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verein, ev. Waisenhauses in Hanau. .

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

Nr. 157

Aernsprechanschltttz Nr. 230

Mittwoch den 9. Juli

Fernsprechattschlutz Nr. 230

1913

Amtliches.

Stadtkreis F)anau.

Bekanntmachung

Die Urliste derjenigen hiesigen Personen, welche zu dem Amt eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, ist vom 15. d. Mts. ab eine Woche lang auf dem Nathaus, Zimmer Nr. 35, ausgelegt.

Innerhalb dieser Frist können Einsprüche gegen die Nichtigkeit oder Vollständigkeit der Liste bei uns ange­bracht werden.

Hanau den 5. Juli 1913. 16287

Der Magistrat.

Dr. E e b e s ch u s.

Dienstnachrichten.

Gut gewonnenes Heu guter Ernte kauft fortgesetzt Proviantamt Hanau.

Das Heu kann geliefert werden unmittelbar von der Wiese weg, ehe es zu schwitzen angefangen hat, oder frühestens 6 Wochen nach der Ernte, nachdem es aus­geschwitzt hat.

Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Friedrich Keunecke in Hanau wird Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen anberaumt auf

den 8. August 1913, vormittags 93/a Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht, Abteilung 5, in Hanau Nutzallee Nr. 17, Zimmer Nr. 17.

Hanau den 1. Juli 1913. 16259

Königliches Amtsgericht, Abt. 5.

Prämiierung von Vereins-, Genossenschafts-, Kreis- und Privathengsten belgischen und rheinisch-belgischen Schlages.

Die Landwirtschaftskammer sucht die Aufstellung von Pereins-, Genossenschafts-, Kreis- und Privathengsten bel­gischen und rheinisch-belgischen Schlages durch die Ver­leihung von Staatsprämien zu unterstützen, welche für Hengste im Besitze von Vereinen, Genossenschaften, Kreisen und Privatleuten vergeben werden.

Für einen angekörten und zum Decken fremder Stuten zur Verfügung gestellten Hengst, welcher von der Prämi­ierungskommission als zur Zucht besonders geeignet befun­den wird, kann eine Prämie bis zu 300 Mark vergeben werden.

Der Hengstbesitzer mutz sich bei Empfang der Prämie verpflichten:

1. den Hengst mindestens 1 Jahr zum Decken fremder Stuten zur Verfügung zu stellen;

2. ein Deckregister nach Vorschrift der Landwirtschafts­kammer zu führen und Abschrift davon am Jahres­schluß an die Landwirtschaftskammer einzureichen;

3. die Hengststation der Kontrolle durch den zuständigen Kgl. Gestütdirektor und den Tierzuchtbeamten der Landwirtschaftskammer bezw. deren Stellvertreter zu unterstellen;

4. nach dem ersten Jahre und später regelmäßig den Nach­weis zu liefern, daß der Hengst in einer Deckperiode mindestens 15 Fohlen gezeugt hat.

Die Prämienverteilung für Hengste soll in diesem Jahre gleichzeitig mit der Erteilung von Zuchtmaterial-Erhal­tungsprämien an Kaltblutfohlen auf den nachstehend ver­zeichneten Fohlenschauen erfolgen:

Donnerstag den 17. Juli, vorm. 9 Uhr, in Hanau.

Donnerstag den 17. Juli, nachm. 1% Uhr, in Schlüchtern. Donnerstag den 17. Juli, nachm. 5 Uhr, in Fulda.

Freitag den 18. Juli, vorm. 9 Uhr, in Hünfeld.

Freitag den 18. Juli, vorm. 10% Uhr, in Hersfold.

Freitag den 18. Juli, nachm. 2% Uhr, in Melsungen.

0$ fordere Vereine, Genossenschaften, Kreise und Pri- vatleute im ganzen Bezirk der Landwirtschaftskammer auf, ihre Hengste an einem der vorbezeichneten Orte der von der Landwirtschaftskammer ernannten Prämiierungs- Kommffsion vorführen zu wollen.

Der Vorsitzende / der Landwirtschaftskammer für den Reg.-Vez. Caffel.

M a e r t e ns. ' V 4749

Termin zur Erteilung von Zuchtmaterial-Erhaltungs­prämien an Stutfohlen des belgischen u. rheinisch-belgischen

Schlages.

Auf Grund derPrämiierung? Ordnung für Pferde- und Fohlenschauen im Regierungsbezirk Easiel" sollen zur

weiteren Förderung der Zucht an Saugfohlen, ein-, zwei­und dreijährige Stutfohlen in diesem Jahre zum ersten Male sogen. Erhaltungsprümien im Betrage von 100 Mk. für jedes Fohlen vergeben werden, um Veranlassung zu geben, daß gute, kaltblütige Fohlen in der Hand des Züch­ters bleiben. Zur Prämiierung werden nur Fohlen des belgischen und rheinisch-belgischen Schlages, deren Abstam­mung durch einen Deck- und Füllenschein nachgewiesen wer­den muß, zugelaffen.

Die Haltung und Pflege der zu prämiierenden Fohlen muß eine zweckentsprechende sein. Fohlen mit vernach­lässigten Hufen sind von der Prämiierung auszuschließen.

Die Besitzer von prämiierten Fohlen müssen sich ver­pflichten, den nachstehenden Revers zu unterschreiben.

Werden die Bedingungen des Reverses nicht erfüllt, so kann der Besitzer des Fohlens von der Beschickung der Schauen ausgeschlossen werden.

Dieser Revers lautet:

Der Unterzeichnet ......... wohnhaft in .... - ,. bescheinigt hiermit Ler Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Cassel auf der Fohlenschau in....... am. einen Preis von..... Mark auf ein ........ Stutfohlen erhalten zu haben.

Er verpflichtet sich hiermit:

1. das mit diesem Preise ausgezeichnete Fohlen vom 3. oder 4. Jahre an von einem Staats- oder angekörten Privathengste des rheinisch-belgischen oder belgischen Schlages 6 Jahre lang jährlich decken zu lassen;

2. das Fohlen während der Gültigkeit des Reverses auf den Fohlenschauen bezw. auf den alle zwei Jahre statt-

i findenden Kreisstutenschauen wieder vorzuführen;

3. der Landwirtschaftskammer bpnnn Mitteilung zu machen, wenn nach seiner Ansicht das Fohlen zucht­untauglich ist, worüber die Landwirtschaftskammer entscheidet;

4. der Landwirtschaftskammer von dem etwaigen Tode des Fohlens, unter Beibringung einer amtlichen Be- scheinigung, Kenntnis zu geben;

5. vor dem etwaigen Verkauf des Fohlens innerhalb des Regierungsbezirks Cassel eine Bescheinigung des neuen Besitzers, daß dieser sich seinerseits den Bedingungen dieses Reverses unterwirft.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, oder wird das Fohlen außerhalb des Regierungsbezirks Cassel verkauft, so verpflichtet sich der Unterzeichnete, den vorstehenden Staatspreis von ..... Mark ohne Mahnung an die Hauptkaffe der Landwirtschaftskammer für den Reg.-Vez. Cassel zurückzuzahlen.

Ausnahmen von den Verpflichtungen, welche der Revers auferlegt, sind nur nach besonderer Genehmigung des Vor­standes der Landwirtschaftskammer zulässig.

........ den.....19 . , ,

Vor- und Zunamen:

Stand. ..evae.e.

A?ohnort: .es*®..$.$»*$,,,,,

Da Lie Fohlenschauen in der Regel im Anschluß an die Stutenschauen abgehalten werden sollen, so sind in diesem Jahre zur Vorführung auf den Fohlenschauen berechtigt die Besitzer aus den Kreisen, in denen bereits Kreisstuten­schauen abgehalten wurden. Es sind dieses die Kreise: Esch- wege, Fulda, Gelnhausen, Gersfeld, Hanau, Hersfeld, Hün­feld, Melsungen, Rotenburg, Schlüchtern und Witzenhausen.

Es werden an den nachstehend bezeichneten Orten und Tagen Fohlenschauen zur Erteilung von Zuchtmaterial- Erhaltungsprämien im Betrage von 100 Mk. pro Fohlen abgehalten:

Donnerstag den 10. Juli, vormittags 10 Uhr, in Efch- wege, im Anschluß an die dort gleichzeitig stattfindende Kreis- und Stutenschau,

Donnerstag den 17. Juli, vorm. 9 Uhr, in Hana u, Donnerstag den 17. Juli, nachm. 1% Uhr, in Schlüchtern.

Donnerstag den 17. Juli, nachm. 5 Uhr, in Fulda, Freitag.den 18. Juli, vorm. 9 Uhr, in Hünfeld, Freitag den 18. Juli, vorm. 10% Uhr, in Hersfeld, Freitag den 18. Juli, nachm. 2% Uhr, in Melsungen.

Da in den Kreisen Gelnhausen, Gersfeld, Rotenburg unb Witzenhausen in diesem Jahre keine besondere Fohlen­schau abgehalten wird, werden die Züchter dieser Kreise er­sucht, ihre Fohlen auf einer der vorgenannten Schauen vorzuführen. V. 4749

Der Vorsitzende

der Landwirtschaftskammer für den Reg.-Vez. Cassel. Maertens.

Politische Rundschau.

Der Kaiser hat am Dienstag an Bord des Riesen­dampfersImperator" von Cuxhaven aus eine 24stündigp Seefahrt unternommen.

Zur Stichwahl in Zauch-Velzig. DieFreisinnige Zeitung" hat folgende Stichwahlparole der Parteileitung der

Fortschrittlichen Volkspartei für die am 11. Juli in Zauch- Belzig zwischen dem Sozialdemokraten Ewald und dem Reichsparteiler v. Oertzen stattfindende Stichwahl bekannt­gegeben : Im ReichstagswahlkreiS Zauch-Belzig-Luckenwalde haben am kommenden Freitag die Wähler in der Stichwahl darüber zu entscheiden, ob der künftige Vertreter des Wahl­kreises der Rechten oder der Linken des Reichstages ange­hören soll, Hei den allgemeinen Wahlen im vorigen Jahr galt die Stichwahlparole:Keine Stimme einem Kandidaten der Rechtsparteien 1" Seit dem vorigen Jahr ist keine ins Gewicht faUenbe Aenderung der Parteigruppierung einge­treten. Eine weitere Stärkmrg der Linken ist dringend ge­boten, insbesondere im Hinblick auf die kommenden Kämpfe auf wirtschaftlichem Gebiet. Im Einverständnis mit führen­den Vertrauensmännern des Wahlkreises empfehlen wir da­her den Anhängern der Fortschrittlichen Volkspartei, bei der Stichwahl am Freitag dem freikonservativen Kandidaten, der Rechtsparteien und des Bundes der Landwirte jegliche Unter­

stützung zu versagen. Sonderbare Stellung!

Die Beratung der französischen Heeresvorlage. In der französischen Deputiertenkammer erwiderte der Vorsitzende des Heeresausschusses Le Hörisse auf einen Einwand von Jaurès gegen die Einstellung der Zwanzigjährigen: Der Ausschuß habe dèese Frage noch nicht erörtert, doch würde diese Maßregel zweifelsohne die Entlassung der Jahresklasse 1910/12 nach zweijähriger Dienstzeit ermöglichen. Sie be­zwecke gerade eine rückwirkende Kraft des neuen Gesetzes entbehrlich zu machen. (Beifall auf der äußersten Linken.)

Das englische Unterhaus hat die Homerulebill in dritter Lesung mit 352 gegen 243 (Stimmten angenommen.

Die ersten Aufträge der deutschen Regierung auf Lieferung von blanken Waffen, die infolge der Heeresver­mehrung notwendig werden, stehen vor dem Abschluß. Die großen Waffenfabriken in Solingen haben eine Vereinigung gebildet, die die Herstellung eines großen Teiles des Bedarfs übernehmen und die Arbeit auf die einzelnen Waffenfabriken nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit verteilen witd. Für die Seitengewehre kommt übrigens ein neues Modell bei diesen Aufträgen zur Einführung. Die alten Seitengewehre haben sich als zu leicht erwiesen. Die neuen werden etwas schwerer und breiter sein.

Fremdenlegion. DieAgence Havas" dementiert^ die vomSchwäbischen Merkur" gebrachten Mitteilungen über den angeblichen Tod des deutschen Fremdenlegionärs HanS Müller, bestreitet allerdings nur, daß in den letzten zehn Jahren ein Mann namens Hans erschoßen worden sei. Meh­rere Blätter haben berichtet, das Berliner Auswärtige Amt habe in der Angelegenheit deS Fremdenlegionärs HanS Müller bereits mit der französischen Regierung verhandelt. Wie wir hören, entspricht dies nicht den Tatsachen. Das Berliner Auswärtige Amt ist gegenwärtig damit beschäftigt, das nötige Material zu sammeln. Es wird erst dann sich an dir französische Regierung wenden, wenn seine Erhebungen eine solche Maßnahme rechtfertigen.

Begnadigt. Die elsässische Presse verzeichnet die Tat­sache, daß in Eisaß-Lothringen der erste Begnadigte aus Anlaß der Amnestie zum 25jährigen Regierungsjubiläum des Kaisers der Sohn des elsässischen Staatssekretärs Zorn von Bulach gewesen ist. Der Student Zorn von Bulach wurde zu Anfang des Jahres mit drei Monaten Festungshaft wegen Duellvergehens bestraft. Die Strafe hatte er vor zehn Tagen angetreten.

Die Zeppelinfeier in Friedrichshafen.

Friedrichshafen, 7. Juli. Bei der Festtafel im Kur­gartenhotel brachte Frhr. v. Gemmingen den Toast aus den Kaiser und den König von Württemberg aus und dankte den Behörden für ihre Unterstützung. Nach ihm ergriff Direktor Colsmann und dann Graf Zeppelm das Wort. Er dankte seinen Mitarbeitern, besonders den Direktoren Colsmann und Dürr und trank auf das Wohl der Gäste. Der Vorsitzende des Luftfahrerverbandes Exz. v. d. Goltz dankte im Namen der Gäste. Der für me Reichsverwaltung erschienene Geh. fRegterungsrat verlas das inzwischen eingelaufene Telegramm bes $ » kanzlers, in dem besonders erwähnt wird daß der Kaffer d-n greifen Jubilar als d-u großen Mann bf M Mrounberta genannt habe 3m ^ Mahles sprachen u. a. noch Stadtpfarrer ^m ^ richshafen. ®$3. °. S°ni,ch für ine ®«f ^ das Luftschiss°-b°t-M°n und «°H°E^ Jfe Dann folgte der RaMW an dem n« etwa buu «r