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Gcueral-Allzeiger
Amtliches Orga« für Stobt ««d LsadKreis Kana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
9tt« 119 n«rnsprecha«schlufj Nr. 230.
Sie Mt Kummet mw outet hem MnWMM» 14 Seiten.
AmtltÄeS.
Landkreis Ranau.
Der Bürgermeister Noll in Großkrotzenburg ist als besoldeter Bürgermeister für eine weitere 12jährige Amtsperiode gewählt und bestätigt worden. Hanau den 21. Mai 1913. A. 2517
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
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Stadtkreis Ranau.
Nach einem auf Grund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu Berlin ergangenen Erlasse des Herrn Ministers des Innern ist in Gast- und Schankwirtschaften der Ausschank von Getränken durch die Schaltereinrichtung nur noch dann zulässig, wenn hierüber ein ausdrücklicher Vermerk in der Konzessionsurkunde ausgenommen ist.
Bei der Bewerbung um die Konzession zum Betriebe der Gast- oder Schankwirtschaft wird daher die Genehmigung
Samstag dea 24. Mai
zum Schalterausschank, falls ein solcher beabsichtigt ist, stets ausdrücklich zu beantragen und die Schaltereinrichtung in den Vorlagen zu kennzeichnen und zu beschreiben sein.
Im Interesse der Herbeiführung eines beschleunigteren Verfahrens ersuche ich die Jntereßenten um Beachtung vorstehenden Hinweises bei Stellung von Gast- und Schankwirtschaftskonzessionsanträgen.
Hanau den 22. Mai 1913. P. 5970
Königliche Polizeidirektion.
J. A:: Karbe.
BekanmmKchung.
Am Montag den 2. Juni d. Is. findet in Preußen eine Schweinezählung statt. Abweichend von früheren Bestimmungen, wonach jede viehhaltende Haushaltung eine Zählkarte bekam, werden bei dieser Zählung nur die vorhandenen Schweine durch die Herren Zähler in Zählbezirkslisten eingetragen. Zu diesem Zwecke werden die Herren Zähler am 2. Juni d. Is. von Gehöft zu Gehöft, und in diesem doti Haushaltung zu Haushaltung, die Zahl der in der Nacht vom 1. zum 2. Juni d. Is. vorhanden gewesenen Schweine ermitteln.
An die Einwohnerschaft richten wir die dringende Bitte, die Herren Zahler, die das Amt eines Zählers als Ehren-
Ferrrsprechaufchlutz Nr. 230» 1913 LBjre?»BM7lnaAr,iMyTBa^^ iittw —BggBCTaaMWBM—ediii hmmmw amt übernommen haben, durch möglichstes Entgegenkommen in der Erfüllung ihres mühevollen Amtes unterstützen zu wollen.
Bemerkt wird hierbei, daß die Zählung nicht, wie immer noch vielfach irrtümlich angenommen wird, zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolgt. 12589 Der Magistrat.
I. A.: Bartmuß.
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende: 1 Bauspengler, 3 Fahrburschen, 1 Gärtner, 2 Hausburschen, 1 Maschinenschlosser, 1 Schreiner, 6 Taglöhner, 1 Silberarbeiter, 4 Monatsfrauen.
Gesucht werden: 2 Dienstmädchen, 1 Eisendreher, 1 junger Schreiner, 1 Glaser (Rahmenmacher), 1 Polsterer, 1 Etuismacherlehrling.
Hanau den 24. Mai 1913. 12591
Städtische Arbeitsoermittelungsstelle.
Gefunden: 1 Strohhut im Schloßgarten. Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armanverwaltung.
Hanau den 23. Mai 1913. 12593
Sie MileWkW her NmüuMmg von MW über Am bis WMbmg.
mttgeteilt von der Handelskammer z« Hana«.
Nach — man darf ohne Uebertreibung sagen — Jahr- 6 zehnten des Wirkens und Harrens geht nunmehr endlich I ein großes und für Hanaus Zukunft bedeutungsvolles und ' hoffentlich segensreiches Projekt seiner Verwirklichung entgegen: Die Weiterführung der Kanalisierung des Mains über Offenbach hinaus, zunächst bis Aschaffenburg, bestimmt, die anliegenden Orte mit ihrem Hinterland direkt an die große Rhein-Schifffahrts st raße anzuschließen.
Vor 25 Jahren schrieb die hiesige Handelskammer in ihrem Jahresbericht für 1887: Von der Kanalisation des Mains von Mainz bis Frankfurt hat unser Platz und dessen Handelsverkehr bislang relativ nur sehr geringen Vorteil gehabt und wäre deren Fortsetzung bis hierher, als dem Knotenpunkt verschiedener nord- und süddeutscher Eisenbahnstraßen gewiß in jeder Richtung vom vorteilhaftesten Einfluß. Da nach uns gewordener Information die Fortsetzung bis Offenbach bereits zu projektierenden Vorarbeiten geführt hat, so dürfen wir die Hoffnung hegen, daß auch die Fortsetzung nach Hanau, die dann nur verhältnismäßig geringe Schwierigkeiten und Kosten verursachen wird, von Königlicher Regierung in Betracht gezogen werden wird.
Anregungen und Eingaben in dieser Richtung vermochten in den nächsten Jahren jedoch vorläufig nur wenig zu helfen. Da beschloß im Jahre 1890 Hessen, die Kanalisation des Mains bis Offenbach mit einem Aufwand von 1% Millionen Mark, und mit diesem Beschluße waren, wie der Handelskammerbericht sagt, auch für die Stadt Hanau geradezu zwingende Verhältnisse gegeben, nunmehr für Weiterführung der Mainkanalisation bis Hanau mit allen Kräften einzutreten. Sowohl in der Handelskammer wie auch im Schoße der städtischen Behörden, machte sich die übereinstimmende Ueberzeugung geltend, daß die Ausdehnung der Kanalisation des Mains bis Hanau gleichzeitig mit der bis Offenbach unbedingt durchgeführt werden müsse.
Zur Erreichung dieses Ziels und als Ausdruck der einmütigen Bestrebungen, in welchem sich die städtischen Behörden, wie auch die Handelskammer im Interesse der Stadt Hanau begegneten, wurden entsprechende Eingaben an die beteiligten Herren Ressortmini st er von Stadt und Handelskammer gerichtet, und die Herren Oberbürgermeister Westerburg und Handelskammerpräsident Lucan konnten sich bei ihren Audienzen in Ber- l i n davon überzeugen, „daß die Weiterführung der Mainkanalisation bis Hanau nunmehr seitens der Staatsregierung ein reges, das Projekt eifrig förderndes Interesse entgegengebracht werde."
So ist denn, schrieb dazu die Handelskammer, unter überaus günstigen Auspizien, eine öffentliche Verkehrseinrichtung in Anregung gebracht, die für die Weiterentwick
lung Hanaus zweifelsohne auf lange Jahre hindurch von ausschlaggebender Bedeutung zu werden verspricht.
Am 27. September 1891 ist dann der damalige Herr Minister für Handel und Gewerbe, Exzellenz Berlepsch, in Hanau gewesen und hierbei die Frage der Weiterführung der Mainkanalisierung eingehend besprochen worden; der Herr Minister äußerte, er könne versichern, daß bei den Erwägungen der Königl. Staatsregierung die lokalen Interessen der Stadt Hanau ihre gebührende, wohlwollende Berücksichtigung finden würden, und so sei denn die Hoffnung berechtigt, daß die Frage der Weiterführung der Mainkanalisierung demnächst eine günstige Erledigung finden werde.
Im selben Jahre beschloßen die städtischen Behörden unter einmütiger Zustimmung der Bürgerschaft, die Herstellung aller in Folge der Weiterführung der Mainkäna- lisierung bis Hanau am Platze erforderlich werdenden Hafen - und sonstigen örtlichen Anlagen im Kostenanschlag von ungefähr 2 300 000 Mark auf städtische Kosten zu übernehmen.
Ueber den Fortgang des Projekts im Jahre 1892 berichtete die Handelskammer: Auch im Berichtsjahre 1892 hat die Frage der Weiterführung der Kanalisierung des Mains bis Hanau für uns im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestanden; die Handelskammer wie auch die städtischen Behörden in Hanau betrachten die energische und rastlose Förderung Lieser hochwichtigen Angelegenheit als eine ihrer vornehmsten Aufgaben. Wenn wir nun auch heute noch nicht in der Lage sind, mitzuteilen, daß die erstrebte Weiterführung der Mainkanalisierung bis Hanau von der Preußischen Staatsregierung bereits tatsächlich beschloßen ist, so mehren sich doch die Anzeichen, daß wir der Ausführung des bedeutsamen Projekts um ein gutes Stück näher gekommen sind. Soviel uns bekannt ist, ist im Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Berlin das t e ch n i sch e Projekt für die Weiterführung der Kanalisierung des Mains bis Hanau bereits vollständig ausgearbeitet, die übrigen Reßort-Ministerien stehen der Sache sympathisch gegenüber, und es darf erwartet werden, daß in Kürze die Bereitstellung der verhältnismäßig ja geringen Mittel durch das Finanzministerium bezw. die Landesvertretung erfolgen wird um das Werk, das dazu bestimmt ist, die alte Handels- und Industriestadt Hanau auf neue, vielversprechende Bahnen zu führen, in Angriff zu nehmen. Gerade das Berichtsjahr 1892 hat in den weitesten Kreisen die Ueberzeugung zum Durchbruch gebracht, daß nunmehr, nachdem die Großh. Hessische Regierung mit der Weiterführung der Kanalisation des Mains bis Offenbach in kürzester Zeit beginnen wird, es auch für den preußischen Staat zur unabweisbaren Pflicht wird, die Vorteile einer großen, leistungsfähigen Wasserstraße von Hanau, der südlichsten preußischen Grenzstadt mit be
deutendem Handel und lebhafter Industrie, nutzbar zu machen.
Im November 1892 wurden die Herren Vizebürger- meister Hereaus und Handelskammerpräsi- dentEanthal von Sr. Kgl. Hoh. dem Prinzen Ludwig von Bayern, dem unermüdlichen Förderer der bayerischen Waßerstraßenpolitik, in besonderer Audienz empfangen, und auch der bayerische Herr Ministerpräsident, v. Crailsheim, empfing sie in Sachen der Mainkanalisation.
Nachdem im Jahre 1897 die Kanalisierung des Mains zwischen Frankfurt und Offenbach begonnen — von der Mündung bis Frankfurt war sie bekanntlich in den Jahren 1883 bis 1886 erfolgt — murren schon im Jahre 1898 sogleich Verhandlungen zwischen Preußen, N-nden, Hessen und Bayern ausgenommen, welche die Fortführung von Offenbach bis Aschaffenburg zum Ziele hatten.
Seitdem sind viele Jahre ins Land gegangen und noch manche Welle ist friedlich und unkanalisiert den in Hanau noch beschaulichen Mainstrom hinabgefloßen. Das Projekt hat, im Zusammenhang mit der Frage des Baues eines Mainhafens bei Hanau eine Reihe von Wandlungen in der Zwischenzeit erlebt und vielfache Gefährdungen von außen zu bestehen gehabt. So hat z. B. der von einer Verlegung des bayerischen Umschlagsverkehrs von Eustavsburg nach Aschaffenburg zu erwartende Ein- nahmeausfall zeitweise bei der preußischen Eisenbahnver- waltung starke Bedenken hervorgerufen. Insofern war es gewiß erklärlich, wenn in einer Resolution vom 18. September 1905 die Hanauer Stadtverordneten die Hoffnung aussprachen, daß „die Erkenntnis von der Dringlichkeit des Ausbaues der Mainwaßerstraße in Kürze dahin führen werde, daß die Fragen allgemeiner, prinzipieller Natur zur Seite geschoben und lediglich die Rücksicht auf die Sicherung und Förderung des Verkehrs des gesamten Maingebietes für Weiteroerhandlungen bestimmend sein werde."
Am 2. April 1906 schlossen die Uferstaaten einen Staatsvertrag, in welchem sie der Weiterkanalisierung Les Mains bis Aschaffenburg zustimmten und über Ausführung, Unterhaltung und Verwaltung Vereinbarungen trafen, allerdings den Beginn der Bauarbeiten von der Erledigung der Schiffahrtsabgabenfrage abhängig machten. Inzwischen war nämlich der Entwurf eines Schiffahrtsabgabengesetzes erschienen und er hat die ganze Angelegenheit wieder von einer anderen Richtung her kompliziert und den gesamten Plan auf mehrere Jahre zu völligem Stillstand gebracht.
Infolgedessen sprach die Handelskammer schon im Februar 1910 den dringenden Wunsch aus, daß die Uferstaaten die Fortführung der Mainkanalisierung nicht von der Ein- fühMng von Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein abhängig