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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei bei verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Gencral-Bnzeigcr
Amtlichrs Organ für Stadt- und Fandkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
verantwort!. Redakteur: S. Schrecker in Kam«,
Nr. 63 Aernsprechanschlitf; Nr. 230.
Semstag best 15. Mürz
Fernsprechairschltttz Nr. 230. 1913
Mur Jahrhundertfeier der Aßerrealfchule.
Akademische Jeiev. — Jestmaht. — Aacketzug.
In den Morgenstunden des gestrigen Hauptfesttages < zeigten die herrlichen Flaggenschmuck tragenden Straßen unserer Stadt ein belebtes Bild, von allen Seiten eilten die Festteilnehmer der Altstadt zu, um an der in der Johannes- kirche sta'.tfindenden
akademischen Feier leilzunehmen. Es war eine überaus große Versammlung deutscher Männer und Frauen, die sich in der altehrwürdigen Kirche zusammengeiunden hatte. Bis auf das letzte Plätzchen war der imposante Raum gefüllt. Hinter dem Altar waren die Fahnen der einzelnen Klassen aufgestellt. Eingeleitet wurde die Feier durch den Choral: „Lobe den Herren, den mächtigen König dec Ehren". Nach dem Psalm und Gebet brausten die weihevollen Akkorde der Motette „Lobe den Herrn, meine Seele", welche eigens für die Feier von Herrn RiL. Liese komponiert wurde, durch die mächtigen Räume der Kirche. Hierauf ergriff Herr Oberrealschuldirektor Dr. Schmidt zu folgender
Festrede
das Wort:
Hochansehnliche Festversammlung!
Namens der Anstalt, die am 1. Februar dieses Jahres auf das erste Jahrhundert ihrer Geschichte zurückblicken konnte und das Gedächtnis dieses ihres Gründungstages heute an dieser dem Dienste des Höchsten geweihten Stätte festlich begeht, habe ich die Ehre, alle die, die durch ihr Erscheinen die Bedeutung dieses Tages anerkennen und durch ihre Teilnahme an unserer Freude diese erhöhen, ehrerbietig zu begrüßen und allen für ihr Erscheinen geziemend zu danken.
Dieser ehrerbietige Gruß und Dank gilt den Herren Vertretern der staatlichen, kirchlichen und städtischen Behörden, dem Herrn Vertreter der Universität Marburg, den Herren Vertretern auswärtiger und hiesiger Lehranstalten. Mit ganz besonderer Freude begrüßen wir die zahlreichen ehemaligen Schüler der Anstalt, die zum Teil aus weiter Ferne herbeigeeilt sind; unser Gruß gilt auch allen Freunden der Anstalt und überhaupt allen, die durch ihre Teilnahme die Bedeutung des Festes erhöhen, das für uns, Lehrende und Lernende, eine Quelle neuer Kraft für die Arbeit der kommenden Tage werden soll.
Wenn ich mich nun anschicke, einiges über die Lebensgeschichte der Schule zu sagen, deren Geburtstag wir heute festlich begehen, so muß ich zunächst bemerken, daß ich, wenn ich die Geduld meiner freundlichen Zuhörer nicht über die Maßen in Anspruch nehmen soll, mich auf einige kurze Angaben beschränken und im übrigen auf die sehr verdienstliche Festschrift meines Amtsgenossen Professors Dr. Ankel verweisen muß, in der namentlich die Vorgeschichte der Schule ausführlich behandelt ist.
Zu den Staaten, die der große Welterschütterer Napoleon aus den Trümmern des von ihm zerschlagenen heiligen römischen Reiches deutsche Nation bildete, gehört auch das Großherzogtum Frankfurt, das er aus den Fürstentümern Hanau und Fulda, Aschaffenburg und Regensburg und der bisherigen Reichsstadt Frankfurt nebst ihrem Gebiete zusammensetzte und im Jahre 1810 als souveränen Besitz dem Kurfürsten von Mainz, Karl von Dalberg verlieh, der seit 1806 als Fürst Primas an der Spitze des Rheinbundes gestanden hatte. Von der Einrichtung der Verwaltung dieses Staatengebildes ist heute hier nur zu erwähnen, daß es in vier, nach französischem Muster Departements genannte Verwaltungsbezirke zerfiel, nämlich Frankfurt mit Wetzlar, Aschaffenburg, Fulda und Hanau.
Von der Ueberzeugung ausgehend, daß gute Lehranstalten unter die wesentlichen und dringendsten Bedürfnisse des Staates gehören, wie es in den Grundsätzen der Finanzeinrichtung des Eroßherzogtums vom Dezember 1811 heißt, erließ der Großherzog, von dem Staatsrat Und Generalkurator des öffentlichen Unterrichts, Theodor von Pauli, beraten, der sich durch den Besuch zahlreicher Schulen Süddeutschlands und der Schweiz mit dem Stande der Pädagogik, namentlich der Methode Pestalozzis, der damals noch in Jferten am Neuenburger See wirkte, bekannt ge- macht hatte, am 1. Februar 1812 eine Verordnung, die öffentlichen Unterrichtsanstalten, deren Organisation, Kuratel und Fonds be- treffend. In der Einleitung dieses sehr bemerkenswerten Gesetzes heißt es, die Vereinigung der verschiedenen Bestandteile des Großherzogtums könne nur dann ihre volle Wirksamkeit für das Staatswohl erhalten, wenn sie von einem patriotischen Gemein- sit ne und einem guten öffentlichen Geiste beseelt werde, die nur die Früchte einer in Religiösität bearündete» Sittlichkeit, einer |
geübten und richtig geleiteten Tätigkeit des Verstandes und einer höheren durch Kunst und Wiffenschaft bewirkten Bildung sein könne. Der 8. Abschnitt dieses für unsere Schule bedeutsamen Gesetzes lautet: die Städte, in welchen eine große Anzahl von Einwohnern sich mit dem Handel oder dem Fabrikwesen beschäftigt und in welchen für einige bürgerliche Klassen ein mehr als gewöhnlicher Umfang von Kenntniffen notwendig wird, sollen mit Realschulen versehen werden, welche für Zöglinge aller Konfessionen gemein sind und in welchen die zur glücklichen Betreibung der höheren bürgerlichen Gewerbe nötigen Kennt- nisse gelehrt werden, und der Abschnitt 11 bestimmt, daß in dem Hauptorte jedes Departements und in Wetzlar ein Großherzog- liches, keiner der verschiedenen Elaubensgemeinden besonders zuständiges Gymnasium als Vorbereitungsanstalt für höhere Studien bestehen solle, neben dem kein Nebengymnasium geduldet werde.
Nun bestanden hier in Hanau zu damaliger Zeit zwei höhere Lehranstalten, die Hohe Landesschule, auch Schola illustris genannt und aus einem Gymnasium inferius und superius bestehend, die auf ein von dem Grafen Philipp Ludwig II. im Jahre 1607 gegründetes Pädagogium zurückging und die wir wohl als reformiertes Gymnasium betrachten dürfen, ferner ein lutherisches Gymnasium, das aus einer Schule der lutherischen Gemeinde hervorgegangen war, die bald nach dem Jahre 1642 ihren Anfang genommen, sich trotz mehrfachen Widerstandes der Reformierten zu einem Gymnasium entwickelt und unter dem am 22. Dezember 1732 zu Idstein in Nassau geborenen unb am 25. Dezember 1812 in Hanau verstorbenen Großherzoglich Frankfurtischen Konsistorialrat, Professor und Rektor Johannes Andreas Benignus Bergsträßer seine höchste Blüte erreicht hatte.
Da nun bei der geringen Einwohnerzahl Hanaus — die Stadt zählte 1812 etwa 12 000 Einwohner — zwei so gleichartige Anstalten nicht nebeneinander bestehen konnten und die lutherische Schule in ihrer damaligen Einrichtung „ein unzweckmäßiges Gemisch von Lyzeum und Bürgerschule darstellte", so erhielt, wie es in einer Bekanntmachung vom 21. Januar 1813 heißt, die vormalige Hohe Landesschule die Bestimmung, das Eroßherzogliche Gymnasium für das Departement Hanau zu sein. Dann heißt es weiter: In dieser höchsten Verfügung — gemeint ist das Unterrichtsgesetz vom 1. Februar 1812 — findet das Lutherische Gymnasium seine Auflösung als Vorbereitungsanstalt zu einem gelehrten Berufe und wird zufolge des § 8 des Abschnittes I desselben Schulpatents in eine Bürger- und Realschule umgestaltet, welche Zöglingen aller Konfessionen gemein ist.
Zum Direktor dieser Bürger- und Realschule wurde am 17. Januar 1813 der dritte Pfarrer an der lutherischen, früher Evangelische Kirche Augsburgischer Konfession, seit 1811 Johanneskirche genannten Kirche, Johann Gottlieb Heynemann ernannt, der am 20. April 1770 hier in Hanau als Sohn eines Hoffchneidermeisters geboren und vor seiner Anstellung an der Johanneskirche als Pfarrer in Bergen und Hochstadt tätig gewesen war.
Der hier erörterte Ursprung der Bürger- und Realschule, der Vorläuferin der heutigen Oberrealschule, hat den Gedanken nahe gelegt, die Feier, die uns hier vereint, an dieser geweihten Stätte abzuhalten, und dem Presbyterium der Gemeinde sei für die freundlichst gewährte Erlaubnis dazu auch in dieser Stunde nochmals verbindlichster Dank ausgesprochen.
Die neue Bürger- und Realschule wurde am 1. Februar 1813 feierlich eröffnet, der Unterricht aber am 2. Februar 1813 begonnen. Sie zählte bei der Eröffnung 21, im Herbste desselben Jahres aber bereits 157 Schüler. Die Schule bestand aus drei Klassen, deren Kursus zweijährig war; denjenigen Knaben, die sich zu den höheren Geschäften des Lebens, dem Handel, dem Fabrikwesen bilden wollten, bot eine besondere Realklasse einen erweiterten mehr vervollständigten Unterricht an. Was die Bürger- und Realschule als solche anlangt, so sei hier eine kurze allgemeine Bemerkung über ihre Entwicklung gestattet. Das Zeitalter der Aufklärung hatte die Notwendigkeit der Loslösung einer besonderen Bürgerschule von der Latein- und Gelehrtenschule klar erkannt, in einer umfangreichen Literatur begründet und bestimmt und auch die Verwirklichung begonnen. Schon im Anfänge des 18. Jahrhunderts hatte der Archidiakonus Semler in Halle eine Art Realschule oder vielmehr Kurse zur Fortbildung in mathematischen, mechanischen, naturkundlichen und handwerklichen Dingen einzurichten versucht, freilich ohne dauernden Erfolg, und im Jahre 1747 rief J. J. Hecker, Prediger an der Dreifaltigkeits-
kirche zu Berlin, die „ökonomisch-mathematische Realschule" in der Kochstraße daselbst ins Leben, wo sie, in veränderter Gestalt, noch jetzt besteht. Mit dem allmählichen Aufsteigen der Städte und des kaufmännischen und gewerbtätigen Bürgertums entstand das Bedürfnis einer neuen Schulform, eines Bildungsganges, der über das Ziel der allgemeinen Volksschule hinausführt, aber nicht in der Linie der Latein- oder Gelehrtenschule, sondern einer der Gegenwart und der Wirklichkeit zugewendeten Schule, deren innere Berechtigung in den Lehren des Comenius, Rousseaus unb Pestalozzis begründet ist. Im 19. Jahrhundert ist diese Schulart zu einem zweiten, dem klassischen Schulwesen nebengeordneten, reich entwickelten Zweige unseres Bildungswesens geworden. Dem gesteigerten Bedürfnis nach bürgerlich moderner Bildung stände» die zahlreichen alten Lateinschulen, die übrigens immer zugleich Bürgerschulen waren, zur Verfügung. Ihre Umwandlung, soweit sie nicht als Progymnasien bestehen blieben, in eigentliche Bürgerschulen geschah durch Ausscheidung der alten Sprachen, «t»« bestens der griechischen, Aufnahme der französischen und Ausdehnung des modernwiffenfchaftlichen Unterrichts. In den zwanziger Jahren begann sich der Begriff dieser Schulart zu klären und im Sinne einer allgemein bildende» Schule modernen Charakters zu befestigen.
Auch die Hanauer Burger- und Realschule wird von Anfang an als eine „allgemein bildende Schule" bezeichnet. In der Et»- ladungsschrift zu der auf den 4. und 5. Oktober 1813 festgesetzte» öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule von I. ®, Heynemann heißt es: „der Arme wie der Reiche, der künftig Kaufmann wie der Handwerker genießt hier in allem dem, was zur rein sittlichen Bildung des Menschen gehört und was er als Staatsbürger und Geschäftsmann wissen soll, hinlänglichen Unterricht." Ueber den Lehrplan sagt Heynemann in der erwähnten Schrift: „Außer dem Unterricht, der im Lesen, Schreiben, Rechnen, in deutscher und ftanzösischer Sprachlehre, dem mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Muttersprache und der französischen Sprache, in der deutschen und französischen Literarur, in gemein- nützlichen, geographischen, historischen, naturhistorischen, physikalischen und anthropologischen Kenntnisse erteilt wird, werden zu- gleich die jugendlichen Geisteskräfte zu einer gesetzmäßigen Entwicklung gebracht, sittliche und religiöse Gesinnung geweckt und der Zögling zu einer vernünftigen Führung des Lebens angeleitet." Man sieht in diesen Worten deutlich den Grundsatz Nou scholae sed vitae befolgt.
Auffallenderweise finden wir das Französische schon in der untersten Klasse mit 5 wöchentlichen Stunden angesetzt, was wir sofort aus den Zeitverhältniffen zu erklären geneigt sind. Freilich müssen wir dann aber zugleich zugeben, daß die Zeiten der Fremdherrschaft ziemlich lange nachgewirkt haben, denn wir fin- den das Französische auch im Jahre 1818 noch in der untersten Klaffe, allerdings nicht mehr mit 5, sondern nur noch mit 2 Lektionen bedacht, 1821 aber scheint man es im 8. Schuljahre begonnen zu haben, ebenso auch noch im Jahre 1854, wo es in der 3. Vorschulklaffe anfing, von einigen Eltern aber, wie aus einer Bemerkung Dr. Fliedners hervorgeht, noch früher gewünscht wurde. In dem Jahresberichte über das Schuljahr 1854, auf den wir etwas näher eingehen müssen, wird mitgeteilt, daß die Kurfürstliche Regierung genehmigt habe, daß 1. der Unterrichtskursus der 1. Klaffe zweijährig sein und die Schüler der oberen Abteilung besonderen Unterricht im Französischen, Englischen, das seit 1843 in die Schule eingeführt war, in der Mathematik und in der Chemie erhalten sollten und 2. daß die Schüler dieser Abteilung von manchen Unterrichtsgegenständen befreit, und in anberen dafür mehr beschäftigt werden könnten. Zu diesen Bestimmungen, die an Bestrebungen der allerjüngsten Zeit erinnern, macht Dr. C. Fliedner einige treffende Bemerkungen, die ich zum Teil wiedergeben möchte. Er meint, durch die zweite Bestimmung könne eine zu große Anhäufung von Unterrichts- gegenständen und Stunden verhütet werden, an der
alle höheren Schulen, Realschulen und Gymnasien, be sonders ihre oberen Klassen litten. Die Schüler könnten unmöglich die lange Reihe der Lehrobjekte zugleich zu ihrer Bildung verarbeiten, denn der menschliche Geist bilde sich doch wahrhaft nur an dem, was er mit voller Kraft erfasse, und die Schulen hätten daher Mittel und Wege zu suchen, die zur Vereinfachung und Konzentrierung des Unterrichts führten. Er begrüßt demgemäß die erwähnte Genehmigung der Kurfürstlichen Regierung mit Freuden. Dann führt er wörtlich fort: „Aus derselben Rücksicht treten in unserer Schule manche Unterrichtsgegenstände erst in höheren Klassen auf, als es einzelne Eltern wünschen. während