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General-Anzeiger

Bezugspreis»

vierteljährlich 1.80 SIL, monatlich M Pfg^ für Post« bezug vierteljährlich 2J0 SRC, monatlich 70 Ki-, Die einzelne Nummer lostet 6 Pfg.

NotaNonrdruâ und Verlag der Buchdruckerei Set verein, ev. Watjenhaujea In Hanau.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kana«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

9tL 57 Aeritsprechanschlttfr Nr.

Samstag den 8. März

230.

Fernsprechanschlus; Nr. 230. 1913

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau. Bekanntmachung.

Im Anlaß der Erinnerungsfeier an die Befreiungs­kriege sind sämtliche Bureaus des Kreishauses am Montag den 10. d. Mts. geschlossen.

Hanau den 5. März 1913.

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

Frhr. L a u r.

Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.

Am 10. d. Mts. sind die städtischen Amtsstellen ge­schlossen.

Das städtische Steueramt und die Heuwage sind bis 10 Uhr, das Standesamt von 1011 Uhr geöffnet.

Der Magistrat.

H i l d. 6013

Bekanntmachung.

Die Gewerbetreibenden werden darauf aufmerk­sam gemacht, daß den Arbeitern unter 18 Jahren die zum Besuche der gewerblichen Fortbildungsschule erforderliche Zeit zu gewähren ist.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß ein Fortbil­dungsschüler ohne zwingenden Grund aus geschäftlichen Gründen nicht den Unterricht versäumen darf. Ist ein Ver­säumen des Unterrichts aus diesen Gründen unbedingt er­forderlich, so muß der Gewerbetreibende dies vorher schrift­lich dem Direktor der gewerblichen Fortbildungsschule an­zeigen, in Ausnahmefällen jedoch, in denen dies nicht mög­lich ist, muß die schriftliche Anzeige sofort nachgeholt werden. Eine ungenügende und verspätete Entschuldigung dieser Versäumnisse wird bestraft.

Hanau den 28. Februar 1913. 5471

Das Kuratorium der gewerblichen Fortbildungsschule.

Hild.

Bekanntmachung

Der § 1 des Gesetzes betr. Beschulung blinder unF taub­stummer Kinder ordnet an, daß blinde Kinder, welche das

sechste Lebensjahr, sowie taubstumme Kinder, welche das siebente Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet find, den in den Anstalten für blinde und taubstumme Kinder eingerichteten Unterricht zu besuchen.

Zu den taubstummen Kindern gehören auch stumme, er­taubte und solche Kinder, deren Eehörreste so gering find, daß sie die Sprache auf natürlichem Wege nicht erlernen können und die erlernte Sprache durchs Ohr zu verstehen nicht mehr im Stande sind.

Zu den blinden Kindern gehören auch solche Kinder, die so schwachsichtig sind, daß sie den blinden Kindern gleich geachtet werden muffen.

Eltern, gesetzliche Vertreter, sowie diejenigen, denen die Obhut über das Kind anoertraut ist, machen sich st r a f b a r, wenn sie das Kind der Schulpflicht entziehen.

Wir fordern hiermit auf, alle mit genannten Fehlern behafteten Kinder unter 15 Jahren binnen 14 Tagen aus Zimmer Nr. 37 des Rathauses anzumelden.

Hanau den 5. Februar 1913. 4233

Der Magistrat.

Hild.

nnZ-R 10. März 1913.»;

Ehrfurchtsvoll bewahrt jedes im Denken und Fühlen ge­sunde Volk die Erinnerung an die Zeiten, in denen seine Vorfahren sich durch heldenmütige Verteidigung ihrer hei­ligsten Güter einen Ruhmeskranz erwarben. Unverroelklich bleiben die Blätter eines solchen Kranzes, der wie ein Samenkorn wirkt, welches nur der Anregung bedarf, um in den Herzen der späteren Geschlechter erneut Blüten und Früchte zu treiben. Für unser Vaterland knüpft sich eine solche Erinnerung an die tiefernste, große Zeit vor nun­mehr hundert Jahren. Staunend und bewundernd blicken wir zurück auf unsere Väter, die sich im Jahre 1813 wie ein Mann erhoben und in edlem Zornesmut die Feffeln der Fremdherrschaft brachen. Alle die heißen Leidenschaften, die ein mannhaftes Volk zu feurigem Tun entflammen, wenn es gilt, für Ehre und Freiheit einzutreten, waren erwacht. Gewaltig und wuchtig schäumte die Volkskraft über und errang, von einer Reihe heldenhafter Führerge­stalten geleitet, so herrliche Siege, wie die Weltgeschichte sie nur selten zu verzeichnen hat. Außerordentlicher Opfer-

Königin Luise.

Willigkeit aller ohne Unterschied bedurfte es, um solche Er­gebnisse zu erzielen, um überhaupt mit Aussicht auf Erfolg den Kampf gegen den mächtigen Bedrücker aufnehmen zu können. Aber freudig, ohne Bedenken brachte das Volk

diese Opfer, gab Gut und Blut hin im Vertrauen auf Gott für König und Vaterland. Ein Vorbild der Treue und Ergebenheit sind auf diese Weise unsere Vor­fahren von 1813 dem heutigen Geschlecht geworden, dem sie zugleich gezeigt haben, was wahre Vaterlandsliebe zu leisten imstande ist.

Nichts anderes als ein Gebot der Pflicht erfüllen wir daher, wenn wir jetzt in der Zeit der Jahrhundert-Eedächt- nistage jener Tapferen in Dankbarkeit gedenken unb ihre Taten feiern. Mit leuchtendem Beispiele geht in der Be­tätigung dieser Pflicht der Dankbarkeit seinem Volke unser Kaiser voran. Schon zu Anfang vorigen Monats verherr­lichte er gemeinsam mit dem Kronprinzen durch seine Gegenwart die in der alten Krönungsstadt Königsberg ver­anstaltete Gedenkfeier. Und in sinniger Weise bestimmte er den 10. März als Tag der Feier zum Andenken an die Befreiungskriege für die preußische Armee und Landwehr. Eine doppelte Bedeutung hat der 10. März in Preußens Geschichte. EristderGeburtstagderverewigten Königin Luise und der Tag der Stiftung des Eisernen Kreuzes. König Friedrich Wil­helm III. wählte in seinem tiefreligiösen Sinne als Form für das Ehrenzeichen, welches die im Befreiungskämpfe er­worbenen Verdienste belohnen sollte, das Kreuz,denn der Blick auf das Kreuz fordert zugleich zu kühnem Helden­muts und zu christlicher Demut auf. Ein eisernes mutzte es sein, denn nur mit Eisen konnte die sechsjährige Schmach gerächt, das eiserne Joch des Unterdrückers gebrochen werden."

An diesem durch besonders erhebende Erinnerungen weihevollen Gedenktage wird in allen Standorten des preu­ßischen Heeres und überall da, wo zwar keine Garnison, aber ein Kriegerverein vorhanden ist, die militärische Erinne­rungsfeier an die große Zeit vor 100 Jahren stattfinden. Dem alten Grundsätze unserer Hohenzollernfürsten getreu, daß allen voran Gott die Ehre gebührt, wird sie zunächst in den Gotteshäusern begangen. In sämtlichen Garnison­kirchen und Militärgemeinden findet unter Beteiligung der Landwehroffiziere, der Kriegervereine mit ihren Fahnen und der Sanitätskolonnen feierlicher Gottesdienst für die Truppen statt, die mit ihren Feldzeichen erscheinen. Im Anschluß an ihn folgt eine Parade der Garnison, gelegent­lich deren der dienstälteste Offizier in einer Ansprache auf die Bedeutung des Tages hinweist. Besondere Bestimmun­gen sind für die Residenzstadt Berlin und die schlesische

Hauptstadt Breslau getroffen. Dem Festgottesdienste im Berliner Dome wird Seine Majestät der Kaiser und König mit den königlichen Prinzen und der Generalität beiwoh­nen. An ihn schließt sich eine Sonder-Gedenkfeier am Denk» mal des Königs Friedrich Wilhelm in. tm Lustgarten

König Friedrich Wilhelm III.

und darauf daselbst eine Parade der Berliner Gardetruppen an. Außer einer Kompanie des Leib-Grenadierregiments Nr. 8 und einer Eskadron des Kürasfierregiments Königin Nr. 2, sowie verschiedenen anderen Abordnungen, werden bei allen diesen Veranstaltungen auch die Kriegervereine mit dem Präsidenten des Preußischen Landes-Kriegerver- bandes an der Spitze vertreten sein. In Breslau, von wo aus vor 100 Jahren das Werk der Erhebung geleitet und auch der berühmte Aufruf des KönigsAn mein Volk" er­lassen wurde, wohnt Seine Königl. Hoheit Prinz Eitel- Friedrich in Vertretung des Kaisers den Feierlichkeiten bei.

Ein machtvoller Akt der Erinnerung, der seinen Ein­druck auf das heutige Geschlecht nicht verfehlen unrd, steht uns am 10. März bevor. Bedeutsam wird dieser Tag für die Kriegervereine noch ganz besonders dadurch, daß ihnen bei allen Festlichkeiten neben den Kameraden, die noch unter den Waffen stehen, ein Ehrenplatz zugewiesen worden ist. Es liegt hierin ein erneuter Beweis der Huld und Gnade des obersten Kriegsherrn; denn deutlich gelangt auf diese Weise zum Ausdruck, daß die Kriegervereine an Allerhöchster Stelle in gleicher Weise wie das aktive Heer als die Träger und die Pflegstätte altpreutzischer Königstreue angesehen und geschätzt werden.