Erstes Blatt
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Ustatlousdruck und Verlag der Buchdrucker«? lief Bettin. ea. Waisenhaus« in Hanau.
Gencral-Anzeiger
Awtlichks Organ fit SlüM= n») Fandkreis Kanan.
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viettekjShrNch 1.86 TIL, monatlich 60^ für Post, bezug vierteljährlich 240 TIL, monatlich 70 P^ Die einzelne Stummer kostet 6 Pfg.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. verantwort!. Redakteur; v. Schrecker in Kamm.
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Ms. 52 ^ernsprechanschltts; Nr. 230.
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Movtag den 3. März
Fernsprechanschlttß Nr. 230. 1913
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14 Seiten.
Amtliche«.
Eandkreis kjanaa.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 6. 2. 12 — A. 677 — den heute fällig gewesenen Antrag auf Gewährung einmaliger Ergänzungszuschüsse zu Volksschullasten unverzüglich einzu- reichen.
Hanau den 1. März 1913. A. 1099
Der Köntgl. Landrat. ♦
I. V.: Karbe.
Mit Rücksicht auf die Abschlußarbeiten des Steuerjahres 1912 ersuche ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Veranlagungsbezirks für die Erledigung der noch schwebenden Einkommen- und Ergänzungsstener-Zu- und Abgänge Sorge zu tragen.
~ Ich weise noch besonders darauf hin, die Zu- und Abgänge aus 1912 tunlichst in den jetzt fälligen Halbjahrslisten «achzuweisen; ihre Uebernahme ins neue Steuerjahr muß vermieden werden.
Hanau den 1. März 1913. St. 367
Der Vorsitzende der Tinttimmensteuer-Veranlagungs-Kommisston für den Landkreis Hanau.
J. V.: Karbe.
Stadtkreis Hanau.
Ausführungsbestimmungen
I® den §§ 615 Abs. 1 Nr. 2, 955 der Neichsoerficherungsord- rang über die Pflichten unfallrentenberechtigter Inländer, die sich im Auslande aufhalten, vom 2. November 1912.
81.
Nimmt ein rentenberechtigter Inländer seinen Aufenthalt im Ausland, so hat er unverzüglich dem die Rente zahlenden Versicherungsträger seinen Aufenthalt genau mitzu- teilen.
§2.
Die Frist zur Mitteilung des Aufenthaltes beträgt für ausländische Aufenthaltsorte
1. innerhalb Europas, in den Küstenländern von Asien und Afrika längs des Mittelländischen und Schwarzen Meeres oder auf den dazu gehörigen Inseln drei Monate,
Mert Des EelSWMins „Emms".
Mit außerordentlich ansprechenden musikalischen Gaben wartete am Samstag abend im Saale der „Centralhalle" der Gesangverein „Germania" auf. Die Vortragsfolge schöpfte aus dem wertvollsten Bestand unserer musikalischen Literatur und die Zusammenstellung legte Zeugnis ab für die vornehme Geschmacksrichtung Les Dirigenten Herrn Gg. Wagner. Der gute Eindruck, den das Studium des Programms hervorrief, vertiefte sich später noch durch die günstige Wirkung, welche die Chöre in ihrer Wiedergabe boten. Das bekanntermaßen recht gute Stimmenmaterial kam erfolgreich zur Geltung, gleichzeitig verriet sich in der Ausarbeitung die hingebende Arbeit des Chorleiters. Den Anfang machte der mit Orchesterbegleitung (Kapelle des Eisenbahnregiments) vorgetragene weihevolle 23. Psalm „Gott meine Zuversicht von Fr. Schubert in der Bearbeitung von R. Heuberger, dessen Schönheiten restlos erschöpft wurden und der eine ersichtlich tiefe Wirkung auf die Zuhörer ausübte. C. Kreutzers „März- nacht" unb „Die Kapelle" bildeten die Fortsetzung in der Reihe der gesanglichen Darbietungen, darauf folgten zwei Thöre mit Orchester, „Vergangen" und „Stilles Gc nken" von J. Pache, von denen der erste mit seinem tiefinnerlich- gemütreichen Inhalt sich außerordentlich dankbar erweist. Zwei Chöre im Volkston „Verlassen" von Koschat und „Dein Bebens ich" von K. Becker wurden gleichfalls mit großem Beifall ausgenommen. Den Beschluß bildete das großangelegte Thorwerk Fr. Hegars, „Heldenleben" betitelt, das eine gewaltige Aufgabe für das schätzbare Können des Vereins darstellte. Das Vereinsmitglied Herr F r i s ch k o r n bot als Tenorsolo die „Eralserzählung" aus der Oper „Lohengrin", womit er mit Recht reichen Beifall auslöste. Vollwertige Unterstützung fand der Gesangskörper in seinem Bestreben, «inen genußreichen Abend zu bieten, in der Mitwirkung der
2. in den übrigen Teilen Afrikas, in Amerika oder auf den dazu gehörigen Inseln sechs Monate,
3. in einem anderen außereuropäischen Lande neun Monate.
Im Zweifel ist die längere Frist mrchgebend.
§3.
Die Fristen des § 2 beginnen mit dem Tage des Antritts der Reise ins Ausland oder, sofern dieser Zeitpunkt nicht feststeht, mit dem Tage, an dem eine Postsendung des Ver- ficherungsträgers an den Rentenberechtigten unter feiner letzten bekannten Adresie im Jnlande wegen Verlassens dieses Aufenthaltsortes nicht hat bestellt werden können.
§4.
Die Miteilung gilt im Sinne der Nr. 2 des § 615 der R eichsversicherungsordnung als unterlassen, wenn die Abreise des Rentenberechtigten ins Ausland glaubhaft gemacht, innerhalb der Mitteilungsfrist aber keine dem § 1 entsprechende Miteilung dem Versicherungsträger zugegangen ist.
§5.
Bei jedem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb des Auslandes gelten die §§ 1 bis 4 entsprechend mit der Maßgabe, das für die Berechnung der Mitteilungsfrist der letzte bekannte Aufenthaltsort im Auslande an die Stelle des letzten inländischen Wohnorts tritt, und daß die Frist in allen Fällen sechs Monate beträgt.
§6.
Versicherungsträger und Rentenberechtigter können eine anderweite Festsetzung der Dauer und des Beginns der in den §§ 2 bis 5 bestimmten Fristen vereinbaren.
§7.
Auf Verlangen des die Rente zahlenden Verficherungs- trägers hat sich der rentenberechtigte Verletzte von Zeit zu Zeit bei dem zuständigen Konsul oder einer i^n bezeichneten anderen deutschen Behörde vorzustellen.
Diese Vorstellung darf, sofern nicht zwischen dem Ver- sicherungsträger und dem Rentenberechttgten über einen kürzeren Zeitraum ausdrückliches Einverständnis erzielt ist
1. innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Unfall
a) von dem am Sitze der Behörde wohnenden ober dort regelmäßig beschäftigten Verletzten nur in Zeittäumen von mindestens sechs Monaten,
d) von anderen Verletzten nur in Zeiträumen von mindestens neun Monaten,
2. in allen übrigen Fällen nur in Zeiträumen von mindestens einem Jahre verlangt werden.
§8.
Der Versicherungsträger, Ler die Vorstellung angeordnet hat, muß dem Verletzten die zur zweckentsprechenden Aus-
Kapelle des Eifenbahnregiments Nr. 3, die unter Leitung ihres Musikmeisters Herrn R. K a p i t a i n die Ouvertüre zur Oper „Oberon", Fantafie über Themen aus Rossinis Oper „Tell" und Themen a. d. Musik zum „Sommernachtstraum" mustergültig bot. Ein Mitglied der Kapelle, Herr Scheffel, wartete mit einem Solo für Flöte (Variationen über den „Carneval russe") auf und entfachte stürmischen Beifall. Mit Recht, denn wir hatten es mit dem Vortrag eines jungen Künstlers zu tun, der in hohem Maße Beachtenswertes vermittelte.
Der gesellige Abend des Vereins für Oas DevtlAnR im Auslande.
Ein lebendiges Treiben und Hin- und Widergehen begann sich am Samstag abend kurz vor 8 Uhr in den Gängen und auf den Treppen der geräumigen Turnhalle der Turngemeinde zu entfalten, in der die hiesige Ortsgruppe des Vereins für das Deutschtum im Auslande ihren „geselligen Abend" veranstaltete. Eine stattliche Menge gesprächsfreudiger Besucher bewegte sich denn auch alsbald in den maßvoll ausgeschmückten Saal. Rosiger Lichtschein aus seitlich errichteten rosenumrankten Lauben vereinigte sich mit dem grellen Weiß der Bogenlampen, und vom wechselnden Zwielicht überstrahlt, nahmen die Eintretenden unter schimmernden Girlanden und unter den schützenden Fittichen des schwebenden Reichsadlers nach und nach ihre Plätze ein. Das Streichorchester der Ulanenkapelle eröffnete durch einen flotten Marsch den Reigen der mit gutem Geschmack ausgewählten Darbietungen, deren erste ein von Herrn Professor W. Schultz nach dem Gemälde von Gustav Gräf zusammengestelltes, lebendes Bild „Vaterlandsliebe 1813" war. Vor Aufgang des Vorhanges sprach Lucie Siebert gar anmutig mit schöner Stimme und lobenswertem Ausdruck ein einleitendes Vorwort, das die Aufforderuna rum Nach
führung der Reise aufgewendeten Kasten an Reise-, Ueber- nachtungs- und Zehrgeld sowie den dadurch entgangenen Arbeitsverdienst erstatten.
8 9.
Für rentenberechtigte Inländer, die auf ausländischen Seesahrzeugen fahren,V gelten die nachstehenden Ausführungsbestimmungen zu § 1116 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsver- sicherungsordnung vom 2. November 1912.
§ 10.
Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 1913 in Kraft.
Sie gelten entsprechend für die rentenberechttgten Inländer, die an diesem Tage bereits ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Auslande genommen oder vor diesem Tage die Reife ins Ausland angetreten haben, mit der Maßgabe, daß für die erste Mitteilung noch die bisherigen Vorschriften vom 5. Juli 1901 über die Verpflichtungen von unfallrentenberechtigten Inländern, welche im Ausland sich aufhalten (Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. 1901 S. 455, Deutscher Neichsanzeiger Nr. 161 vom 10. Juli 1901), anzuwenden sind.
Das Reichsversicherungsamt.
Abteilung für Unfallversicherung. Dr. K a u f m a n n.
Wird hiermit veröffentlicht.
Hanau den 24. Februar 1913. 5587
Das Versicherungsamt für den Stadtkreis Hanau.
I. V.: Bartmuß.
Bekanntmachung.
Am Donnerstag den 6. d. Mts., vormittags 9 Uhr, findet im unteren Saal des Neustädter Rathauses, Zimmer 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt. Hanau den 1. März 1913. 5623
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
I. V.: Bartmuß.
Politische Rundschau.
Der Kaiser wohnte vorgestern in Wilhelmshaven dem Stapellauf des Linienschiffes „König" bei. Die Taufrede hielt Herzog Albrecht von Württemberg.
Die Kaiserin ist vorgestern mit der Prinzessin Vittoria Luise zum Besuche des Herzogspaares von Cumberland in Gmunden eingetroffeu.
Der neue kommandierende General des Garde» korps. General der Infanterie Freiherr von Plettenberg, der kommandierende General des IX. Armeekorps, ist zum kommandierenden General des Gardekorps ernannt worden.
eifern der im Bilde dargestellten Opferfreudigkeit fürs Vaterland zum Thema hatte. Für die künstlerisch feine und durchaus getreue Inszenierung der Gruppe, die ihre Wirkung nicht verfehlte, sei Herrn Professor Schultz besondere Anerkennung ausgesprochen. Nach dem lebenden Bilde erfolgte Sie bündig gefaßte Ansprache des Herrn Oberlehrers H u m p f. Im Rückblick auf das Jahr 1813 betonte er die.für unser Volk einigende Wirkung des fremden Joches, kennzeichnete kurz unsere Verpflichtungen gegen deutsches Volkstum — wie sie im Laufe der letzten hundert Jahre immer deutlicher und klarer zum Bewußtsein gekommen und zur Gründung einer Reihe von großen Vereinen zum Schutze deutscher Art und deutschen Wesens geführt haben — und ermahnte, dem Vorbilde anderer Nationen folgend, noch m e h r für die Pflege und Stärkung des eigenen Volkstums zu wirken. Herr Humpf schloß seine Ansprache mit einem von allen Anwesenden begeistert aufgenommenen Hoch auf das deutsche Vaterland, dem der gemeinsame, musikalisch begleitete Gesang der deutschen Hymne folgte. Hatte man durch diesen impulsiven Ausdruck der patriotischen Gefühle einer notwendigen Forderung des Abends gebührend Rechnung ge- ttagen, so konnte man sich von jetzt an nur um so fteudiger den nun folgenden, ausnahmlos künstlerischen Darbietungen hingeben. Frau Martha Ohlf-Vick, eine mit starkem, geschmeidigem, metallisch durchglänzten Organ begabte Künstlerin, entzückte die Zuhörer durch drei wundervolle Liedervorträge. Markig und mit dramatischem Nachdruck sang sie die Arie der Elisabeth aus „Tannhäuser", heimlich-zart und mit elegischer Weichheit das fein modulierte „Der alte König" und mit verhaltener Kraft das leidenschaftliche „Ich liebe dich" (beide Lieder von Grieg). Stürmischer Beifall belohnte diese durchaus gediegene Leistungen, an die sich der Vortrag zweier Gedichte durch den bekannten Frankfurter Schauspieler Herrn Max Vayr- Hammer anschloß. Das erste Gedicht „Die Leipziger Schlacht" von Ernst Moriü Arubt brachte der Künstler mit