913 lautet: Es wird dem Magistrat empfohlen, ein Zimmer vielleicht von der Paradiesgasse zur Verfügung zu stellen und zu den obigen Zwecken einen einmaligen Beitrag von 300 Mk. zu bewilligen. Beschluß des Magistrats vom 3. Juni 1913. Unter Bewilligung eines einmaligen Bei­trages von 300 Mk. wird der Vereinigung ein Zimmer zur Abhaltung ihrer Sprechstunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Begründung: Die in Hanau bestehenden Vereine zur Bekämpfung der Trunksucht haben am 28. Mai d. Js. eine Sitzung gehabt, in der eine Vereinigung der Verein« dahin beschlossen worden ist, gemeinsam mit der Stadt di« Bekämpfung der Trunksucht aufzunehmen. Ein Vertreter bei Magistrats hat deshalb an der Sitzung auch teilgenommen. Es handelt sich um den deutschen Verein gegen den Miß­brauch geistiger Getränke, das Kreuzbündnis, das blaue Kreuz und den Guttemplerorden. Die Erfahrung nament­lich unserer Armenkommission hat gelehrt, daß auch hier in Hanau der Alkohol in sehr vielen Fällen der Grund der Verarmung und deS Herabkommens vieler Familien in sitt­licher und moralischer Beziehung gewesen ist und noch ist. Die Vereine halten eine Mitarbeit der Stadt für notwendig, insbesondere wird auch eine materielle Unterstützung der Sache für unbedingt erforderlich gehalten. ES soll eine so­genannte Beratungs- oder Fürsorgestelle eingerichtet werden. Die Armenkommission, die die Angelegenheit ebenfalls beraten hat, hält eine Mitarbeit und Unterstützung für dringend er­wünscht, zumal zweifellos bei energischem Arbeiten eine Ver­minderung der Armenlasten, wenn es sich auch nicht um er­hebliche Beträge gleich handelt, herbeigeführt werden kann. Die Armenkommission empfiehlt deshalb, bet Vereinigung einen Raum zur Verfügung zu stellen, und einen einmaligen Beitrag von 300 Mk. zu bewilligen. Im Interesse der guten Sache wird Zustimmung erteilt.

Gemeinde um

Gesuch der freireligiösen

Bewilligung eines Zuschusses.

Beschluß des Magistrats vom 29. April 1913: Der freireligiösen Gemeinde wird für das Rechnungsjahr 1913 ein Zuschuß von 500 Mark unter der Bedingung gewährt, daß den Kindern der oberen Mittelstufe und der Oberstufe wöchentlich 2 Stunden Unterricht, statt, wie bisher, 1 Stunde erteilt wird. Wird der gestellten Bedingung seitens der frei­religiösen Gemeinde nicht entsprochen, so soll nur ein Betrag von 300 Mark gezahlt werden. Begründung: Seit über 60 Jahren nehmen die zur freireligiösen (deutsch-katho.lschen- Gemeinde gehörigen Schulkinder an dem Religionsunterrlcb e der öffentlichen Schule nicht teil, sondern genießen denJte « gionsuntcrricht ihrer Gemeinde bei einem Prediger, i dem Prediger Bloch aus Offenbach. Seit dem 29. Ium 1869 ist von den städtischen Körperschaften dieser Zustand dadurch anerkannt worden, daß zur Abhaltung f ricütes ein städtisches ©«immer emaeraumt worden ÜL

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