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Politischer Wochenbericht

In einmütiger Begeisterung hat ganz Deutschland den Tag her Erinnerung an die große Zeit vor hundert Jahren fest­lich begangen. Wie die Erhebung Preußens in den Befreiungs­kriegen eine echte und rechte Volkserhebung war, so war auch das Erinnerungsfest, das wir kürzlich gefeiert haben, ein Volksfest im eigentlichen Sinne des Wortes, getragen von dem einheitlichen Fühlen und Empfinden der großen Masse des deutschen Volkes. In zahlreichen beredten Kundgebungen sind uns die leuchtenden Beispiele der unübertrefflichen Opferwilligkeit unserer Ahnen vor die Seele gestellt und die mannigfachen Lehren jener Tage ins Gewissen gerufen worden. Nichts hat den Niedergang unseres Volkes, der es in die napoleonische Knechtschaft führte, mehr ver­schuldet als die Hingabe an den Geist des Materialismus und einer eitlen Genußsucht, der seinen ergiebigsten Nährboden in der damals weitverbreiteten Religionsverachtung und Freidenkerei fand, und nichts hat den nachfolgenden Befreiungskampf wir­kungsvoller gefördert, als daß Preußens Volk wieder die Rückkehr fand zu einer idealistischen Gesinnung und sich von neuem in demutsooller Frömmigkeit zu dem alten Gotte der Väter be­kannte. Dessen wollen wir gerade heute, wo eine starke materia­listische Zeitströmung uns wiederum die alten Schätze und Güter des Glaubens zu rauben droht, besonders gedenken. Wohl sind äußere Wehr und Waffen notwendig, aber am letzten Ende ist es doch der Geist, der sich den Körper baut, und auch ein Staat kann nur so lange lebendig erhalten bleiben, solange der Geist, der die Nation beherrscht, ein gesunder ist. Darum wollen wir aus den Festakkorden, die uns soeben umrauscht haben, und die uns in diesem Jahre noch öfters umrauschen werden, vor allem das Gelübde festhalten, den Geist unserer Ahnen von 1813 und unserer Väter von 1870/71 zu pflegen, den Geist der Frömmigkeit und Ehrfurcht, der Einfachheit und Tapferkeit, der Königstreue und Vaterlandsliebe. Angetan mit solcher Rüstung können wir ge­trosten Mutes der Zukunft entgegenblicken.

Kurz vor der allgemeinen Zahrhundertfeier hat der Prinz- regent Ludwig von Bayern und seine Gemahlin einen Besuch am deutschen Kaiserhofe abgestattet. Bei dieser Ge­legenheit trat die Herzlichkeit der Beziehungen, die das Ober­haupt des deutschen Reiches mit dem Regenten des zweitgrößten deutschen Bundesstaates sowie die Häuser Hohenzollern und Wittelsbach miteinander verknüpfen, aufs eindrucksvollste in die Erscheinung. Sowohl in seinem Trinkspruche bei der Ealatafel wie auch in seiner Ansprache an die Vertreter der Berliner Bürgerschaft auf dem Rathause betonte Prinzregent Ludwig mit Nachdruck die Notwendigkeit der Reichsfreudigkeit und des Fest­haltens am nationalen Gedanken. Gerade in bewegten Zeiten wie den gegenwärtigen ist ein derartig entschiedenes Bekenntnis, ganz besonders auch mit Rücksicht auf das Ausland, von hohem Werte. Im übrigen hat die herzliche, freudig bewegte Teilnahme, mit der die Bevölkerung der Reichshauptstadt den Besuch des Gästepaares aus Bayern begleitete, den Beweis geliefert, daß die Sympathien, die Prinzregent Luitpold in ganz Deutschland genoß, unvermin­dert auf seinen Nachfolger übergegangen sind.

Auch unser Nachbarreich Rußland hat seine Jubilaums- feier gehabt, die Feier des dreihundertjährigen Bestehens des gegenwärtigen Zarenhauses, der Romanows. Die Herrschaft dieser Dynastie, der Dynastie Romanow-Holstein-Eottorp, fällt zusam­men mit einem ungeheuren Wachstum, das den ursprünglichen Moskowiter Staat zu dem russischen Weltreiche von heute gemacht hat, und mit einer gewaltigen Summe von Kulturarbeit, die noch gegenwärtig nicht abgeschlossen ist und in der Eingliederung einer großen Zahl der mannigfachsten slawischen und mongolischen Volksstämme in den europäisch-abendländischen Zivilisationskreis besteht. Um diese Arbeit fortsetzen und das große Werk der in Angriff genommenen inneren Reformen zu einem gedeihlichen Abschlusse bringen zu können, braucht Rußland Ruhe und Frie­den nach außen und im Innern eine von revolutionären Zuckungen ungestörte Entwicklung. Beides wünschen wir unserem russischen Nachbarvolke zu seiner Zubelfeier von Herzen, und wir erinnern uns bei dieser Gelegnheit gern der fast durchweg freundlichen und vertrauensvollen Beziehungen, die während der verflossenen drei Jahrhunderte zwischen Rußland und Deutschland obgewaltet haben, und von denen wir hoffen, daß sie auch fernerhin ungetrübt bleiben werden.

In England ist das Parlament mit einer Thronrede König Georgs eröffnet worden, an die sich eine Debatte knüpfte, die eine Erklärung des Premierministers Asquith über die aus­wärtige Lage zur Folge hatte. Der Minister hob hervor, daß das Zusammenarbeiten Deutschlands und Englands auf dem Boden des orientalischen Programms gegenseitiges Vertrauen hervor­gerufen habe, das zwischen den beiden großen Rationen an­dauern" werde. Diese Worte wurden von dem lebhaften Beifall des Hauses begleitet, dem wir uns von Herzen anschließen. Ueber- Haupt muß der Gesamteindruck der Asquithschen Rede als ein entschieden freundlicher bezeichnet werden.

Wie in Ungarn so ist auch in B e l g i e n der von der Sozial­demokratie geplante Generalstreik kläglich ins Wasser gefallen. Die Eeneralstreikdrohung sollte als Schreckmittel zur Einschüchte­rung der Regierung in der Stimmrechtsfrage dienen. Die bel­gische Regierung aber ließ sich nicht einschüchtern und erklärte, nicht eher an eine Erörterung der Wahlrechtsfrage herantreten zu wollen, ehe nicht die Zurückziehung der Streikdrohung erfolgt sei. Daraufhin zogen die Sozialdemokraten unter liberaler Ver­mittelung ihre Drohung zurück. Die Regierung wird nun aller­dings das Wahlrechtsproblem erörtern müssen, aber sie hat sich weder an eine bestimmte Zeit noch an ein bestimmtes Wahlsystem gebunden. So hat auch in diesem Falle das feste und furchtlose Auftreten der Staatsgewalt zu einer Niederlage der Revolutions- partei geführt.

DieStatistik über die Gefängnisse der Justizverwaltung in Preußen für das Rechnungsjahr 1911" enthält and) eine eingehende Darstellung über die Beschäftigung der Gefange­nen in Preußen, insbesondere ihre Verwendung zu land- Wirtschaftlichen und Landeskulturarbeiten, der wir die iol-

genden Mitteilungen entnehmen. Bei der Zuweisung von Arbeit an die Gefangenen wird auf ihren Gesundheitszu­stand, ihre Fähigkeiten, ihren Bildungsgrad, ihre Berufs­verhältnisse sowie ihr Fortkommen Rücksicht genommen und bei der Arbeitszuweisung an jugendliche Gefangene ein be­sonderes Gewicht auch auf die erziehliche Bedeutung der Arbeit gelegt.

Bei der Beschäftigung der Gefangenen innerhalb der An­stalt ist das Bestreben der Gefängnisverwaltung dauernd darauf gerichtet, den Klagen der freien Industrie über ihre Schädigung durch die Gefängnisarbeit den Boden zu ent­ziehen. Alle Bedarfsgegenstände für die Gefängnisse selbst, insbesondere die erforderlichen Kleidungs-, Lagerungs- und Einrichtungsgegenstände werden nach Möglichkeit durch Ge­fangene hergestellt, ebenso wird das Brot für die Gefangenen zum Teil in Gesängnisbäckereien gebacken. Auch werden bei Um- und Neubauten von Gefängnissen sowie bei Repara­turen die Maurer- und Handlangerarbeiten, ferner die Tischler- und Schlosserarbeiten von Gefangenen verrichtet. Die Beschäftigung der Gefangenen für Reichs- und Staats­behörden hat an Ausdehnung gewonnen; namentlich werden für die Heeresverwaltung Bekleidungs- und Ausrüstungs­stücke in größerem Umfange sowie für die Eisenbahnverwal­tung, die Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und für die Postverwaltung einfachere Gebrauchsgegenstände ange­fertigt.

Mit Außenarbeiten kann nur ein geringer Prozentsatz der Gefangenen beschäftigt werden. Bei den Untersuchungs­gefangenen würde eine derartige Beschäftigung die Zwecke der Untersuchung gefährden, bei den Strafgefangenen steht ihr vielfach entgegen, daß die Gefangenen nach ihren Le- bensverhältniffen in der Freiheit Arbeiten, wie sie geboten werden^ könnten, nicht verrichtet haben oder doch zu ver­richten Anstand nehmen würden, und daß bei jeder Beschäf­tigung der Gefangenen ihre Fähigkeiten und Verhältnisse angemessene Berücksichtigung finden müssen. Endlich kommt dazu, daß kurzzeitige Strafgefangene zur Außenarbeit über­haupt nicht und langzeilige der Regel nach nur dann sich eignen, wenn sie einen Teil der Strafe, etwa 3 bis 6 Mo­nate, innerhalb des Gefängnisses verbüßt und den Ernst der Strafe empfunden haben. Soweit es mit diesen Rücksichten und mit dem Zwecke des Strafvollzugs vereinbar ist, werden Gesuche von Landwirten um Uoberweisung von Gefangenen zu landwirtschaftlichen, insbesondere Erntearbeiten in Ge­genden, wo Mangel an Landarbeiten herrscht, berücksichtigt. Die angefangenen Landeskulturarbeiten sind fortgesetzt wor­den. Im Kreise Wiedenbrück sind auf mehreren Arbeitsstellen rund 220 Gefangene mit Meliorationsarbeiten beschäftigt. Sie haben im Rechnungsjahre 1911 folgende Arbeiten aus­geführt: 200 Morgen Heide- und Oedland wurden in Acker­land und Wiesen umgelegt; 126 Morgen Holzbestände wur­den ausgerodet und in Acker- und Wiesenland umgelegt; 69 Morgen wurden planiert; 361 Morgen sumpfiges- Wiesen- und Ackerland wurden entwässert und kultiviert; 30 Kilo­meter neue Wege, Kanäle und Abzugsgräben wurden an­gelegt; 23,5 Kilometer alte Wege, Kanäle und Abzugs­gräben wurden ausgebessert, und endlich wurden am Ems- fluß, am Reineckebach und am Wappelbach Regulierungen der Wasserläufe vorgenommen.

Zu ähnlicher Arbeit sind Gefangene im Landkreise Hagen herangezogen worden. Es waren hier etwa 60 Gefangene, die 16 701 Tagwerk verrichtet haben, mit Landes- und Forst- kulturarbeiten beschäftigt. Auf der Kurischen Nehrung haben die Dünenbefestigungsarbeiten ihren Fortgang ge­nommen, außerdem sind von den Gefangenen Uferschutz- arbeiten wie Einbauen von 9 Buhnen in das Haff, ausge­führt worden. Für die Landeskulturarbeiten haben die Ge­fangenen hier 8152 Tagewerke geleistet. Ferner haben die bei der Regulierung der Bode tätigen Gefangenen im Ka­lenderjahr 1911 etwa 80 000 Kubikmeter Boden gefördert. Außerdem haben sie die auf dieser Strecke notwendigen Nebenarbeiten, wie Einpkanierung von Vaggerboden und Herstellung von Uferbefestigungen, vorgenommen. In der Provinz Schleswig-Holstein endlich sind die Gefangenen u. a. auch zur Fluß- und Grabenregulierung sowie zur Heide- und Moormelioration herangezogen worden; ferner wird von ihnen seit dem 1. Oktober 1911 auf einem Heidekomplex von 47 Hektar eine Fischteichanlage gebaut. Infolge der Fluß- und Grabenregulierungen wird ein Gebiet von nahezu 1000 Hektar entwässert. Außerdem wurden noch an verschie­denen Orten kleinere Gefangenenabteilungen mit ähnlichen Arbeiten beschäftigt.

Aus Nah und gern

W. Diedenhofen, 14. März. Die vier Kapläne, die seinerzeit wegen gemeinsamer Unterzeichnung einer Beschwerde gegen den Hauptmann Boden vom Dietenhofener Bezirkskommando vom Oberkriegsgericht in Metz zu je sechs Monaten Festungshaft ver­urteilt worden waren und die Strafe am 15. November in Magde­burg angetreten hatten, sind gestern, nachdem sie fast vier Monate der Strafe verbüßt hatten, begnadigt und auf freien Fuß gesetzt worden.

Vier Schulmädchen ertrunken.

Hagen, 13. März. Ein schweres Bootsunglück hat sich heute nachmittag zwischen 4 und 5 Uhr auf der Lenne bei Herbeck zuge­tragen. Die Volksschuklasse des Lehrers Pohlmann aus Elsey hatte nachmittags einen Spaziergang unternommen. Die Kinder befanden sich sämtlich im Alter von 13 und 14 Jahren und ver­gnügten sich in froher Weise an dem schönen Dorfrühlingstage. Zwischen 4 und 5 Uhr fand man sich auf dem Rückwege wieder bei Herbeck ein, um sich über die Lenne setzen zu lassen. Zunächst bestiegen der Lehrer Pohlmann und zehn Kinder, drei Knaben und sieben Mädchen das Fährboot. In der Mitte des Flusses faßte das Boot, das sich übrigens in schadhaftem Zustande befand und ein Leck gehabt haben muß, plötzlich Wasser und ging in wenigen Minuten unter. Die Kinder stürzten sämtlich ins Master

und schrien laut um Hilfe. Lehrer Pohlmann tat alles Menschen- mögliche, um die ihm anvertrauten Kinder vom Tode des Er­trinkens zu retten. Während es zwei Knaben gelang, an Land zu schwimmen, rettete der Lehrer nacheinander unter größter Lebensgefahr vier Kinder, drei Mädchen und Und einen Knaben. Die vier anderen Mädchen sind ertrunken. Es sind dies die Töchter des Fabrikanten Schrints, des Walzers Albrecht, des Schreiners Kramer und des Arbeiters Schroeder. Zwei der Kinder waren erst am vergangenen Sonntag eingesegnet worden und sollten jetzt aus der Schule entlasten werden. Ihre Leichen sind noch nicht geborgen.

Gerichtssaal.

Der abgebissene Daumen.

S. & H. Osnabrück, 12. März. Eine Tat von fast unglaublicher Rohheit beschäftigte die hiesige Strafkammer, vor der sich der Arbeiter Grabemann wegen schwerer Körper- Verlegung zu verantworten hatte. Nachdem er eines TageS ein Vergnügen besucht hatte, begab er sich in die Wohnung eines Bekannten namens Speckmann und fing dort aus nich­tigen Gründen Streit an. Der Wohnungsinhaber fordert» den Angeklagten auf, das Haus zu verlassen. Dieser kehrt« sich aber nicht daran und tobte weiter. Da mischte sich die Ehefrau Speckmann in den Streit und wollte Frieden stiften. Ehe sie es sich aber versah, hatte sie der Angeklagte in di« Hand gebissen, sodaß sie vor Schmerz laut auffcbrie. Nun wandte sich der Angeklagte wieder dem Ehemanne zu. Bei dem Handgemenge gelang es ihm, den Daumen seines Geg­ners in den Mund zu bekommen und sich daran festzubeißen. Der Gemißhandelte stieß schreckliche Schreie aus und bemühte sich eine ganze Zeit lang vergeblich, sich zu befreien. Durch das Hilferufen wurde schließlich ein Nachbar aufmerksam, der herbeieilte und das Opfer von feinem Peiniger befreite. Bei der ärztlichen Untersuchung stellte es sich heraus, daß nicht nur die Weichteile des Daumens, sondern auch der Knochen zum großen Teil durchgebissen war. Der Ueberfallene wurde in ärztliche Behandlung genommen, doch gelang es nicht, den Fingrr zu erhalten. Die Wunde war durch den Biß ver­unreinigt worden, es trat Eiterung des Knochens hinzu und der Finger mußte amputiert werden. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, er fei zuerst von Speckmann angegriffen worden. Diese Behauptung wurde aber durch die Beweis­aufnahme widerlegt. Grabemann erhielt eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten und wurde außerdem verurteilt, an den als Nebenkläger zuqelasseuen Speckmann für den verlorenen Daumen eine Entschädigung von 3000 Mark zu zahlen.

Aus Hanau Stadt und Land.

Hanau, 15. März.

* Die Offizier-Stammliste des Füsilier-Regiments von Gersdorff (Kurhessisches) Nr. 80 für die Zeit von 1813-1913. Aus Anlaß der hundertjährigen Stiftungs­feier des Füsilier-Regiments von Gersdorff (Kurhesstsches) Nr. 80 ist ein^ tStammliste des Regts. durch Hauptmann v. Loßberg Komp. - Chef im Regiment, zusammengestellt und bei E. S. Siegfried Mittler & Sohn König!. Hofbuch­handlung in Berlin (Kochstraße 6871) erschienen. Sie besteht in zwei Teilen, von denen der erste die Jahre 1813 (vom 22. November) bis 30. Oktober 1866, der zweite Teil die Zeit vom 30. Oktober 1866 bis zum 18. Oktober 1912 umfaßt. Im 1. Teil sind sämtliche Offiziere aufge­führt, welche nach Wiederaufrichtung des Kurfürstentums Hessen in 1813 bis zur Einverleibung Kurhessens in die Preußische Monarchie im Regiment gedient haben. Die Jahre 1806 bis 1813 können wirklich was den Berufs­soldaten betrifft alsein e Zeit der tiefsten Not" bezeichnet werden. Ueber die Jahre 1806 bis 1808 spricht sich die Zeitschrift des Vereins für Hess. Geschichte und Landeskunde Neue Folge 29. Band (Kassel im Kommissions-Verlag von Georg Dufayel) aus. Herr August Woringer schreibt dort auf S. 121 u. s. w. davon, wie schwer es damals geworden, Offiziere und Mannschaften der entlassenen Kurh. Truppen in die errichte­ten Hessisch-Französischen Regimenter zum Eintritt zu bewegen. Die Mannschaften, welche den Weg zum Wiedereiiistellungsorte Cassel angetreten hatten, wurden oft von der Landesbevölkerung zur Rückkehr in ihre Heimat ge­zwungen. Die Offiziere, welche infolge der Auflösung der Kurhessischen Armee zum Teil in bittere Not geraten waren, da sie keinen Sold bezogen, weigerten sich trotzdem in die Königlich W e st f ä l i s ch e Armee überzutreten. So kam es, daß eine große Anzahl von Kurhessischen Offizieren wegen dieser Weigerung als Kriegsgefangene in Mainz und Luxemburg untergebracht wurden. Die Stammliste erläutert diejenigen Offiziere, welche auf diese Weise in Kriegsgef ngenschaft in Luxemburg geraten waren und diejenigen, welche wegen mangelnder Mittel zu ihrem Lebensunterhalte zum Uebertritt gezwungen waren. Mehrere Offiziere, welche sich in guter wirtschaftlicher Lage befanden und so glücklich waren, nicht in die H e s ! i s ch - Französischen Regimenter übertreten zu muffen traten dann Ende November 1813 in ihre wieder errichteten Regimenter, das Garde- und Garde-Grenadier-Regiment die Stammtruppen des 1821 errichteten Leibgarde-Regiments über. Auch eine Anzahl Offiziere, welche in die Hessisch- Französiichen Regimenter übergetreten ivaren, fanden 1813 Stellung in den beiden Kurhessischen Stamm - Regimentern. Im ganzen waren dieses 8 Offiziere, 189 Unteroffizier« und Mannschaften. Die Namen der übergetretenen Offizier« ergeben sich aus der Stammliste. So folgen dann weiter im I. Teil sämtliche Namen der kurhessischen Garde-Offiziere bis zum Jahre 1866. Im II. Teil werden zunächst die bei Formierung des Juf.-Regis. Nr. 80 übergetretenen ehemaligen kurhessischen Offiziere mit den altpreußischen Kameraden weiter geführt. Es traten in das neue Regiment 22 Offi' riere vom Lelbaarde-Reqiment über. Die Führung der Namen