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Hanauer K Anzeiger

Die Kgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Srellametell die Zeile 60 Pjg.

General-Anzeiger

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanan.

Amtliches Grgu für Stadt- «ad Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertags, mit belletristischer Beilage.

Vierteljährlich 1.80 Mt^ monatlich 68 Pfg M Pch- bezug vierteljährlich 2.10 9RL, monatlich 70 Pf- Dir einzeln« Nummer kostet I Pf-

Verantwort!. Redaktenr: S. Schrecker in Hanau.

Nr. 135a

Kerusprechanschluf; Nr. 230»

Freitag den 13. Juni

Ferufprechattfchlutz Nr. 230. 1913

«MiNche».

Bekanntmachung

die Beschädigung der Neichs-Telegraphenanlagen betreffend.

Zum Schutze der Reichstelegraphenleitungen siird durch das Ersetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Deutschs Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:

§ 317.

Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 3 Jahren bestraft.

§ 318.

Wer fahrlässiger Weise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken die­nenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestraft.

Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§ 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.

Da die Reichs-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig teils vorsätzlich (Zertrümmern der Isolatoren durch Stein­würfe usw.), teils fahrlässig (namentlich beim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichs-Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Täter mit Erfolg ein­geschritten werden kann, in jedem einzelnen Falle eine Be­lohnung bis zur Höhe von 15 Mark hiermit zugesichert.

Cassel am 21. Mai 1913. V. 3915

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

Die diesjährige Körung und Revision der Zucht­bullen und Ziegenböcke im Landkreise Hanau findet in nachverzeichneten Terminen und Orten statt.

Im 1. Bezirk (Hanau):

Körungskommissionsmitglieder: Domänenpächter

Kimmel, Rüdigheimerhof, Bürgermeister Clauß, Ravolzhausen und Kreistierarzt Brandes.

Am 16.

Jun

ii, vormittags 7

Uhr

in,

Rüdigheim,

99

16.

99

99

8

99

99

Oberissigheim

16.

99

99

8V1

99

99

Niederissigheim

99

16.

99

99

9

99

99

Bruchköbel

M

16.

99

99

99

99

Mittelbuchen

M

16.

99

99

lou.

99

99

Wachenbuchen

99

16.

99

99

lP/>

99

99

Hochstadt

99

16.

nachmittags 2

99

99

Großauheim

99

16.

99

99

2Vi

99

99

Großkrotzenburg.

Vier Generationen Bürgermeister.

Mitten in die Erinnerungsfeiern an die Erhebung des deutschen Volkes gegen das korsische Joch im Jahre 1813, die wir in diesem Jahre begehen, fällt auch ein zwar lokal begrenzter Erinnerungstag, der es aber verdient, von wei­ten Kreisen beachtet zu werden, ist er doch gleich ehrenvoll für beide Teile, die er betrifft. Am 16. Juni sind hundert Jahre verflossen, seitdem das Bürgermeisteramt der Ge­meinde Marköbel sich ununterbrochen in der Familie Stroh vom Vater auf den Sohn vererbt. Doch das allein macht nicht die Bedeutung dieses Tages aus, vielmehr aber die Tat­sache, daß die bedeutsame Wirksamkeit dieser Männer weit über die Grenzpfähle ihrer Gemeinde hinausging. Im Jahre 1813, als Johann Martin Stroh als Ortsrnaire von Na­poleons Gnaden bestätigt wurde, waren die Zustände in den Kommunen alles eher denn rosig und es bedurfte sehr der Umsicht und Klugheit als auch der Vorsicht und Entschlosien- Heit eines ganzen Mannes, wie es unstreitig Johann Mar­tin Stroh gewesen ist, um die ihm anvertraute Gemeinde aus allen Fährnissen dieser unruhevollen Zeit herauszu­bringen. Ein unbegrenztes Vertrauen brachten diesem Manne wegen seines geraden und gerechten Sinnes auch die Bewohner des Kreises entgegen und so wurde er 1830 Depu­tierter der Bauern des Mainüezirks auf dem konstituieren­den Landtage in Cassel, um dort nach dem Wortlaut der Verfassungdas unzertrennliche Wohl des Landesfürsten und des Vaterlandes" zu vertreten, ein Mandat, das er in Treue' ausgeübt hat, wie aus den Berichten von Zeitge­nossen hervorgeht. Am 15. April 1853 verstarb er im Alter von 77 Jahren und ihm folgte im Amte sein damals 44 Jahre alter Sohn, der wie er Johann Martin hieß. Hatte schon der Vater eine umfassende Kenntnis in allen Lebens­fragen bewiesen, so konnte dies von dem Sohne noch viel mehr gesagt werden. Auch er war 1858 und 1861 Mitglied

Im 2. Bezirk (Bergen):

Körungskommissionsmitglieder:

Oekonom Wilhelm

Johan

n Ewald, Bergen, Landwirt Wilhelm

Reuhl

7r, Bischofsheim, Kreistierarzt Brandes.

Am

18.

Juni, vormittags 7 Uhr,

in Dörnigheim

99

18.

8

Fechenheim

99

18.

10 ,,

Bergen

99

18.

Gronau

99

18.

nachmittags 1

Niederdorfelden

99

18.

M 2 ,,

Bischofsheim.

Im 3. Bezirk (Langenselbold):

Körnngskümmissionsmitglieder:

Landwirt Friedrich

Wilh.

Fuchs, Langenselbold,

Bürgermeister Clauß,

Ravolzhausen und Kreistierarzt Brandes.

Am

20.

Juni, vormittags 7 Uhr,

in Langendiebach

f/

20.

ff 8 ff

Ravolzhausen

ff

20.

ff 10

ff Hütteugesâß

ff

20.

ff ff 11 ff

Neuwiedermuß

20.

mittags 12

Langenselbold

ff

20.

nachmittags 3

Oberrodenbach

ff

20.

ff w 4 ff

Niederrodenbach

ff

20.

w ff u ff

ff Rückingen.

Im 4. Bezirk (Windecken):

Körungskommissiousmitglieder:

Bürgermeister Br 0 dt,

Ostheim,

Bürgermeister Stroh, Marköbel und Kreistier-

arzt Brandes.

Am

23.

Juni, vormittags 7 Uhr, in Roßdorf

ff

23.

73/4 ff ff ff

Windecken

ff

23.

ff ff 88/< ff

Erbstadt

ff

23.

ff ff "91 /» ff

ff Eichen

ff

23.

ff IO1/4

ff Ostheim

N

23.

ff ff 11 ¥< ff

ff Kilianstädten

ff

23.

mittags 12 ,

ff Oberdorfelden

ff

23.

nachmittags 1

ff Marköbel

ff

23.

ff ff IV» ff

ff Butterstadt.

Die Herren Bürgermeister wollen die Vullenhalter so­wie die Ziegenbockhalter hiervon in Kenntnis setzen und anweisen, die Kommission zu der angegebenen Zeit zu er­warten, sowie die Gebühren für die Vullenkörung im Be­trage von 6 Mark für 1913 nebst Quittungsformular bei den Vullenhaltern bereithalten. Die Einziehung von Ge­bühren für die Bockkörung bleibt vorbehalten. Die Zie-'e Locke müssen in jedem Orte zur gleichen Zeit wie die Bullen bis zum Eintreffen der Kommission, am zweckmäßigsten bei einem der Vullenhalter oder einem anderen geeignet er­scheinenden Orte (Bockhalter), bereit gehalten werden.

Die Ziegenböcke sind erst nach erreichtem körfähigem Alter vorzuführen. (Vergl. § 8 der Regierungs-Polizei- Verordnung vom 20. Oktober 1910). Nach den gesetzlichen Bestimmungen mutz die erforderliche Anzahl der sprung­

der 2. Ständekammer für den Kreis Hanau (Land) und stimmte als solches gegen denRechtsvorbehalt" der Oetke- rianer (so genannt nach ihrem Führer Dr. Oetker, der die Seele der hessischen Kammeropposition war). Auf den 1861er Landtagen bildete er mit dem Bürgermeister Nuhn von Niederaula und dem Bürgermeister Giebel von Leim­bach das Triumvirat der regierungstreuen Bauern, stand aber schließlich mit Nuhn allein, da Giebel in der entscheideirden Sitzung am 1. Juli 1861 doch noch abfiel. Die Namen der Mitglieder der Stände­kammer waren einst viel genannt, heute sind die meisten wohl vergessen und mit ihnen die Worte Kon­stitution und Verfassung, bei deren Nennung unserer Väter Blut in Wallung kam. Die Amtszeit Johann Martin Stroh des jüngeren als Bürgermeister von Marköbel war über­aus segensvoll und als er am 3. April 1877 die Augen schloß, herrschte große Trauer um den verdienstvollen Mann, dem die Förderung der Gemeindeinteressen wirklich am Herzen lag. Am 20. Juni wurde sein 40jähriger Sohn Wilhelm Johann zum Bürgermeister gewählt, dessen Ar­beiten zum Wohle der Gemeinde Marköbel wir zum großen Teil miterleben konnten. Seine unermüdliche Schaffens­kraft war bewundernswert, sie brachte es dazu, daß seine aufblühende Gemeinde in dem Kranze der Orte des Kreises eine beachtenswerte Rolle spielte. 1886 wurde er Mitglied des Kreistags, des Kreisausschusses und des Kommunal­landtages, später erhielt er eine ehrenvolle Berufung in den Landesausschuß. Ueber all schätzte man seinen lauteren, geraden Sinn, seine schlichte Einfachheit, seine Selbstlosig­keit und seine geschäftliche Tüchtigkeit. Auch politisch ist Wilhelm Johann Stroh hervorgetreten, denn das Ver­trauen der Reichstagswähler berief ihn 1893 in den Reichstag, wo besonders in den Kommissionen sein Rat sehr geschätzt war. Mit seinem am 7. Februar 1905 erfolgten Tode hatte ein an Arbeit, Erfolg und Anerkennung reiches Leben seinen Abschluß gefunden. Sein Erbe im Bürger­

fähigen Ziegenböcke das ganze Jahr hindurch vorhanden sein und ist somit eine Beschaffung erst zum Eintritt der so­genannten Sprungperiode (Mitte Oktober) nicht gestattet.

Das Vorführen der Ziegenböcke durch schulpflichtige Kin­der ist untersagt.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, an den Kör- terminen teilnehmen zu wollen.

Hanau den 2. Juni 1913. V. 356:

Der Königliche Landrat. F r h r. L a u r.

Grundsätze für die Verwendung von Schwemmsteinen zu Bauzwecken.

Die nachfolgend aufgestellten Grundsätze gelten für gute, aus dem Neuwieder Becken stammende, aus reinem Vims- sand und hydraulischem oder dolomitischem Kalk als Binde­mittel hergestellte Schwemmsteine. Die Steine müßen mög­lichst vollkantig sein und dürfen nicht mehr als 6 v. H. Bruch aufweisen; sie müßen ferner genügend ausgetrocknet sein und nachweislich mindestens ein halbes Jahr gelagert haben. Ihre auf Verlangen nachzuweisende Druckfestigkeit soll min­destens 20 kg für 1 qcm betragen. Die Belli stung des Schwemmsteinmauerwerks darf 3 kg für 1 qcm nicht über­schreiten, wobei das Eigengewicht auf 1000 kg für 1 ebm anzunehmen ist.

1. Zur Ausmauerung von innerem oder äußerem Holz- und Eisenfachwerk, wenn die Außenflächen innerhalb der Gefache mit Mörtel geputzt oder mit einem anderen wetterfesten Baustoff verkleidet werden.

2. Zur Ausführung von Erkerwandev, Balkonbrüstungen und ähnlichen Bauteilen, bei denen die Verringerung des Eigengewichts erwünscht ist, wenn die Außenflächen wie unter 1 angegeben behandelt werden.

3. Zur Herstellung unbelasteter Scheidewände & höch­stens drei Geschossen übereinander. Bei stark durchbrochenen Mauern ist ein hydraulischer Zuschlag zum Mörtel zu ver­wenden.

4. Zur Herstellung von Scheidewänden, die durch Balken- oder Trägerlagen belastet werden, in höchstens zwei Ge­schoßen übereinander bei einer Mindeststärke von l^ Stein und bei Verwendung eines Mörtels mit hydraulischem Zu­schlag.

Bei stark belasteten Scheidewänden in Geschoßen von mehr als 4 Meter Höhe ist die Tragfähigkeit durch statische Berechnung nachzuweisen. Balken und Träger dürfen nicht unmittelbar auf Schwemmsteinmauerwerk gelagert werd««, müssen vielmehr eine Untermauerung von 4 durchgehender» Schichten aus gut gebrannten Ziegelsteinen erhalten.

5. Zur Herstellung seitlicher Abschlußwände an Treppe«» Häusern in höchstens drei Gesässen ubereinarrder, sofern diese Wände nicht durch Balkenlagen oder massive Treppen meisteramt trat dann sein Sohn Wilhelm Stroh an, bei erst vor kurzem auf eine weitere Amtszeit wiedergewähtt wurde, ein Beweis, daß er ein würdiger Nachfolger der alten Tradition ist. Auch bei ihm sind Unparteilichkeit, Ge­schäftskenntnis und entgegenkommende Liebenswürdigkeit besondere Vorzüge, deren sich die Gemeinde Marköbel hof­fentlich noch recht lange zu erfreuen hat. Das Wohnhaus der Familie Stroh ist ebenfalls seit über hundert Jahren in ihrem Besitze. Johann Martin Stroh hat es im Jahre 1806 im Tauschwege von den Gebrüdern Wilhelm und Jakob Schmidt erworben. H. J. O.

Servus Doktor.

Von Julie Wilhelmy.

Gertie Dirkens kam vom Tennis. Sie hatte sich von den Mitgliedern des Klubs verabschiedet und schritt allein aus der langen Allee weiter, die zur Stadt führte. Sie summte leise vor sich hin und schlenkerte ihren Schläger dazu im Takt hin und her. Das waren heute nachmittag wirklich ein paar tadellose Spiele gewesen. Den langen Eppenheim hatte sie endlich einmal gründlich geschlagen, der sich auf sein gutes Spiel stets so viel einbildete, unb dem auch an Ge­wandtheit und Geschicklichkeit im Spiel so leicht niemand gleichkam.

Sie hing ihr Tuch um. Es war Abend geworden, und mit der schnell einkehrenden Dämmerung kam auch eine empfindliche Kühle. Es war doch bester, sie nahm die Tram­bahn, um schneller heimzukommen. Sie strebte deshalb quer über die Straße zur Haltestelle. Dort stand schon ein War­tender in scheinbar tiefem Nachdenken, der ihr, als sie dicht' hinter ihm stehen blieb, plötzlich das Gesicht zuwarürte.

Doktor, Sie?"

Guten Abend, gnädiges Fräulein, woher des Wegs?" Sie wies auf ihren Schläger.Nicht schwer zu erraten* Aber Sie?"