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Seile 2 ___________

Aus aller Wett.

Erhöhung der PfLndungsgrènze für PrivaLangsstellie und der Reichstag. Im Februar vorigen. Jahres hatte der Verein für Handlungskommis von 1858 (Kaufmännischer Verein) in Hamburg an den Reichstag eine Eingabe ge­richtet mit der Bitte, die verbündeten Regierungen um die Einbringung einer Vorlage, betreffend Abänderung der Zivilprozeßordnung, zu ersuchen, und zwar dergestalt, daß in den Paragraphen 850 1 Ziffer 8 auch die Angestellten im Sinne des Versicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1911 in der Weise einbezogen werden, daß auch ihr Dienstein- fommen gleich den Beamtengehültern nur zu einem Drittel der Pfändung unterworfen ist, soweit es die schon bis jetzt pfändungsfreie Summe von 1500 Mark für das Jahr, über­steigt. In der Begründung zu dieser Eingabe hatte der 58er Verein u. a. ausgeführt, nachdem er auf den den Be­amten gewährten erhöhten Schutz hingewiesen hatte:Für den neuen Mittelstand der Privatangestellten bewendete es jedoch bei der Vorschrift, daß lediglich das Gehalt bis zu 1500 Mark von der Beschlagnahme ausgenommen ist. 35 Jahre sind seit dem Erlaß dieser Bestimmungen ver­flossen. In dieser Zeit ist die Kaufkraft des Geldes durch die beständige Verteuerung der wichtigsten Lebensmittel wie der Wohnungsmieten so gesunken, daß jene 1500 Mark heute selbst 1800 Mark kaum entsprechen dürften. Schon aus diesem Grunde erscheint eine anderweitige Festsetzung der Grenze des pfandfreien Einkommens geboten. In An­betracht, daß die große Masse der Handlungsgehilfen nur ein Einkommen erzielt, das sich im Durchschnitt zwischen 1800 und 2000 Mark bewegt, erscheint eine Erhöhung der Pfandgrenze auf 1800 Mark jedoch nicht zweckmäßig, weil da die Gefahr besteht, daß die für einen solchen Handlungs­gehilfen, der vielleicht eben erst alle verhängnisvollen Wir­kungen einer Stellenlosigkeit erlebt hat, dringend nötige Kreditfähigkeit mehr oder weniger beeinträchtigt wird. Dagegen wünschen wir, daß von dem 1500 Mark übersteigen­den Einkommen nur ein Drittel für den Gläubiger angreif­bar bleibt. Dadurch würde beispielsweise bei einem Gehalt von 3000 Mark ein Drittel des 1500 Mark übersteigenden Einkommens, also 500 Mark, im Notfall der Pfändung unterliegen und dem Angestellten im Falle dringend not­wendiger Anschaffungen oder unvorhergesehener Ausgaben ein Kredit in dieser Höhe mindestens gesichert sein. Sein Einkommen würde dadurch den Veamtengehältern wenig­stens hinsichtlich der Pfändbarkeit gleichgestellt, was inso­fern gerechtfertigt ist, als das Beamtengehalt teilweise noch immer durch SLeuerprivilegien bevorzugt, überdies auch durch Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Invaliden- ^nb An­gestelltenversicherung nicht in der Weise belastet ist, wie der Dienstlohn der Privatangestellten." Bedauerlicher­weise hat die Petitionskommission des Reichstages diesen Antrag, der für Hunderttausende von Angestellten von großer Bedeutung ist, der Regierung nicht zur Berücksichti­gung überwiesen, sondern ist darüber zur Tagesordnung übergegangen.

Gegen die Sittenverderbnis und das Laster, die in Amerika und nicht zuletzt in den vornehmen Kreisen immer mehr überhandnehmen, wird seit einiger Zeit von Leuten, die um die Zukunft bei Landes besorgt sind, ein Kampf geführt. Dieser Tage wurde ein in Chikago eingesetzter Untersuchungs­ausschuß zu ungewöhnlicher Stunde, kurz vor Mitternacht, einberufen. Als die Mitglieder versammelt waren, erklärte der Vorsitzende, der Vizegouverneur des Staates Illinois, daß er festzustellen gedenke, wie die Nachtlokale und die nächtlichen Schaustellungen und Vergnügungen auf dieVolks- fittlichkeit wirkten. Er ließ mit Haftbefehlen und mit allen erdenklichen Vollmachten ausgestattete Geheimpolizisten aus­schwärmen und befahl ihnen, im Automobil zu gewissen schlecht angeschriebenen Nachtlokalen, Kabaretten, Kaffeehäusern usw. zu fahren und eine Anzahl Besucher vor den Ausschuß zu bringen. Man kann sich vorstellen, welche Aufregung^ bei dem Erscheinen der Polizei unter den sehr eleganten Gästen herrschte, zumal als die Polizeibeamten zahlreiche Herren und Damen der besten Gesellschaft, die bei recht verfänglichen Vergnügungen, Wackeltänzen, wüsten Schlemmereien usw., überrascht worden waren, aufforderten, ihnen zu folgen und vor den Schranken der nächtlichen Fehme zu erscheinen. Die Kommission ersuchte dann dieZeugen", nach den üblichen ernsten Verwarnungen, sich über die Art der Unterhaltungen, welchen sie beigewohnt hatten, auszulassen und vor allem klar und bündig zu erklären, ob sie derartige Vergnügungen nicht für unsittlich hielten. Es begann bereits zu tagen, als der Ausschuß noch immer bei der Arbeit saß und Damen in eleganten Abendtoilettenüber den Rost zog"; viele weinten, etliche bekamen Schreikrämpfe, eine wurde ohnmächtig, und die Herren schimpften lebhaft, aber vergeblich, gegen diese rücksichtslose Behandlung des schwächeren Geschlechts.

Pedro Freire ist eingelocht worden! erzählt man sich in der Madrider Lebewelt. Freire war ein unterer Staais- beamter in der Finanzverwaltung mit einem bloß 1000W. betragenden Jahresgehalt. 43 Jahre alt, bekleidete er seinen bescheidenen Posten bereits 18 Jahre, ohne eine Aufbesserung erzielt zu hahen. Freire war ein Musterbeamler, arbeitsam, pünktlich imb intelligent wie kein zweiter. Seine Vorgesetzten schätzten ihn sehr. Er wurde oft mit der Erledigung von besonders schwierigen Arbeiten betraut, die in die Zuständig­keit Höhergestellter gehörten und geriet doch nie in Verlegen­heit. Er wußte immer alles mit bestem Geschick in Ord- nung zu bringen. Aber eines Tages wollte es das Ver­hängnis, daß ihn ein Bekannter in den Schauspielllub mit= nahm und ihn verleitete, Roulette ;it spielen, dem dort wie in allen Madrider Klubs trotz aller Strenge der Gesetzgebung gefrönt wird. Er riskierte (ein gesamtes Taschengeld: fünf Pesetas. Zu seinem Unglück gewann er und spielte weüer. Als er früh morgens den Klub verließ, hatte er 1500 Pesats in der Tasche. Niemals war eine solche Summe sein eigen gewesen. Er glaubte gu träumen, er war beinahe närrisch v^r Freude. Pünktlich wie immer erschien er im Bureau

Montas

und erzählte seinen Amtskollegen von seinem Glück. Er wurde allgemein beneidet und bewundert . . . und auch an­geborgt, ime das so zu geschehen pflegt. Er verrichtete feine Arbeit mit der gewohnten Sorgfalt, aber abends stellte er sich wieder im Klub ein am grünen Tisch. Er setzte jetzt größere Beträge ein, gewann, spielte tollkühn weiter drauf los und erzielte fabelhafte Gewinne. So ging's Woche um Woche, Monat um Mouat. Bald war er berühmt gewor­den ; man nannte ihn denGoldkönig". Er schien sich das Glück endgültig zum Sklaven gemacht zu haben. Jede Karte, auf die er setzte, mußte gemimten. Sein Leben erfuhr eine gründliche Umgestaltung. Sein Geld verlieh ihm Ansehen. Er erhielt Zutritt in aristokratische Kreise. Hohe Herren verkehrten mit ihm. Welt- und Halbweltdamen bezeugten ihm ihre Gunst. Eine schöne Varietcsängerin wurde seine Geliebte, und er richtete ihr eine luxuriöse Wohnung ein. Dagegen lebten seine Frau unb sein Söhnchen nach wie vor in einem ärmlichen Dachstübchen. Freire speiste vor einigen Tagen in Gesellschaft einiger Freunde in einem eleganten Restaurant, als ihm der Kellner mitteilte, daß ein Herr draußen mit ihm gu sprechen wünsche. Er ging ins Sprech­zimmer und kam nicht mehr zum Vorschein. Vergebens warteten seine Tischgenossen auf seine Rückkehr. Der Kellner berichtete später, der Herr, der mit Freire gesprochen, sei ein Polizist gewesen, der ihm sofort ohne weiteres Handschellen angelegt und ihn ins Gefängnis abgeführt habe. Damit hatte Freires Herrlichkeit ein jäheS Ende gefunden. Jetzt erfährt man, daß er im Spiel nicht immer gewann, wie er glauben machen wollte, sondern hier und da sogar schwere Verluste erlitt. Und da beschloß er, Gelder im Finanz­departement zu unterschlagen. Er fälschte Anweisungen an die Verrechnungsbehörden, was das Zeug halten wollte. Eine vorläufige Untersuchung im Rechunngsamt ergab einen Fehl­betrag von 550 000 Pesetas, aber man glaubt, daß die Höhe der von Freire begangenen Veruntreuungen noch be­deutender ist. (Berl. L.-Anz.)

Zwei Kinder der Tänzerin Isidora Duncan ertrunken.

Von einem entsetzlichen Unglück ist die bekannte ameri­kanische Tanzkünstlerin Isidora Duncan heimgesucht worden. Ihr Automobil, in dem sich zwei ihrer drei Kinder mit ihrer Gouvernante befanden, stürzte bei Paris in die Seine und die beiden Kleinen, sowie die Erzieherin fanden den Tod in den Fluten. DerBerl. Lok.-Anz." erhält nachstehendes Telegramm:

Paris, 19. April. Um 4 Uhr nachmittags bog das Automobil der Frau Frank Craig, die bekanntlich mit der berühmten Barfußtänzerin Isidora Duncan identisch ist, bei der Brücke von Levallois-Perret von der Rur des Villiers in Neuilly auf den Seinekai. In dem Kraftwagen saßen der drei Jahre alte Patrik Craig und seine sechsjährige Schwester Deadie mit ihrer Gouvernante. Bei einer Wen­dung, die der Chauffeur machte, glitt das Fahrzeug auf der infolge Regens stark schlüpfrigen Straße aus und schleuderte mit großer Wucht über den Fußsteig hinweg gegen die Ufer­böschung. Da hier kein Geländer vorhanden war, stürzte der geschloffene Wagen über die hohe Böschung hinab und verschwand augenblicklich in der Seine, die an dieser Stelle acht bis zehn Meter tief ist. Der Chauffeur, welcher abge- schleudert worden war, konnte sich am Ufer festklammern und klomm die Böschung wieder hinan. Auf der Brücke und dem Kai staute sich alsbald eine zahlreiche Menschenmenge. Die nächsten Nachforschungen, die man in Booten mit Stangen nach dem Automobil anstellte, blieben erfolglos. Der Polizei- präfekt Hennion, dem der furchtbare Unfall telephonisch ge­meldet wurde, traf endlich mit Feuerwehrleuten und Tauchern ein, die die Lage des Automobils ermitteln konnten. Die Körper der Insassen wurden nun mit Hilfe des Materials, das der Motorbootkonstrukteur Despujols der Rettungsgesell­schaft znr Verfügung stellte, an die Oberfläche des Wassers und zu Lande gebracht. Die Gnuvernante und beide Kinder waren tot. Die Leichen wurden durch den Polizeipräfekten nach der Villa Isidora Duncans in Neuilly geleitet. Die Künstlerin gab sich, obschon bereits auf eine sie bedrohende Katastrophe vorbereitet, den furchtbarsten Verzweiflungsaus­brüchen hin.

Kunst ANS Lebe«.

Zwei Richard-Wagner-Sprüche von Karl Engelhard werden, wie die Tägl. - Rundschan mitteilt, die zum Gedächtnis Rich. Wagners errichtete Nibelungen­halle bei Königswinter am Rhein schmücken:

Richard Wagner.

1.

Der du, in Wotans Wissen eingeweiht,

Von Helheims Fluch hast unsern Hort befreit

Und, selbst ein Siegfried, Not erlöst durch Not:

Wirke dein Werk nun, bis die Welt verloht!

2.

Ruhelos und rein im Ringen,

Wahr im Sagen und im Singen,

Adelig in Art und Kern:

Gingst du stolz in Sturm und Streiten, Noth-ergeben froh und gern.

Ewig strahle und als Stern

Richtung-zeigend durch die Zeiten!

Die Weranstaltlmg dorr LichihLlDervorträge» und Kmovorführirrrgcrr unter Verwendung von belehren­den und guten unterhaltenden Diapositiven und Films nimmt in Schulen und Volksbildungsvereinen einen immer größeren Umfang an. Eine Fülle anschaulichen Wissens, insbesondere aus Lander- und Völkerkunde, der Naturwissenschaft und Technik wird auf diesem Wege in die Bevollerung getragen und die Wiedergabe hervorragender Werke der bildenden Kunst erzieht âum Verständnis künstlerischen Schaffens. Um die Arbeiten der Schulen und Vereine auf diesen: Gebiete Lu fördern. Hat die Gesellschaft für Verbreituna von Volks-

______21* April_____ bilbung, die seit vielen Jahren ihre großen Lichtbildersamm» hingen, Apparate, Filius und Wanderkinos in den Dienst dieser Arbeit stellt, einen Ratgeber für die Anschaffung von Lichtbilderapparaten herausgegeben, der auch eine ausführ­liche Anleitung für den Gebrauch der Apparate und Licht­quellen enthält. Der Ratgeber wird allen Schulen und ge­meinnützigen Vereinen, die Lichtbilder-und Kinovorführungen veranstalten, von der Geschäftsstelle Berlin NW. 52, Lüne­burger Straße 21, kostenfrei gugefteüt.

Frankfurter Theater.

Opernhaus. Montag den 21. April, halb 8 Uhr: Cavalleria rusticana. Hierauf: Der Bajazzo. Auß. Ab. Kl. Pr. Dienstag den 22. April, 7 Uhr: Zum 1. Male (Ur­aufführung) : Die Heimkehr des Odysseus. Im Ab. Er. Pr. Mittwoch den 23. April, halb 8 Uhr: Erstes Gastspiel o. Alexander Moissi. König Heinrich der Vierte. 1. Teil. Auß. Ab. Gr. Pr. Donnerstag den 24. April, halb 8 Uhr, bei ausgeh. Ab.: 2. Gastspiel von Alexander Moissi. König Heinrich der Vierte. 2. Teil. Gr. Pr. Freitag den 25. April, halb 8 Uhr: Volksvorstellung. Orpheus und Eurydike. Auß. Ab. Erm. Pr. Samstag den 26. April, 7 Uhr: Die Heim­kehr des Odysseus. Im Ab. Gr. Pr. Sonntag den 27. April, 7 Uhr: Lohengrin. Im Ab. Gr. Pr.

Schauspielhaus. Montag den 21. April, 7 Uhr: Frauen. Im Ab. Gew. Pr. Dienstag den 22. April, 7 Uhr: Sappho. Im Ab. Gew. Pr. Mittwoch den 23. April, 7 Uhr: Die Fledermaus. Im Ab. Gew. Pr. Don­nerstag den 24. April, 8 Uhr: Der liebe Augustin. Auß. Ab. Kl. Pr. Freitag den 25. April, 8 Uhr: Püppchen. Auß. Ab. Gew. Pr. Samstag den 26. April, 7 Uhr: Das Konzert. Im Ab. Gew. Pr.- Sonntag den 27. April, halb 4 Uhr: Volksvorstellung. Die Journalisten. Auß. Ab. Erm. Pr. 8 Uhr: Bei aufgeb. Ab.: Püppchen. Gew. Pr.

Neues Theater. Montag den 21. April, 8 Uhr: 777:10. Auß. Ab. Erm. Pr. Dienstag den 22. April 8 Uhr: Majolika. Ab. A. Gew. Pr. Mittwoch d. 23. April, 8 Uhr: Heiligenwald. Ab. A. Gew. Pr. Donners­tag den 24. April, 8 Uhr: Professor Bernhardi. Ab. A. Gew. Pr. Freitag den 25. April, 8 Uhr: Hinter Mauern. Auß. Ab. Erm. Pr. Samstag den 26. April, 8 Uhr: Zum 1. Male: Gesinnung. Ab. A. Ee- wöhnl. Pr. Sonntag den 27. April, halb 4 Uhr: Arbeiter-Bildungsausschuß. 8 Uhr: Gesinnung. Auß. Ab. Gew. Pr.

GerLchtsslZaL.

Der Niedermodaner Vankprozeß.

DT. Darmstadt, 19. April. Der 12. Verhandlungstag begann mit der Vernehmung des Zeugen Lehrer Schuch­mann in Rredermodau, der feit 20 Jahren im Aufsichtsrat sitzt und 1910 zum Vorsitzenden der Kasse gewählt wurde. Von den Verfehlungen des Adam hat er bis 1908 nichts ge­wußt. Als er dann erfuhr, daß Adam Wechsel fälsche, habe er gesagt, daß Adam ins Gefängnis gehöre. Doch wurde dieser nur als Rechner abgesetzt und auf Drängen der An­geklagten Beck zum Kontrolleur gewählt. Es wurde auch dann vom Vorstand beschlossen, eine Dienstanweisung für den Rechner aufzustellen. Zur Durchführung des Beschlusses kam es aber nichtz Trotz des strengsten Verbotes hat Beck immer wieder Gelder an Adam ausbezahlt. Auf Befragen des Vorsitzenden, ob keinem der Vorstandsmitglieder die in der Bilanz von 1907 enthaltenen 5 Rückstände von 300 000 Mark, wie uneinbringliche Ausstände von 78 000 Mark, so­wie das unklare Verhältnis in den Konten von Adam und Rotzmann aufgefallen sei, erklärte Zeuge, datz man absolut nicht an einen Verlust gedacht habe. Mau habe vielmehr gehofft, daß der neueingerichtete Postscheckverkehr Ordnung in die Geldverhältnisse bringen werde. Beck habe sogar einen Ueberschuß von 4000 Mark ausgerechnet, bet mit 10 Prozent zur Verteilung kommen sollte. Beck wollte sogar noch mehr als 10 Prozent geben. Auf Anraten Jhrigs kamen aber nur 5 Prozent zur Verteilung. Im Jahre 1908 war der Zeuge gegen jede Dividendenverteilung, wohl hat aber der Vorstand die Verteilung von 5 Prozent beschlossen. Der Angeklagte Beck bestätigte die Angaben des Zeugen. Als im Jahre 1908 die großen Wechselverpflichtungen, eben­so zahlreiche Kreditüberschreitungen und Ausleihungen ohne Genehmigung des Aufsichtsrates bekannt wurden, hat dieser in einer Sitzung jede Verantwortung abgelehnt. Auf die Frage des Vorsitzenden, warum man damals nicht einge- schritten fei, erklärte der Zeuge, daß man sich auf die Er­klärungen von Neff und Adam verlassen habe, daß alles geregelt werde. Man habe sich auch an Ihrig gewandt, doch habe dieser gesagt, der Zeuge solle nicht so viel darüber reden, es würde sonst zu viel Aufsehen erregen. Auf Be­fragen des Staatsanwalts gibt der Zeuge zu, daß er da­mals gesagt habe, daß man jetzt gar nicht mehr Herr im eigenen Hause sei. Beck wäre ein williges Werkzeug in den Händen Jhrigs gewesen. Angeklagter Ihrig erklärt hier, daß der Zeuge Schuchmann sehr schwatzhaft gewesen sei und nichts für sich habe behalten können. Der Zeuge Schuchmann hat im Jahre 1908 wiederholt Briefe an die Landwirtschaft­liche Genossenschaftsbank und an Ihrig geschrieben, daß die Bank von den umlausenden Wechseln keine mehr einlöse, da der Vorstand und der Aufsichtsrat keine Verantwortung mehr übernähmen. Trotzdem wurden immer neue Wechsel eingelöst. Der Zeuge schildert dann den Vorgang über die Sicherheit des Fehlbetrages von 275 000 bezm. 520 000 Mark ähnlich wie die früheren Zeugen. Von einer möglichen Bar­zahlung des Betrages war nie die Rede. Auch die Ver­teilung der Dividenden war, wie alle anderen geschäftlichen Angelegenheiten, auf Anraten und Empfehlung und be­sondere Begutachtung durch Ihrig vorgenommen worden. Auch die übrigen Aussagen des Zeugen bestätigen die An-