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Zweites Blatt.

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DU v-eipalk-ne Petit-eile oder deren Raum 20 Pfg. im NetlameteU bU Zelle 60 Pfg.

-Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei liess verein, eo. Watjenhauie» in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für §iadt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezugsprriar

Dierterjährlich 1.80 ML. monatlich 80Pfg für Post, bezug vierteljährlich Liv ML, monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Hanau,

Nr. 66

Kerttsprechattschltts; Nr

230

Mittwoch heil 19. März

Ferirsprechairschlttsj Nr. 230

1913

Amtliches.

Stadt- und Candkreis Fjanau.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche ordne ich unter Aufhebung meiner Viehseuchenpolizeilichen Anordnungen vom 31. August 1912 A. III. 4789 b re. und vom 28. Dezem­ber 1912 A. III. 6576 b (Amtsblatt S. 403 von 1912 und 6. 7 von 1913) auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (R.-E.-Bl. S. 519) mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel bis auf weiteres folgen- . des an:

§ 1.

Klauenvieh, das aus Bayern mit Ausnahme der Pfalz, aus Württemberg und Elsaß-Lothringen in den Regierungsbezirk Cassel eingeführt wird, ist, wenn es mit der Eisenbahn oder zu Schiff eingeführt wird, bei der Entladung, wenn es auf dem Land­weg eingeführt wird, bei der Einfuhr an den von den Herren Polizeipräsidenten, Polizeidirektoren und Landräten bestimmten E Untersuchungsstellen einer amtstierärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Der Besitzer oder Führer des Viehtransportes hat von dem Eintreffen des untersuchungspflichtigen Viehs dem Kreistierarzt Anzeige zu erstatten und darf das Vieh nicht eher von der Ent­ladestelle oder von dem bestimmten Untersuchungsort entfernen, bis die Untersuchung stattgefunden hat.

r^ § 2.

Klauenvieh, das aus den unter § 1 erwähnten Bezirken ein­geführt wird, ist am Bestimmungsort in abgesonderten Stall­räumen unterzubringen und für die Dauer von 8 Tagen der poli­zeilichen Beobachtung zu unterwerfen. Ist eine Unterbringung des Viehs in gesonderten Stallräumen nicht möglich, so ist die polizeiliche Beobachtung auf das gesamte, in den Ställen unter- gebrachte Klauenvieh auszudehnen.

§ 3.

Ein Wechsel des Standorts des unter polizeiliche Beobachtung gestellten Viehs ist verboten. Weitere Verkehrs- und Nutzungs­beschränkungen sind nicht erforderlich. Die Ausfuhr des Viehs zur Abschlachtung ist während der Veobachtungsfrist unter den für die Ausfuhr von Vieh aus Beobachjungsgebieten geltenden Be­dingungen mit polizeilicher Genehmigung gestattet.

§ 4.

Nach Ablauf der achttägigen Frist ist das der Beobachtung unterliegende Vieh amtstierärztlich zu untersuchen. Wenn die Untersuchung die Unverdächtigkeit der Tier ergibt, ist die Be­obachtung aufzuheben.

§5.

Für das aus den oben genannten Bezirken zum Zwecke sofor­tiger Abschlachtung in öffentliche Schlachthäuser eingefllhrte oder auf Schlachtviehmärkte aufgetriebene Klauenvieh greifen die Vor­schriften über die abgesonderte Aufstellung und die polizeiliche Be­obachtung (vergl. § 2) nicht Platz. Das auf Schlachtviehmärkte aufgetriebene Klauenvieh darf jedoch von den Schlachtviehmärkten nur zur Schlachtung oder zum Auftrieb auf andere Schlachtvieh­märkte abgetrieben werden.

§6.

Die Kosten der amtstierärztlichen Untersuchung fallen gemäß § 25 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Reichsviehseuchen­gesetz vom 25. Juli 1911 dem Einführer des Viehs zur Last, wenn die Einfuhr durch Händler oder Metzger zum Verkauf oder zur Abschlachtung erfolgt, dagegen der Staatskasse gemäß § 24 a. a. 0., wenn die Einfuhr durch oder für Landwirte zu eigenem Be­darf geschieht.

§ 7.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach den §§ 7477 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 bestraft.

§8.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ibrer Verkündigung in Kraft. Sie wird aufgehoben werden, sobald die Seuchengefahr be­seitigt ist. (A. III. 1438)

Cassel am 11. März 1913.

Der Regierungs-Präsident.

Graf v. Bernstorff. I

Die vorstehende viehseuchenpolizeiliche Anordnung wird hier- burck zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

Als Untersuchungsstellen für das auf dem Landwege in den Landkreis eingeführte Klauenvieh (§ 1) werden Großkrotzenburg und Neuwirtshaus bestimmt; dasjenige Vieh, welches aus Bayern dem Schlachthofe in Hanau mittelst Wagen zugeführt wird, ist im Schlachthofe amtstierärztlich zu untersuchen.

Zur Beseitigung etwaiger Zweifel mache ich noch ausdrücklich aufmerksam, daß das Klauenvieh, welches aus den in 8 1 üe-

I

zeichneten Bezirken in den Regierungsbezirk Cassel eingeführt wird, erst nach Aufhebung der achttägigen Veobachtungsfrist (§ 4) auf Märkte aufgetrieben werden darf.

Hanau den 17. März 1913. V. 1855

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

F r h r. L a u r.

Stadtkreis Fjanau.

Bekanntmachung.

Für die Residenzstadt Cassel, die Städte Hanau, Marburg und Fulda ist am 5. März ds. Js. eine neue Baupolizeiordnung I erlassen worden, abgedruckt in der Beilage zu Nr. 10 des Amtsblattes der Königlichen Regie­rung zu Cassel vom 8. März ds. Js. Diese Bauordnung ist mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten. Gleichzeitig sind alle ihr widersprechenden Vorschriften, ins­besondere die Bauordnung I vom 1. Juni 1906 aufgehoben worden.

Ich bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Hanau, den 15. März 1913. 7067

Städtische Polizei - Verwaltung.

Der Oberbürgermeister.

J. V.i Ehrich.

Aus Nah und Sem.

[:] Meerholz, 17. März. Se. Erl. der Graf und Herr zu Psenburg und Büdingen in Meerholz hat den Gräf­lichen Forstrat Herrn Nemnich zum Kammerdirekter der Standesherrschaft ernannt, nachdem Herr Kammerdirektor Stoll auf seinen Wunsch wieder in den Staatsdienst zurückgetreten ist.

Kämmerzell, 16. März.Leise flüsterts in dem dunklen Tannenhag . . .", als heute derRomanusstein" enthüllt und eingeweiht wurde. Obschon man ziemlich heimlich getan hatte mit dem pietätvollen Werk, fernab vom lärmenden Welt­getriebe in stiller Waldeinsamkeit, und obwohl rauhes, win­diges Wetter herrschte, so kamen doch viele herbei aus Stadt und Land (u. a. der Herr Landrat und der Herr Ober­bürgermeister, sowie fünf Vertreter des Offizierkorps zu Fulda), um einer Gedächtnisfeier, einer Waldaudacht beizu­wohnen. Sie galt dem Andenken an den Förster Romanus aus Riesig, der auf einem Dienstgang- am 15. Februar 1912 von der Zigeunerbande Ebender im 'Distrikte Hummelskopf, wo sie ihr Lager hatte, erschossen wurde. Die Kollegen, des durch ein Verbrechen ums Leben gekommenen Forstmannes, stifteten ein Monument in Gestalt einer Steinpyramide und ließen es am Tatorte, auf der Stelle, wo Romanus, von mehreren Kugeln durchbohrt, seinen Geist aufgab, setzen. Am Nachmittag nun vollzog sich der offizielle Akt, zu dessen Be­ginn mehrere Artillerietrompeter aus Fanfaren denFürsten­gruß" als Salve bliesen und die vortreffliche Gesangsab­teilung des evange'ischen Arbeitervereins Fulda das stimmungs­volle LiedSei getreu bis in den Tod" sang. Run sprach Fräulein Maria Emmelhainz Fulda einen selbstoerfaßten Prolog mit ergreifender Wirkung. Darauf nahm Herr Forst­meister Emmelhainz-Fulda das Wort, um in erbauender und aufmchtender, für die anwesende Romanus-Familie trostreicher Weise die Gedächtnis- und Weiherede zu halten. Der Ver­ewigte war weithin als ein Mann bekannt, der mit fast selbstloser Anspruchslosigkeit die größte Gewissenhaftigkeit und BerufStreue, sowie freundlichste Heiterkeit des Gemüts ver­band. Die Feier beschlossen die Sänger mit dem trostreichen LiedeUnd wenn auch weint die Liebe . . ." und die Fan­faren schmetterten zum Abschied das .Halali gleichsam als R. i. p.

O Offenbach a. M., 15. März. Nach dem soeben ausgegebenen Jahresbericht war die hiesige Goetheschule (Privat-, Real- und Handelsschule mit der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst) im letzten Jahre von 352 Schülern besucht, die von 18 Lehrern und 5 Hilfslehrern unterrichtet wurden. Im abgelau'enen Jahre bestanden 51 | Untersekundaner das Examen. Dem mit der Anstalt ver­bundenen Alumnat gehörten 54 Zöglinge an. Die Hausauf­gaben werden unter Aufsicht der Lehrer in der Anstalt «"gefertigt. Der in den Jahren 1911/13 errichtete Schulneubau konnte am 20. Februar l. J. bezogen werden. Es ist durch diese mustergültige Neuanlage der geistigen und körperlichen Aus­bildung der Schüler weitgehendste Sorge getragen.

Alzenau, 16. Myrz. Vom hiesigen Turnverein wurde heute abend 8 Uhr eine Veranstaltung mit Freudenfeuer nebst Feuerwerk zur Erinnerung an die hundertjährige Wiederkehr der Befreiungskriege dargebracht. Eine große Menschenmenge | nahm an der Feier teil. Herr Lehrer Wechsler von hier i und Herr Zigarrenwerkmeister Schneller aus Wasserlos I

hielten größere Ansprachen und erinnerten die Anwesende" an die Jahreszahl 1813 zurück. Es wurde auch das Lied Deutschland, Deutschland über Alles" gesungen und ein auf Deutschland ausgebrachtes dreifaches Hoch beendete die schöne Feier.

§§ Cassel, 17. März. Die Errichtung einer technischen Hochschule in Cassel, die schon vor Jahren vor sich gehen sollte, bildete jetzt wieder den Gegen­stand eingehender Verhandlung zwischen dem Kultusministerium und dem Oberbürgermeister Dr. Scholz, der in diesen Tagen sich auch persönlich in Berlin in dieser Angelegenheit be­mühte. Mit Rücksicht auf das rapide Sinken der Besucher­zahlen an allen bestehenden technischen Hochschulen und mit Hinweis darauf, daß für die vorhandenen Institute in den nächsten Jahren außerordentlich hohe Summen für Er­neuerungen und Modernisierungen seitens des Staates auf« gewendet werden müssen, wurde Herrn Oberbürgermeister Dr. Scholz bedeutet, daß die Errichtung einer neuen tech­nischen Hochschule für die nächste Zeit nicht wahrscheinlich sei, später aber ins Auge gefaßt werden solle, wobei Cassel unter Würdigung seiner historischen Ansprüche berücksichtigt werden sollte. Cassel soll jetzt noch Flugstützpunkt werden. Das Kriegsministerium hat sich grundsätzlich damit einverstanden erklärt, daß in Cassel ein Flugstützpunkt für den Bereich des 11, Armeekorps errichtet werde, vorausge­setzt, daß die Stadt Cassel die hierzu erforderlichen Gelände- flächen und weiterhin die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt, wozu Bereitwilligkeit vorhanden ist. Ein weiterer Stützpunkt innerhalb des Regierungsbezirks Cassel soll in Fulda unter den gleichen Voraussetzungen wie in Cassel errichtet werden. Mit dem vom Abgeordnetenhaus ver­abschiedeten Gesetzentwürfe den Ausbau der Wasser­kräfte im Quellengebiete derWeser betreffend wird sich das Herrenhaus nach einer Mitteilung des Ober­bürgermeisters Dr. Scholz am 14. April beschäftigen; Ober­bürgermeister Dr. Scholz hat eine Resolution eingebracht, btt auch in der Kommission des Herrenhauses Annahme gefunden hat; diese Resolution empfiehlt der Königlichen StaatSre- qierung, der Stadt Castel weitgehendste Unterstützung nach der Richtung angedeihen zu lassen, um das städtische Elek­trizitätswerk mit in die staatliche Ueberlandzentrale einzu­gliedern, womit dann der Vertrag hinfällig würde, den die Allgemeine Elekrizitätsgesellschaft mit der Stadt Cassel zwecks Gründung einer Mitteldeutschen Elektrizitäts-Lieferungs-Ge­sellschaft mit 6 Mill. Mk. Kapital abschließen wollte, der so große Erregung in der gesamten Bürgerschaft Cassels her» voraerufen hatte.

Berlin, 18. März. Wie nach demLokalanzeiger" ver­lautet, soll sich das Plenum des Bundesrats an diesem Mitt­woch mit den neuen Heeres- und Steuervorlagen beschäf­tigen. Es heißt weiter, es sei mit der Möglichkeit zu rechnen, daß der Vorschlag wegen der Uebernahme der Stempelab­gaben auf das Reich doch noch als Vundesratsbeschlutz dem Reichstag zugehe.

Berlin, 18. März. Die Organisationen der Arbeiter und Arbeitgeber in der Berliner Holzindustrie haben den ver­einbarten Tarif angenommen. Von der Festlegung eines Mindestlohnes wurde von den Parteien abgesehen.

Berlin, 18. März. DerMorgenpost" zufolge hat es nach den neuesten Feststellungen den Anschein, daß die Hennigsdorfer Automobilverbrecher nicht einen Raubmord geplant hatten, sondern daß es sich um einen Racheakt ge­handelt hat.

Berlin, 18. März. Ein schweres Verbrechen ist in dem Orte Velzig verübt worden. Dort erschlug die Ehefrau des Malermeisters Doß ihren schlafenden Mann mit einer Axt. Bei der Verhaftung bezichtete, wie derLokalanzeiger" schreibt, die Mutter den Sohn der Hauptschuld an der Blut­tat.

Berlin, 18. März. Im Hamburger Hafen, in der Elbe­mündung und auf der Nordsee wütete gestern ein orkan­artiger Südweststurm mit Regenböen. Der Schiffsverkehr stockte. Zahlreiche Schiffsunfälle werden gemeldet. Jm Schwarzwald und in den Vogesen trat gestern ein Wetter­sturz ein. Die Temperatur fiel auf fünf Grad unter Null. Bis in die Täler hinab fiel Schnee. Der Sturm richtete starken Schaden in den Waldungen und an den Telegraphen­leitungen an.

Berlin, 18. März. Bei einer Nuderpartie des akade­mischen VereinsHütte" am Sonntag kenterte durch der hohen Wellengang ein Boot zwischen Pfaueninsel uni Kladow. Hierbei ertrank der Diplom-Ingenieur Laatz Fischer suchten gestern die Leiche, bisher aber vergeblich.