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RotatfoMbrud und Verlag der Buchdrucker«! bef verein, eo. Warenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Vezugspret», vierteljährlich 1.80 Mk^ monatNch 60 Pfg^ sllr Poft» bezug vierteljährlich 110 SDIL, monatlich 70 Pfg. Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 75 Fernsprechattschlitsr Nr. 230. Dienstag btlt 1. AM
Fernsprechattschlttf; Nr. 230. 1913
Amtliches.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Die Heberollen über die von den Unternehmern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe des Stadtkreises Hanau für 1912 zu zahlenden Umlagebeiträge, sowie die von den Mitgliedern der Haftpflichtversicherungsanstalt für das Jahr 1913 zu zahlenden Beiträge (Grundgebühren) liegen in Gemäßheit des § 1021 der Reichsversicherungsordnung und § 34 der Satzungen der Haftpflicht-Versicherungsanstalt während 2 Wochen und zwar vom 1.—14. April 1913 zur Einsicht der Beteiligten bei der hiesigen Stadthauptkasse Zimmer Nr. 5 aus.
Vinnen einem Monat nach Ablauf der Frist können die Unternehmer bei dem Eenossenschaftsorgan (Sektionsvorstand der Hessen-Nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Stadtkreis) gemäß § 999 der Reichsversicherungsordnung (§ 55 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900) Widerspruch erheben, sowohl gegen die Veranlagung überhaupt als auch gegen die Höhe der Abschätzung.
Hanau den 26. März 1913. 8303
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmachung.
Die Uebersichtskarten der Stadt Hanau in den Maßstäben 1 : 2500 und 1 : 5000 sind auf den neuesten Bestand ergänzt und vervielfältigt worden.
Einzelne Exemplare können im städtischen Vermessungsamt, Rathaus Zimmer 28—29, zu folgenden Preissätzen bezogen werden:
1 farbiger Stadtplan im Maßstab 1 : 2500 in 9 Blättern ä 1,50 Mk. = 13,50 Mk.
1 nichtfarbiger Stadtplan im Maßstab 1:2500 in 9 Blättern â 1,— Mk. = 9,— Mk.
1 farbiger Stadtplan im Maßstab 1: 5000 in 2 Blättern - â 4,— Mk. = 8,— Mk.
inichtfarbiger Stadtplan im Maßstab 1:5000 in 2 Blättern Ä 3,— Mk. 6,— Mk.
Hanau den 27. März 1913. 8137
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmachung.
Gesuche um Erlaß oder Ermäßigung des Schulgeldes der städtischen Schulen sind in der Zeit vom 31. März bis 5. April 1913 auf Zimmer 37 des Rathauses, vormittags 10 bis 12^ Uhr, anzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, daß nur solche Schüler und Schülerinnen auf Berücksichtigung rechnen können, deren Leistungen eine solche Vergünstigung rechtfertigen. Hanau den 26. März 1913. 7981
Der Magistrat. Das Kuratorium der Pedro Jungschen Stiftung.
Bekanntmachung.
Am Mittwoch den 2. April und Donnerstag den 3. April bleibt die Badeanstalt in Kesselstadt behufs Reinigung der Cegenstromapparate geschlossen. Hanau den 29. März 1913. 8301
Der Magistrat.
, I. A.: Ehrich.
Bekanntmachung.
Lehrstellen-Vermittlung betr.
Schulentlassenen können durch Vermittelung der städtischen Arbeitsvermittelungsstelle — Langstraße 41 hier — noch offene Lehrstellen zugewiesen werden, indem noch Lehrlinge für nachstehend angegebene Berufe gesucht werden:
1 als Bäcker, 1 als Bürstenmacher, 1 als Ziseleur, 1 els Diamantschleifer, 1 als Etuismacher, 2 als Former (Eisengießerei^, 4 als Friseure, 6 als Gärtner, 1*als Glaser, 1 als Graveur, 1 als Juwelier, 1 als Kaufmann, 1 als Kupferschmied, 1 als Modellschreiner (Eisengießerei), 3 als Metzger, 4 als Schmiede, 6 als Schneider, 4 als Schreiner, 1 als Schuhmacher, 2 als Spengler und Installateure, 8 als Silberschmiede, 3 als Tapezierer, 1 als Wagner, 1 als Weißbinder.
t’^u den 28. März 1913. ' 8385
Der Magistrat.
Htld.
Bekanntmachung.
Der Fabrikarbeiter Georg Josef Koch aus Bergen, Kreis Hanau, geboren am 30. Juli 1865 in Mainz, Großherzogtum Hessen, ist durch rechtskräftiges Urteil des Schwurgerichts zu Hanau vom 5. November 1912 wegen Mordes, begangen im Isenburger Walde bei Frankfurt am Main an seiner Tochter Elise Koch aus Bergen, Kreis Hanau, zum Tode verurteilt worden. Das Urteil ist heute früh im Hofe des hiesigen Landgerichtsgefängnisses durch Enthauptung vollstreckt worden.
Hanau den 1. April 1913. 8357
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Lehmann,
Handelsregister.
Firma:
„Sternheimer & Co." in Hanau.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter, Ehefrau ClotildeSternheimer geborene Grünebaum in Hanau, ist alleiniger Inhaber der Firma.
Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau vom 17. März 1913. 8341
Städtisches Lyzeum zu Hanau.
1. Aufnahmeprüfung: Donnerstag den 3. April, vormittags 9 Uhr.
2. Beginn des Unterrichts: für Klasse Vllb—I: Donnerstag den 3. April, nachm. 3 Uhr, für Klasse IX u. VIII: Freitag den 4. April, vorm. 9 Uhr, für Klasse X: Freitag den 4. April, vorm. 10 Uhr.
Hanau den 1. April 1913. 8411
Der Direktor.
Bungen st ab.
Liegen geblieben: 1 Militärmantel.
Gefunden: 7 Posteinlieferungsscheine an das Postscheckamt München.
Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung (Langstr. 43, Zimmer 4).
Hanau den 31. März 1913.
WmdM M vâM tenÄ ic.
Gefunden: 1 silbernes Kettenarmband mit Anhänger (Kreuz und Herz), 1 schwarzes Armband mit gelben Streifen, 1 neues schwarzes Portemonnaie mit 50 Pfg.
Verloren: 1 Portemonnaie mit 2,15 Mk.
Hanau den 1. April 1913.
Politische Rundschau.
Regierung und Militärvorlage. In den maßgebenden Berliner politischen Kreisen versichert man, wie unser Berlinrr Vertreter meldet, daß die Reichsregierung unter allen Umständen darauf bestehen wird, daß die eigentliche Milstär- vorlage ohne jede Verzögerung vom Reichstage verabschiedet wird. Man rechnet damit, daß diese Vorlage bereits zu Pfingsten erledigt sein wird, damit unverzüglich die notwendigen organisatorischen Maßnahmen seitens der Heeresverwaltung getroffen werden können. Der gleiche Wunsch besteht natürlich in Bezug auf die Deckungsvorlagen, doch dürfte hier die Verabschiedung nicht ja urgiert werden, wie bei der Militärvorlage, wenn auch die Verantwortung für eine Verschiebung der Steuervorlagen bis zum Herbste aus- schließlich dem Reichstage überlassen werden wurde.
Das Armee-Verordnungsblatt vom 29. März 1913 bringt einen Auszug aus dem Gesetz betreffend vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1913 vom 7. März 1913. Zu 3. Im Etat für die Verwaltung des Reichsheeres sind die im ordentlichen Etat bei den fortdauernden Ausgaben für Preußen: a) füè einen Armee- Inspekteur die bei Kapitel 19 Titel 1, Kapitel 25 Titel 3 und 4 sowie Kapitel 27 Titel 14 die bestimmungsmäßigen Gebührnisse und eine Mietenschädigung bis zu 10 000 Mark, d) zur Einstellung von weiteren zehn Saldierenden der Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Vil-
dungswesen die erforderlichen Studienhonorare, Studien- Nebenausgaben usw. sowie u. a. für Preußen (einmalige Ausgaben): Die Kosten für Erweiterung der Magazinanlagen in Mainz — Titel 13 — sowie für den Neubau und zur Ausstattung einer Kaserne nebst Zubehör für 2 Train- Kompanien in Darmstadt — Titel 165 — 150 000 Mark in Ausgabe genehmigt worden.
Auf Grund des elsaß-lothringischen Preßgesetzes ist die Verbreitung des Pariser Matin in Elsaß-Lothringen verboten worden.
Der Gouverneur von Kamerun Ebermaier hat auf seiner Hinterlandreise den Tschadsee an der Mündung des Schari- Flusses wohlbehalten erreicht.
Eine neue Rede Churchills.
London, 31. März. Die Beratung über den Flottenetat wurde heute im Unterhause fortgesetzt. Keir Hardie erklärte zu dem von Churchill an Deutschland gerichteten Vorschlag, im Flottenbau ein Jahr der Pause eintreten zu lassen, die Admiralität habe gefunden, daß die Durchführung des englischen Flottenprogramms bei der Ueberlastung der Schiffswerften unmöglich sei, und der Vorschlag Churchills sei nichts weiter als ein Winkelzug, um mit den Rückständen im Flottenbau aufarbeiten zu können. Churchill wendete sich gegen die Auffassung seines Vorschlags, den er im guten Glauben und mit aller Aufrichtigkeit gemacht habe. Er erklärte weiter, er sei gefragt worden, ob er seinen Vorschlag auch vom deutschen Standpunkt aus durchdacht habe' Er löiin^ diese Frage wahrheitsgemäß bejahen und gerade, weil er ihn vom deutschen Standpunkt aus durchdacht habe, habe er Vertrauen darin gesetzt, weil der Vorschlag Hand und Fuß habe. (Suggestion of substance and rèalny.) Wenn er nicht angenommen werde, so werde das sich daraus ergebende Facit für die englische Flottenmacht nicht schädlich sein. Zu den Aeußerungen Keir Harides bemerkte Churchill weiter, daß die Verzögerung auf den Schiffswerften den Kräfteüberschuß, auf den die Admiralität hinarbeite, nicht merklich berühren würde. Wenn diese Verzögerung eine solche Wirkung haben würde, so würde es möglich sein, Leute von anderen Arbeitsgebieten hinzuzunehmen, jedoch würden die Kosten dafür unter den bestehenden Umständen nicht gerecht- frtigt sein. Die Verzögerung der Werften berühre in keiner Weise den Beginn und die Ausführung von Neubauten. Es würde, wenn notwendig möglich sein, während dieses Jahres mit dem Bau von vier oder fünf Schlachtschiffen zu beginnen, abgesehen von den jährlichen fünf und dem der malayischen Staaten, also insgesamt von zehn oder elf, die innerhalb von 24—30 Monaten fertiggestellt werden könnten, ohne daß der Bau von fünf Schlachtschiffen aufgegeben werde, die iwEngland für fremde Regierungen fertiggestellt würden. Es wären auch keine Schwierigkeiten bei der Bemannung der Schiffe vorhanden. Auch würde keine Schwierigkeit wegen des Geldes bestehen. Es würde auch nicht notwendig sein, eine Anleihe aufzunehmen oder eine neue Steuer aufzuerlegen, da das Geld, das während der drei letzten Jahre für die Verringerung der Staatsschuld verwendet worden sei, einen weit höheren Betrag erreiche als irgend eine Summe, die für die erwähnten Bauten notwendig wäre. Churchill fuhr fort: Wenn wir solche Schritte nicht unternehmen, so geschieht es nicht deshalb, weil sie nicht möglich sind, sondern weil sie nicht nötig sind. Die Annahme, daß wir Schwierigkeit hätten, unser Programm auszuführen, und daß der aufrichtig freundschaftliche Vorschlag, den ich gemacht habe, bloß ein Kniff sei, um unsere Schwäche zu verhehlen, oder geheim einen Vorsprung zu gewinnen, ist ebenso unbegründet wie unwürdig. (Beifall.) Er hoffe, es würde verstanden werden, daß keine Schwierigkeiten vorhanden seien, sowohl englische Schiffe schneller zu bauen, wenn es notwendig sein sollte als auch den Bau dreier kanadischer Schiffe abzuschließen, die jetzt in Kanada erwogen würden. Churchill erklärte weiter, daß die Geschwader der ersten und zweiten Flotte dadurch weiter verstärkt werden sollten, daß ihre Schiffe während der Wintermonate ausgebessert würden, statt daß sie zu verschiedenen Zeiten des Jahres zurück gezogen würden, je nachdem es den Werften gepaßt habe. Churchill wandte sich dann der Behauptung zu, daß der Flotte zu vollen Bemannung 20 000 Mann fehlten. Der Minister erklärte: Es gibt keinen Glauben, der tiefer in den chauvinistischen Gemütern des Auslandes wurzelt als den, daß wir, wenn wir auch bauen können, die Schiffe niemals bemannen können oder däs Volk niemals die Opfer bringen wird die zur Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit notwendig sind. Dies ist eine der unsinnigsten und irrtümlichsten Einbildungen, die gehegt werden könnten. Die Behauptung von einem Mann!Laftsmanüel ist vollständig unrichtig.