Erstes statt
Hanauer
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Die Sgespaltens Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckers! des verein, ev. Waisenhauses in Hana«.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich SSPf^ M Pvp» bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 7h Pfg» Die einzelne Nummer kostet 5 Pdk
Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker te Hanau.
Nr. 148 KerusprechaEMb Nr. 230.
Samstag de» 28. Jimi
Ferttsprechattschlitfz Nr. 230. 1913
Die Mt Mmn mW Mr Dem MrWmMH __22 Seiten.
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Amtliches
Landkreis hanau.
Zur Belohnung treuer Dienstboten stehen dem Kreisausschuß 150 Mark aus Kreismitteln zur Verfügung. Bei der Verteilung dieses Betrages können nur solche Dienstboten berücksichtigt werden, die mindestens 15 Jahre im Landkreise in ein und demselben landwirtschaftlichen Betriebe oder in einer Haushaltung gedient haben.
Anträge sind unter Beifügung der Dienstbücher und eines Führungszeugnisses der Dienstherrschaft durch Vermittelung der Herren Bürgermeister bis zum 15. Juli d. I. hierher einzureichen.
Hanau den 27. Juni 1913. A3338
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
F r h r. L a u r.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau belegenen, im Grundbuchs von Hanau, Blatt 3816 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Architekten und Bauunternehmers Heinrich Usener in Hanau eingetragenen Grundstücke:
YY 409/44 rc. Teichweg Nr. 3 — 6,52 ar,
Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten, 925 Mark Nutzungswert, Nr. 3326 der Eebäudesteuerrolle,
YY 410/44 rc. Kurfürstenstraße Nr. 3 — 5,54 ar,
Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten, 2000 Mark Nutzungswert, Nr. 3327 der Eebäudesteuerrolle,
YY 411/44 rc. Kurfürstenstraße Nr. 1 = 5,39 ar, Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten, 2000 Mark Nutzungswert,
Nr. 3326 der Eebäudesteuerrolle,
YY 413/44 Hofraum Kurfürstenstraße — 4,16 ar, (Privatweg),
Art. 2986 der Erundsteuermutterrolle am 22. August 1913, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Eerichtsstelle, Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 21, versteigert werden.
Hanau den 23. Juni 1913. 15383
Königliches Amtsgericht 6.
Zwangsversteigerung.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, die in Ansehung des in Großauheim belegenen, im Grundbuchs von Großauheim Blatt 2155 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen
1. des Diamantschleifers Seipel und dessen Ehefrau Anna geb. Schäfer in Großauheim je zum ideellen ^,
2. des Goldarbeiters Ludwig Seipel, Peters Sohn, in Großauheim zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücks:
Krtbl. M Parz. Nr. 888/213 rc. Wiesenstraße Nr. 18
= 1,62 ar, Wohnhaus mit abgesondertem Holzstall und Abort nebst Hofraum,
420 Mark Nutzungswert,
Art. 1857 der Grundsteuermutterrolle, Nr. 752 der Gebäudesteuerrolle
besteht, soll dieses Grundstück
am 29. August 1913, nachmittags 4 Uhr,
durch das^ unterzeichnete Gericht — in Großauheim in der Gastwirtschaft „zum Stern" — versteigert werden.
Hanau den 23. Juni 1913. 15381 Königliches Amtsgericht 6.
M Lehramt für Min-, W- M M»äu 3» WMM o. %
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der Königlichen Lehranstalt im Jahre 1913:
1. ein Obstverwertungskursus für Frauen in der Zeit vom 28. Juli bis 2. August,
2. ein Obstverwertungskursus für Männer und Haushaltungslehrerinnen in der Zeit vom > 4. bis 14. August abaehalten werden.
Die Kurse beginnen an den zuerst genannten Tagen vormittags um 9 Uhr. Der Unterricht wird theoretisch und praktisch erteilt, sodaß die Teilnehmer Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwertungsmethoden einzuüben.
Das Honorar beträgt für den Kursus zu 1: für Preußen 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mk.; für den Kursus zu 2: für Preußen 10 Mk., für Nichtpreußen 15 Mk.
Anmeldungen sind an die Direktion zu richten.
Alles Nähere ist aus den Satzungen der Lehranstalt, die unentgeltlich verabfolgt werden, zu ersehen.
Sotor#*^ Wwrm Ham.
Der landwirtschaftliche Kreisverein unternimmt am 6. L Mts. eine Reise zur Besichtigung des Baumwieser- Hofes und des Nonneburgerhofes. Abfahrt 12’5 Uhr mittags mit der Kleinbahn von Hanau nach Hüttengesäß. Fußmarsch nach Baumwieserhof, Besichtigung des Gutes und Weitermarsch nach dem Ronneburgerhof. Besichtigung des Gutes und Weitermarsch nach der Ronneburg.
In der Wirtschaft auf der Ronneburg findet dann leibliche Stärkung statt und bleibt der Verein hier noch einige Zeit gemütlich beisammen.
Abfahrt mit der Kleinbahn von Hüttengesäß um 81/« Uhr abends.
Diejenigen Mitglieder und Freunde des Vereins, welche sich an der Bereisung beteiligen wollen, werden ersucht, dies bis zum 2. n. Mts. dem Schriftführer des Vereins, Herrn Domänenrentmeister Reinhardt, mit< zuteilen. *
Hierbei können auch Wagenplätze von Hüttengesäß bis Baumwieserhof und nach dem Ronneburgerhof sowie der Ronneburg bestellt werden.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht die vorstehende Bekanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen.
Hanau den 19. Juni 1913.
Der Vorsitzende.
Frhr. Laur, Landrat.
Politische MunÄschau.
Die Kaiserin begibt sich am 1. Juli von Potsdam nach Kiel, um am 3. Juli den König von Italien zu begrüßen. Am 4. Juli trifft die Kaiserin wieder in Potsdam ein und fährt am gleichen Tage abends nach Homburg v. d. H.
Berlin und Emunden. Die von einigen Blättern aus der Meldung der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung", daß ein Vc^lch des Kaisers bei den Eumberländischen Herrschaften in Gmunden in den nächsten Monaten nicht beabsichtigt sei, gezogene Schlußfolgerung, daß eine Spannung zwischen dem Kaiser und dem Herzog von Cumberland eingetreten sei, wird von wohlunterrichteter Seite als unrichtig bezeichnet. Man weist darauf hin, daß in jener Meldung nur von den nächsten Monaten gesprochen wird, uni) daß offizielle oder offiziöse Verlautbarungen über einen Besuch des Kaisers in Gmunden bis jetzt überhaupt noch nicht ergangen waren. Zur Widerlegung der Annahme, daß zwischen Berlin und Gmunden ernstere Differenzen beständen, wird auch darauf hingewiesen, daß die vielerörterte Erklärung des Prinzen Ernst August von Cumberland unter ausdrücklicher Zustimmung des Herzogs erfolgt ist und daß diese Tatsache nicht nur in dem offiziösen Kanzlerorgan, sondern auch in dem anerkannten Organ der Welfenpartei, d. h. also auf Anordnung von Gmunden aus, erwähnt ist.
Mp. Die Durchführung der Heeresoorlage. Di^ Annahme der Wehrvorlage durch den Reichstag wird bei allen militärischen Verwaltungs- und Kommandobehörden einen sehr bewegten Hochsommer zur Folge haben. Im Kriegsministerium, wo mit der Vorbereitung und mit der Abstimmung der Heeresforderungön auf die Finanzlage des Reiches im letzten Herbst und Winter eine in Laienkreisen ungeahnte riesenmäßige Arbeit getan wurde, sind die Einzelheiten der zum 1. Oktober erfolgenden Neuformationen vorzubereiten, die Aushebungsverhältnisse endgültig auf die vermehrte Sollstärke einzurichten, die Anschaffungen an KriegsgerÜt, Munition, Ausrüstungsgegenständen, Pferden, die z. T. nur durch Einfuhr aus dem Westen und Ungarn erhältlich sind, ferner die Unterkunft für die neuen Truppenteile zu regeln. Der Große Eeneralftab und die verschiedenen Armeekorps müssen vielfach andere Moüilmachungspläne ausstellen, die Korps u. a. auch dem Militärkabinett die Vorschläge für die Tausende von Veränderungen, besonders in den Stabsoffizier- und Hauptmannsstellen, machen. Am letzten Kaisermanövertage, dem 10. September. werden die Beförderungen
und Versetzungen, mit Wirkung für den 1. Oktober d. J. der Armee bekanntgegeben werden. Sie sind so umfangreich, daß im Oktober die Ausgabe einer neuen Rangliste für den aktiven Dienftstand notmenbig sein wird. In militärischen Kreisen rechnet man bestimmt damit, daß dann, nach völlig abgeschlossener Arbeit, der Kriegsminister v. Heeringen die seinem Wunsche nach Betätigung in der Front entsprechende Stellung eines Armee-Inspekteurs der neu zu schaffenden Achten Armee-Inspektion erhält. Als sein Nachfolger gilt de^ Inspekteur der Feldartillerie General der Art. v. Gallwitz, der früher schon jahrelang in verschiedenen Stellungen dem Preußischen Kriegsminifterium angehört hat und auch dem Reichstage kein Unbekannter ist.
Mp. Unsere neue Tokioer Marinevertretung. Der in Kiek neuernannte Militärattaches bei der deutschen Botschaft in Tokio, Kapitänleutnant v. Knorr, bisher 1. Offizier S. M. kleinen Kreuzers „Dresden", ist der Sohn des â la suite des Seeoffizierkorps stehenden Admirals von Knorr, des einzigen Ritters des Eisernen Kreuzes in der Marine. Kapitänleutnant v. Knorr spricht fertig Japanisch und hat das japanische Admiralftabswerk über den Krieg in Ostasien ins Deutsche übersetzt. Er ist verheiratet mit der Tochter des Generalkonsuls Paul Wedekind in Berlin.
Mp. Schwert und Feder. Wohl in Verbindung mit der Spionagegesetznovelle, die im kommenden Heäst vom Reichstage beraten werden wird, hat vor einiger Zeit, u. a, auch für die sächsische Armee, eine Neuregelung der Ve-. stimmungen über die schriftstellerische Tätigkeit aktiver Offiq ziere stattgefunden. Die letzten Beschriften hierüber find im Jahre 1897 erlaßen worden und haben jetzt Ergänzungen und Abänderungen erfahren. Es ist danach zunächst bei Mit-, teilungen über Vorgänge auf militärischem Gebiet, bei kriogsgeschichtlichen Abhandlungen oder sonstigen ' schriftstellerischen Arbeiten über militärische Fragen und Angelegenheiten, das Dienstgeheimnis streng zu wahren. Es gilt dies für Veröffentlichungen über die deutsche wie über eine fremde Armee oder Marine. Geheime und nur für den Dienstgebrauch bestimmte Dienstvorschriften dürfen nur mit Erlaubnis des Kriegsministeriums verwertet werden. Für die Benutzung amtlicher Quellen entscheidet in letzter Stelle ebenfalls das Kriegsministerium, für die Verwertung dienstlich gemachter Erfahrungen von Schutztruppenangehörigen der Reichskanzler. Nur bei Veröffentlichungen im Militär-Wochenblatt und in Zeitschriften, deren Schriftleitungen sich verpflichtet haben, die Namen der ihnen Aufsätze einsendenden Angehörigen der Armee und Offiziere zur Disposition zu nennen, find die Verfasser von der Mitveröffentlichung ihrer Namen und Dienstleistungen entbunden. In allen anderen Fällen bedarf es der Nennung des Namens und der Dienststellung des Derfaßers, wofür in besonders zu genehmigenden Fällen ein Namenszeichen treten darf. Mit der Abfassung von Mitteilungen an Zeitungen, z. B. über Reifen oder Manöver, sind von Dienst wegen nur Offiziere oder Beamte zu beauftragen. Den Mannschaften der Geschäftszimmer ist vor dem Dienstantritt der Befehl zu erteilen, daß sie außerdienstlich sich jeder Mitteilung über militärische Schriftstücke oder dienstliche Vorkommniße zu enthalten haben. Der Befehl ist während ihrer Verwendung in den Geschäftszimmern öfters zu wiederholen. Die neuen Bestimmungen gelten auch für Offiziere des Beurlaubten- ftandes während einer Dienstleistung. Alle Veröffentlichungen, in denen die vaterländische, politische oder militärische Geschichte berührt wird, sind vor der Veröffentlichung dem vorgesetzten Generalkommando ober dem Kriegsministerium zur Durchsicht vorzulegen. Ebenso ist bei Schriften zu verfahren, die als llnterrichtsbücher in der Armee dienen sollen. *
Koloniales.
DKG. Die Diamantenproduktion der Welt beläuft sich nach Schätzungen eines amerikanischen Sachverständigen (Financial News 14. 3. 13) zurzeit jährlich auf 8 000 000 Karat im Werte von 50 000 000 Dollar. Davon entfallen auf:
Karat Wert Britisch-Südairika . . . 5 887 625 41 000 000 Dollar Deutsch-Sudwestafrika . . 1 000 000 6 000 000 „ Brasilien ...... 100 000 1 000 000 „ Britisch-Guayana .... 3 000 30 000 , Vereinigte Staaten von Nordamerika ... — 2 000 „ Sonstwo .... t . 1 009 375 1 968 000 „
8 000 000 50 000 000 Dollar
Die Hälfte aller Diamanten wandert nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika, das nach Hinzurechnung aller Abgaben, Handelsprofite usw. selbst nicht weniger all 50 000 0000 Dollar iäbrlicb für Diamanten befahlt.