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SinrLckungsgebvhrr

DU OgtipaTftne PeNt-etl» oder deren Raum tO Vft im Steflameten die Stile 60 Pfg,

RotettoMbrud und Verlag der Buchdruckerei der verein. eo. Matjenhauje» in Hanau.

Gencral-Anzeigtr

Amtliiheg Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

verugSPrei»,

Vierteljährlich L80 ML, monatlich 80 Pfg^ für Post, bezug vierteljährlich 8*10 ML, monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.

verantwort!. Redakteur: (5. Schrecker in Hanau.

Nr. 70 Kerèr«chaschl,ch Nr. 230. Mittwoch del! 26. Mürz

Ferttsprechairschlich Nr. 230, 1913

Amtliches

Landkreis F^anau.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden, die noch mit der Einsendung der durch meine Verfügung vom 30. Januar d. Is. V. A. 8 eingefordertek Abschriften der der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte übersandten Nachweisungen der versicherungspflichtigen Gemeindeange­stellten im Rückstände sind, werden ersucht, die bezeichneten Nachweisungen innerhalb 8 Tagen hierher einzusenden.

Hanau den 25. März 1913.

Der königliche Landrat.

Frhr. L a u r.

Anmeldungen von Fohlen und Rindern zum Auftrieb auf die Kreisjungviehweide werden von jetzt ab bis zum 5. April d. Js. im Bureau des Kreisausschusses oder durch Vermittelung der Herren Bürgermeister entgegenge­nommen.

Bei der Anmeldung sind die Rasse, das Alter, die Farbe und etwaige sonstigen Merkzeichen der Tiere anzugeben.

Händlervieh ist vom Auftrieb ausgeschlossen.

Die Aufnahme erfolgt unter folgenden

Bedingungen:

1. Es werden nur zugelassen: Rinder ausschl. Bullen im Alter von 6 Monaten bis 2 Jahren, Fohlen

ausschl. Hengste von 1 bis 2 Jahren.

Die Tiere müssen vollständig gesund, gut ent­wickelt, zur Zucht tauglich und mindestens 3 Wochen vor dem Auftrieb im Besitze von Landwirten des Landkreises Hanau sein.

2. Die Aufnahme erfolgt unter tierärztlicher Kontrolle durch die Weidekommission. Letztere ist berechtigt, kranke oder im Ernährungszustände auffallend zu­rückgebliebene Tiere zurückzuweisen.

3. Das Weidegeld beträgt einschließlich der tierärzt­lichen Aufsicht und Behandlung für

1 Rind 45 Mark.

1 Fohlen 60 Mark

und wird vor dem Viehabtrieb erhoben.

4. Die Weidetiere werden für die Weidezeit vom Kreisausschuß, auf Kosten der Viehbesitzer, bei einem Diehversicherungsvereine gegen Verlust durch Tod oder notwendiges Töten infolge Krankheit, Seuche, Verletzung und gegen Blitzschlag versichert.

Die Versicherungsgebühr wird mit dem Weide­geld erhoben.

5. Eine Ermäßigung des Weidegeldes tritt nur ein, wenn Weidetiere vor beendeter Weidezeit auf Ver­langen der Weidekommission wegen Krankheit, Un­verträglichkeit oder, wenn sie auffällig im Ernäh­rungszustände zurückgehen, von der Weide abgeholt werden müssen. In solchen Fällen werden für jeden Tag für ein Rind 25 Pfg., für ein Fohlen 40 Pfg. Verpflegungsgeld berechnet.

Eine Zurücknahme einzelner Tiere von der Weide ohne ausdrückliche Genehmigung der Weidekommis­sion bezw. deren Vorsitzenden, ohne vorherige tier­ärztliche Untersuchung und ohne Gewichtsfeststellung ist den Viehbesitzern unter keinen Umständen ge­stattet, auch haben diese keinen Anspruch auf Er­mäßigung des Weidegeldes oder künftige Berück­sichtigung beim Auftrieb weiterer Tiere.

6. Die zur Weide kommenden Tiere müssen frühzeitig an kaltes frisches Wasser und an den Aufenthalt im Freien newöhnt sein. Es wird dringend empfohlen, diesen Tieren mindestens 14 Tage vor dem Auftrieb keinerlei zubereilete Tränke, sondern nur kaltes, frisches Waßer zu verabfolgen.

7. Beim Auftrieb sind etwaige zur Verhütung der Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche ge­gebenen polizeili^en Vorschriften zu beachten. Aus Sperr- und Be^bachtunosaebieten werden Rinder nicht ausgenommen, die Zulassung kann jedoch nach Aufhebung der polizeilichen Vorschriften vorausge­setzt. daß die Weide nicht voll besetzt ist. nachträglich erfolgen. In solchen Fällen können auch auf An­trag die Pfegegelder ermäßigt werden.

8. Tag und Stunde des Auftriebes^wie des Abtriebes nach beendetem Weidegang, wird öffentlich bekannt gegeben werden.

9. Ein angekörter, reinrassiger Simmentaler Zuchtbulle wird vom Kreis angekauft. Sprunggeld wird nicht erhoben.

10. Streitfälle zwischen dem Eigentümer eines auf der Weide befindlichen Tieres und dem Weideverwalter entscheidet die Weidekommission, in letzter Instanz der Kreisausschuß unter Ausschluß des Rechtsweges. Hanau den 25. Februar 1913. A. 1060

Der Vorsitzende des Kreisansschußes.

J. V.: Karbe.

Bekanntmachung.

Die an der Leipzigerstraße, Ecke Vernhardstraße, gele­genen ehemaligen Scherfschen Grundstücke nebst unterkeller­tem Werkstattgebäude und hölzerner Lagerhalle sollen sofort oder später anderweit vermietet werden.

Eefl. Angebote werden bis

Donnerstag den 3. April 8. I. erbeten.

Nähere Auskünfte werden täglich von 1012^ Uhr vor­mittags in Zimmer Nr. 3 unseres Verwaltungsgebäudes Leipzigerstraße 17 erteilt.

Hanau den 19. März 1913. 7361

Städt. Gas-, Waßer- und Elektr.-Werke.

v. G L ß l e r.

Oberrealschule zu Hanau.

Das Schuljahr 1913/14 beginnt Donnerstag den 3. April mit der Aufnahmeprüfung, bei der die Schüler die letzten Zeugniße der früher besuchten Schulen vor­legen müssen.

Der Unterricht beginnt

Freitag den 4. April, vormittags 7^2 Uhr. .

Hanau den 18. März 1913. 7167

Der Direktor der Oberrealschule.

Dr. F. Schmidt.

Gesmd« «nh »nimm kegeMM «.

Gefunden: 1 silberne Gürtelnadel, 1 silberne Damen­uhr ohne Kette, 1 Doubl6-Halskettchen mit Anhänger, 1 schwarzes Portemonnaie mit 7.09 Mark, 1 weißes Taschen­tuch mit blauem Streifen (gez. E.), 1 schwarzer Herrenüber­zieher, 1 schwarzer Herren-Filzhut und 1 Herren-Stockschirm.

Verloren: 1 silbernes Armband, 1 lange silberne Damenuhrkette, 1 kleiner goldener Armbandanhänger in Herzform mit der Aufschrift perdu et retrouvé, 16. oder 18. 2. 13.

Zugelaufen: 1 junger Wolfshund (Bastürd) w. Eeschl., 1 junger gestromter halbgroßer Hund mit weißer Brust und kupiertem Schwanz.

Entlaufen: 1 grau-gelber Zwerg-Affenpinscher, langhaarig.

Hanau den 26. März 1913.

Die Balkankrifis.

Die Erklärung Sir Edward Greys.

London, 25. März. In der heutigen allgemeinen Bud­getdebatte gab Staatssekretär Sir Edward Grey eine be­deutsame Erklärung über die Balkanlage ab. Er sagte da­rin u. a.:

Die Balkanfrage zerfällt in zwei Hauptpunkte. Folgen­schwer und ernst wie es der Krieg ist, war es die dringendste Aufgabe der Großmächte, dafür zu sorgen, daß der Krieg örtlich begrenzt bleibe und sich nicht ausdehne oder irgend­welche Mächte in gegenseitige Mißhelligkeiten verwickle, die zum Friedensbruch führen könnten. Wer sich an die großen Besorgnisse der letzten Jahreerinnert, daß eine Katastrophe in dem nahen Osten hereinbrechen könnte, wird jetzt anerkennen, daß es für die Diplomatie der Großmächte rühmlich sein muß, daß sie im Sturm bis zu dem gegenwärti­gen Augenblick ausgehalten, und wie ich hoffe, den Punkt erreicht hat, an dem jede Aussicht besteht, daß der Sturm bis zu Ende ausgehalten wird.

Die Großmächte haben einer Annahme den Garaus ge­macht und das bedeutet einen großen Aktivposten für den Frieden daß nämlich einige von ihnen die Gelegenheit wahrnehmen wollten, um für sich auf dem Festlande oder auf den Inseln Gebietsteile zu erwerben. Der schwierige und gefahrvolle Punkt war da die Frage Albaniens und seiner Abgrenzung. Noch vor Weihnachten wurden einige Fortschritte gemacht. In erster Linie ist zwischen den Mäch­ten eine Einigung darüber erreicht worden, daß ein selbst­ständiges Albanien geschaffen werden sollte. Es war wich­tig, daß auf dieser Grundlage eine Einigung erzielt worden ist. Ebenfalls noch vor Weihnachten kam zwischen den Mäch­ten eine Einigung über die Frage der adriatischen Küste

zustande. Damit war ein anderer gefährlicher Punkt Se». seitigt. Es blieben zu erörtern die Landgrenze Albaniens, die eine Frage von großer Bedeutung ist, weil Albanien, wenn es zu klein ausfallen sollte, keine selbständige Existenz haben könnte, andererseits aber, wenn es zu groß geraten würde, ungebührlich die berechtigten Aspirationen und An­sprüche Montenegros, Serbiens und Griechenlands beeim trächtigen würde.

Die Großmächte verhandeln jetzt noch über die Südq grenze Albaniens. Ich möchte das Haus bitten, sorgfältig zwischen den südlichen, südöstlichen, nördlichen und nordöst­lichen Grenzen zu unterscheiden. Wenn auch hinsichtlich der südlichen Grenze noch keine Uebereinstimmung erzielt wor­den ist, obgleich Meinungsverschiedenheiten in einzelnen Punkten bestehen mögen, die schwierig beizulegen sein mögen, so glauben wir im Zusammenhänge hiermit und ich denke nicht, daß irgend eine Großmacht anders glaubt, daß, welche Meinungsverschiedenheiten auch immer auf­tauchen mögen, und welche Schwierigkeiten auch bei der Bei­legung der strittigen Punkte hinsichtlich der südlichen und südöstlichen Grenze vorliegen mögen, daß mit diesem Teil der Grenzen keine Frage im Zusammenhang steht, die ge­eignet wäre, eine derartige Differenz unter den Mächten zu verursachen, die zur Quelle einer Gefahr und Besorgnis! werden könnte.

An der Nord- und Nordost-Grenze liegt die Sache anders. Der Unterschied besteht darin, daß, wenn diese nicht zweifels­frei festgelegt wäre, sich Fragen zwischen den Mächten er-! geben können, welche nicht unreine Besorgnis, sondern eine Gefahr verursacht hätten. Diese Unterschiede sind beseitigt worden, besonders hinsichtlich Skutaris im Norden und eini­ger anderen Städte im Norden und Nordosten. Punkt für Punkt kamen die Mächte tatsächlich zu einer Verständigung, und so lange noch ein Punkt ausstand, war man sich darüber klar, daß jede Verständigung über irgend einen Punkt be­dingt war durch die Verstäiüngung über das Ganze. Eine zeitlang waren wir in der Lage, daß wir eine Derstänbi- gung zwischen den Machten hinsichtlich der ganzen Nord- und Nordost-Grenze Albaniens in Sicht hatten, sofern ein noch ausstehender Punkt beigelegt werden könnte. Am Ende der letzten Woche wurde auch eine Einigung über jenen einen ausstehenden Punkt der Nord- und Nordostgrenze er­reicht.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, daß zum Schutze der mohammedanischen und katholischen Minoritäten in den an Serbien und Montenegro abgetretenen Gebietsteilen Bürg­schaften geschaffen werden. Die Rasten und Stämme sind in einigen Teilen des Gebiets so durcheinander gewürfelt, daß irgend eine Garantie vorhanden sein muß. Aber vor allem kommt es darauf an, daß die Mächte nicht länger über die Gebietsabtretung uneinig sind. Was die geogra­phische Grenzlinie angeht, so empfiehlt es sich, vorsichtig mit Voraussagen zu sein. Wir sind während der letzten Wochen ständig vor unvorhergesehene Zwischenfälle gestellt worden, und alle Berechnungen können über den Haufen ge­worfen werden. Zu erwägen bleiben die Fragen der Staatsschuld, der kommerziellen Angelegenheiten und der ägäischen Inseln.

Nach Wochen der Arbeit und' Besorgnisten, welche die Mächte zu ertragen hatten, können sie wirklich dankbar sein, daß die Fragen, so schwierig sie auch immer waren, keine Besorgnis in sich schließen. Serbien und Montenegro ist mitgeteilt worden, daß die Mächte ein Uebereinkommen erzielt haben, die Feindseligkeiten seien in den Gebieten einzustellen, die in Zukunft zu Albanien gehören würden. Serbien und Montenegro sollten sich sobald als möglich von den in diesen Gebieten besetzten Punkten zurückziehen und insbesondere hätten die Angriffe auf Skutari aufzuhören, weil, indem das Schicksal dieses Platzes nicht durch die Be­lagerung entschieden wird, das Fortdauern der Belagerung ein unnützes Gemetzel bedeuten und tatsächlich auf eine ver­brecherische Torheit hinauslaufen würde, die ihnen jede Sympathie in England entfremden würde.

Das ist einer der Gründe, weshalb es wünschenswert ist, daß die Tatsache der unter den Mächten erzielten Einigkeit sobald als möglich bekannt wird. Wenn die Entscheidung der Mächte nicht respektiert wird, so bin ich fest überzeugt, daß diejenigen, die sich ihr widersetzen, sich nicht der Sonder­aktion einer einzigen Macht, die die Mächte auseinander bringen könnte, sondern dem gemeinsamen Druck aller Mächte gegenüber sehen werden. Nachdem die Einigung er­zielt worden ist, ist es der erste Schritt für die Mächte, eine gemeinsame diplomatische Aktion in Belgrad und Eetinje zu unternehmen, den Beschluß, zu dem sie gekommen sind, bekannt zu geben und die Einstellung der Feindseligkeiten in den in Albanien besetzten Gebieten berbeizuführen. Ich