Etnrückungsgebuh«
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RoLatimrsdruck «ld Verlag der Buchdruckerei des «rein. eo. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stobt« m- Fanâms Kana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonu- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Vierteljährlich 180 Mk., monatlich wPfg^MPofv bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 70 Pf- Dis einzelne Nummer kostet 5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker tu AM«.
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Nr. 121 Kerowr-ch-nichcusj Nr. 2.30. Dienstag bett 27. Mai
F«rusprecha»schli»tz Nr. 230. 1913
AmNlcheS.
Stadt- und Eandhreis Ran au.
An letzter Zeit mehren sich die Klagen über das Verhalten der Radfahrer. Abgesehen von dem zu schnellen Fahren und dem Fahren ohne Laterne nach Einbruch der Dunkelheit, sowie unrichtigem Ausweichen und Ueberholen wird vielfach bemerkt, daß auf den Fahrrädern größere Gegenstände mitgeführt werden, die entweder dem Fahrer den freien Ausblick benehmen oder ihn nötigen, die eine Hand ständig zum Festhalten des Gegenstandes zu verwenden. Hierdurch kann jedoch der Radfahrer besonders da, wo ein lebhafter Straßenverkehr stattfindet, die gehörige Vor- ficht bei Leitung seines Fahrrrades nicht beobachten, wodurch Unglücksfälle oft unvermeidlich werden. Derartige Falle können aber unter Umständen für den Radfahrer außer der straftrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung noch bedeutende zivilrechtliche Schadensersatzpflichtigen zur Folge haben. Im weiteren wird auch das Verbot des Befahrens der Bankette und Fußwege nicht beachtet, insbesondere weicht auch ein großer Teil der Radfahrer den auf Len Banketten gehenden Fußgängern nicht aus.
Ich nehme hieraus Veranlassung, die Radfahrer wiederholt auf genaues Jnnehalten der für den Radfahrverkehr geltenden Vorschriften hinzuweisen. Die Polizeiorgane sind angewiesen, auf die strikte Befolgung der Vorschriften ihr besonderes Augenmerk zu richten. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, gegen jede Uebertretung der Polizei- verordnung über den Radfahrverkehr vom 2. Juni 1908 unnachfichttich einzuschreiten. ,
Hanau den 23. Mai 1913. P< 6019
Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.
J. V.: Karbe.
Dienstnachrichten.
Der Maurer Johann Ludwig Kolb aus Langenselbold ist zum Hilfsnachtwächter dieser Gemeinde bestellt und verpflichtet worden.
Hanau den 24. Mai 1913. V 3403
Unter dem Schweinebestand des Peter Döll zu Langenselbold ist die Scheineseuche festgestellt worden.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet. Hanau den 26. Mai 1913.
Unter dem Schweinebestande des Landwirts Jean Bär zu Langendiebach ist der Ausbruch der Schweine, seuche festgestellt worden. Die erforderlichen Schutzmaß- regeln find angeordnet.
Hanau den 26. Mai 1913.
Gefunden: 1 Damenschirm auf dem Wochenmarkt; abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenver, waltung.
Hanau den 24. Mai 1913. 12853
Die Bergpredigt.
Grabrelief von Philipp Hamburger.
Ein junger Hanauer Bildhauer, der seine - Vaterstadt aUerdings schon ziemlich lange verlassen hat, und sich gegenwärtig in leitender Stellung in der Reps u. Trinte'schen Kunstanstalt in Magdeburg befindet, hat soeben ein Werk vollendet, das die Aufmerksamkeit weiterer Kreise verdient. Es ist eine Bronzeplatte, 1,60 Meter lang, 65 Ctm. hoch, welche die Bergpredigt des Herrn darstellt. In großen Scharen kommen die Mühseligen und Beladenen auf gewundenen Wegen herbei und sammeln sich zu den Füßen des Herrn. Die Auffassung Jesu ist eine originelle, moderne. Er steht nicht da im Glanze himmlischer Herrlichkeit, auch nicht mit dem Ausdruck des errungenen Sieges oder vollendeten Friedens. Er sieht vielmehr selbst wie ein ermüdeter Pilger aus. Die ganze Gestalt strahlt aber Barmherzigkeit und Mitleid aus. Die erhobenen Hände laden sie Ankommenden liebreich ein. Der mittelalterliche Heiligenschein ist gänzlich verschwunden, aber Körperhaltung und Eesichtszüge verraten einen Menschen, der das Leben kennen gelernt, seine Mühen und Beschwerden getragen hat. Die beiden Gruppen von Zuhörern, Lie sich im Vordergründe links und rechts befinden, vertreten diejenigen, denen der Herr zurief: Selig sind die reines Herzens sind, denn sie werden Gott schauen, und: Selig sind, die da Leid tragen, denn sie sollen getröstet werden. In der Mitte der ersten Gruppe steht ein kraftvoller Mann, der mit seherischem, fast verzücktem Blicke auf den Herrn schaut. Der schwere Wanderstab, auf den er sich stützt, zeigt, daß seine Lebenswallfahrt eine lange und beschwerliche gewesen ist. ^n dem vor ihm stehenden Herrn erschaut er nun den. nach
Stadtkreis Ranau.
Berichtigung
zum Verzeichnis der Wahlmänner für die Wahl eines Abgeordneten zum Preußischen Landtag im 14. Wahlbezirk des Regierungsbezirks Cassel im Jahre 1913.
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bezirks
73
13
Hanau
Liese, Richard
Lehrer
Hanau
1
74
*
Bongardt, Heinr.
Zeichen- lehrer
ff
1
75
ff
Bock, Friedrich
Obertelegr.- Asfistent
ff
2
76
M
Diehl, Adolf
Expedient
ff
2
77
ff
Rehbein, Heinrich
Goldarbeiter
ff
3
78
ff
Reifschneider, Karl
ff
ff
3
Vorstehende Berichtigung bezüglich der Abteilungs, bezeichnung der Wahlmänner wird im Anschluß an meine Kreisblattbekanntmachung vom 26. d. Mts. — V 3570 — („Hanauer Anzeiger" Nr. 120) veröffentlicht.
Hanau den 27. Mai 1913. V 3714
Der Wahlkommissar.
Frhr. Laur.
Bekanntmachung.
7000 Mark Stiftungsgelder sind gegen Hypothek zu 4K % auf den 1. Juli d. J. auszuleihen.
Näheres Stadthauptkaffe.
Hanau Len 22. Mai 1913. 12555
Stadthaupttaffe.
Bekanntmachung.
Bei der Genossenschaft: Spar- und Leihkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Langenselbold ist in das Eenoffenschaftsregister unter Nr. 8 folgendes eingetragen worden:
Der Zimmermann Konrad Reuter in Langenselbold ist aus dem Vorstande ausgeschieden.
Langenselbold den 1. April 1913. 12869
Königliches Amtsgericht.
Molt« und Kalkfieia-BergebW. Königliche ^berförsterei Wolfgang.
Am Montag den 2. Juni 1913, nachmittags 5 Uhr, sollen in der Gastwirtschaft „Zum Forsthaus" bei Hanau die Lieferung der für den Ausbau der Holzabfuhr- und Landwege erforderlichen Basalt- und Kalksteine von dem er schon lange gesucht hat, und nun wird es licht um ihn werden. Die beiden weiblichen Gestalten hinter ihm zeigen verschiedene Typen der Frömmigkeit. Man kann dabei an Maria und Martha denken. Die inbrünstige Haltung der einen und der gesenkte nüchterne Blick der anderen sollen wohl einen solchen Gegensatz andeuten. Gut dargestellt ist auch der bärtige Kopf des Arbeiters im Hintergründe . Dem Herrn zunächst stehen einige Kinder, deren liebliche Köpfchen all die Unschuld, die Unerfahrenheit und die tiefe Ueberzeugung ihres Alters ausdrücken. Rechts ist dann die Gruppe der Leidtragenden. Vornan ein Greis und ein junges Mädchen. Hinter ihnen ein altes Mütterchen, gebeugt am Stabe gehend, so recht die Ergebung des Alters versinnbildlichend. In der Ecke rechts eine kräftige, arbeitsame junge Frau, deren Augen bewundernd und fragend zugleich auf den Herrn gerichtet sind. Sie hat wohl schon viel durchgemacht und fragt sich, wohin es hinaus will mit dem Leben und seiner nicht aufhörenden Mühsal. Tiefgebeugt steht zwischen den beiden ein steinalter Greis, dem wohl nichts erspart geblieben ist, was das irische Dasein Schweres bringen kann. Sie alle kommen zum Herrn. — Der Ausdruck der einzelnen Gestalten und die Ueberwindung der vielen Schwierigkeiten, welche der Gegenstand bot, zeigen uns einen schaffenden Künstler, der von den klassischen Vorbildern viel gelernt hat und mit moderner Auffaffung und großer Begabung an die ewigen Aufgaben der bildenden Kunst herangetreten ist. ~ Die Platte ist bestimmt, ein Grabdenkmal zu zieren und kann überall aufgestellt werden/
Einige Abbildungen des Reliefs und Bilder des Künstlers sind auf ein paar Tage im Schaufenster der König'schen Buchhandlung ausgestellt. C. N.
ca. 300 odw öffentlich an den Mindeftfordernden vsr* geben werden.
Die Bedingungen werden im Terrain bekannt gegeben. 12867
Mndm unb verlorene WMM rc.
Gefunden: 1 goldener Herrenring mit rotem Stein, 1 Double-Armband, 1 Brosche mit 2 Photographien, 1 schwarzes Damenportemonnaie mit 2,75 Mk., 1 oxidierte Damenuhr mit langer gelber Kette, 1 schwarzer Pompadour mit Portemonnaie mit Taschentuch.
Verloren: 1 oxidierte Damenuhr mit Kettchen, 1 Brille mit Futteral.
Hanau den 27. Mai 1913.
Politische Rundschau.
Der Kaiser hat seinen Schwiegersohn, den Prinzen Ernst August von Braunschweig-Lüneburg, zum Rittmeister befördert.
Das englische Königspaar stattete gestern von Verlin aus dem Großherzogspaar von Mecklenburg-Strelitz in Neustrelitz einen Besuch ab und kehrte dann nach Berlin zurück.
Die Budgetkommission des Reichstages erlangt« gestern die erste Lesung des Ergänzungsetats. Es entspann sich dann eine • längere Debatte über die gleichzeitige Erledigung der Wehr- und der Deckungsvorlagen, die vow Zentrum und den Konservativen gefordert wurde.
Der Reichstag tritt heute wieder zu seinen Verhandlungen zusammen. Auf der Tagesordnung der heutigen Sistung stehen Petitionen.
Gegen den Verrat mMtSrischer Geheimnisse. Dem Reichstag ist gestern der Entwurf eineS Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse zugegangen. Von den Neuerungen, die der Entwurf bringt, ist folgendes hervor- zuhebem: Militärische Geheimniss« find jetzt auch Nachrichten, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist. Verrat eines militärischen Geheimnisses wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren (früher Gefängnis bis zu fünf Jahren), bei mildernden Umständen mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft. Hatte der Verrat eine bedeutende Gefahr für die Sicherheit des Reiches zur Folge und konnte der Täter dies voraussehru, ebenso wenn das Geheimnis dem Täter in seiner Eigenschaft als deutscher Beamter oder Militärperson zugänglich war. Die in dem bisherigen Paragraphen 4 vorgesehene Gefängnisoder Festungshaft wird auf bis zu fünf Jahren erhöht. Die Verabredung oder Vorbereitung eines' Verbrechens gegen die Sicherheit des Reiches wird, wenn es nicht zur Vollendung oder zu einem strafbaren Versuche gekommen ist, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, bei mildernde« Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Neu ist § 7, welcher vie Anknüpfung von Beziehungen mit einer für eine ausländische Regierung tätigen Person zwecks Mitteilung militarisier Geheimnisse mit Gefängnis bestraft wird. Nach den neuen Bestimmungen des § 8 wird derjenige, der an einem militärisch wichtigen Orte unrichtige Angaben über seine Personalien macht, mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft. Weitere Neuerungen werden bei der Begründung erwähnt werden. — In der Begründung des Gesetzes heißt es u. a.: Das Gesetz gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. Juli 1893 bedarf des Ausbaues. Bis zum Abschluß der schwebenden allgemeinen Revision kann hiermit nicht gewartet werden. Gerade die Erfahrungen der neueren Zeit haben es außer Zweifel gestellt, daß eine schärfere Bekämpfung des stetig anwachsenden, in
den gefährlichsten Formen zutage tretenden Spionageunwesens ungesäumt in die Wege 'geleitet werden muß. Der Schutz, den das geltende Recht den militärischen Geheimnissen gewährt, erstreckt sich nicht auf den Verrat unb Ausspähung von Dingen, die unter den Begriff Gegenstände nicht gebracht werden können. Dieser Zustand ist sehr bedenklich. Das Bekanntwerden militärischer Nachricht«! gefährdet die Reichssicherheit auf das schwerste. Dieser Zustand ist nicht länger aufrecht zu erhalten. — Für ein weiteres Ziel der Reform, die Bekämpfung der Spionageverbrechen schon in den ersten Anfängen zu ermöglichen, ist die Abhilfe möglich, daß, wie beim Hochverrat, alle Vorbereitungshandlungen bestraft werden. Das schlägt § 6 vor. Der bereits erwähnte § 7 bietet zugleich eine Handhabe, in den nicht seltenen Fällen mit Strafe vorzugehen,wo ein derSpionage Verdächtiger behauptet, daß er nur bezweckt habe, für Dienste, die er in Wahrheit nicht leisten wollte, im voraus Geld zu erlangen. Eines verschärften Schutzes bedürfen die militärischen Maßnahmen auch gegen fahrlässige Preisgabe. Da es nicht gelungen ist, zu verhüten, daß militärische Vorkehrungen, deren geheime Natur bei einiger Aufmerksamkeit niemanden ent. gehen konnte, vereinzelt in Blättern Aufnahme gefunden haben, so wird in § 9 vorgeschlagen, künftig den, der fahrlässig ein militärisches Geheimnis in die Oeffentlichkeit gelange« 18$,