Zweites Blatt.
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-Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei liess verein, eo. Watjenhauie» in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für §iadt- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bezugsprriar
Dierterjährlich 1.80 ML. monatlich 80Pfg„ für Post, bezug vierteljährlich Liv ML, monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau,
Nr. 66
Kerttsprechattschltts; Nr
230
Mittwoch heil 19. März
Ferirsprechairschlttsj Nr. 230
1913
Amtliches.
Stadt- und Candkreis Fjanau.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche ordne ich unter Aufhebung meiner Viehseuchenpolizeilichen Anordnungen vom 31. August 1912 — A. III. 4789 b re. — und vom 28. Dezember 1912 — A. III. 6576 b — (Amtsblatt S. 403 von 1912 und 6. 7 von 1913) auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (R.-E.-Bl. S. 519) mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel bis auf weiteres folgen- . des an:
§ 1.
Klauenvieh, das aus Bayern mit Ausnahme der Pfalz, aus Württemberg und Elsaß-Lothringen in den Regierungsbezirk Cassel eingeführt wird, ist, wenn es mit der Eisenbahn oder zu Schiff eingeführt wird, bei der Entladung, wenn es auf dem Landweg eingeführt wird, bei der Einfuhr an den von den Herren Polizeipräsidenten, Polizeidirektoren und Landräten bestimmten E Untersuchungsstellen einer amtstierärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Der Besitzer oder Führer des Viehtransportes hat von dem Eintreffen des untersuchungspflichtigen Viehs dem Kreistierarzt Anzeige zu erstatten und darf das Vieh nicht eher von der Entladestelle oder von dem bestimmten Untersuchungsort entfernen, bis die Untersuchung stattgefunden hat.
r^ § 2.
Klauenvieh, das aus den unter § 1 erwähnten Bezirken eingeführt wird, ist am Bestimmungsort in abgesonderten Stallräumen unterzubringen und für die Dauer von 8 Tagen der polizeilichen Beobachtung zu unterwerfen. Ist eine Unterbringung des Viehs in gesonderten Stallräumen nicht möglich, so ist die polizeiliche Beobachtung auf das gesamte, in den Ställen unter- gebrachte Klauenvieh auszudehnen.
§ 3.
Ein Wechsel des Standorts des unter polizeiliche Beobachtung gestellten Viehs ist verboten. Weitere Verkehrs- und Nutzungsbeschränkungen sind nicht erforderlich. Die Ausfuhr des Viehs zur Abschlachtung ist während der Veobachtungsfrist unter den für die Ausfuhr von Vieh aus Beobachjungsgebieten geltenden Bedingungen mit polizeilicher Genehmigung gestattet.
§ 4.
Nach Ablauf der achttägigen Frist ist das der Beobachtung unterliegende Vieh amtstierärztlich zu untersuchen. Wenn die Untersuchung die Unverdächtigkeit der Tier ergibt, ist die Beobachtung aufzuheben.
§5.
Für das aus den oben genannten Bezirken zum Zwecke sofortiger Abschlachtung in öffentliche Schlachthäuser eingefllhrte oder auf Schlachtviehmärkte aufgetriebene Klauenvieh greifen die Vorschriften über die abgesonderte Aufstellung und die polizeiliche Beobachtung (vergl. § 2) nicht Platz. Das auf Schlachtviehmärkte aufgetriebene Klauenvieh darf jedoch von den Schlachtviehmärkten nur zur Schlachtung oder zum Auftrieb auf andere Schlachtviehmärkte abgetrieben werden.
§6.
Die Kosten der amtstierärztlichen Untersuchung fallen gemäß § 25 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Reichsviehseuchengesetz vom 25. Juli 1911 dem Einführer des Viehs zur Last, wenn die Einfuhr durch Händler oder Metzger zum Verkauf oder zur Abschlachtung erfolgt, dagegen der Staatskasse gemäß § 24 a. a. 0., wenn die Einfuhr durch oder für Landwirte zu eigenem Bedarf geschieht.
§ 7.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach den §§ 74—77 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 bestraft.
§8.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ibrer Verkündigung in Kraft. Sie wird aufgehoben werden, sobald die Seuchengefahr beseitigt ist. (A. III. 1438)
Cassel am 11. März 1913.
Der Regierungs-Präsident.
Graf v. Bernstorff. I
Die vorstehende viehseuchenpolizeiliche Anordnung wird hier- burck zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Als Untersuchungsstellen für das auf dem Landwege in den Landkreis eingeführte Klauenvieh (§ 1) werden Großkrotzenburg und Neuwirtshaus bestimmt; dasjenige Vieh, welches aus Bayern dem Schlachthofe in Hanau mittelst Wagen zugeführt wird, ist im Schlachthofe amtstierärztlich zu untersuchen.
Zur Beseitigung etwaiger Zweifel mache ich noch ausdrücklich aufmerksam, daß das Klauenvieh, welches aus den in 8 1 üe-
I
zeichneten Bezirken in den Regierungsbezirk Cassel eingeführt wird, erst nach Aufhebung der achttägigen Veobachtungsfrist (§ 4) auf Märkte aufgetrieben werden darf.
Hanau den 17. März 1913. V. 1855
Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.
F r h r. L a u r.
Stadtkreis Fjanau.
Bekanntmachung.
Für die Residenzstadt Cassel, die Städte Hanau, Marburg und Fulda ist am 5. März ds. Js. eine neue Baupolizeiordnung I erlassen worden, abgedruckt in der Beilage zu Nr. 10 des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Cassel vom 8. März ds. Js. Diese Bauordnung ist mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten. Gleichzeitig sind alle ihr widersprechenden Vorschriften, insbesondere die Bauordnung I vom 1. Juni 1906 aufgehoben worden.
Ich bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Hanau, den 15. März 1913. 7067
Städtische Polizei - Verwaltung.
Der Oberbürgermeister.
J. V.i Ehrich.
Aus Nah und Sem.
[:] Meerholz, 17. März. Se. Erl. der Graf und Herr zu Psenburg und Büdingen in Meerholz hat den Gräflichen Forstrat Herrn Nemnich zum Kammerdirekter der Standesherrschaft ernannt, nachdem Herr Kammerdirektor Stoll auf seinen Wunsch wieder in den Staatsdienst zurückgetreten ist.
Kämmerzell, 16. März. „Leise flüsterts in dem dunklen Tannenhag . . .", als heute der „Romanusstein" enthüllt und eingeweiht wurde. Obschon man ziemlich heimlich getan hatte mit dem pietätvollen Werk, fernab vom lärmenden Weltgetriebe in stiller Waldeinsamkeit, und obwohl rauhes, windiges Wetter herrschte, so kamen doch viele herbei aus Stadt und Land (u. a. der Herr Landrat und der Herr Oberbürgermeister, sowie fünf Vertreter des Offizierkorps zu Fulda), um einer Gedächtnisfeier, einer Waldaudacht beizuwohnen. Sie galt dem Andenken an den Förster Romanus aus Riesig, der auf einem Dienstgang- am 15. Februar 1912 von der Zigeunerbande Ebender im 'Distrikte Hummelskopf, wo sie ihr Lager hatte, erschossen wurde. Die Kollegen, des durch ein Verbrechen ums Leben gekommenen Forstmannes, stifteten ein Monument in Gestalt einer Steinpyramide und ließen es am Tatorte, auf der Stelle, wo Romanus, von mehreren Kugeln durchbohrt, seinen Geist aufgab, setzen. Am Nachmittag nun vollzog sich der offizielle Akt, zu dessen Beginn mehrere Artillerietrompeter aus Fanfaren den „Fürstengruß" als Salve bliesen und die vortreffliche Gesangsabteilung des evange'ischen Arbeitervereins Fulda das stimmungsvolle Lied „Sei getreu bis in den Tod" sang. Run sprach Fräulein Maria Emmelhainz • Fulda einen selbstoerfaßten Prolog mit ergreifender Wirkung. Darauf nahm Herr Forstmeister Emmelhainz-Fulda das Wort, um in erbauender und aufmchtender, für die anwesende Romanus-Familie trostreicher Weise die Gedächtnis- und Weiherede zu halten. Der Verewigte war weithin als ein Mann bekannt, der mit fast selbstloser Anspruchslosigkeit die größte Gewissenhaftigkeit und BerufStreue, sowie freundlichste Heiterkeit des Gemüts verband. Die Feier beschlossen die Sänger mit dem trostreichen Liede „Und wenn auch weint die Liebe . . ." und die Fanfaren schmetterten zum Abschied das .Halali gleichsam als R. i. p.
O Offenbach a. M., 15. März. Nach dem soeben ausgegebenen Jahresbericht war die hiesige Goetheschule (Privat-, Real- und Handelsschule mit der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst) im letzten Jahre von 352 Schülern besucht, die von 18 Lehrern und 5 Hilfslehrern unterrichtet wurden. Im abgelau'enen Jahre bestanden 51 | Untersekundaner das Examen. Dem mit der Anstalt verbundenen Alumnat gehörten 54 Zöglinge an. Die Hausaufgaben werden unter Aufsicht der Lehrer in der Anstalt «"gefertigt. Der in den Jahren 1911/13 errichtete Schulneubau konnte am 20. Februar l. J. bezogen werden. Es ist durch diese mustergültige Neuanlage der geistigen und körperlichen Ausbildung der Schüler weitgehendste Sorge getragen.
Alzenau, 16. Myrz. Vom hiesigen Turnverein wurde heute abend 8 Uhr eine Veranstaltung mit Freudenfeuer nebst Feuerwerk zur Erinnerung an die hundertjährige Wiederkehr der Befreiungskriege dargebracht. Eine große Menschenmenge | nahm an der Feier teil. Herr Lehrer Wechsler von hier i und Herr Zigarrenwerkmeister Schneller aus Wasserlos I
hielten größere Ansprachen und erinnerten die Anwesende" an die Jahreszahl 1813 zurück. Es wurde auch das Lied „Deutschland, Deutschland über Alles" gesungen und ein auf Deutschland ausgebrachtes dreifaches Hoch beendete die schöne Feier.
§§ Cassel, 17. März. Die Errichtung einer technischen Hochschule in Cassel, die schon vor Jahren vor sich gehen sollte, bildete jetzt wieder den Gegenstand eingehender Verhandlung zwischen dem Kultusministerium und dem Oberbürgermeister Dr. Scholz, der in diesen Tagen sich auch persönlich in Berlin in dieser Angelegenheit bemühte. Mit Rücksicht auf das rapide Sinken der Besucherzahlen an allen bestehenden technischen Hochschulen und mit Hinweis darauf, daß für die vorhandenen Institute in den nächsten Jahren außerordentlich hohe Summen für Erneuerungen und Modernisierungen seitens des Staates auf« gewendet werden müssen, wurde Herrn Oberbürgermeister Dr. Scholz bedeutet, daß die Errichtung einer neuen technischen Hochschule für die nächste Zeit nicht wahrscheinlich sei, später aber ins Auge gefaßt werden solle, wobei Cassel unter Würdigung seiner historischen Ansprüche berücksichtigt werden sollte. — Cassel soll jetzt noch Flugstützpunkt werden. Das Kriegsministerium hat sich grundsätzlich damit einverstanden erklärt, daß in Cassel ein Flugstützpunkt für den Bereich des 11, Armeekorps errichtet werde, vorausgesetzt, daß die Stadt Cassel die hierzu erforderlichen Gelände- flächen und weiterhin die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt, wozu Bereitwilligkeit vorhanden ist. Ein weiterer Stützpunkt innerhalb des Regierungsbezirks Cassel soll in Fulda unter den gleichen Voraussetzungen wie in Cassel errichtet werden. — Mit dem vom Abgeordnetenhaus verabschiedeten Gesetzentwürfe den Ausbau der Wasserkräfte im Quellengebiete derWeser betreffend wird sich das Herrenhaus nach einer Mitteilung des Oberbürgermeisters Dr. Scholz am 14. April beschäftigen; Oberbürgermeister Dr. Scholz hat eine Resolution eingebracht, btt auch in der Kommission des Herrenhauses Annahme gefunden hat; diese Resolution empfiehlt der Königlichen StaatSre- qierung, der Stadt Castel weitgehendste Unterstützung nach der Richtung angedeihen zu lassen, um das städtische Elektrizitätswerk mit in die staatliche Ueberlandzentrale einzugliedern, womit dann der Vertrag hinfällig würde, den die Allgemeine Elekrizitätsgesellschaft mit der Stadt Cassel zwecks Gründung einer Mitteldeutschen Elektrizitäts-Lieferungs-Gesellschaft mit 6 Mill. Mk. Kapital abschließen wollte, der so große Erregung in der gesamten Bürgerschaft Cassels her» voraerufen hatte.
Berlin, 18. März. Wie nach dem „Lokalanzeiger" verlautet, soll sich das Plenum des Bundesrats an diesem Mittwoch mit den neuen Heeres- und Steuervorlagen beschäftigen. Es heißt weiter, es sei mit der Möglichkeit zu rechnen, daß der Vorschlag wegen der Uebernahme der Stempelabgaben auf das Reich doch noch als Vundesratsbeschlutz dem Reichstag zugehe.
Berlin, 18. März. Die Organisationen der Arbeiter und Arbeitgeber in der Berliner Holzindustrie haben den vereinbarten Tarif angenommen. Von der Festlegung eines Mindestlohnes wurde von den Parteien abgesehen.
Berlin, 18. März. Der „Morgenpost" zufolge hat es nach den neuesten Feststellungen den Anschein, daß die Hennigsdorfer Automobilverbrecher nicht einen Raubmord geplant hatten, sondern daß es sich um einen Racheakt gehandelt hat.
Berlin, 18. März. Ein schweres Verbrechen ist in dem Orte Velzig verübt worden. Dort erschlug die Ehefrau des Malermeisters Doß ihren schlafenden Mann mit einer Axt. Bei der Verhaftung bezichtete, wie der „Lokalanzeiger" schreibt, die Mutter den Sohn der Hauptschuld an der Bluttat.
Berlin, 18. März. Im Hamburger Hafen, in der Elbemündung und auf der Nordsee wütete gestern ein orkanartiger Südweststurm mit Regenböen. Der Schiffsverkehr stockte. Zahlreiche Schiffsunfälle werden gemeldet. — Jm Schwarzwald und in den Vogesen trat gestern ein Wettersturz ein. Die Temperatur fiel auf fünf Grad unter Null. Bis in die Täler hinab fiel Schnee. Der Sturm richtete starken Schaden in den Waldungen und an den Telegraphenleitungen an.
Berlin, 18. März. Bei einer Nuderpartie des akademischen Vereins „Hütte" am Sonntag kenterte durch der hohen Wellengang ein Boot zwischen Pfaueninsel uni Kladow. Hierbei ertrank der Diplom-Ingenieur Laatz Fischer suchten gestern die Leiche, bisher aber vergeblich.