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General-Anzeiger
AMchts Organ A Stadt- und Landkreis Hanan
Vierteljährlich 1.80 ML, monatlich SSPsA, f«W bezug vierteljährlich 2.10 ML, monatlich 70 Pf-
»ereilt. ev. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Nr. 144 wmnv^dtanwufi Nr. 230. Dienstag den 24. Juni
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Fernsprechattschlutz Nr. 2L0. 1913
AmMcheS.
Stadtkreis Ranatu
Nachdem die Scharnhorststraße, die Apfelallee, der Mühl- !torweg, der Sandeldamm zwischen Nord- und Eberhardstratze und die Neue Anlage zwischen Ostbahnhofstraße und Stein- heimerlandstraße mit Pflasterdecken versehen worden sind, werden die Anlieger dieser Straßenstrecken auf die Vorschriften der Straßenpolizeiverordnung vom 28. Mai 1909/27. März 1913 aufmerksam gemacht.
Danach müssen die Straßen einschließlich der Bürgersteige und Rinnsteine Mittwochs und Samstags nachmittags längs der ganzen Frontlänge eines Grundstücks bis zur Mittellinie des Strahendammmes gründlich gereinigt werden. Verantwortlich sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oder die Mieter ganzer Häuser.
Die Verpflichtung zur Strahenreinigung beginnt am Mittwoch den 2. Juli d. J.
Hanau den 21. Juni 1913. P. 7004
Königliche Polizeidirektion.
J. A.: K a r b e.
Nach § 34 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912 müssen frei umherlaufende Hunde mit Halsbändern versehen sein, die Namen und Wohnort des Besitzers erkennen lassen.
Ich weise auf diese zum Schutze gegen die ständige Seuchengefahr auf Grund des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 ergangene Anordnung zur Beachtung besonders hin. Zuwiderhandlungen unterliegen gerichtlicher Bestrafung.
Hanau, den 23. Juni 1913. P. 6427
Königliche Polizeidirektion.
J. A.: Karbe.
Landkreis Hans».
Nachdem in Großauheim die Keuchhusten- und Masern- Epidemie als erloschen zu betrachten ist, werden folgende anderweite Impftermine anberaumt:
Großauheim mit Gutsbezirk Pulverfabrik
Impflokal alte Schule in Großauheim, Taubengasse
am 30. Juni 1913 nachm. 2^2 Uhr Erstimpfung,
am
7. Juli 1913
V
21/2
„ Nachschau der Erstimpfung,
am
30. Juni 1913
er
4
„ Wiederimpfung,
am
7. Juli 1913
4
„ Nachschau der Wieder-
impfung.
Hanau den 23. Juni 1913. A 3266
Der Königliche Landrat.
F r h r. L a u r.
Gerhart Hauptmanns Festspèel.
Der Magistrat von Breslau hat die weiteren Aufführungen des von Gerhart Hauptmann verfaßten Festspiels für die Breslauer Jahrhundertfeier einstellen lassen. Geplant waren ursprünglich noch vier weitere Aufführungen. Das Gerüäst, der Kaiser habe sich der Breslauer Abordnung gegenüber mißfällig über das Festspiel geäußert, entspricht nicht den Tatsachen. Dagegen steht fest, daß der Kronprinz erklärt hat, entweder lege er das Protektorat über die Ausstellung nieder oder die Aufführung werde eingestellt. Diese Festspielangelegenheit hat sich allmählich aus einer Angelegenheit, die unter den Strich gehört, zu einer Haupt- und Staatsaktion ausgewachsen, die im politischen Teil der Zeitungen lebhaft erörtert wird. Jetzt, wo die weiteren Aufführungen unterbleiben, sind manche linksgerichteten Blätter sehr entrüstet, reden von einer „blau-schwarzen- Hetzaktion" und ähnlichen Dingen. Haben sie recht mit solchen Vorwürfen? Sicher nicht! Die „Darmst. Ztg." bemerkt dazu: Einmal trägt das Haupt- mannsche Festspiel dem Geiste jener großen Zeit, der es geweiht ist, durchaus keine Rechnung, und zum zweiten soll auch der künstlerische Wert des Stückes nach dem Urteil bedeutender Kritiker höchst fragwürdig sein. Was den ersten und auch bei einem künstlerisch sonst noch so vollkommenen Stück ausschlaggebenden Mangel für ein Festspiel, das uns die Zeit vor hundert Jahren wieder nahe bringen soll, anbelangt, so wird dieser Mangel in allen gut deutsch empfindenden Kreisen nicht darin gesehen, daß Hauptmann, wie manche Blätter meinen, kein „Spiel für Kriegervereine" geschrieben hat. Wohl aber vermißt man in den Hauptmannschen Knittelversen mit Recht den Geist der uns aus dem Dichterwort jener großen Zeit: „Das Volk stand auf, der Sturm brach los!" entgegenweht. Was läßt uns Hauvtmann von jener eisernen Zeit empfinden, die. Gold
Stadtkreis Rana«.
Bekanntmachung.
Die Ausführung von Pflasterarbeiten in der Eberhard- und Vlachièrestraße soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene, Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am Montag den 30. Juni, vormittags 11^2 Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter,
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 14. Juni 1913. 14749
Der Stadtbaurat.
Ehrich.
Dienstnachrichten.
Unter den Schweinebeständen der Landwirte Lißmann und Johannes Rüger III. zu Langendiebach ist die Schweineseuche festgestellt worden.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet. Hanau den 23. Juni 1913. V 4365
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Grundbuche von Hanau, Blatt 3814 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Architekten und Bauunternehmers Heinrich Usenet in Hanau eingetragene Grundstück:
YY 412/44 2C. Vor der Kinzigbrücke Nr. 9 — 4,13 ar, Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten, 1000 Mk. Nutzungswert,
Art. 2987 der Erundsteuermutterrolle
Nr. 2522 der. Eebäudesteuerrolle
am 22. August 1913, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle — Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 21 — versteigert werden.
Hanau den 20. Juni 1918. 15025
Königliches Amtsgericht, Abt. 6.
Aufgebot.
Der Sensal Heinrich Jörg zu Großauheim als Pfleger hat beantragt, den verschollenen Josef Riemenschneider, ge
für Eisen gab?, in der Kleist in seinem Rachelied Germania an ihre Kinder hinausschreit: „Schlagt ihn tot! das Weltgericht fragt euch nach den Gründen nicht"; wo Körner für die Gesinnung jener unter Jubel in den Tod gehenden Freiheitskämpfer die Worte Zrinys fand: „Horch, wie sie schmettern, wie die Wirbel jauchzen! / Willkommen Tod! ich kenne deinen Ruf! / Trompeten schmettert eure Siegeslieder! / Mir nach! Mir nach! Dort finden wir uns wieder! / Stirb, wackeres Volk! für Gott und Vaterland!" Von solchen Tönen finden wir in dem Festspiel, das dieser Zeit gewidmet ist, nichts. Und doch täte unserer Zeit, die eben den 70. Geburtstag einer Bertha von Suttner in säuselnden Zeitungsartikeln gefeiert hat, eine, wie Schlegel schon forderte, „wache, energische und besonders patriotische Poesie" bitter not. Die Töne von 1813 mögen unserem manchmal schon überzarten Empfinden öfters unheimlich klingen, es schadet aber nichts, sie im Jubiläumsjahre einmal zu hören. Im Hauptmannschen Festspiel hörte man sie nicht. Hauptmann bietet sein Festspiel in Form eines Puppentheaters, bei dem die von Schauspielern und Schauspielerinnen dargestellten Hauptpersonen aus den Freiheitskriegen als Puppen agierten. Die weiten Kreise jener, die von einem Festspiel zu der unser ganzes Volk bewegenden Jahrhundertfeier vaterländischen Geist und patriotischen Schwung erwarteten, empfanden je länger desto mehr die Hauptmannsche „Schöpfung" als eine Verhöhnung der großen Zeit von 1813 und ihrer großen Männer — wenigstens, soweit Deutschland dabei in Betracht kommt. Denn keinem anderen wird in dem Stück so viel Lob und Beachtung geschenkt, als — Napoleon I. Nicht mit Unrecht bezeichneten manche Kritiker das „Festspiel" als eine Dichtung zur Verherrlichung des Korsen, der unser Vaterland so lange geknechtet und mit Füßen getreten hat. Ein solches Festspiel ist kein Festspiel für die Erinnerungsfeier 1813, und es ist nur recht, wenn es verschwindet. Hinzu kommt, daß auch der künstlerische Wert des Stückes durchaus gering fein soll. Wir wollen eine Kritik des Fest- >
boren am 19. Februar 1867, zuletzt m Großauheim wohn, hast, für tot zu erklären.
Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spâ- testens in dem auf
den 16. April 1914, vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht — Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 17 — anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.
An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Hanau den 17. Juni 1913. 15023
Königliches Amtsgericht, Abt. 5.
Ekimdm Md oerlorene EegenKM ic
Gefunden: 1 Sonnenschirm (weiß und schwarz kariert), 1 Damenportemonnaie mit 30 Pfg. und einem Lohnabrechnungszettel für Elisabeth Schabacker, 1 Monatskarte für Karl Leister, 1 Brosche (Glaube, Liebe, Hoffnung), 1 weißes wildledernes Kinderschuhchen mit weißem Strümpfchen.
Angeschwemmt: 1 Waschbütte.
Verloren: 1 weißer gehäckelter Gürtel, 1 Double- Brosche (Schleife), 1 Zahnrad und Dreher von einer Heuwinde, 1 Pfandschein Nr. 6428/ 1 schwarze Handtasche mit Portemonnaie mit etwa 6 Mk., 1 Eisenbahnfrachtbuch, 1 goldene Brosche mit weißem Steinchen, 1 Portemonnaie mit etwa 4 Mk., 1 Brieftasche mit Führerschein, Steuerzettel und & tilgen Bildern für Fritz Schiffer, Frankfurt a. M.
Entlaufen: 1 gelber Affenpinscher w. Eeschl. Hanau den 24. Juni 1913.
Der WWeitm in der MgetkomWn.
Der einmalige Wehrbeitrag in zweiter Ausschußlesung.
mb. Berlin, 23. Juni. Die Budgetkommission bt8 RrichStagr» setzte die zweite Lesung deS Wehrbeitrages heute fort. Bei den neuen Anträgen handelt es sich zunächst um die Ermäßigung des WehrbeitrageS für Söhne, die gedient haben, sowie um das Kinderprivileg. Einstimmig wird ein Antrag des Berichterstatters angenommen, wonach bei weniger als hunderttausend Mark Vermögen oder zehntausend Mark Einkommen für jedes dritte und folgende minderjährige Kind eine Ermäßigung des Beitrage» um fünf vom Hundert vorgesehen wird. Es folgt die wichtige Frage der
Schätzung von Grundstücken.
Bei land- und forstwirtschaftlicher» Grundstücken ist nach dem Entwurf der Regierung der Ertragswert zu Grunde zu legen mit dem fünfundzwanzigfachen des Ertrages. In der
spiels anführen, die Prof. Max Koch, der Lehrer für deutsche Literaturgeschichte an der Breslauer Universität, in der Zeitschrift „Bühne und Welt" veröffentlicht. Der Gelehrte schreibt da: „Ein Festspiel muß vor allem begeistern. Selbst von denen, die auch diesmal vor dem Dramatiker Hauptmann ihre kritischen Purzelbäume wiederholen, wir8 kaum einer die Stirn haben, zu behaupten, es sei ein einziger Zuhörer durch die Dichtung bogestert worden. . . . Man kann nicht kühler und ironischer einem Stoffe entgegenstehen, als der schlesische Dichter diesem, der Verherrlichung Deutschlands und Schlesiens bestimmten Stücke gegenüber getan hat. Fühlte er aber, daß die von dem Breslauer Magistrat mit amtlicher Erbweisheit in Kunstfragen ihm ange- tragene Aufgabe feiner Natur nicht zusage, so durfte ein gewissenhafter Schriftsteller sie eben nicht übernehmen. Und selbst, wenn der gegebene Stoff ihn nicht reizte, so durfte er als deutscher Dichter doch Sprache und Vers nicht in dieser Weise übel mitspielen. Solche Verse und Reime würde man in einem studentischen Bierulk nicht schön finden. In einem Festspiel für diese Gelegenheit angebracht, gibt es kein Wort der Sprache, das solches Verfahren genfigettb brandmarkte. Dünken diese Aeußerungen dem beliebten Modedramatiker gegenüber zu scharf, so braucht man nur das Buch zu durchblättern, und jeder Unparteiische und Urteilsfähige muß die Entrüstung über die der deutschen Dichtung angetan« Schmach teilen." — Das ist ein vernichtendes Urteil, dem sich in der demokratischen Berliner „Welt am Montag" das Urteil Arthur Westphals anschließt, das dieses Festspiel als eine bodenlose Frechheit bezeichnet, bei der dem Kulturmen^ schen beinahe die Tränen der Wut ins Auge kommen könn- ten. — Alles weitere, was die „freidenkende" Presse — uns erscheint sie sehr befangen —, die sich „schützend" vor den Dichter gestellt haben will, noch von sich gibt, kann man? danach als Geschwafel auf sich beruhen lassen.