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Erstes Blatt.

EinrSckungsgeLSHr:

Lte Kgespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im Reklameteil die Zeile 50 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

A»tlilhks @rpn für Stadt- NO LündKreis Kanan.

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 60 Pfg., ffc Post­bezug vierteljährlich 2.10 Mk., monatlich 76 PfK Die einzelne Nummer kostet 5 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.

Ri. 102 Mer»kpr«chan>Äl»b Nr. 230.

Samstag den 3. Mai

Krrnsprechanlâsj Nr. 230. 1913

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18 Seite».

Amtliches

Landkreis Rana«.

Dem bisherigen Schutzmann Heinrich Freyer hier sind die Geschäfte des Kreisvsllziehungsbeamten, zunächst auf Probe, übertragen worden.

Hanau den 2. Mai 1913. A. 2283

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

F r h r. L a u r.

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung.

Durch Beschluß vom 1. d. M. wird der Straße Nr. 93 zwischen Frankfurterlandstraße und der Straße Nr. 99 die Bezeichnung

Goethestraße" beigelegt.

Hanau den 28. April 1913. 11097

Der Magistrat.

I. A.: Ehrich.

BeKanntmachnng.

Wie in dem Vorjahre, so machen wir auch in diesem Jahre die Haus- und Grundbesitzer auf die Vertilgung der Schnakenbrut aufmerksam. Die hauptsächlichsten Schnaken- Lrutpkätze sind Teiche, stehende Tümpel und Gräben, Jauche- gruben, Regenwassertonnen und Behälter, Springbrunnen­bassins. In fließendem Wasser halten sich die Larven nicht auf. Die Vertilgung geschieht am zweckmäßigsten durch Be­gießen derartiger Vrutplätze mit Saprol oder Petroleum. Es muß darauf geachtet werden, daß die ganze Oberfläche mit einer gleichmäßigen Schicht Saprol oder Petroleum be­deckt wird. Die mit einem Feinstrahl-Mundstück versehene Kön Lasche Feuerspritze ist hierzu sehr zweckmäßig.

Hanau den 28. April 1913. 11099

Der Magistrat.

J. A.: Ehrich.

DienMâchrichtesr.

Unter dem Schweinebestande des Wäschereibesitzers Münch in Frankfurt a. M., Schwarzwaldstraße 67, ist die Schweineseuche und Schweinepest festgestellt worden. Die Ee- höftsperre ist ungeordnet.

Hanau den 2. Mai 1913.

Handelskammer zu Hanau.

Bekanntmachung.

Die seit dem 7. April hier durchgefübrte Neuregelung der Briefbestellung, welche wegen der zunehmenden Be­lastung der ersten Morgenpost zur unabweisbaren Not- wendigket geworden war und daher auch beibehalten wer­den muß, ist am 29. vor. Mts. Gegenstand -eingehender Be­sprechungen zwischen dem Kaiserlichen Postamt und der Handelskammer gewesen.

Sie erweist sich schon jetzt in zahlreichen Beziehungen als eine zweckmäßige, den Wünschen des Publikums wie den postdienstlichen Erfordernissen entsprechende Neuerung, die übrigens im gesamten Reichspostgebiet bereits seit Jah­ren gehandhabt wird. Soweit sich noch Schwierigkeiten zeigen, geben wir folgende Hinweise zu geeigneter Abhilfe:

1. allgemein empfiehlt sich das Anbringen von Haus­briefkästen, damit auch bei verschlossener Türe der Brief­träger die Postsachen abwerfen kann und in seinem Ve- stellgange nicht unnötig ausgehalten wird;

2. die zweite Morgenpost kann gleich nach 8 Uhr vom Schalter abgeholt werden (auf Grund besonderer Ab- holungserllärung), auch wenn man sich alle anderen Post­sachen ins Haus bringen läßt;

3. das Mieten eines Postschließfaches gegen eine jähr­liche Gebühr von 12 oder 18 Mark gestattet beliebiges Ab­holen zu jeder Tageszeit;

. 4. die auswärtigen Absender empfehlen wir, zu früh- zertiger Einlieferung ihrer Post zu veranlassen; z. V. in Pforzheim bis 7.30 abends zum Postamt gebrachte Briefe werden hier noch mit der ersten Bestellung ausgetragen.

Ferner bemerken wir, daß das beteiligte Veamten- per;ona! um 11 vermehrt worden ist und daß die im ganzen 14 neuen Kräfte sich in Kürze auch mehr einarbeiten wer­den. Die Beftellbezirke sind von 31 auf 36 vermehrt und dementsprechend zum Teil verkleinert worden: ibre tunlichst

zweckmäßige Einrichtung ist Gegenstand fortgesetzter Prüfung seitens des Kaiserlichen Postamts.

Schließlich sei wegen des bekannten SonnLagsverbotes für ständige Abholer noch bemerkt, daß die Zeitungen durch die Abholungserklärung nicht berührt werden, da für ihre Zustellung ins Haus die Zahlung des Bestellgeldes maß­gebend ist. Abholer, die an Sonntagen demgemäß ihre Zeitung durch den Briefträger zu erhalten, wünschen, können das Bestellgeld noch nachträglich entrichten, die Berechnung -erfolgt nach vollen Monaten für den noch ausstehenden Zeitraum der Bezugszeit.

Hanau den 3. Mai 1913.

Die Handelskammer in Hanau.

Albert Deines.

Der Syndikus.

Dr. phil. Grambow.

Holz-Verkauf.

Am Montag den 19. Mai d. J., von vormittags 9^2 Uhr ab, soll in der GastwirtschaftZum Forsthaus" bei Station Pulverfabrik bei Hanau aus den Schutz­bezirken Niederrodenbach, Neuwirtshausund Lamboybrück, Jagen 55b, 69e, 96b, 107a, 126a, 83a ü. b, 93c, 89b, 92b, 93a, 14a, 59a, 62, 71a, 73, 113a, 120d, 134a und Totalität

A Nutzholz:

Eichen: 57 Stämme A 1.4. Kl. = 91,56 fm, 118 Stämme B 1.5. Kl. = 113,62 fm, 11,9 rm Nutzscheit,

Eschen und Hainbuchen pp.: 4 Stämme A 1.4. Kl. 5,18 fm, 61 Stämme B 1.5. Kl. = 28,15 fm, 14 rm Nutzscheit,

Birken u. Erlen: 72 Stämme B 4.5. Kl. 22,43 fm, 243,5 rm Nutzscheit u. -Knüppel,

Kiefern: 28 Sägeblöcke 13. Kl. 32,05 fm, 95 St. Bauholz 1.4. Kl. ----- 68,64 fm, 53 rm Nutz- scheit,

Fichten: 474 St. Bauholz 3.-4. Kl. = 123,64 fm, 1106 Stangen 1.3. Kl., 2,80 Hdt. Stangen 4. Kl.

B Brennholz:

Eichen : 135,5 rm Scheit, 152 rm Knüppel, 6,5 rm Stockholz 1. Kl., 1,70 Hdt. Reis. Wellen 2./3. Kl.,

Buchen: 14 rm Scheit, 100 rm Knüppel, 4,30 Hdt. Reis. Well.,

And. LauLholz: 15 rm Scheit, 68,5 rm Knüppel, 3,20 Hdt. Neis. Well.,

Nadelholz: 47 rm Scheit, 129 rm Knüppel, 17,10 Hdt. Reis. Well. 70 rm Reiser 3. Kl. (Schleif­haufen) öffentlich meistbietend zum Verkauf ausgeboten werden. Das Brennholz kommt von ca. lP/a Uhr ab zum Aus­gebot. Der im Termin anwesende Rendant nimmt Zahlungen entgegen. ,

Die betreffenden Förster erteilen über das zum Ver­kauf kommende Holz auf Ansuchen mündlich nähere Aus­kunft. 11073

Königliche Oberförsters! Wolfgang.

Gefunden: 1 goldene Kravattennadel mit Stein auf der Hochstädterlandstraße; abzuholen bei Oberassistent Kisseberth, Kurfürstenstraße 18; 1 Regenschirm im Stadt­schloßsaal und 1 Handkorb auf dem Wochenmarkt; ab­zuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung.

Hanau den 2. Mai 1913.

WMM ui) verlorene WenWM it.

Gefunden: 1 silbernes Kollier mit Herzanhänger, 1 kleines weißes Perlentüschchen mit Portemonnaie mit 14 Pfg., 1 Portemonnaie mit über 46 Mark.

Verloren: 1 goldene Brosche mit Vrillantrosen und weißer Perle auf dem Wege Hanau-Wilhelmsbad, 1 goldener Herrenring mit hellgrauem Stein, 1 Double-Kneifer in Wilhelmsbad, 1 wasserdichte Pferdedecke, 1 Lehrerkalender für 1913.

Hanan den 3. Mai 1913.

PsliMche MnndschKN-

Auflösung des Abgeordnetenhauses. DieNordd. Allgem. Zig." schreibt: In parlamentarischen Kreissy wird damit gerechnet, daß das Abgeordnetenhaus noch vor den am 16. Mai stattsindeuden Urwahlen für die neue Legis­laturperiode zur Auflösung gelangen wird. Diese Auflösung wurde ebenso, wie es in den Jahren 1873, 1876, 1879 « und zuletzt 1908 der Fall gewesen ist, lediglich formale Be- I deutuna Laben und den Zweck versolaen. dem neu m '

wählenden Abgeordnetenhanse den Zusammentritt schon vor dem 26. Mai, dem Tage, mit welchem die Legislaturperiode des jetzigen Abgeordnetenhauses durch Zeitablauf beendet sein würde, zu ermöglichen. Ein politischer Zweck würde selbst­verständlich mit einer solchen, lediglich aus formalen Gründen erfolgenden Auflösung nicht verbunden sein.

Aus Hanau Stadt und Land.

Hanau, 3. Mai.

WMichc sitzmig dr 5totadMki«8«(iiaMlni)

vom 2. Mai 1913.

Anwesend die Herren : Vorsteher Justizrat Uth, Backes, Bernges, Beyer, Birkner, Daßbach, Deines, Fischer Franz, Hoch, Dr. Hoffmann, Honzen, Kämmerer jun., Lückhardt, Rechtsanwalt Müller, PH. Müller, Ohl, Philips, Röse, Schreiber, Schroeter, Schwabe, Sommer, Spatz, Stephan, Stübing, Dr. Wagner, Wolff.

Vom Magistrat die Herren: Oberbürgermeister Dr. Gebeschus, Bürgermeister Hild, Stadtbaurat Ehrich, Alberti, Glaser, Holzinger, König, Lucanus, Sendler.

Eins ü h r u u g.

In gemeinsamer Sitzung des Magistrats und der Stadt­verordneten wurden die neugewählten Magistratsmitglieder, die Herren Kaufmann Willi Lossow und Kettenfabrikant Christian Neitzel, in ihr Amt eingeführt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung entspinnt sich auf eine Anregung des Stadtv. Dr. Wagner hin zunächst eine Besprechung über einen am Teich entlang führenden Weg, dcv schon mehr als 30 Jahre dem Publikum zugänglich ist und seit kurzer Zeit von dem Besitzer des in Frage kom­menden Grundstücks abgesperrt wird. Der Magistrat wird die erforderlichen Schritte zur Wiederöffuung des Weges einleiten. Beschlossen wurde ferner, die jetzige bestehende Orts­krankenkasse zu einer Allgemeinen Ortskrankenkasse auszu­bauen, das Bedürfnis zur Errichtung einer Laudkrankenkass« für den Stadtkreis Hanau ivurbc verneint.

Rückzahlung von Kanalgebühren.

Nachdem die Ordnung betr. die Deckung der Kosten der Entwässerungsanlage vom 9. September 1910 im Oktober v. I. vom Bezirksausschuß für ungültig erklärt und dieses Urteil am 11. Februar d. I. vom obersten Gerichtshof für Verwaltungsstreitsachen bestätigt worden war, hatte sich das Stadtverordnetenkollegium gestern über eine Vorlage schlüssig zu machen, welche die Rückzahlung bereits bezahlter Kanalgebühren forderte. Die Aus­sprache über diese Vorlage wurde vom Stadtv. Dr. Wag­ner eingeleitet mit dem Hinweis, daß ohne die nötigen Unterlagen es äußerst schwierig sei, sich über ein Objekt von so großer finanzieller Tragweite zu orientieren, weshalb eine Zurückstellung der ganzen Vorlage für eine spätere Sitzung angebracht erscheine. Mit dieser Ansicht drang der Redner aber nicht durch, vielmehr wurde die Meinung laut, erst einmal die mündliche Begründung des Referenten zu hören, nach der man, falls sie kein klares Bild ergebe, sich immer noch über den geäußerten Wunsch schlüssig machen könne.

Stadtv. Philips gab nun die bekannten, von dieser Stelle aus schon öfters erörterten Gründe bekannt, wegen denen das Statut die Billigung des Bezirksausschusses so­wohl wie des Oberverwaltungsgerichts nicht gefunden hat. Der Einspruch gegen dasselbe habe sich nur gegen die den Hausbesitzern auferlegten Kanalkostenbeiträge gerichtet, während die Benutzungsgebühren unangefochten geblieben seien. Aus diesem Grunde habe sich der Finanzausschuß ent­gegen dem Magistrat, welcher eine Zurückzahlung der sämt­lichen auf Grund des ungültigen Statuts bisher vereinnahm­ten Gebühren in Vorschlag gebracht habe, dahin ausgespro­chen, die Benutzungsgebühren nicht zurückzuzahlen, umsomehr, als ein Einspruch gegen diese s. Zt. nicht erhoben und ein An­spruch auf dieselben jetzt verjährt sei. Das durch die Un­gültigkeitserklärung der Ordnung von 1910 entstandene Defizit müsse durch Steuern aufgebracht werden, weil der § 20,2 des Kommunalabgabengesetzes nicht rückwirkend an­gewandt werden könne. Die Steuererhöhung könne durch ein Nachtragsstatut nur im Rahmen Les Etats geregelt wer­den. Zurückzuzahlen seien als eine Folge der beiden Ver­waltungsgerichtsurteile die erhobenen Beiträge, Anschluß- und Ableitungsgebühren mit einem Gesamtbeträge von 560 144 Mark und insoweit die Beiträge ganz oder in grö­ßeren Räten geleistet worden sind, auch die Zinsen. Das ge­samte in der Zeit vom 1. Dezember 1910 bis 31. März 1913 entstandene Defizit betrage 782 693 Mark, bringe man hiervon die unangefochten gebliebenen 339 364 Mark be­tragenden Benutzungsgebühren in Abzug, so verbleibe ein Defizit von 443 329 Mark. Der Finanzausschuß habe sich