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Erstes Matt.

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^te ögefpaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklametetl die Zeile 50 Pik

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhaus« in Hanau.

General-Anzeiger

Organ fut Stadt- und Landkreis Kanan.

Bezugspreis;

Vierteljährlich 1.80 Ml., monatlich 60Pfg^ fSt PSst- bezug vierteljährlich 2J.0 Ml., monatlich 79 N- Die einzelne Nummer kostet 5 Pfk

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker t* Hanau,

Ml. 124 Zyernsprechanschlust Nr. 230.

Freitag den 30. Mai

Fernsprechanschlntz Rr. 330. 1913

Die heutige Nummer um!M außer dem ünierhaiNWa!!

14 Seiten.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Zu dem diesjährigen Lamboywaldfest werden nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelassen werden, welche sich im Besitze eines für den Regierungsbezirk Cassel gültigen Wandergewerbescheins befinden, oder aber ein stehendes Gewerbe in der Stadt Hanau betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind. Der Nachweis ist bei der Einholung der Erlaubnis, welche im Kreishaus, Hainstraße Nr. 10, zu Hanau ausgehändigt wird, vorzulegen.

Auch für Vereine, welche auf Grund vorhandener Sta­tuten als geschloffen gelten, ist Erlaubnis in allen Fällen notwendig. Alle Gesuche um Erlaubnis zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden, zum Wirtschaftsbetriebe pp. sind an den Unterzeichneten zu richten. Die Erlaubnisscheine werden von dem Polizei-Kommissariat I der Königlichen Polizeidirektion Hainstraße Nr. 10 (Kreishaus) vom Mon­tag den 9. Juni d. I. ab ausgefertigt.

Die Verteilung der Plätze wird ebenfalls von einem Polizeikommiffar vorgenommen.

Es haben sich zu diesem Zwecke sowohl die Besitzer von Schau- und Verkaufsbuden, Wirtschaften pp. als auch die Vorstände von Vereinen, welche/eine Vereinswirtschaft er­richten wollen, am Mittwoch den 11. und Donnerstag den 12. Juni d. I., jedesmal 8 Uhr vormittags, im Lamboywald in der Nähe des Polizeizeltes einzufinden und sich an den daselbst anwesenden Polizeikommiffar zu wenden.

Niemand ist befugt, bevor ihm nicht ein Platz angewiesen ist, irgendwelche Vorrichtungen auf dem Festplatze zu treffen, ebenso ist das Anfahren von Wagen pp. auch auf der Straße vor dieser Zeit verboten.

Bis spätestens am 14. Juni d. J. abends muß der Fest- platz wieder vollständig geräumt sein.

Jede Beschädigung der Bäume ist strengstens verboten. Zur Reinigung und Wiederinstandsetzung des Festplatzes pp. sind die Vereine, Wirte und sonstigen Gewerbetreibenden nicht mehr verpflichtet, hingegen kommt hierfür, sowie für Forstbenutzung und sonstige unvermeidliche Ausgaben eine Gebühr zur Erhebung, welche bei der Empfangnahme der Erlaubnis zu entrichten ist.

Die Abgabe der Betriebssteuer wird hierdurch nicht be­rührt. Diese ist sowohl für Vereine als Wirte auf je 10 Mk. festgesetzt und vor Einholung der Erlaubnis bei der Kreis­kommunalkaffe zu entrichten.

Die Genehmigung zu Ausspielungen irgend welcher Art durch Verlosung, Glücksrad, Würfelspiel, Ning- und Platten- verfen und dergleichen wird grundsätzlich nicht mehr erteilt.

Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark eventuell 3 Tagen Haft und Ausschließung von dem Feste bestraft, falls nicht eine höhere Strafbestimmung auf Grund des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 aur Anwendung kommen kann.

Gutsbezirk Kgl. Oberförsterei Hanau den 23. Mai 1913. Der Eutsvorsteher.

Effenberger.

Sthinlw M »nimm (MM it.

Gefunden: 1 Herrenschirm mit Nickelgriff, 1 Kinderportemonnaie mit 8 Pfg., i Jnvalidenkarte Nr. 1 und 1 Wanderschein für Wilhelm Michel aus Schallodenbach (in der Wirtschaft zum schwarzen Rappen liegen geblieben).

Hanau den 30. Mai 1913.

Politische Rundschau

Obstruktion im württembergischen Landtag. Aus Stuttgart, 29. Mai, wird berichtet: In der Zweiten Kammer kam es heute bei der Beratung des Etats zu leb­haften Auseinandersetzungen. Nachdem ein Antrag auf Schluß der Debatte angenommen war, sprach der Abgeordnete Hauß­mann (Volkspartei) in einer Debatte zur Geschäftsordnung von einer Vergewaltigung der Redefreiheit und drohte, daß sich seine Parteifreunde fi lier solchen Umständen der Ab­stimmung enthalten würden. Als dann ein Antrag des Ab­geordneten Keil (sd.), die Abstimmung über den Antrag des Zentrums zur Frage der Aufhebung der Kreis-Regierungen, auf morgen zu verschieben, abgelehnt worden war, verließen dir Mitglieder der Bolksvartei und die Sozialdemokraten mit

Ausnahme Haußmanns und Keils den Saal. Haußmann bezweifelte darauf die Beschlußfähigkeit des Hauses. Die Sitzung mußte abgebrochen und eine neue Sitzung für eine Viertelstunde später anberaumt werden. Als der Präsident v. Kraut nach Eröffnung der neuen Sitzung die Etats­beratung bei Titel 2 fortsetzen wollte, erhob der Abgeordnete Keil Widerspruch. Die Mitglieder der Volkspartei und die Sozialdemokraten verließen abermals den Saal. v. Kraut erklärte, er gehe davon aus, daß die Abstimmung auf morgen verschoben sei, womit aber Haußmann sich nicht zufrieden gab, sondern eine bestimmte Erklärung verlangte. Nachdem der Vizepräsident v. Kiene dem Präsidenten darin beige­stimmt hatte, die Abstimmung auf morgen zu verschieben, kehrten die Mitglieder der Volkspartei und die Sozialdemo­kraten auf ihre Plätze zurück, und die Beratung nahm ihren Fortgang.

Die russische Preffe beginnt sich immer mehr mit Armenien zu beschäftigen. Allem Anschein nach geschieht dies mit Wissen des Auswärtigen Amtes, das voraussichtlich nach Beendigung des Balkankriezes die armenische Frage auszu­rollen beabsichtigt.

9er WehkSestW in Der MMlmMsn.

mb. Die Budgetkommission des Reichstages begann gestern die erste Lesung des Wehrbeitrags. Der Berichterstatter Graf Westarp erklärte es für zweckmäßig, zunächst die ganze Beratung ausschließlich auf den Wehrbeitrag als einmalige Vermögenserfassung zk richten und alle Gedanken einer dauernden Erfassung des Vermögens bis zur zweiten Lesung zurückzustellen, wo man die ganze Besitzsteuerfrage besser übersehen könne. Der Berichterstatter schlägt weiter vor, die generellen Bestimmungen, z. B. Fragen, wie die Steuer­pflicht der Bundesfürsten, der toten Hand, der Berechnung des gemeinen Wertes und andere zunächst zurückzustellen, da man später noch genügend Gelegenheit zur Besprechung habe. Wenn man das Einkommen subsidiär berücksichtige, könne man natürlich mit der Grenze beim Vermögen herunter oder herauf, je nachdem das Vermögen größer oder kleiner ist, während die Regierungsvorlage den gleichen Satz hat. Er halte diesen Weg für den richtigen, auch das Einkommen als Maßstab zu wählen. Dem Gedanken der Staffelung, der eine Mehrheit zu finden scheine, stimme seine Partei zu. Die Berücksichtigung bet Einkommens über 50 000 Mark sei in der Oeffentlichkeit mit Eifer ausgenommen worden und auch seine Partei sei damit einverstanden. Die Regierungs­vorlage wolle das Einkommen nur subsidiär berücksichtigen, sofern sie bei 50 000 Mark eine Mindeststeuer festlege, der Antrag des Zentrums dagegen wolle das Einkommen kumulativ berücksichtigen, allerdings nur das unfundierte Einkommen. Werde das Einkommen nur aushilfsweise her­angezogen, so würde natürlich das unfundierte Einkommen stärker in Betracht kommen. Der Schatzsekretär führte aus: Es seien ursprünglich ziemlich schwere Bedenken zu über­winden gewesen, teils allgemeiner Art, teils Rücksichten auf die Bundesstaaten, teils auch die Steuerzahler. Man habe stets zu vermeiden gesucht, in die Finanzen der Bundes­staaten einzugreifen. Man habe geglaubt, diese Bedenken zurückstellen zu können, wenn an dem Charakter des „ein» maligen* Beitrages festgehalten werde. Man habe schon von einer Vermögenskonfiskation gesprochen und an die Er­eignisse bei der französischen Revolution erinnert. Dies sei durchaus unberechtigt. Man könne allerdings in gewissem Sinne bei jeder Steuer von einer Konfiskation sprechen. Allerdings gebe er zu, daß eine hohe Steuer vom Vermögen bei häufiger Wiederholung den Charakter einer Konfiskation bekommen könnte. Dies allein erkläre es, daß man den Charakter der ein­maligen Abgabe streng festgehalten habe, und es erkläre dies auch, daß man im wesentlichen das Einkommen ausgeschlossen habe. Selbstverständlich seien die Gesetze an sich veränder- ' lich, er möchte aber doch bitten, sich möglichst wenig weit von der Regieruitgsvorlage zu entfernen. Bei der ein­maligen Abgabe brauche man nicht das minutiöse Verfahren bei der Einschätzung einzuführen, wie es für eine dauernde Abgabe nötig wäre. Bei 50 000 Mark Einkommen und schließlich auch noch etwas darunter bleiben auch die Schwierigkeiten der Einkommeneinschätzung unbedeutend, während sich dies sofort ändern würde bei allgemeiner Be­rücksichtigung des Einkommens, im letzteren Falle würde die große Verschiedenheit der Einkommensteuergesetze der Bundes­staaten hindernd in den Weg treten. Er könne aber er­klären, daß die Regierung den Abänderungsanträgen und Wünschen soweit wie möglich entgegenkommen wolle, auch sei er bereit, in mündlicher Besprechung die Vorschläge zu prüfen und eventuell bei deren Ausarbeitung behilflich zu sein. denn

das Gesetz sei natürlich zwar nicht das schwierigste, wohl aber das gewichtigste, und man lege Wert auf baldiges Zu­standekommen. Was den Wunsch der Konservativen aus weiteres Material anlange, so erkläre er, daß er im wesent­lichen alles Gewünschte liefern könne. Es sei auch wünschens­wert, dieses Material möglichst bald zu bekommen, und eS sei schon in Druck gegeben und werde wohl Anfang nächster Woche der Kommission übergeben werden können. Ein sozialdemokratischer Vertreter erklärte, seine Partei stimme dem Grundprinzip dieser Steuern zu. Selbstverständlich halte sie die prinzipielle Ablehnung der Wehrvorlage aufrecht. Hier werde zum ersten Male von dem bisherigen Verfahren der Anleihen für Rüstungszwecke abgewichen und zwar mit Recht, denn es sei eine schlechte Finanzwirtschaft, wenn für unproduktive Ausgaben Schulden gemacht werden. Obwohl der Schatzsekretär die Wiederholung ablehne, so glaube seine Partei dennoch, daß gerade eine Wiederholung notwendig sei. Man werde die Abgabe in jedem einzelnen Falle nur einmal erheben, aber doch in jedem Fall, wo eine Deckung un­produktiver Ausgaben erforderlich sei. Der Wehrbeitrag sei ein wertvoller Schritt zur Vereinheitlichung des Steuerwesens im Reiche. Die Ungleichheit der Besteuerung in den einzelnen Staaten und Gemeinden sei auf die Dauer ein unerträglicher Zwang je mehr sich sonst die wirt­schaftlichen Verhältnisse vereinheitlichen. Die Steuer­souveränität der Bundesstaaten sei längst nur noch ein Schein. Man müsse also vom Reiche aus die einheit- Uche Form, die einheitliche Unterlage schaffen, sodaß dann Bundesstaaten und Gemeinden dazu ihre Zuschläge machen können. In dieser Richtung bedeute die Vor­lage einen Schritt vorwärts. Die Reichsvermögens- steuer komme schon mit raschen Schritten auf uns zu, die Erbschaftssteuer sei auf dem Marsch und selbst di« Einkommensteuer habe in der Vorlage schon Ansätze. Das Prinzip die Leistungsfähigen zu treffen, sei von jeher ein Prinzip seiner Partei gewesen. Dies komm« zum Ausdruck in der Progression der Steuersätze. Da die vorliegenden Anträge alle die Progression enthalten, so sei dieses Prinzip wohl festgelegt. Allerdings unter­scheiden sich die Anträge nach dem Höchstsätze und den Stufen. Seine Partei wünsche fünf Prozent und halte dies nicht für zu hoch. Allerdings handele es sich dabei zunächst nur um Vorschläge, die auch abgeändert werden könnten, wenn z. V. das Material der Regierung Aende. rungen wertvoll erscheinen lasse. Verschiedene Grund­lagen der Regierungsvorlage seien schon von allen Par­teien verlassen, insbesondere die untere Vermögens­grenze von 10 000 Mark neben der unteren Einkommen, grenze von 50 000 Mark. Der Grund für diese an sich ganz unsinnige Gestaltung der Vorlage sei natürlich die Furcht vor der Antastung der Steuersouveränität der Bundesstaaten. Er betone noch einmal ausdrücklich, daß die Sätze der sozialdemokratischen Anträge noch ver. ändert werden könnten. — Der Schatzsekretär tritt dem Gedanken entgegen, als ob bei der Einbringung der Vorlage sozialdemokratische Anregungen maßgebend ge­wesen seien. Zur Deckung von Staatslasten das Vermögen heranzuziehen, sei ein uralter Gedanke. Es handele sich dabei im wesentlichen um die Höhe der Steuersätze. Der Vertreter des Zentrums erklärt, sein« Partei stehe auf dem Standpunkt des Gedankens der Vorlage. Er halte es für richtig, wenn das gegenwärtige Geschlecht diese Lasten auf sich nehme durch einmalige Abgabe, und nicht im Weg« einer die späteren Geschlechter belastenden Anleihe. Der Ge­danke sei nicht sozialistisch, sondern er sei im alten Athen, ebenso wie im alten Rom schon wiederholt angewendet wor­den. Für richtig halte er die große Scheu der Vorlage, das Einkommen heranzuziehen. Die Relation 10 000 Mk. Ver­mögen und 50 000 Mk. Einkommen sei durch nichts zu stützen, die gegenteilige Relation wäre viel richtiger. Der einmalige Mehrbetrag sei ohnedies ein so starker Eingriff in die Finanzhoheit der Bundesstaaten, daß man mit den Ein- Wendungen der Finanzhoheit nicht kommen dürfe. Wesentlich sei die schärfere Durchführung des Gedankens der Leistungs- fähigkeit. Die Summe von 50 000 Mk. als untere Grenze des Vermögens kehre in den verschiedenen Anträgen immer wieder. Viele Gründe sprechen dafür, die kleineren Ver­mögen lieber ganz frei zu lassen. Die Schwierigkeiten der Veranlagung feien groß und die Erträge nur klein. Man müsse auch noch berücksichtigen, daß die Leute mit kleinem Vermögen an dem Blutopfer der erhöhten Rekrutenzahl viel stärker beteiligt seien. Er wolle sich natürlich auch nicht end­gültig festlegen, es handele sich auch bei seiner Partei nur um Vorschläge. Auf der anderen Seite halte er die Herabsetzung der unteren Einkommensgrenze aus 10 000 Mk. oder lieber noch auf 5000 Mk. für richtLa. Dann würden auch die