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Dis Lgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im RellameteU die Zeile 50 Pjg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeèger
AMilchts Organ für Stadt- and Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Berugspreisr
Vierteljährlich 1.80 Mk., numtrtlid; SSPfg^ M Pöft- bezug vierteljährlich 2.10 ML, monatlich 70 Pfg
Die einzelne Nummer lastet i M»
Verantwort!. "Redakteur: E. Schrecker in Hanau,
Nr. 133
f¥mtfW(f)anWitf3 Nr. 230.
Dienstag den 10. Juni
Ferrrfprechauschlusr Nr. 230.
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1913
Amtliches.
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 4. d. M., durch welche die Leiden Häuser des Landtages der Monarchie auf den 12. Juni 1913 in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die Eröffnung der Tagung
am 12. Juni 1913, vormittags 11 Uhr, in gemeinschaftlicher Sitzung beider Häuser im Sitzungssaals des Haufes der Abgeordneten stattfinden wird.
Berlin den 5. Juni 1913.
Der Minister des Innern, v. Dallwitz.
Stadtkreis banau.
Während des diesjährigen Lamboyfestes am Donnerstag den 12. und Freitag den 13. Juni d. J. wird die Nordstraße von 1 Uhr mittags ab für den Fährverkehr gesperrt.
Der Fährverkehr wird an diesen Tagen vom Paradeplatz aus durch die Marktstraße, Altstädter Markt, Schloßstraße, Marienstraße, Hainstraße, Wilhelmstratze und vom Steigerturm aus durch den Schloßhof, Marienstraße, Hainstraße, Wilhelmstraße nach der Lamboystraße geleitet.
Wie im Vorjahre, will ich auch in diesem Jahre gestatten, daß die leeren Personenfuhrwerks von der Wilhelmsbrücke durch die Nordstraße bis zur Königl. Kreiskasse, Nordstraße 61, fahren dürfen.
Ich mache jedoch die Lenker der Fuhrwerke darauf aufmerksam, daß bei entstehenden Unzuträglichkeiten diese letztere Vergünstigung sofort rückgängig gemacht wird.'
Zuwiderhandlungen werden auf Grund der §§ 63 und 65 der Straßenpolizeiverordnung vom 28. Mai 1909 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark im Falle des Unvermögens mit entsprechender Haft bestraft.
Hanau den 9. Juni 1913.
Königliche Polizeidirektion.
J. V.: Karbe.
BekaZmLmachlmg«
Die im hiesigen Stadttheater im Sperrsitz befindlichen Stühle mit Klappsitz bezw. festem Sitz sollen verkauft werden.
Nähere Auskunft wird im Städtbauamt Rathaus Zimmer 47 erteilt. Schriftliche Angebote sind alsbald im vorgenannten Dienstzimmer mit entsprechender Aufschrift versehen einzureichen.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Hanau den 5. Juni 1913. 14051
Der Stadtbaurat. Ebrich.
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Homburger Kurhaustheater.
„Wieselchen."
Lustspiel in drei Akten von Leo Lenz.
k. Das Lustspiel, das am Samstag zum ersten Male über unsere Bretter ging, rechtfertigt kaum die marktschreierische Reklame, die man mit ihm getrieben hat. Die Idee ist alt und abgedroschen und in der Form und dramatischen Gestaltung bietet Leo Lenz, der einstmals so hoffnungsvoll ein Eigener zu werden versprach, auch nichts Absonderliches.
„Wieselchen" ist ein flottes Dackfischlein, das nach dem Ratschlag der Mutter unbedingt heiraten muß und zwar höchst standesgemäß. Da aber die Familie ohne Vermögen ist, heißt es zupacken, sobald sich Gelegenheit findet. Diese Gelegenheit ist natürlich sofort da, ein 45jähriger Graf hält um Wieselchens Hand an und findet bei der eingebildeten Mutter Gehör. Wieselchen aber, ein frisches, offenes Kind ohne Cefellschafts- und Bildungszwang mit tausenderlei Tollheiten im Kopf, trumpft den Freier ab. Nun lebt im Hause noch ein Onkel, der überaus nett und gutherzig ist. Er erbt 22 Millionen und schenkt sofort dem armen Wieselchen 1 Million, damit das gute Kind den Künftigen nach den Neigungen ihres Herzens erwählen kann. Aber da erscheint ein würdiger Jesuitenpater, der nicht gerade der beste Repräsentant seiner Gesellschaft ist und verschreibt der hochfahrenden Mutter einen leibhaftigen Prinzen, der zwar sehr verloddert ist, dafür aber dem Orden sehr nahe steht, llnd für den Pater ist das ein Geschäft. Wieselchen und der Prinz lernen sich kennen, sie liebt ihn zwar nicht findet ihn aber sonst ganz nett will für ihn eine halbe Million Schulden bezahlen und ihn schließlich heiraten. Da kommt der reiche Onkel dazwischen, der den Kuppelplan durchschaut, er pumpte dem Prinzen zu mäßigem Zinssatz eine halbe Million zur Bezahlung [einer Schulden und erpreßt damit, von Liebe war ja so wie so keine Spur, den Verzicht auf
Bekanntmachung.
Folgende Grundstücke sind pachtfrei geworden:
Gemarkung Großauheim:
DD 946a Wiese, die Schifferlache — 83 qm,
DD 947 das. — 95 qm,
DD 943 das. = 111 qm,
Gemarkung Dörnigheim:
D 191 Acker vor Numpenheim = 541 qm,
E 177 Acker am Linnen — 740 qm.
Termin zur Neuverpachtung ist auf Donnerstag den 12. Juni 1913, nachmittags 3 Uhr, im Geschäftslokale der Stadthauptkasse, Marktplatz 18, 1. Stock, anberaumt.
Pachtliebhaber werden hierzu eingeladen. Hanau den 9. Juni 1913. 14023
Stadthauptkasse.
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Richard Alimannsperger, alleinigen Inhabers der Firma: „Fr. Königs Buchhandlung R. Altmannsperger" in Hanau ist eine Gläubigerversammlung auf den
20. Juni 1913, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Hanau, Nußallee 17, Zimmer 17, einberufen.
Gegenstand der Beschlußfassung ist die Wahl eines anderen Verwalters an Stelle des rechtlich verhinderten Rechtsanwalts vr. N u ß b a u m in Hanau, soweit es sich handelt um die Anerkennung der von der Frau Helene von der Lühe in Wiesbaden angemeldeten von dem Verwalter bestrittenen Forderung von 1100 Mk. Provision und 59 Mark 60 Pfg. Zinsen und die Durchführung des von ihr angestrengten Prozesses.
Hanau den 14. Mai 1913. 14029
Königliches Amtsgericht 5.
Beschluß.
Das Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung der in Wachenbuchen belegenen, im Grundbuche von Wachenbuchen auf den Namen des Theodor Wolf, Ludwigs Heinrichs Sohn in Wachenbuchen zu einem ideellen Drittel eingetragenen Grundstücke:
Vl. 21 Nr. 29 Acker am Hintertor — 4,78 ar,
Vl. 23 Nr. 5 Acker am Virkenbaum — 15,40 ar, wird einstweilen eingestellt, da der betr. Gläubiger die einstweilige Einstellung beantragt hat.
Der auf den 23. Juli 1913 bestimmte Termin fällt weg.
Hanau am 2. Juni 1913. 14027
Königliches Amtsgericht, Abt. 6.
Wieselchen. Da plötzlich entdeckt der gute Onkel an sich, daß er eigentlich Wieselchen liebe, und dem Wieselchen geht es ebenso. Also kriegen sich Onkel und Nichte. Das ist die ganze fade Handlung, die oft noch durch allerhand langweiliges Beiwerk in die Breite gezogen wird. Manchmal sucht der Verfasser problematisch zu werden, aber nur selten gelang ihm das. Auch so kleine aktuelle Skizzen, wie die Ausschlachtung der Jesuitenfrage, sind abgeschmackt und wirkungslos. Das Veste ist vielleicht die Charakterzeichnung des Wieselchen, aber auch hier haben sich einige Verschrobenheiten eingeschlichen. Das Ganze ist ein Bühnenwerk wie hundert andere, ohne besonderen literarischen Wert.
Mit der Aufführung, für die Wilhelm Hellmuth verantwortlich zeichnete, konnte man zufrieden sein. In der Titelrolle spielte Else Kauffahrt mit viel Charm und zierlicher Anmut und holte alles aus der Rolle heraus, was nur irgendwie zu finden war. Wilhelm Hellmuth stellte Wieselchens Vater mit Geschick dar, er war so recht der behäbige, resignierte Pantoffelheld, der aus seinem bedenklichen Heldentum eine Philosophie macht. Seine Partnerin, Franziska Hesse, schuf in der Rolle der hochstrebenden, engherzigen Mutter eine Prachtleistung von ganz besonderem Reiz. Den weltmännisch gerichteten, gutmütigen Onkel gab Hermann R e i f f e n st e i n in Spiel und Maske mit gleichem Glück. Auch in dieser Rolle, die eigentlich gar 'nicht in sein Fach schlägt, fand sich der junge Künstler aufs beste zurecht. Den Jefuitenpater stellte Otto Hunold mit charakteristischer Feinheit und Genauigkeit dar. Hellmuth Neupert als verschuldeter Prinz sah zu solid aus und hätte mehr Exaktheit und Forsche entwickeln können. Anerkennenswerte Leistungen gaben noch Martin Wieberg und Martin Nadelreich. Das Publikum ließ es denn auch an Beifall nicht fehlen.
Beschluß.
Das Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung des in Hanau belegenen, im Grundbuchs von Hanau Art. 1555 auf den Namen des Mechanikers Peter Bracker in Hanau eingetragenen Grundstück:
Nr. 2461 Kirchstraße 122 bebauter Hofraum und Haus- Nr. 24?/ garten 1,32 ar und 0,42 ar groß, wird einstweilen eingestellt, da auch die betreibende Gläubigerin, die Verwaltungs- und Verwertungsgesellschaft für Immobilien E. m. b. H. den Antrag auf Einstellung gestellt hat.
Der auf den 9. Juli 1913 bestimmte Termin fällt weg.
Hanau den 2. Juni 1913. 14025
Königliches Amtsgericht 6.
Die Unterseeboots-Abteilung Kiel-Wik stellt zum L Juli, 1. Oktober und bei Bedarf auch am 15. August d. J. noch Freiwillige als Maschinistenanwärter und Heizer ein.
Allgemeine Bedingungen: Eine mindestens dreijährige Lehrzeit in einem technischen Beruf, kräftiger Körperbau, Mindestalter 17 Jahre.
Besondere Bedingungen können jederzeit von der Unter- seeboots-Abteilung eingefordert werden.
Dem Eintrittsgesuch sind folgende Scheine beizufügen:
1. Ein vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks ausgestellter Meldeschein zum freiwilligen Eintritt, auf drei Jahre lautend,
2. Lehrzeugnisse und Arbeitszeugniffe.
Hanau den 4. Juni 1913. IL 942
Der Königliche Landrat.
I. A.: Karbe.
EkMeae und mkmie MMM rc.
Hängengeblieben: 1 Pompadour in der Marienkirche.
Gefunden: 1 Damenregenschirm, 1 DamenbaLekappe, 1 gold. Kettenarmband, 1 Sanb Meyers Konversations- Lexikon, 10. Band.
Zugelaufen: 1 gelber Dackel, m. Geschll, 1 junger Pinscher.
Zugelaufen: 1 junge dunkelrote Taube.
Verloren: 1 silberne Damenuhr mit Handriemsn, 1 graue Damenhandtasche, Inhalt 2 Taschentücher gez. A.E., 1 Brosche, Agraffe, 1 Portemonnaie mit 16,60 Mark Inhalt, 1 Portemonnaie mit 2.30 Mark Inhalt, 1 schwarze Damenhandtasche aus Seehundleder, Inhalt ein Portemonnaie mit etwa 4 Mark.
Hanau den 10. Juni 1913.
Der Ueberfall bei Kitze«.
„Den Auftakt zu dem heißen Waffentanze" hat man den Frühjahrsfeldzug von 1813 genannt. Wer das Preußenvolk und seinen edlen Opfermut, seine stolze, vaterländische Begeisterung nicht kannte, der konnte in jenem Frühjahrs- fcldzug wenig Glückverheißendes erblicken. Aller opferwillige Wagemut, alles hartnäckige, blutige Ringen hatte bei Großgörschen nicht den Sieg herbeigezwungen: die verbündeten Heere der Preußen und Ruffen mußten sich, unverfolgt zwar und in guter Ordnung, zurückziehen. Auch der blutige Tag von Bautzen ließ Napoleons Waffen triumphieren; die Verbündeten sahen, daß sie unbedingt auch Oesterreich noch zum Anschluß, zu energischem Vorgehen gegen Napoleon bewegen mußten; auch Napoleon, der seine Rüstungen zu vervollkommnen wünschte, auch seinerseits hoffte, durch diplomatische Verhandlungen Oesterreichs Beistand zu gewinnen, wünschte eine zeitweise Einstellung der Feindseligkeiten. So kam es zum Abschluß eines Waffenstillstandes, der zu Pläsnitz abgeschloffen und am 4. Juni von den 3 beteiligten Mächten zu Poischwitz unterzeichnet wurde; er war zunächst nur für die Zeit bis gegen Ende Juli geschloffen, wurde dann aber bis Mitte August verlängert. Eine der wichtigsten Bestimmungen des Waffenstillstandes verlangte, daß besonders alle die Freikorps, die im Rücken Napoleons standen und durch kecke Handstreiche seine Truppen beunruhigten, sich bis zum 12. Juni auf das rechte Elbufer zurückziehen sollten.
Die Nachricht von dem Waffenstillstands wurde im ganzen Heere ausgenommen „wie eine dunkle Trauerbotschaft", ja, es herrschte wohl teilweise die Furcht, daß dieser Waffenstillstand zu einem schimpflichen Frieden führen könnte. Besonders für die Lützower, die bisher nur Erfolge zu verzeichnen hatten, die noch größere Erwartungen für die Zukunft hegten, war diese Waffenruhe ein harter Schlag.