§kilM in
r. 102 te Jtotimr.
Samstag deu 3. Mai 1913
M««»»»mi»»>W»M»«.«»,»i«m»«^Er-M«»«^^^ni,M»«^^--^—— ->M«»»»»«â2zE««M!»âM^^.^âMââ>»tM^i«E»v^<^t!^â»lM«««ism»^^
Amtilches.
Stadtkreis Hanau.
Den Herren Gewerbetreibenden gebe ich bekannt, daß nach neuerdings getroffener Entscheidung die Postabholung durch Handelsangestellte am Sonntage als unter das Verbot des Nachtragsortsstatuts betreffend die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in Hanau nom 5. November 1912 fallend angesehen und dieses mit den dort vorgesehenen Ausnahmen unzulässig ist. Es wird der Prüfung des Einzelfalles unterliegen, ob die gedachte Tätigkeit als eine unter 8 105c Ziffer 3 der Gewerbeordnung fallende Arbeit, von welcher die Wiederaufnahme des vollen werktätigen Betriebes abhängig war, ausnahmsweise angesprochen werden kann.
Hanau den 4. Avril 1913. P 3265
Der Königl. Polizeidirektor.
J. A.: Karbe.
Einrichtung allgemeiner Sprechtage.
Mit Rücksicht auf den stets zunehmenden Geschäftsverkehr und die ordnungsmäßige Erledigung der Dienst- geschäfte werden von jetzt ab bis auf weiteres für den persönlichen Verkehr der Kreisbewohner im Bureau des Landratsamtes und des Kreisausschusses
drei allgemeine Sprechtage und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags vormittags von 10 bis 121/2 Uhr festgesetzt.
An die Kreisbewohner richte ich in ihrem eigenen Interesse die Aufforderung, in allen Angelegenheiten des mündlichen Verkehrs, abgesehen von jederzeit zu behan- I delnden Eilsachen, von diesen Sprechtagen Gebrauch zu machen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, die auch ihrerseits dieser Einrichtung Rechnung tragen wollen, ersuche ich, die vorstehende Anordnung wiederholt ortsüblich bekannt zu machen.
Hanau den 14. Januar 1913. V 412 Der Landrat und Vorsitzende des Kreisausschusses.
Frhr. Laur.
Bekanntmachung.
Abänderung
der Satzung der Haftpflichtversicherungsanstalt der Hessen- Nassauischen landwirtschaftlichen Verussgenossenschast.
1. 8 6 Absatz 2 Satz 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
„Auf Grund der Bücher hat der Landeshauptmann am Jahresschlüsse für das verflossene Rechnungsjahr eine Jahresrechnung und eine Bilanz aufzustellen. Diese sind mit 'einem die Verhältnisse sowie die Entwickelung des Unter- . nehmens darstellenden Berichte, durch den Eenossenschafts- verstand der nächsten Eenossenschaftsversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigung ist ein AuHug aus der Jahresrechnung sowie die Bilanz mit dem der Genossenschaft erstatteten Berichte dem Reichsversicherungsamt einzureichen und den Sektionsvorständen zur Kenntnisnahme mitzuteilen."
WmkMeiMm im Mi 1911
Die Sonne tritt am 21. Mai in das Zeichen Der Zwillinge und steigert im Laufe des Monats ihre nördliche Abweichung vom Himmelsäquator von 15 auf 22 fömb ' daß sie schließlich nur noch 1% Grad von der Höhe des Sommersolstizes entfernt ist. Obwohl ihre Mittagshöhe in Mitteldeutschland nur gegen 70 Grad beträgt, hat man doch den Eindruck, als ob das Tagesgestirn beinahme im Scheitelpunkte stände. Diese Täuschung steht im Zusammenhang mit der enormen Ueberschätzung der Sonnenhöhe, wenn sie sich nahe dem Gesichtskreise aufhält.
Der Mond steht am 6. Mai früh als Neumond nahe der Sonne und erreicht am 13. das Erste Viertel. Wir machen besonders aus die günstigen Bedingungen aufmerksam, die diese Zeit für die Beobachtung seiner Krater und Gebirge bietet. Am 20. haben wir Vollmond, und zwei Tage später erreicht unser Trabant seine südlichste Stellung gegen den Himmelsäquator. Das Letzte Viertel ist für den 28. zu verzeichnen und trifft ungefähr mit der Erdferne des Mondes zusammen.
Für Planetenbeobachtungen sind diesmal die Bedingungen ziemlich ungünstig. Nur Saturn ist noch einige Zeit im Stier bis 8% Uhr abends zu beobachten, wird jedoch gegen Mitte des Monats allmählich unsichtbar, da er am 29. Mai in obere Konjunktion mit der Sonne tritt. Erst um Mitternacht kommt Jupiter im Schützen allmählich am Horizont herauf. Er steht sehr tief und ungünstig, so daß man sich von seiner Beobachtung wenig Erfolg versprechen kann. Am 26. Mai früh wird sich Gelegenheit bieten, die Bedeckung eines Sternes 8. Größe durch den Planeten zu verfolgen. Das Studium dieses wissenschaftlich sehr interessanten Phänomens wird allerdings durch den Umstand sehr erschwert, daß Lie Helligkeit des Sternes im Vergleich zu der des Planeten sehr gering ist. Dem Jupiter folgt etwa zwei Stunden später der Mars in den Fischen. Sein scheinbarer Durchmesser beträgt gegenwärtig nur etwa fünf Bogensekunden, so daß mit einem kleineren Instrument feines Dekan u«? seiner Oberfläche noch nicht wahrzuneh
2. § 13 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Versicherten (§ 17 Absatz 2) sind für die Dauer ihrer Versicherung bei der Anstalt nicht berechtigt, sich gegen dieselbe Haftpflichtgefahr innerhalb der für die Haftung der Anstalt bestimmten Grenze von 100 000 Mark bezw. von 150 000 Mark bei Personenschäden und von 60 000 Mark bei Sachschäden (§ 22 Absatz 1) oder gegen den von ihnen innerhalb dieser Grenze selbst zu tragenden Teil jener Gefahr anderweitig zu versichern."
3. § 17 Absatz 1. Statt §§ 18 und 19 muß es heißen: „§§ 18, 19 Absatz 1."
4 § 18 Ziffer 2 erhält folgende Fassung:
„Wegen solcher Beschädigungen, deren Ersatz im ganzen den Betrag von 10 Mark nicht erreicht."
5. § 19 in,der drittletzten und vorletzten Reihe fallen die Worte:
„oder die auf einer durch Vertrag besonders übernommenen Haft- oder Fürsorgepflicht beruhen"
weg; dafür ist als Absatz 2 anzufügen:
„Dasselbe gilt von einer Haft- oder Fürsorgepflicht, die durch 'Vertrag besonders übernommen ist. Doch gewährt die Anstalt in dem durch § 22 bestimmten Umfange Ersatz für diejenigen Entschädigungen, welche der Versicherungsnehmer auf Grund einer gegenüber der Militärbehörde übernommenen Verpflichtung an beurlaubte Soldaten zu zahlen hat, die, während sie sich zur Hilfeleistung im landwirtschaftlichen Betriebe bei einem Versicherungsnehmer aufhalten, dortselbst verunglückt sind." /
6. § 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung: '
„Die Anstalt gewährt den Versicherten vollen Ersatz, jedoch im Einzelfalle bei Personenschäden höchstens 100 000 Mark, wenn eine Person verletzt oder getötet ist und höchstens 150 000 Mark, wenn zwei oder mehr Personen verletzt oder getötet sind, bei Sachschäden höchstens 60 000 Mark. Besteht die Entschädigung in einet Rente, so ist deren Kapitalwert (§ 32) in Betracht zu ziehen."
7. § 22 Absatz 2 fällt weg. ?
8. § 24 Absatz 1, 2 und 3, §§ 25 26, 27 Absatz 1, § 31 Absatz 1, § 46 Absatz 1
das Wort „Grundgebühr" wird durch „Beitrag" ersetzt. 9. § 40 erhält folgende Fassung:
„Wenn der Versicherungsnehmer einen mit Gefahr für fremde Personen oder fremdes Eigentum verbundenen Zustand oder eine derartige Gefahren drohende Veranstaltung auf eine an ihn ergangene schriftliche Aufforderung innerhalb einer ihm gestellten Frist nicht beseitigt bezw. nicht unterläßt und dann durch diesen Zustand oder durch diese Veranstaltung ein Schaden entsteht, so ist die Anstalt diesen Schaden zu ersetzen nicht verpflichtet es sei denn, daß die Versäumung den Umständen nach als eine unverschuldete anzusehen ist. Die Aufforderung muß einen Hinweis auf den hier vorgesehenen Nachteil enthalten."
10. § 47 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Genossenschaftsversammlung kann ferner beschließen, mit Haftpflichtversicherungsanstalten, die von anderen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, sonstigen öffentlichen Verbänden oder von landwirtschaftlichen Vereini
men ist. Venus, die Ende April die Möglichkeit bot, sie sowohl als Abend- wie als Morgenstern zu beobachten, ist zu Anfang des Monats von 514 Uhr früh, Mitte des Monats gegen 3% Uhr und gegen Ende von 3 Uhr ab etwa 4 Grad über dem Horizont von Mitteldeutschland. Ende des Monats erreicht sie wieder ihren größten Glanz und ist dann auch bei Tage ohne Schwierigkeiten mit freiem Auge zu sehen. Sie hält sich zunächst im Widder, dann in den Fischen und schließlich wieder im Widder auf. Merkur ist in der ersten Hülste des Monats im Walfisch, dann im Widder und Stier allerdings wenig günstig von 4% Uhr- früh an der Beobachtung zugänglich, wird jedoch bald darauf unsichtbar.
Hinsichtlich der Sternschnuppen sei an die Aquariden erinnert, die in der Bahn des Halleyschen Kometen einhergehen und als dessen. Auflösungsprodukte anzusehen sind. Sie pflegen im ersten Drittel des Monats vom Sternbilde des Wassermannes auszustrahlen.
Unsere Orientierung am Fixsternhimmel beginnen wir wieder wie gewöhnlich zu Anfang des Monats um 11 Uhr abends, Mitte des Monats um 10 Uhr und gegen Ende um 9 Uhr. Die Wahl einer so späten Stunde rechtfertigt sich durch den allmählichen Beginn der hellen Nächte um Ende des Monats. Wenden wir unseren Blick von Westen aus zum Scheitelpunkte, so finden wir dort den Himmelswagen, dessen Deichsel nahezu auf den Scheitelpunkt zeigt. Folgen wir der Krümmung der Deichsel nach Süden zu, so fällt uns sogleich durch seine stark rote Färbung Arktur im Bootes auf. Unter ihm bemerken wir auf der Westseite des Meridianes die Jungfrau, deren Hauptstern im Altertum als Kornähre (Spika) bezeichnet wurde. Auf der Ostseite zeigt sich die Wage, der im Tierkreis der Skorpion folgt. Dieses interessante Bild prägt sich durch drei helle, auf einem kurzen Bogen angeordnete Sterne sehr leicht dem Gedächtnis ein. Ihnen folgt der als Pendant zu Ares (Mars) geltende Antares, ein stark rotgefärbter Stern erster Größe. Oestlich vom Skorbion steigt in zwei Armen die Milchstraße über den Oiesichtskreis herauf. Sie passiert zunächst einen Teil des Ophiuchus sowie der von diesem getragenen Schlange, und zeigt dann in der Gegend des
gungen errichtet sind, Verträge über die gemeinsame Tra» gung größerer Haftpflichtschäden abzuschließen. Abkommen dieser Art bedürfen der Genehmigung des Reichsversicherungsamtes."
11. § 51.
Die vorstehenden Abänderungen der Satzung vom 2. De» zember 1910 treten, nachdem die Genehmigung durch den Bundesrat unter dem 17. März 1913 erteilt ist, am 1. Januar 1913 in Kraft und werden hiermit gemäß § 48 der Satzung bekannt gemacht.
Cassel am 11. April 1913.
Der Landeshauptmann der Provinz Hessen-Nassau.
Ri 'e desel, Freiherr zu Eisenbach.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 22. April 1913. 1054?
Hessen-Nassauische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Sektion Hanau-Stadt.
Der Sektions - Vorstand.
I. V.: Hild.
Luftschiffahrt.
Die Darmstädter Flr^gerkatastrophe. *
Darmstadt, 2. Mai. Ueber die Ursachen der Flieger» katastrophe auf dem Griesheimer Exerzierplatz, bei der Lie beiden Piloten Leutnant v. Mirbach und Leutnant v. Brunn getötet wurden, ist noch nichts Genaueres bekannt geworden. Lt. v. Mirbach, der erst vor kurzem durch seine Landung in Arracourt — mit ihm fuhr Hauptmann v. Dewell, der Leiter der Lustschiffabteilung in Darmstadt — von sich reden machte, galt als ein umsichtiger Flieger. Er ist aus der Eulerschule hervorgegangen und war erst vor kurzem der Griesheimer Station zugeteilt worden. Vor wenigen Tagen noch fuhr er auf einem Eindecker über Frankfurt; er führte damals au£ einer Maschine, die er zum ersten Mal steuerte, einen Stundenflug aus. Auch sonst hatte er eine Reihe von größeren Ueberlandflügen gemacht, die seine Zulassung zum Prinz Heinrich-Flug berechtigt erscheinen ließ. Am Mittwoch war er gegen 8 Uhr mit Lt. Brunn zu einem Uebungsflug aufgesticgen, der sich nach dem Rhein zu ausdehnte. Als die Maschine wieder auf dem Platz an- langte, ging Lt. v. Mirbach mst laufendem Motor tief herab, anscheinend zu dem Zweck, gleich wieder hochzugehen. Wie es heißt, soll der Apparat dem starken Druck der Steuerung nicht standgehalten haben. Die Maschine überschlug sich, stürzte zu Boden und begrub die beiden Insassen unter sich. Lt. v. Mirbach wurde tot herausgeholt, sein Kamerad war noch am Leben, starb aber am gleichen Abend im Lazarett. Lt. v. Mirbach war ein Neffe des Oberhofmeisters Ler Kaiserin und stand zuletzt beim 31. Infanterieregiment in Stralsund; er war 25 Jahre alt. Sein Begleiter, Lt. von Brunn, zählte 29 Jahre und gehörte den 23ern Dragonern an. Es war überhaupt der erste Flug, den er unternahm. Auch dieser Unfall zeigt wieder, daß die Stürze aus geringer Höhe an Gefährlichkeit den Stürzen aus großer Höhe nicht nachstehen, ja sogar mitunter noch verhängnisvoller sein können, da bei dem kurzen Zeitraum des Ab-
Adlers, dessen Hauptstern Atair sich nahe dem Horizonte bemerkbar mad)t, mehrere interessante helle Wolken. Auch in dem weiter nördlich gelegenen Sternbilde des Schwanes bemerken wir dergleichen. Einem aufmerksamen Beobachter wird nicht entgehen, daß sich hier, wo doch sonst die Helligkeit der Milchstraße am größten ist, auch eine fast völlig schwarze Stelle findet. Den kreuzförmigen Schwan mit dem Hauptstern Deneb verlassend, gelangen wir, dem Zuge der Milchstraße folgend, am Kepheus vorbei zu der sehr tief, nahezu in unterer Kulmination, stehenden Kassiopeia, neben der der Perseus nur noch zu einem kleinen Teil über dem Horizonte steht. In dem Raume zwischen Kepheus und Bootes ist der den Kleinen Bären am Pol in einem Halbkreise umschlingende Drache zu denken. Die verbleibende Lücke zwischen diesem und dem Ophiuchus füllt der Herkules aus, neben dem östlich die Leier mit der prachtvoll hellen Wega und auf der anderen Seite nach dem Bootes zu die Krone der Ariadne unsere Aufmerksamkeit auf sich lenkt. Die Westhülfte des Himmels enthält im allgemeinen weniger interessante Sternbilder. Gehen wir von Ler vorhin genannten Jungfrau in der Richtung des Tierkreises zurück, so kommen wir zuerst zum Großen Löwen. Von diesem aus in der Richtung auf den Himmelswagen fortschreitend, gelangen wir zu einer großen Gruppe zahlreicher kleiner Sterne, zu dem Haar der Berenike. Ueber diesem sind nach Osten zu die Jagdhunde zu erwähnen. Der Kleine Löwe über dem Großen ist durch besonders bemerkenswerte Sterne nicht ausgezeichnet. Weiter im Tierkreis zurück kommen wir zum Krebs, der die „Krippe" genannte Sterngruppe enthält. Im Nordwesten ziehen die Zwillinge Kastor und Pollux unser Interesse besonders auf sich, neben denen Kapella im Fuhrmann trotz ihrer tiefen Stellung noch immer gut sichtbar ist. Der Raum unter den zuletzt erwähnten Tierkreisbildern wird durch die Hydra und nahe der Jungfrau durch den Becher und Raben ausgefüllt. An interessanten Doppelsternen seien genannt: Kastor, Gamma im Löwen und in der Jungfrau, Mizar im Grossen Bären und Epsilon in der Leier. Sternhaufen findet man z. B. im Krebs, in der Wage, int Herkules und Ophiuchus.