Einrllckungsgebühr:
Die ögespaltene Petitzeile oder deren Raum 20 Pfg. im ReUameteil die Zeile 50 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckers! des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtlilhes Organ für Stadt- und Landkreis Kana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich 66 Pfg., für Poft» bezug vierteljährlich 2.10 Mk.» monatlich 70 Pf- Die einzelne Nummer kostet.5 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in -ane«
Nr. 95 K-rttspreckmiMl»?! Nr. 230.
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Donnerstag den 24. April
Fcr»spr«cha»?chliitz Nr. 230. 1913
Amtliches.
Landkreis Ranau.
Nachdem vom Herrn Ober-Präsidenten in Cassel die Abhaltung einer Hauskollekte bei den katholischen Einwohnern des Regierungsbezirks Cassel a) für die Idiotenanstalt St. Antoniusheim, b) für die Niederlassung der barmherzigen Brüder, beide zu Fulda, genehmigt worden ist, bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Kollekte a) für die Jdiotenanstalt St. Antoniusheim in der Zeit vom 31. August bis G. September d. Is., b) für die Niederlassung der barmherzigen Brüder in der Zeit vom 2. bis 8. November d. I. stattfinden wird.
Hanau den 17. April 1913.
Der König!. Landrat.
J. V.: Karbe.
Stadtkreis Ranau.
Bekanntmachung.
Die Militärpflichtigen hiesiger Stadt, jüngster Jahrgang (1893) werden hierdurch ausgefordert, ihre Losungsscheine binnen 14 Tagen auf dem hiesigen Meldeamte, Langstrahe Nr. 41 I, in den Sprechstunden, vormittags von 10 bis 12% Uhr und nachmittags von 2% bis 5 Uhr, abzuholen.
Hanau den 21. April 1913. 10229
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmachung.
. „Die Besitzer von Katzen werden darauf aufmerksam ge- macht, daß wir die im Schloßgarten unir irr den städtischen Anlagen wildernden Katzen fangen und töten lassen werden.
Hanau den 10. April 1913. 9751
Der Magistrat.
Hild.
Handelsregister.
1. Firnry:
„Mitteldeutsche Creditbank, Filiale Hanau" Zweigniederlassung der Aktiengesellschaft in Firma „Mitteldeutsche Creditbank" mit Hauptniederlassung in Frankfurt a. M.
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 19. März 1913 ist der § 14 des Gesellschaftsvertrages abgeändert worden. Die Direktion (Borstand) ist fortan ermächtigt, mit Genehmigung des Aufsichtsrates einzelnen
Kunst und Leben.
Lohengrin-Aufführungen.
• Nur noch wenige Wochen trennen uns von den Aufführungen der Lohengrin-Festspiele, die zur Feier der Wiederkehr des 100jährigen Geburtstages des großen SVieifters Richard Wagner im hiesigen Stadttheater veranstaltet werden. Bekanntlich hat sich im April des verflossenen Jahres ein geschäftsführender Ausschuß gebildet, um durch Erledigung vorbereitender Arbeiten die Aufführung des Wagnerschen Werkes an feinem Geburtstage zu ermöglichen. Neben umfangreicher und mühevoller Tätigkeit des Ausschusses war die Bildung eines guten Chores . die erste und wohl auch mit die schwierigste Aufgabe. Mit besonderer Genugtuung muß festgestellt werden, daß sich damals in kurzer Zeit ein Chor von stimmvegadten und musikalisch veranlagten Damen und Herren bildete, der seine gesanglichen Kräfte willig und gern in den Dienst der geplanten pietätvollen Aufgabe stellte. Die Einstudierung der Chöre, sowie die musikalische Leitung übernahm Herr Dr. A. S t ü b i n g. Am Dienstag abend hatten wir Gelegenheit, einer Probe mit anzuwohnen. Wir waren über die vortrefflichen Leistungen überrascht. Der Chor hat in vielen anstrengenden Proben nunmehr bald seine Aufgabe gelöst, was umsomehr anzuerkennen ist, als Richard Wagner an ihn keine geringen Anforderungen stellt. Klangschönheit, Treffsicherheit und Ausdrucksfähigkeit, die bei den Männer- und Frauenchören, sowie den übrigen Ensembles in die Erscheinung treten, sind das Resultat einer mit Hingabe und Fleiß gepaarten Arbeit und ^"ft* verständigen und zielbewußten Leitung. Da auch die So* listen frage in der denkbar besten Weise gelöst ist, steht zu erwarten, daß die Aufführungen uns hohe Kunstgenüsse vermitteln. Gewiß finden die Aufführungen auch die lebhafteste Unterstützung unseres' musikliebenden Publikums.
P. A.
Prokuristen die Befugnis zu erteilen, zu zweien gemeinschaftlich die Fvma der Gesellschaft zu zeichnen.
2. Aktiengesellschaft in Firma:
„Conrad Deines junior Aktiengesellschaft" mit dem Sitz in Hanau.
Der Kaufmann Rudolf Deines zu Hanau ist aus dem Vorstande ausgeschieden. 10235
Einträge des Königlichen Amtsgerichts ß in Hanau zu 1 vom 16. April 1913, zu 2 vom 17. April 1913.
1. Firma:
„Iac. Wiederum Nachf. Adolf Almeroth" in Hanau.
Das Geschäft ist auf die Witwe des Kaufmanns Carl Adolf Almeroth, Caroline gen. Lina geb. V e ck zu Hanau übergegangen, welche es unter unveränderter Firma als Einzelkaufmann fortführt.
2. Firma:
„C. Lohfink" in Hanau
Die Firma ist erloschen.
Einträge des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau zu 1 und 2 vom 16. April 1913. 10233
PolitUehe Rundschau.
Offizier-Kasinos.
Wann immer die Militärverwaltung bei Kasernenneubauten die Gelder für Einrichtung eines Offizierkasinos beantragt, werden von gewisser Seite die alten Klagen vorgebracht: Die Kasinos züchteten den Kastengeist und beförderten das Abschlietzen der Offiziere von der übrigen Bevölkerung. Darüber ist man sich doch wohl im allgemeinen klar und es wird wohl kaum bestritten werden sönnen, daß die Offizierkorps große Familien mit iljren besonderen Ueberlieferungen und eigenen Interessen sind. Der Mittelpunkt der Familie ist das eigene Heim, und wie die Mitglieder einer jeden Familie nach getaner Arbeit das Heim aufsuchen, um sich im häuslichen Kreise zu erholen und in traulicher Zwiesprache mit den Angehörigen die Erlebnifie des Tages, die Hoffnungen und Wünsche für die Zukunft zu besprechen, so kann es auch dem Offizier nicht versagt werden, nach des Tages Arbeit sich im Kreise gleichgestimmter und gleichgesinnter Kameraden und Freunde im eigenen Heimzu erholen. Von Kastengeist kann dabei gar keine Rede sein, sonst müßte man jeder Vereinigung von Berufs- und Standesgenosien denselben Vorwurf machen. Es ist ja auch erst der neueren, alles nivellierenden Zeit vorbehalten gewesen, an diesen Mittelpunkten des außerdienstlichen Verkehrs und diesen Pflegestätten des kameradschaftlichen Geistes der Offizierkorps Anstoß zu nehmen. Die Schatten-
Gemeinnütziges.
Die morgendliche Waschung.
Die Abhärtungsmanie hat sich ganz besonders der mor= g-endlichen Reinigung bemächtigt und derselben oft eine Form gegeben, welche nach keiner Richtung hin als zweckmäßig anerkannt werden kann. Die Waschung des Morgens soll sowohl unseren Körper von anhaftenden Schmutzteilchen und den nächtlichen Hautausscheidungen befreien, als auch die erschlaffende Wirkung der Bettwärme auf die Haut aufheben und uns erfrischen. Es muß also zunächst prinzipiell hervorgehoben werden, daß es nicht genügt, nur die Hände und das Gesicht des Morgens zu waschen, daß vielmehr auch der übrige Körper des Morgens einer Wasserbehandlung bedarf. Die Aufgaben der Haut im Körperhaushalt sind so bedeutende, daß ihre Pflege und sorgfältige Behandlung mindestens der Pflege anderer Organe gleich zu achten ist, und eine Vernachlässigung der Hautpflege hat nicht nur körperliche, sondern auch seelische Schäden zur Folge, weil die körperliche Reinheit unwillkürlich auch die seelische fördert und das moralische Pflichtgefühl hebt. Um nun den Körper wirklich durch die Waschung zu säubern, ist kaltes Wasser am wenigsten empfehlenswert. Kaltes Wafier vermag bei der flüchtigen Anwendung einer Waschung mir in geringem Maße den auf dem Körper vorhandenen Schmutz zu lösen und steht in dieser Beziehung warmem Wafier ganz bedeutend nach. Das warme Wasser hat aber wieder den Nachteil, die Haut zu verweichlichen, es würde nicht nach der Bettruhe erfrischen und auf die Hautiätigkeit anregend wirken, so daß seine Anwendung des Morgens weniger empfohlen werden kann. Anregend wie die Kälte wirkt dagegen in gewissem Sinne auf den Körper auch die Hitze, und so bedenklich ein heißes Bad, d. h. ein Bad in der Temperatur von 31 bis 35 Grad R. wäre, so vorteilhaft für den Organismus sind Waschungen mit derartig temperiertem Wasser. Die morgendliche Waschung wird daher am besten mit Wasser ausgeführt, das als noch erträglich heiß empfunden wird, und eine solche Waschung mit nachfolgender fräs? tiaer AbtrocknrnrZ wird eine ante Durchblutung der Haut
feiten werden schwarz in schwarz gemalt, die Lichtseiten aber übersehen. Ganz abgesehen von der erziehlichen Wirkung auf den jungen Offizier, der im Kasino wohl harmlos fröhlich sein, niemals aber seine Selbstbeherrschung und Haltung verlieren darf, sind doch auch die wirtschaftlichen Vorteile, die das Kasino seinen Mitgliedern bietet, nicht zu unterschätzen. In den kleinen Städten ist das Offizierkorps gerade die Stätte, an der sich die Gesellschaft des Ortes und der Umgegend zu. allerlei geselligen Veranstaltungen mit großer Vorliebe zusammenfindet. Hier dient es also nicht dazu, die Offiziere abzuschließen, sondern den Verkehr zwischen Zivil und Militär zu vermitteln. — Die ersten Kasinos wurden 1814 eingerichtet und dienten dazu, die Wachtstuben, die in dem Leben der Offiziere eine große Rolle spielten, und wohl nicht zur Verfeinerung der Sitten beitrugen, zu verdrängen. In der friederizianischen Zeit hatten die unverheirateten Subalternosfiziere und Junker bei ihren Kompaniechefs freien Mittagstisch. Ein alter Kavallerist erzählt sehr launig, daß diese Einrichtung wenigstens für die Junker nicht sehr behaglich war. Sie befanden sich auch bei Tisch im Dienst, durften nur reden, wenn sie gefragt wurden, und bekamen Arrest, sowie sie einen Fleck auf das Tischtuch machten, oder zu spät kamen. An der Suppe, dem Gemüse mit Fleisch durften sie sich beteiligen, vor dem Braten mußten sie jedoch fortgehen. Sicher wird es auch Vorgesetzte gegeben haben, die mehr Rücksicht auf die hungrigen Magen ihrer Untergebenen genommen haben. Blücher war jeden^ falls in dieser Beziehung sehr vornehm und sagte z. B. 1805 dem Offizierkorps des Regiments, dessen Chef er war: er betrachte die Offiziere des Regiments als zu seiner Familie gehörig, und so wie ein Vater seinen Sohn nicht zum Essen einlade, so verstehe sich dieses unter ihnen von selbst.
Zur Wehrvorlage.
Wir erhalten folgende Zuschrift:
Die Reichs- und fast alle Staatsregierungen haben seit 1909 die Anrechnung eines Teiles der Militärdienstzeit auf das Beamtenbesoldungsdienstalter durchgeführt. Einzelne Kommunen sind gefolgt. Die Einzelbestimmungen der Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen sehen recht buntscheckig aus. Eine generelle Regelung der Frage erscheint im Interesse der Wehrmacht und des Unteroffizierersatzes dringend geboten. Die Gelegenheit zu genereller Regelung bietet die bei der Wehrvorlage vorgeschlagene Abänderung verschiedener Bestimmungen des Mannschaftsversorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906. Es müßte auch das 13. Dienstjahr in Berechnung gezogen werden. Ferner müßte die Anrechnung der im K o m m u n a l d i e n st e stehenden Militäranwärter reichsgesetzlich geregelt werden. Die Regelung könnte durch Einschiebung eines § 22a in das Mannschaftsbewirken, die sich in der Röte der Haut auch äußerlich bemerkbar macht. Schwächliche und blutarme Persönlichkeiten sollen sich mit dieser heißen Waschung begnügen, kräftigere Individuen jedoch sollen auf die heiße Abspülung des Körpers unmittelbar eine solche mit kaltem Wafier folgen lassen und dann ebenfalls den Körper beim Abtrocknen frottieren. Am besten ist es ja, wenn die kalte Waschung in Form einer kalten Dusche mit einer gewissen Kraft den Körper trifft; es genügt aber auch zu dieser morgendlichen Prozedur auf dem Waschtisch neben der Waschschüssel eine Kanne mit heißem sowie eine mit kaltem Wasser und vor dem Waschtisch ein 'v^fäft zum Stehen während der Waschung, damit das Wasser nicht in das Zimmer läuft.
Bei solchen täglichen Waschungen ist die Seife nur für die Hände und bisweilen für das Gesicht zu verwenden. Durch die Seife wird allerdings eine intensivere Reinigung erzielt, aber gleichzeitig nimmt sie dem Körper die Fettschicht, mit welcher sich die Haut täglich frisch zum Schutze vor Erkaltungen überzieht, und diese Fettschicht soll möglichst im Interesse der Gesundheit erhalten werden. Wo indessen tägliche Waschungen nicht möglich sind, gehört zur vollständigen Reininung in größeren Zwischenräumen auch. eine intensivere Anwendung der Seife, da dann das Abspülen mit heißem Wafier allein nicht schnell genug den Schmutz Dom Körper entfernt.
Nicht dringend genug kann empfohlen werden, daß jeder» mann, ob jung, ob alt, ob Mann oder Frau, vor der Waschung mit vollständig' entblößtem Körper einige Freiübungen mache, die den Blutkreislauf regulieren und ihn vor allem auch in den Unterleibsorganen fördern. Derartige Uebungen erfordern nicht mehr als 5 bis 10 Minuten, und ihr Einfluß ist bei regelmäßiger Ausführung nicht nur für die Darnltütigkeit ein vortrefflicher, sondern trägt auch wesentlich dazu bei, daß wir den Gebrauch unserer Gelenke, d. h. also die Gewandtheit und Gelenkigkeit unseres Körpers, uns bis in ein hohes Alter wahren. Solche Vorteile sind sehr groß, und ihnen gegenüber darf der geringe Zeit- verbrauch selbst bei dem in seiner Zeit noch so sehr beschränkten Mann nicht in Betracht kommen.