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TinrSckungsgevSh«

Die Kgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pjg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

WIR

Vierteljährlich 1-80 Mk., monatlich 66 Pfg., fi bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich ' Die einzelne Rümmer kostet 5 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau.

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Nr. 134 Rttnfortdxinw.ifi Nr. 230. Mittwoch den 11. Juni

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Fernfprechattschlittz Nr. 230* 1913

Amtliches.

Stadtkreis hanau.

Während des diesjährigen Lamboyfestes am Donners­tag den 12. und Freitag den 13. Juni d. J. wird die Nord- straße von 1 Uhr mittags ab für den Fährverkehr gesperrt.

Der Fuhrverkehr wird an diesen Tagen vom Paradeplatz aus durch die Marktstraße, Altstädter Markt, Schloßstraße, Marienstraße, Hainstraße, Wilhelmstraße und vom Steiger­turm aus durch den Schloßhof, Marienstraße, Hainstraße, Wilhelmstraße nach der Lamboystraße geleitet.

Wie im Vorjahre, will ich auch in diesem Jahre ge­statten, daß die leeren Personenfuhrwerke von der Wil­helmsbrücke durch die Nordstraße bis zur Königl. Kreiskasse, Nordstraße 61, fahren dürfen.

Ich mache jedoch die Lenker der Fuhrwerke darauf auf­merksam, daß bei entstehenden Unzuträglichkeiten diese letztere Vergünstigung sofort rückgängig gemacht wird.

Zuwiderhandlungen werden auf Grund der §§ 63 und 65 der Straßenpolizeiverordnung vom 28. Mai 1909 mit Geld­strafe bis zu 30 Mark im Falle des Unvermögens mit ent­sprechender Haft bestraft.

Hanau den 9. Juni 1913.

Königliche Polizeidirektion.

GekarmtmaeWng.

Zur Unterstützung invalid gewordener Hanauer, welche 1870/71 den Krieg gegen Frankreich' mitgemacht haben, so­wie der Familien der in diesem Kriege gefallenen oder nachweisbar an den Folgen desselben gestorbenen Hanauer steht uns ein Fonds zur Verfügung, aus welchem eventl. die Zinsen zur Verteilung kommen sollen.

An die betreffenden ehemaligen Militärs bezw. an die Witwen und Waisen von solchen oder deren Vormünder, welche an jenen Fonds Ansprüche zu machen gedenken, ergeht daher die Aufforderung, sich unter Vorlage von Militär- papieren und allenfallsiger ärztlicher Zeugnisse bis zum 1. August d. Js. entweder schriftlich zu melden, oder auf dem Rathaus, Zimmer Nr. 36, zu Protokoll vernehmen zu lassen. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berück- sichtigt werden.

Hanau den 3. Juni 1913. 14099

Der Magistrat.

Dr. G e b e s ch u s.

Bekanntmachung.

Folgende Grundstücke sind pachtfrei geworden:

Gemarkung Großauheim:

DD 946a Wiese, die Schifferlache — 83 qm,

DD 947 das. — 95 qm,

DD 943 das. — 111 qm,

Gemarkung Dörnigheim: D 191 Acker vor Rumpenheim = 541 qm, E 177 Acker am Linnen — 740 qm.

Termin zur Neuverpachtung ist auf Donnerstag den 12. Juni 1913, nachmittags 3 Uhr, im Geschäftslokale der Stadthauptkasse, Marktplatz 18, 1. Stock, anberaumt. Pachtliebhaber werden hierzu eingeladen. Hanau den 9. Juni 1913. 14023

Stadthauptkasse.

Bekanntmachung.

Der im Schlachthof entstehei.de Dung und die anderen Abfälle mit Ausnahme der Borsten und Klauen sind zum 1. Juli d. J. anderweitig zu vergeben.

Angebote sind umgehend auf Zimmer Nr. 36 des Rat­hauses anzubringen, woselbst weitere Auskunft erteilt wird. Hanau den 16. April 1913. 10423

Der Magistrat.

Hild.

Die Militärpflichtigen hiesiger Stadt, welche beim dies- jährigen Musterungs- und Aushebungsgeschäft auf 1 Jahr jurückgestellt und noch nicht im Besitze ihrer Losungsscheine sind, werden hierdurch aufgefordert, dieselben in den Dienst­stunden vormittags von 10—12% Uhr und nachmittags von 2%—6 Uhr beim städtischen Meldeamt, Langstraße Nr. 41 I, abzuholen.

Hanau den 6. Juni 1913. 14155

Der Magistrat.

5. A.: Bartmuß.

Hanauer Ortskrankenkasse.

OrMh> GemMrWMim

Freitag den 20. Juni 1913, abends 8 Uhr, im Saale des Stadtschloffes zu welcher die stimmberechtigten Vertreter gemäß § 44 des Kassenstatuts hiermit eingeladen werden.

Tagesordnung:

1. Jahresbericht des Vorstandes.

2. Abnahme der Rechnung pro 1912 und Entlastung.

3. Wahl des Rechnungsprüfungs-Ausschusses für 1913.

4. Neuwahl für ausscheidende Vorstandsmitglieder.

5. Definitive Genehmigung von Verträgen mit Aerzten.

6. Festsetzung eines Voranschlages für 1914 (§ 104 der neuen Satzungen.)

Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse.

August Kiefer, 1. Vorsitzender. 14095

Dienstnachrichten.

Gutes Pferdeheu diesjähriger Ernte kauft, wenn es gut gewonnen, trocken, gesund und möglichst unbe­regnet ist, unmittelbar von der Wiese von jetzt ab

Proviantamt Hanau.

Hanau den 10. Juni 1913. V 4027

fireislperMe Des Kaihfreiles Mai. Mündelsicher.

Neichsbankgirokonto. -v Postscheckkonto Nr. 6279.

Hauptstelle: im - Kreishaus, Hainstraße Nr. 10.

Nebenstelle: Marktplatz Nr. 15.

Tägliche Verzinsung der Spareinlagen zu 3% %.

Die Ueberweisung von Spareinlagen Abziehender an eine andere Sparkaffe und die Einziehung von Sparein­lagen aus auswärtigen Sparkaffen erfolgt kostenfrei.

Darlehen gegen hypothekarische Sicherstellung $u 4% % Zinsen mit und ohne Tilgungszwang, gegen Bürgschaft und Verpfändung von Wertpapieren zu zeitgemäßen Beding­ungen. 8591

Der Vorsitzende des Vorstandes, Frhr. Laur.

apolitische RundschLN.

Deutschland und Argentinien.

Berlin, 10. Juni. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Die argentinische Sondermission Ijat nach glänzender Erfüllung ihrer Aufgabe die Weiterreise angetreten. Die Mission nimmt bie Ueberzeugung mit sich, daß ihr Be­such in Deutschland sehr willkommen war. Der Sonderbot­schafter bekunde dies in einem außerordentlich herzlichen Telegramm an den Kaiser. Der bedeutende argentinische Staatsmann darf gewiß sein, daß die in dem Telegramm ausgesprochenen freundschaftlichen Gesinnungen in Deutsch­land von Herzen erwidert werden. Die Mission fand am Kaiserhofr die ehrenvollste Aufnahme. Alle amtlichen und gesellschaftlichen Kreise begegneten ihr mit Sympathie und Aufmerksamkeit. Der Sonderbotschafter benutzte seine An­wesenheit in Deutschland, um gründliche Einblicke in das wirtschaftliche Leben Deutschlands zu gewinnen. So dürfen wir mit Genugtuung feststellen, daß dieser Besuch für die Beziehungen de.r beiden Länder fruchtbar und wertvoll ge­wesen ist.

Essen, 10. Juni. Der argentinische Botschafter Salas sandte an den Kaiser folgendes Telegramm: „Beim Ver­lassen des gastlichen Bodens Deutschlands danke ich Eurer Majestät für das lebhafte Interesse, das Eure Majestät an meinem Vaterlande zu nehmen geruhten. Die Botschaft und die argentinische Nation werden niemals die Aufnahme ver­gessen, die Eure Majestät und das deutsche Volk mir ge­währten. Ich darf den Wunsch aussprechen, daß mein Aufenthalt in Deutschland dazu beitrug, die schon bestehen­den freundschaftlichen Beziehungen zwischen Argentinien und Deutschland noch ènger zu gestalten.

Vom Hansabund.

Berlin, 11. Juni. Die Sitzung des Gesamlausschusses des Hansabundes fand gestern abend in einem Festbankett in den Räumen des Zoologischen Gartens ihren Abschluß. Das Kaiserhoch wurde von Geh. Kommerzienrat Engelhardt, Mit­glied der Ersten badischen Kammer, ausgebracht, der den erkrankten Präsidenten Rießer vertrat. Den Toast auf den abwesenden Präsidenten brachte Dedter - Breslau aus. Ne­gierungsassessor Dr. Kleefeld feierte die Verbreiter des Hansa- bundgedantens, Dr. Stresemann und die hansabundsfreund- lichen Abgeordneten im Reichstage und in den Ennelland- tagen. Reichslagsabgeordneter Dr. Wendorf toastete auf das Blüben der Landwirtschaft. Unter der orokeu Hahl der

Anwesenden sind noch zu erwähnen die Reichstagsabgeord- neten Pachnicke, Dr. Thoma, Dr. Thiele, Ahlhorn, Kölsch, Stove, Bartschat, Sivkevich und Dr. Blunck.

Der WehrSeitkig in her MgMmWn.

Das Erbrecht des Staates.

mb. Berlin, 10. Juni. Am selben Tage, an dem am Nach- mittag das Plenum des Reichstages die zweite Lesung der Rüstungsvorlage beginnt, trat heute die Budgetkommission am Vormittag in die Beratung der Vorschläge der Regie­rung für die Deckung der laufenden Ausgaben ein. Der Reihenfolge nach steht an erster Stelle der Gesetzentwurf über das Erbrecht des Staates. Eine Beschränkung des g^ setzlichen Erbrechts der Blutsverwandten zugunsten der Reichskaffe ist im Reichstag schon 1908 in Verbindung mit der damaligen Finanzgesetzgebung vorgeschlagen worden, ist aber, nachdem für den Bedarf anderweite Deckung gefunden war, nicht verabschiedet worden. Der Berichterstatter, der Volksparteiler Justizrat Waldstein, macht eingehend ein­leitende Ausführungen über die Vorlage. Besondere Schwie­rigkeiten werde die Frage des Schutzes der Verwandten testierunfähiger Personen machen. Was den Ertrag an­lange, so werde natürlich eine wesentliche Veränderung in den bisherigen Verhältnissen eintreten, da nun in zahllosen Fällen Testamente gemacht werden, wo es bisher unterlassen wurde. Sollte aber der Ertrag sehr klein sein, so wäre es doch nicht zweckmäßig, das bürgerliche Gesetzbuch nach so kurzer Zeit zu durchbrechen.

Der Schatzsekretär erklärt, es sei das finanzielle Bedürf­nis gewesen, was zu der Einbringung des Gesetzentwurfes geführt habe, und nicht vorwiegend die Absicht, das Jntestat- erbrecht der Verwandten einzuschränken. Außer den finan­ziellen Gründen könnten ja allerdings noch manche andere angeführt werden, wie z. B. die Erschwerung der Erbschafts­abwicklung, die Eeschäftsbelastung der Gerichte u. a. m. Wenn die anderen Staaten in der Einschränkung des Ver- wandtenerbrechts nicht so weit gehen, wie der Entwurf, so rühre das daher, daß dort nicht finanzielle Gründe mitge­wirkt haben; bei der geringen Auswahl von Steuerquellen habe man sich aber entfchloffen, hier wieder anzusetzen. Er­hebliche Veränderungen des Entwurfs würden nicht möglich sein, ohne den finanziellen Zweck des Gesetzes zu verhindern. Bei der Ertragsberechnung könne es sich freilich nur um Schätzungen handeln. Geheimrat Hoffmann macht im An­schluß hieran Mitteilungen über die Ertragsschätzungen. Der Prozentsatz von 66% zwischen den Testaterbschaften und Jn- testaterbmassen sei zu niedrig gewesen, man habe daher 75 Prozent angesetzt. — Ein Mitglied des Zentrums führt zahlreiche Bedenken gegen den Entwurf an, insbesondere im Falle der Testierunfähigkeit. Bezeichnend sei, daß bereits Petitionen vorliegn, nicht bloß von einzelnen Personen und von Städten, die das Heimfallrecht besitzen, sondern auch von Handelskammern, von Haus- und Grunddesitzervereinen usw. Man könne der Vorlage durchaus kühl gegenüberstehen, da der finanzielle Ertrag höchst gering sei. Die ganze Sache sei geradezu eine lex Bamberger, der allerdings mit großem Geschick die Oeffentlichkeit in Bewegung gesetzt habe. Ge­radezu phantastische Schätzungen des Ertrags seien durch die Presse gegangen. Die Zahl der Testamente werde natürlich gewaltig wachsen. »Im Ausland befindliche Erbmaffen wür­den nur sehr schwer für das Reich zu gewinnen sein. Wenn man glaube, daß der Familiensinn bei entfernten Ver­wandten abgenommen habe, dann sei es Aufgabe des Staates, diesen Familiensinn zu stärken. Es handle sich in dem Entwurf um ein odröses Gesetz, das umso bedenklicher sei, als manche Vevölkerungsklassen eine große Abneigung gegen die Testamentserrichtung haben, was zu einer ein­seitigen Benachteiligung dieser Klaffen führen würde. Rich­tig sei, daß die unbegrenzte Verwandtenerbfolge sich erst allmählich durchgesetzt habe, aber gerade die Tatsache, daß sie sich durchgesetzt habe, spreche gegen eine Aenderung. Zum mindesten müßte ein etwaiger Ertrag zu wohltätigen Zwecken verwendet werden. Der Schatzsekretär gibt für die Erbfälle im Auslande Schwierigkeiten zu, aber dies könne kein genügender Grund sein, gegen eine Regelung der hei­mischen Verhältnisse. Ein Vertreter der Konservativen er­klärt: Seine politischen Freunde stehen ausnahmslos auf demselben ablehnenden Standpunkt dem ganzen Gesetzent­wurf gegenüber, wie der ganzen Materie gegenüber; darum begrüße er die Haltung des Zentrums, wie auch die des volksparteilichen Berichterstatters, der doch im wesentlichen gegen die Vorlage gesprochen habe. Seine Partei lehne sämtliche Paragraphen des Gesetzes ab und verzichte darauf, Anträae zu stellen. Dagegen werde sie bei der Abstimmung