EinrückungsgeVSHr:
Die bgespaltene Petttzelle oder deren Raum 20 Pfg. im Rellameteil di« Zeile SO Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeign
Änliches Organ fit Stadt- und Faudkrets Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Vierteljährlich 1.80 Me, monatlich WPfg^ M ^. bezug vierteljährlich UO SRI, monatlich A Pf- Die einzelne Rnm«« kostet I W-
Verantwort!. Nedakteur: S. Schreck« in Hanau,
Nr. 132
Ferttsprechaitschlutz Nr. 230.
Montag den 9. Juni
F^rttsprechattschlutz Nr. 230.
1913
AmttiKeS.
Landkreis Hanau.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
Unter Bezugnahme auf meine Kreisblattbekanntmachung vom 10. Februar 1913, V. 846, betr. Lie im Landkreise Hanau zur Aufstellung gelangten Landbeschäler mache ich wiederholt daraufaufmerksam,daß die Abfohlungsergebnisse in die Ihnen zugehenden Register genau einzutragen und letztere bis spätestens den 20. Juni d. I. an die betr. Stationswärter portofrei zurückzusenden sind. Auch sind die Züchter daran zu erinnern, daß sie die fälligen Deck- und Füllengelder alsbald an die Stationswärter zu zahlen Laben.
i Hanau den 3. Juni 1913. V. 846 I.
Der Königliche Land rat.
____Frhr. Laur.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Die Abfuhr und Uebernahme des in dem Kanal- Pumpwerk II an der Eypsmühle anfallenden Schlammes soll öffentlich neu vergeben werden.
Die Angebotsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 27, zur Einsicht aus und können von dort gegen Entrichtung von 50 Pfg. bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zu dem auf Montag den 16. d. Mts., vormittags 11 Uhr, angesetzten Eröffnungstermin einzureichen und zwar:
a) für die Zeit vom 1. Juli 1913 bis 30. Juni 1918, b) für die Zeit vom 1. Juli 1913 bis 30. Juni 1923 Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Hanau den 6. Juni 1913. 13875 Der Magistrat.
J. A.: Ehrich.
PEMche Ruudsrhan.
Mp. Militärische Iubiläumsehrungen. Zum Regie- tungsjubiläum des Kaisers sind für die Armee und Marine etwa fünfundzwanzig Nobilitierungen zu erwarten. Ferner verlautet mit Bestimmtheit in Berliner Offizierskreisen, daß die Generalinspekteure der Ersten und Sechsten Armee- Inspektion, die Generäle v. Prittwitz und Herzog Albrecht von Württemberg, zu Generalobersten befördert werden. Ebenso wird ein rundes Dutzend Generalleutnants das Patent oder den Eharakter als General der Infanterie, Kavallerie oder Artillerie erhalten, darunter der kommandierende General des 3. Armeekorps v. Lochow, des 15. Armeekorps v. Deimling, des 9. Armeekorps v. Quast, Ler Direktor der Kriegsakademie v. Gündell, Burggraf und Graf zu Dohna-Schlobitten, Militärbevollmächtigter in St. Petersburg, die Gouverneure von Thorn und von Mainz, der Inspekteur der Landwehr-Inspektion Berlin Freiherr von Süßkind. Durch den in den nächsten Tagen zu erwartenden Rücktritt des Chefs der Landgendarmerie, als dessen Nachfolger man den Kommandeur der Eroßherzogl. Hess. (25.) Division, Generalleutnant v. Plüskow, bezeichnet, und eines Divisionärs des 20. Armeekorps werden zwei Divisionen frei, die ebenfalls mit dem 16. d. M. neu besetzt werden sollen.
Die österreichische Spionageaffäre. Die „Nationalzeitg." sagt in einer Besprechung der österreichischen Spionageaffäre: „Der Fall Redl bedeutet für den österreichischen Generalstab und für das österreichische Heer fast eine Katastrophe. Seien wir ausnahmsweise einmal bescheiden und sprechen wir nicht die geläufigen bequemen Worte: So etwas kann bei uns nicht vorkommen. In Oesterreich hatte man vor wenigen Tagen, wenn in einem anderen Lande ein Offizier der Spionage überführt worden wäre, ebenso gesprochen. Und heute? Gegen Verirrung und Willensschwäche, wie gegen zielbewußten Verbrechertrieb ist kein Stand gefeit, auch der Offiziersstand nicht. Kein Beruf und kein Stand kann sich rühmen, die Wohlanständigkeit in Erbpacht zu haben. Das lehrt der Fall Redl so nachdrücklich, wie keine andere Osfiziersaffäre vor ihm, wie er ja auch alle übrigen bei weitem an Ungeheuerlichkeit übertrifft. Aber er stellt i auch die Heeresverwaltungen vor eine ernste Frage der Moral. Die Spionage soll — leider! — notwendig sein. Aöer um dieser Notwendigkeit zu genügen, sollten sich die
amtlichen Stellen mit 5 er Hilfe der bezahlten Verufsspione begnügen, die man benutzt und verachtet, und sie sollten es unter ihrer Würde erachten, Angehörige fremder Armeen durch Geld zum Verrat militärischer Geheimnisse zu verleiten. Schon aus Achtung vor den eigenen Soldaten und Offizieren. Man sollte meinen, daß ein internationales Abkommen in diesem Sinne zwischen allen Kulturnationen abgeschlossen werden müßte. Es wird berichtet, daß Oberst Redl, der oft verräterisch in Warschau weilte, mit dem russischen General, dem er die militärischen Geheimnisse seines Vaterlandes verkaufte, freundschaftlich verkehrte. Der Offizier, der sein Vaterland verkaufte, ist heute der allgemeinen Verachtung preisgegeben, aber auch der General, der mit dem Verräter intim war, erscheint in keiner ehrenvollen Pose."
Mp. Das neue Gibraltar. Ein mehrmonatiger Urlaub des Gouverneurs und Oberbefehlshabers von Gibraltar, des aus dem Vurenkrieg bekannten Generals Sir Archibald Hunter, hat in England wohl nicht unberechtigten Grund zu der Annahme gegeben, daß die Regierung beabsichtigt, den wichtigen Posten in absehbarer Zeit mit einem Admiral der Königlichen Flotte zu besetzen. Die militärische Bedeutung von Gibraltar ist unzweifelhaft neuerdings immer mehr zurückgegangen, dagegen hat der Wert der Felsenfestung als seemännische Basis für das Mittelmeer durch die Stärkeverschiebungen innerhalb des Dreibundes und des Dreiverbandes dauernd zugenommen. Jetzt ist Gibraltar nur noch der Standort von zwei Bataillonen Infanterie und wenigen Fußartilleriekompanien — im ganzen kaum 4000 Mann — während bis vor kurzem dort fünf Bataillone mit vieler Festungsartillerie in Garnison gestanden haben.
Mp. Angebliche Erfahrungen aus bem Valkankriege. Ein hoher bayerischer Offizier schreibt über diese aktuelle Frage: Kaum ist der Friede zwischen der Türkei und den verbündeten Balkanstaaten geschlossen, und doch sind seit Wochen in der Militärliteratur wie in den politischen Zeitungen die Spalten gefüllt mit Erfahrungen und Lehren aus dem Balkankriege. Dabei beruht das meiste von dem, was hierüber geschrieben wird, nur auf Vermutungen und Gerüchten, zum Teil auf reinen Phantasiegebilden, denn die Kriegführenden haben es sehr gut verstanden, Berichterstattern jeglicher Art den Einblick in die Verhältnisse an der Front zu erschweren. Berücksichtigt man außerdem, daß es sich auf keiner Seite — auch nicht bei den Vulgaren — um nach unseren Begriffen vollwertige Truppen, sondern lediglich um mehr oder weniger schlecht ausgebildete, ausgerüstete und ebenso geführte Milizen geahndelt hat, so erscheint es doppelt bedenklich, aus ihrem angeblichen Verhalten weitgehende Folgerungen für unsere Heeresorganisation und unsere Kampfweise ziehen zu wollen. Gewiß müssen wir, nachdem wir selbst — abgesehen von der Voxerexpedition nach China und dem Aufstande in Südwestafrika — seit über 40 Jahren Frieden haben und die persönliche Kriegserfahrung aus den Reihen unserer Armee nahezu vollständig verschwunden ist, alle kriegerischen Ergeignisse aufmerksam verfolgen und aus ihnen zu lernen suchen. Aber zwischen rein sachlichem, kühlem Wägen und Prüfen und der jetzt wieder unverhüllt sich zeigenden Nachahmungssucht besteht denn doch ein gewaltiger Unterschied. Als direkt gefährlich für den Geist des Volkes und damit auch des Heeres müssen aber die übertriebenen Darstellungen der angeblichen Furchtbarkeit des neuzeitlichen Krieges bezeichnet werden, von denen sich selbst militärische Teilnehmer an dem Valkankriege nicht frei* halten. Daß der Krieg etwas sehr Schwerwiegendes und Ernstes ist, darüber konnte doch auch bisher niemand im Zweifel sein, am wenigsten ein Offizier, der sich eingehend mit Kriegsgeschichte beschäftigt. Durch die übertriebene Hervorhebung der Schrecknisse des Krieges wird aber der Allgemeinheit ein schlechter Dienst erwiesen. Haben nicht unsere Freiheitskriege, deren Gedanken wir in diesen Tagen allenthalben feiern. Haben nicht unsere Einigungskriege, denen wir des Vaterlandes Macht und Stellung danken, sehr viel Blut gekostet, ihren Teilnehmern ungeheure Anstrengungen und Entbehrungen auferlegt. Wahren wir uns männlich kühnen deutschen Geist, versenken wir uns immer wieder in die Heldentaten unserer Großväter und Väter, eifern wir ihnen nach und erziehen wir in diesem Geiste uns selbst und unsere Untergebenen zur Härte und Rücksichtslosigkeit, zur bedingungslosen Hingabe des Lebens für Kaiser und Reicb. Dann, aber auch nur dann, kann unser Volk i kommenden Ereignissen mit Vertrauen und Ruhe entgegen- i 1 sehen.
Zer MhkbeitkW in der SiiWmmBn.
Der Wehrbeitrag der Landwirtschaft.
mb. Berlin, 7. Juni. Die Budgetkommission setzte die gestern abgebrochene Beratung über die Berechnung des Wertes von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, sowie von bebauten städtischen Grundstücken für die Heranziehung zum Wehrbeitrag fort. Nach neuerlichen Ausführungen für und gegen die Festlegung des Ertragswertes anstelle des gemeinen Wertes gibt Geheimrat Hoffmann eine schätzungsweise Uebersicht über den mutmaßlichen Ausfall an Aufkommen für den Fall, daß das Zwanzigfache des Ertragswertes nach dem Anträge Erzberger angenommen wird, anstelle des Fünfundzwanzigfachen des Regierungs- entwurfes. Wenn der Ertragswert auf ca. 33 Millionen angenommen wird, so ergibt sich ein Ausfall von ca. 30 Millionen bei durchschnittlich 0,5 Proz. Durch diese Herabsetzung wird natürlich eine ganze Anzahl von Vermögen von der Steuer überhaupt befreit. Wenn man davon ausgeht, daß das lnwirtschaftliche Vermögen nach dem Ertragswert zu verrechnen ist, so muß man einfach die Verzinsung zugrunde legen und das Fünfundzwanzigfache bei vier Prozent, bas Zwanzigfache bei fünf Prozent Verzinsung. Das Erstere kommt sicherlich der Wirklichkeit an nächsten. Mit Rücksicht auf die ganz erheblichen Ausfälle müsse er dringend bitten, es bei dem Funfundzwanzigfachen zu belassen. Der Abgeordnete Behrens, der früher Gärtner war und jetzt der Generalsekretär des Gesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften ist, hat den Antrag gestellt, die Gärtnerbetriebe als landwirtschaftliche Betriebe zu rechnen. Gegen den Antrag wird von fortschrittlicher Seite der Charakter der Gärtnerei als reiner Gewerbebetrieb ins Feld geführt; übrigens würden diese Betriebe nach dem Antrag Behrens vielfach schlechter gestellt, als wenn sie als Gewerbebetriebe gerechnet werden. Die Einwendungen gegen den volksparteilichen Antrag, der die Abschätzung der landwirtschaftliche« Grundstücke nach dem Pachtwert mit in Verbindung mit dem Kaufwerl vorschlägt, seien nicht stichhaltig. Der Ertragswert sei auch nach der 1906 von dem Finanzminister Rheinbaben geäußerten Ansicht eine ganz unsichere Grundlage und ähnlich habe sich sogar der Konservative vonHennings-Trechlin ausgesprochen. Die Konservativen und die Zentrumsanträge würden zur Folge haben, daß ein sehr großer Teil des landwirtschaftlichen Vermögens dem Wehrbeitrag entzogen wüdre und es Es würde das die größte Erbitterung in weiten Kreisen des Osten nach sich ziehen. Der preussische Generalsteuerdirektor wendet sich gegen den Antrag Behrens, sowie gegen die Schätzung bebauter Grundstücke nach dem Ertragswert nach dem Antrag Erzberger, die auch sehr viele Schwierigkeiten in der praktischen Veranlagung ergeben würde und es würde das die größte Erbitterung in wei- wertes entspreche dem bisherigen Steuergesetz. Ein bayerisches Zentrumsmitglied begründet den Zentrumsantrag an der Hand von Beispielen aus der bayerischen Landwirtschaft. Ein natioiralliberales Mitglied erkennt an, daß man bei der Ertragsbevechnung die Bewirtschaftung mit frenu den entlohnten Arbeitskräften zugrunde legen müsse, doch könne es sich nicht darum handeln, als abzugsberechtigt etwa eine hohe Besoldung für den Besitzer eines großen Gutes hineinzunehmen. In vielen Teilen Deutschlands würde das Vermögen auf Grund der Ertragsberechnung ungefähr den Tatsachen entsprechen, in anderen Teilen aber wesentlich davon abweichen. Im ganzen würde der Antrag Erzberger den Betrag der Steuer wesentlich zusammenschmelzen lassen. Der Redner würde den Regierungsentwurf, das Fünfundzwanzigfache, vorziehen. Der volksparteiliche Antrag gehe nach der anderen Seite zu weit und würde die Landwirtschaft zu ungünstig behandeln. Auch die Erörterung über die Berechtigung oder Nichtberechtigung des Ertragswertes zieht sich zwischen den Parteien und den Regierungsvertretern des weiteren noch längere Zeit hin, ohne das wesentlich neue Gesichtspunkte hineingetragen werden. Ein bayerischer Vundesratsbevollmächtigter stellt fest, daß selbstverständlich auch in Bayern die Veranlagung entsprechend den Vorschriften des Reichsgesetzes vorgenommen wird und sticht nad) Mn Vorschriften des bayerischen Grundsteuergesetzes, das den Rohertrag landwirtschaftlicher Grundstücke zugrunde legt, Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis. Der Antrag der Volkspartei, die land- und fortstwirtschaftlichen Grundstücke nach den Verkaufswerten und den Pachtpreisen von Grundstücken gleicher Art nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre einzuschätzen, wird abgelehnt. Der Zentrumsantrag mit dem Zryanzigfachen als Ertragswert und Berücksichtigung des Wertes entlohnter fremder Arbeitskräfte wird angenommen mit den Stimmen der Konservativen. Les Zs»