EinrückungsgeVLhr:
Die Vgespaltene Petitzelle oder deren Raum 20 Pfg. im Râmetell die Zeile 50 Pfg.
verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
AUtlilhes Organ für Stadt- und Landkreis Sana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertags, mit belletristischer Beilage.
Vierteljährlich 1.80 ML, monatlich «ZipfA. W'^ bezug vierteljährlich 2.10 ML, monatlich W Pf-
Verantwort!. Redakteur: 8. Schrecker in Hanau.
Al. 122 N<rnspr,ch<m?chl,,s, Nr. 230.
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Amtliches.
Landkreis fjanau.
Das Königliche Oberversicherungsamt in Cassel hat den Ortslohn (früher ortsüblicher Tagelohn) für den Landkreis Hanau vom 1. Januar 1914 ab wie folgt festgesetzt:
Für Versicherte
über 21 Jahre
von 16 bis
21 Jahren
von 14 und 15 Jahren
unter
14 Jahren
männlich Mk.
weiblich
Mk.
männlich Mk.
weiblich
Mk.
männlich Mk.
weiblich Mk.
männlich Mk.
weiblich Mk.
3.—
0_
2.50
1.80
1.80
1.40
0.90
0.90
Hanau dei
1 23. 9
Kai 19
13.
V
A 661
Königliches Versicherungs-Amt.
J. V.: Karbe.
Stadtkreis banau.
Bekanntmachung.
Am Montag den 2. Juni d. Js. findet in Preußen eine Schweinezählung statt. Abweichend von früheren Bestimmungen, wonach jede viehhaltende Haushaltung eine Zählkarte bekam, werden bei dieser Zählung nur die vorhandenen Schweine durch die Herren Zähler in Zählbezirkslisten eingetragen. Zu diesem Zwecke téerben die Herren Zähler am 2. Juni d. Js. von Gehöft zu Gehöft, und in diesem von Haushaltung zu Haushaltung, die Zahl der in der Nacht vom 1. zum 2. Juni d. Js. vorhanden gewesenen Schweine ermitteln.
An die Einwohnerschaft richten wir die dringende Bitte, die Herren Zähler, die das Amt eines Zählers als Ehrenamt übernommen haben, durch möglichstes Entgegenkommen in der Erfüllung ihres mühevollen Amtes unterstützen zu »otten.
Bemerkt wird hierbei, daß die Zählung nicht, wie immer noch vielfach irrtümlich angenommen wird, zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolgt. 12589 Der Magistrat.
J. A.: Bartmutz.
Bekanntmachung.
Der im Schlachthof entstehens Dung und die anderen Abfälle mit Ausnahme der Borsten und Klauen sind zum t. Juli d. J. anderweitig zu vergeben.
Angebote sind umgehend auf Zimmer Nr. 36 des Rathauses anzubringen, woselbst weitere Auskunft erteilt wird. Hanau den 16. April 1913. 10423
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmachung.
Durch Verfügung des Königlichen Oberversicherungs- amtes vom 16. Mai 1913 — O. V. A. I Nr. 70 — ist der Ortslohn für den Stadtkreis Hanau vom 1. Januar 1914 ab wie folgt festgesetzt worden:
für Kinder unter 14 Jahren 0.90 Mark für männliche Personen von 14—16 Jahren 1.80 Mark für weibliche Personen von 14—16 Jahren 1.40 Mark für männliche Personen von 16—21 Jahren 2.80 Mark für weibliche Personen von 16—21 Jahren 1.80 Mark für männliche Personen über 21 Jahre 3.20 Mark für weibliche Personen über 21 Jahre 2.00 Mark Hanau den 23. Mai 1913. 12965
Das Versicherungsamt.
J. V.: Bartmuß.
Verdingung.
Der Abbruch der Baulichkeiten auf dem Grundstück Mittelgasse 32 in Hanau-Kesselstadt soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hauau öffentlich vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen werktäglich während der Sprechstunden vormittags von 10 bis 12^/2 Uhr im Rathaus, Zimmer Nr. 47, aus. Die Angebotsformulare können, soweit der Vorrat reicht, von dort zum Preise von 50 Pf. bezogen werden.
Verschlossene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin Samstag den 31. Mai d. Js., vormittags 11 Uhr, im vorgenannten Dienstzimmer einzureichen
Mittwoch den 28. Mai ql__I.,
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Bieter.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Hanau den 24. Mai 1913. 12707
Der Stadtbaurat.
Ehrich.
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Das Heften der Akten bei dem Königlichen Amtsgericht zu Hanau soll vergeben werden. Angebote werden im Justiz- gebäude, Zimmer 5 entgegengenommen.
Hanau den 20. Mai 1913. 12963
Der aufsichtführende Amtsrichter.
Im Namen des Königs!
In der Strafsache gegen die Witwe Wilhelmine Habermann in Hüttengesäß, geboren daselbst am 26. Oktober 1861, evang., wegen Milchfälschung,
hat das Königl. Schöffengericht in Langenselbold am 5. März 1913 bezw. die Strafkammer des Landgerichts in Hanau am 28. April 1913 für Recht erkannt:
Die Angeklagte wird wegen Vergehens gegen § 10 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmittoln und Gebrauchsgegen- ständen vom 14. Mai 1879 zu einer Geldstrafe von 100 Mark, hilfsweise 10 Tagen Gefängnis und in die Kosten des Verfahrens verurteilt.
Die Verurteilung ist auf Kosten der Angeklagten innerhalb 14 Tagen nach Rechtskraft des Urteils einmal im Langenselbolder und Hanauer Anzeiger öffentlich bekannt zu machen.
Ausgefertigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Langenselbold den $6. Mai 1913. 12961
Becker, Aktuar, als Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
KreirlaarUe 6« totoeiles Sm«.
Mündelsicher.
Reichsbankgirokonto. — Postscheckkonto Nr. 6279. Hauptstelle: im Kreishaus, Hainstraße Nr. 10.
Nebenstelle: Marktplatz Nr. 15.
Tägliche Verzinsung der Spareinlagen zu 3% %,
Die Ueberweisung von Spareinlagen Abziehender an eine andere Sparkasse und die Einziehung von Spareinlagen aus auswärtigen Sparkaffen erfolgt kostenfrei.
Darlehen gegen hypothekarische Sicherstellung zu 4% % Zinsen mit und ohne Tilgungszwang, gegen Bürgschaft und Verpfändung von Wertpapieren zu zeitgemäßen Bedingungen^ 8591
Der Vorsitzende des Vorstandes.
I r h r. L a u r.
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Gefunden: 1 brauner Kinderglacehandschuh (linker), 1 Gesinde-Dienstbuch und eine Invalidenkarte Nr. 6 für Susanna Kreuter aus Gelnhausen, 1 Slotizbuch für Karl Schardt.
Verloren: 1 Portemonnaie mit etwa 28 Mark, 1 desgleichen mit etwa 3 Mark, 1 gold. Medaillon mit 2 Damen- Photographien, auf der Rückseite Monogramm E. K.
Zugelaufen: 1 schwarzer Hund mit brauner Schnauze und Pfoten, w. Geschl.
Hanau den 28. Mai 1913.
Politische Rundschau.
In Gegenwart des Kaiserpaares und des Königs- paares von England fand am Dienstag in Potsdam die Frnhjahrsparade der Potsdamer Garnison statt. Das englische Königspaar reiste am Nachmittag über Vlisstngen nach London zurück.
Der Reichstag nahm gestern seine Sitzungen wieder auf. Außer einer kurzen Anfrage wurden nur Petitionen erledigt.
Die Debatte im österreichischen Reichsrat.
Wien, 27. Mai. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses führte der deutsche Sozialdemokrat Leuthner aus, Graf Berchthold habe einen Fehler dadurch begangen, daß er die Politik der Nichteinmischung nicht gleich von vornherein durchgeführt Habs. Angesichts der Mobilisierung und der Kriegshetze habe Europa nicht an eine friedliche Politik der Monarchie glauben können. Der Redner bestritt die Notwendigkeit der Mobilisierung im Süden des Reichs und stellte die geringfügigen Erfolge gegenüber dem großen militärischen Aufgebot fest. Aufs schärfste verurteilte er die Tätigkeit des Chefs im literarischen Bureau des Auswärtigen Amtes Kanya, dessen einziges Ziel gewesen sei, nach unten wie nach oben künstlich die Kriegsstimmung hervorzurufen. Er wandte sich mit scharfen Worten gegen die Politik der Deutschen, Tschechen und Südslawen wie überhaupt aller büroerlichen Parteien. Aba. v. Bank (Deutsch. StrJ er-
Fernsprechanschlittz Nr. 230* 1913
wähnt die Festigung des Verhältnisses zu Italien und be« zeichnet eine dementsprechend« innere Politik und Dreibundpolitik sowie gute Beziehungen zu den Balkanstaaten, besonders zu Rumänien, als erwünscht. Die Deutschen müßten die Lösung des südslawischen Problems in die Hand nehmen, damit es nicht ohne sie und vielleicht gegen sie gelöst werde. Zenker (Deutsch. Demokrat) hält gute Be- Ziehungen zu den Balkanstaaten so lange für unmöglich, als die Regierung sich von den Agrariern ihren Willen diktieren lasse und die Befriedigung der südslawischen Forderungen als Verrat an dem deutschen Volk bezeichnet werde, und kritisiert die Politik der Majoritätsparteien auf das schärfste, insbesondere diejenige des deutschen Nationaloerbandes, dem er Mandatsjägerei und Demagogie vorwirft. Dies veranlaßte Auseinandersetzungen mit Mitgliedern deS Nationalverbandes.
Die Balkankrtfis.
Der Streit im Valkanbund.
Belgrad, 27. Mai. Das Regierungsorgan »Samoupra« wa" erklärt in einem „Am schicksalsschweren Scheidewege" betitelten Artikel, Serbien habe im Interesse Les Valkanbundes seine Vertragsverpflichtungen verdoppelt, während Bulgarien nicht einmal seine vertragsmäßigen Verpflichtungen erfüllt habe. Nach den gegenwärtig besetzten Gebieten würde Serbien ein Territorium von insgesamt 85 000 Quadratkilometer, Bulgarien aber 150 000 Quadratkilometer erhalten. Trotzdem neide Serbien seinem Schwester- staate Bulgarien die Vergrößerung nicht, es müffe aber an die Gewissenhaftigkeit und Ehre seines Verbündeten appellieren, damit die von ihm gebrachten Opfer anerkannt würden. Niemand habe Las Recht, von Serbien selbst unter Berufung auf die Notwendigkeit der Erhaltung des Balkanbundes zu verlangen, daß es auf seine staatliche Unabhängigkeit und auf die Sicherheit friedlichen Lebens innerhalb seiner Grenzen verzichte. Am allerwenigsten könne es zu einer solchen Erniedrigung durch einen Vertrag gezwungen werden, der von der zweiten Vertragspartei eigenmächtig abgeändert wurde, indem sie sich von den eigenen Verpflichtungen lossagte, Serbien aber doppelte Verpflichtungen und doppelte Opfer auferlegte. Das sei ein Unrecht.
Salonik, 27. Mai. Das bulgarische Hauptquartier in Serres hat den Obersten Tsetilingorow beauftragt, sich samt seinem Stabe zur Abreise nach Serres bereitzuhalten. Nur das noch anwesende bulgarische Bataillon soll bis auf weiteres in Salonik Zurückbleiben.
Athen, 27, Mai. Die „Agence d'Athenes" erklärt Lie Meldung auswärtiger Blätter, daß Verhandlungen zwischen Griechenland und Italien zum Zweck einer Verständigung im Gange seien, für durchaus unzutreffend. Ebensowenig sei es richtig, Laß infolge der Intervention Frankreichs Epirus im Norden bis Kap Stylos gehen solle. Auch die Mellmng über die Unterzeichnung eines vorläufigen Defensivbündnisses zwischen Griechenland und Serbien oder die baldige Unterzeichnung eines endgültigen Bündnisses auf 10 Jahre wird als unrichtig bezeichnet. Die gesamte athenische Presse verurteilt aufs schärfste das Verhalten der Vulgaren in den letzten Tagen, man hofft jedoch, obwohl die Lage außerordentlich heikel ist, daß es zu keinem Konflikt kommt. Die Einberufung der Kammer wurde infolge der neugeschaffenen Lage der letzten Tage auf unbestimmte Zeit verschoben. —- Ministerpräsident Veniselos reiste gestern abend auf drei Tage nach Salonik ab.
Erey und die Balkandelegierteu.
London, 27. Mai. Sir Edward Grey empfing heute vormittag nacheinander die HauptfriedensLelegierten. Jeder blieb etwa eine Viertelstunde im Auswärtigen Amt. Als erster kam der serbische Delegierte Nowakowitsch, dann Dr. Danew nach ihm Gennadios. Grey soll Dr. Danew erklärt haben, daß nach Ansicht der Großmächte keine Erörterung mehr stattfinden dürfe und daß der Friedensvertrag so wie er sei, sofort unterzeichnet werden müffe, ganz gleich ob alle Kriegführenden zur Unterzeichnung bereit seien oder nicht. Dr. Danew erklärte, er sei zur sofortigen Unterzeichnung bereit. Dem griechischen Delegierten Gennadios machte der Staatssekretär eine gleichlautende Mitteilung. Er betonte, daß jede Erörterung einen weiteren Aufschub nach sich ziehe; alle Aenderungen, die eine unbegrenzte Erörterung mit sich brächten, müßten vermieden werden. Das sei der Entschluß der Botschafter. Der Delegierte erwiderte dem Staatssekretär, er glaube, diesen Entschluß seiner Regierung mitteilen und weitere Instruktionen abwarten zu müssen.
London, 27. Mai. Ueber den Empfang der Friedensdele-! gierten durch Sir Edward Grey wird noch mitgeteilt: Grey erklärte Nowakowitsch, daß die Delegierten, welche nicht bereit seien, den Friedensvertrag zu unterzeichnen, keinen anderen Entschluß der Botschafter erwarten dürsten. Grey verlas sodann den Beschluß der Botschafter und betonte, daß die zwecklosen Verhandlungen schon eine Woche darrte».