Erstes Blâ
Hanauer K Anzeiger
EiurUckrmgsgelKH« ' Die 6gespalten« Petitzeile oder deren Raum 26 Pfg.
Genttal-Anzeiger
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.
MerleyShrNch 1.80 ML, monatlich 60 Pfg^ ftL Pch» bezug vierteljährlich MO ML, «ouatlich 70 Pf-
verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
verantwortL Redakteur: •. Schrecker in Hanau.
Mr. 154 M«ri>sprtchanschl«tz Nr. 330
Samstag btii 5. Juli
Fer»spr«cha»schli»tz dir. 330. 1913
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14 Seiten.
AmMchrs.
Bekanntmachung
die Beschädigung der Reichs-Telegraphenanlagen betreffend.
Zum Schutze der Reichstelegraphenleitungen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:
§ 317.
Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 3 Jahren bestraft.
§ 318.
Wer fahrlässiger Weise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu WO Mark bestraft.
Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§ 317 und 318 find Fernsprechanlagen mitbegriffen.
Da die Reichs-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig teils vorsätzlich (Zertrümmern der Isolatoren durch Stettr- würfe usw.), teils fahrlässig (namentlich Leim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichs-Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Täter mit Erfolg eingeschritten werden kann, in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark hiermit zugesichert.
Cassel am 21. Mai 1913. V. 3915
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Wegen Herstellung von Kleinpflaster vor dem Grundstück der Pulverfabrik wird die Hanau—Niederrodenbacher Straße, Station 0,9 bis zum Abzweig des Landweges von Neuwirtshaus nach Großauheim, vom 8. d. M. auf die Dauer von 4 Wochen für Automobile und Lastfuhrwerke von über 20 Zentner Ladegewicht gesperrt.
Der Automobil- und Lastwagenverkehr von Aschaffenburg nach Hanau erfolgt auf dem der Straße parallellaufenden Landweg über Kahl, Großkrotzenburg uni> Großauheim. Der Verkehr von Alzenau erfolgt entweder auf dem Landweg über Großkrotzenburg und Großauheim oder über den Landweg von Neuwirtshaus über Großauheim.
Zweckdienliche Tafeln werden aufgestellt. Hanau den 4. Juli 1913. V. 4745
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Pflasterarbeiten wird die Hanauer-Landstraße in Großauheim von dem Schnittpunkte der Babenhäuserbahn bis zum Ortseingang vom 7. d. M. auf etwa 4 Wochen für sämtlichen Wagenverkehr einschließlich für Kraftfahrzeuge gesperrt.
_ Der Verkehr nach Hanau wirb durch die Bahn-, Raiffeisen- und Steinheimerstraße aufrecht erhalten.
Hanau den 4. Juli 1913. V. 4746
Der Königliche Landrat.
F r h r. L a u r.
Zur Belohnung treuer Dienstboten stehen dem Kreisausschuß 150 Mark aus Kreismitteln zur Verfügung. Bei der Verteilung dieses Betrages können nur solche Dienstboten berücksichtigt werden, die mindestens 15 Jahre im Landkreise in ein und demselben landwirtschaftlichen Betriebe oder in einer Haushaltung gedient haben.
Anträge sind unter Beifügung der Dienstbücher und eines Führungszeugnisses der Dienstherrschaft durch Vermittelung der Herren Bürgermeister bis zum 15. Juli d. I. hierher einzureichen.
Hanau den 27. Juni 1913. A3338
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Frhr. Laur.
Stadtkreis fjanau.
Bekanntmachung.
Nachdem der Fluchtlinienplan für die verlängerte Lützowstratze, zwischen Aepfelallee und dem neuen Weg, durch Beschluß vom 17. Juni d. Js. förmlich festgestellt worden ist, wird er auf Grund des § 8 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 von nun an im städtischen Vermessungsamte, Rathaus, Zimmer 28/29, während der Eejchäftsstunden zu jedermanns Einsicht offengelegt.
Hanau den 28. Juni 1913. 16061
Der Magistrat.
J. A.: Ehrich.
Bekanntmachung.
Wegen der Gefahr der Verschleppung ansteckender Krankheiten dürfen an Familien, in welchen derartige Krankheiten herrschen, Bücher aus der Stadtbibliothek nicht entliehen oder abgegeben werden. Hat die Entleihung gleichwohl stattgefunden, so dürfen die Bücher weder zurückgegeben, noch von dem Bücherwart angenommen werden, es ist vielmehr für dieselben Ersatz zu leisten. Dringend anzuraten ist ihre Vernichtung, um die Uebertragung der ansteckenden Krankheit auf andere Familienglieder zu verhüten.
Hanau den 2. Juli 1913. 16059
Der Magistrat.
Dr. HebvschLO.
Bekauutmachung.
Arbeitsuchende: 2 Ausläufer, 4 Fabrikarbeiter, 5 Hauß- burschen, 2 Schlaffer, 1 Polsterer, 1 Weißbinder, 6 Taglöhner.
Gesucht werden: 1 tüchtiger Bau- und Maschin«»- schlosser, 1 Schreiner, 1 Schuhmacher, 1 Spengler.
Im Monat Juni erhielten Stellen zugewiesen: 3 Dan- schlosser, 5 Erdarbeiter, 3 Fahrburschen, 1 Hafner, 6 HauS» burschen, 1 Maschinenschlosser, 1 MonatSfrau, 1 Polsterer, 3 Schmiede, 1 Schneider, 8 Schreiner, 6 Schuhmacher, 1 Silberformer, 2 Spengler, 1 Tabakarbeiter, 15 landwirtschaftliche Taglöhner, 10 sonstige Taglöhuer, 1 Tapezierer, 1 Weißbinder.
Hauau den 5. Juli 1913.
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Dienstnachrichten.
An dem jüngeren Bullen des Vullenhalters Lindt und an einer Kuh des Bäckermeisters Weißenste« in Kilian- städteu ist der Blüschenausschlag festgestellt worden.
Die erforderlichen Schutzmaßregel« find angeordnet.
Hanau Sen 5. Juli 1913. V. 4716
Politische Rundschau.
Der Rücktritt des Kriegsministers. Wie der „Reichs- anzeigrr" meldet, ging dem Kriegsminister v. Heeringen folgendes kaiserliche Handschreiben zu: „Nachdem ich Sie durch anderweite Order am heutigen Tage von Ihrem Amte als Staats- und Kriegsminister enthoben habe, ernenne ich Sie hierdurch, unter Belassung â. la suite des Füsilier-Regiments v. Gersdorff (Kurhesstsches Nr. 80, zum Generalinspekteur der zweiten Armeeinspektion (Standort Berlin). Sie haben in dieser Bestimmung erneut Beweise meines Vertrauens und ein Zeichen meiner hohen Anerkennung der ausgezeichneten Dienste zu erblicken, welche Sie iu deu verschiedensten Stellungen, insbesondere in der bisherigen schweren und verantwortungsvollen Stellung als Kriegsminister, mir und der Armee geleistet haben. Ich hoffe, daß Ihre reichen Diensterfahrungen. welche sie in Krieg und Frieden gesammelt haben, auf dem wichtigen Posten eines Armeeimpekteurs noch lange der Armee zugute kommen. Kiel, 4. Juli. Wilhelm R."
Bundesrat. In der letzten Sitzung des Bundesrats wurde, wie der „Berliner Lokal-Anzeiger" hört, auch dem vom Reichstag angenommenen Anträge über die Erböhung der Gehälter der mittlern und untern Postbeamten die Zustimmung erteilt Nach jenem Anträge sollen die Gehälter in Klasse 5 (Wohnungsgeldtarif 6), Unterbeamte der Schaffnerklasse, 1200, 1290, 1380, 1470, 1560, 1720, 1800 Mk. in 21 Dienstjahren betragen; in Klasse 6b (Wohnungsgeldtarif 6) Unterbeamte beim Postmnseum, beim Telegraphenversuchsamt, bei den Oberpostdirektionen 1300, 1390, 1480, 1560, 1640, 1720, 1800 Mk. In eine neue Klaffe 23a (Wobnunageldtarif 5) werden folaeude mittler»
Beamte einbezogen: 1. Bureaubeamte 2. Klasse bei der Reichs- Post- und Telegraphenverwaltung; 2. Lagerverwalter und Bauschreiber bei der RrichSpostvrrroalümg; 8. Oberpostassistenten, Obertelegraphenasfistenten, Postasfistenten, Telt- graphenassistenten, Postverwalter, deren Gehalt wird demnächst betragen: 1800, 2100, 2300, 2350, 2600, 2850, 3100, 3350, 3600 ML Mit dem 1. Oktober d. Js. treten diese Gehaltserhöhungen in Kraft. Für die Postboten war in Form einer Resution gesorgt worden. Diese sollten künftig anfänglich mindestens 2.20 ML (bisher 2 Mk.) erhalten, aufsteigend bis 3.50 ML, je nach drn OrtSverhältniffen, und dann jährlich um 0.10 Mk. den Tag aufgessert werden, so daß sie nach Ivjâhriger Dienstzeit mindestens 8.20 bez«. 4.50 ML Tageloha erhalten. 68 ist anzunehmen, daß die verbündeten Regierung« auch dieser Forderung -«stimmen werden. — Die gestrige Sitzung des Bundesrats war die letzte vor den Sommerfellen, erst im Herbst tritt er wieder zusammen. Bis dahin find demnach auch die Entscheidung« über die Aenderung des MiliiärstrafgefetzbuchS, die braunschweigische Thronfolge, die Jesuitenfrage unb den Antrag der elsaß-lothringischen Regierung wegen der Ausnahmegesetz« vertagt worden.
Die Balkankrifis.
Die Mobilisierung Rumäniens.
London, 4. Juli. Die rumänische Regierung teilte den Mächten mit, daß S« in Anbetracht d«r Tatsach«, daß Griechen- land, Serbien «ui Bulgarien sich im Kriegszustand« befinden, in Uebereinstimmung mit der am 5. Juni an die Mächte gerichteten Note die Mobilisation ihrer Streitkräfte ange- ordnet habe. Bisher habe bit rumänisch« Politik eine Richtung befolgt, die allgemem die Billigung der Großmächte gefunden habe. Aber Rumänien körme nicht gleichgültig bleiben bei der neuen Entwickelung, deren Resultat die rumänisch« Mobilisation sei, insbesondere augeficht» der Möglich- kett einer vollständig« Niederlage Griechenland» und Serbiens, die das Gleichgewicht auf dem Balkan erschüttern würde. Rumänien hoffe indessen, daß der Friede bald hergestellt werde, und glaubt, daß die Mobilisation dazu beitrage, indem fi« die Dalkanstaaten dazu überreden werde, die Einladung zu der Konferenz iu Petersburg anzunehmen.
Bukarest, 4. Juli. Nach Annahm« unterrichteter Kreise wird bit Mobilisierung der rumänisch« Armee um« Tag« in Anspruch nehmen.
Umklammerung der serbischen Hauptarmee?
Wien, 4. Juli. Die „Neue Freie Presse* meldet aui Sofia: Die erste ftrbische Drina- Division, bit als südlicher Flügel der serbischen Hauptarmee bei Köprülü stand, ist unter schweren Verlusten gegen UeSküb zurückgeworfen worden. Damit ist bit Umklammerung der serbisch« Hauptarme« vollzogen worden.
Keine Ministerkrise in Bulgarien.
Sofia, 4. Juli. Die „Agence Bulgari* stellt gegenüber den Meldungen ausländischer Blätter fest, daß da» Kabinett seine Demission nicht überreicht hat.
Die Haltung Rußlands.
Petersburg, 4. Juli. (Petersburger Telegraphenagen- tur.) In der Presse wurde aus Sofia verbreitet, Sasanow hätte der griechischen Regierung ein Telegramm geschickt, in dem der griechische Angriff auf die bulgarische Garnison von Salonik heftig getadelt wird. Demgegenüber erklärt das Ministerium des Aeußern, daß an keine Regierung eines Balkanstaates irgend ein Telegramm geschickt wurde und daß, der Möglichkeit beraubt, den Grad der Verantwortlichln« jedes dieser Staaten in den gegenwärtigen Ereignissen fest- zustellen, die kaiserliche Regierung mit ganz Rußland offen den gegenwärtigen Bruderkrieg tadele, ebenso wie die Politik, die den bewaffneten Konflikt zwischen ihnen herbeiführte.
Friedliche Beilegung?
PC. Sofia, 5. Juli. Es scheint die Differenzen zwischen Rumänien und Bulgarien werden allem Anscheine nach aus friedlichem Wege Leigelegt werden. Es verlautet, daß _ re Cilistriafrage einem Lesonderen Schiedsgericht vorgesetzt werden soll’ und daß Bulgarien auch in verschiedenen an deren Fragen Rumänien entgegenkommen wird.
PC. Wren, 5. Juli. Der bulgarifch-rumanrsche ^nfht wird nun doch noch seine friedliche Losung st en. e . reich-Ungarn hat in Bukarest und tu Sosta serne gute Dienste angeboten, die von der bulgarijchen wie ) der rumänischen Regierung angenommen