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Ul v-espakten« Petttzetli obet deren Raum 80 Plk im SUtUmUell bU Zeile 60 Pjg, ftotoflensbrud und Verlag der Buchdruckerei ixf verein, ev. Watjenhaujes In Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Vellage.
Vezugsprels»
vierteljährlich 1.80 Mt^ monatlich SV Pfg.. fik Pap. bezug vierteljährlich 2dO Mt, monatlich 70 Kfg. Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.
Verantwortl, Redakteur: E Schrecker in Ha«a«
Nr. 49
-fernsprechanschlits; Nr. 230»
Donnerstag den 27. Februar
Aerttsprechaktschlusr Nr. 230«.
1913
20
Amtliches.
Landkreis Ranau.
Die in der Sammelwasenmeisterei Bruchköbel — Hanau—Friedberger Eisenbahn — gewonnenen Erzeugnisse von Tierkadavern (etwa 300 Häute von Großvieh, 1200 Felle von Kleinvieh, 12 000 kg Fett, 24 000 kg Fleischmehl und 4200 kg Knochen) sollen für das Rechnungsjahr 1. April 1913 bis 31. März 1914 im Sub- misfionswege an die Höchstbietenden vergeben werden.
Die Ver aufsbedingungen werden auf Wunsch übersandt.
Preisangebote werden bis zum 15. März d. Is. an den Unterzeichneten erbeten.
Hanau den 24. Februar 1913. A1052
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
I. V.: Karbe.
Stadtkreis Ranau.
Bekanntmachung
Der § 1 des Gesetzes betr. Beschulung blinder und taubstummer Kinder ordnet an, daß blinde Kinder, welche das sechste Lebensjahr, sowie taubstumme Kinder, welche das siebente Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet sind, den in den Anstalten für blinde und taubstumme Kinder eingerichteten Unterricht zu besuchen.
Zu den taubstummen Kindern gehören auch stumme, ertaubte und solche Kinder, deren Gehörreste so gering sind, daß sie die Sprache auf natürlichem Wege nicht erlernen können und die erlernte Sprache durchs Öhr zu verstehen nicht mehr im Stande sind.
Zu den blinden Kindern gehören auch solche Kinder, die so schwachsichtig sind, daß sie den blinden Kindern gleich geartet werden müssen.
Eltern, gesetzliche Vertreter, sowie diejenigen, denen die Obhut über das Kind anvertraut ist, machen sich st r a f b a r, wenn sie das Kind der Schulpflicht entziehen.
Wir fordern hiermit auf, alle mit genannten Fehlern behafteten Kinder unter 15 Jahren binnen 14 Tagen auf Zimmer Nr. 37 des Rathauses anzumelden.
Hanau den 5. Februar 1913. 4235
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmachung.
Im 2. Obergeschoß des Seitenbaues Langstraße 45 ist eine Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche und Zubehör, alsbald zu vermieten. -
Auskunft wird erteilt auf Zimmer Nr. 27 des Rathauses.
Hanau den 25. Februar 1913. 5287
Der Magistrat.
I. A: Ehrich.
Begleitworte zur Ausstellung des Malers Wilhelm Höfler in Königs Buchhandlung am Marktplatz.
Zn Königs Buchhandlung (Inhaber A. Zippelius) ist zur Zeit eine Ausstellung neuerer Arbeiten des Hanauer Künstlers Wilhelm Höfler. Diese Veranstaltung ist die erste, einer Folge von Ausstellungen, welche der rührige Kunsthändler Herr Zippelius von nun an allmonatlich zu veranstalten gedenkt. Durch diese Ausstellungen soll es dem Kunst- freund ermöglicht werden, einen Einblick in das Schaffen und die Entwickelung der einheimischen Künstlerfchaft zu erhalten. — Das gegenseitige Einvernehmen zwischen Kunstfreund und schaffendem Künstler baut sich in erster Linie auf dem Verständnis des ersteren auf und muß dasselbe durch fortwährende Fühlung mit dem Schaffen und Arbeiten des Kunstlers gehoben werden. Ein Künstler kann sich nur da am besten entwickeln, wo er von Kunstfreunden verstanden und gefördert wird.
Ein Hauptzweck der Ausstellungen überhaupt, ist doch der, das Einvernehmen zwischen Kunstfreund und Künstler möglich zu machen und stetig zu heben. Alle größeren Aus- Itellungen haben etwas Beunruhigendes, weil nicht nur zuviel zu sehen ist, sondern auch zu viel verschiedenes neben- ernander zu hängen kommen muß. Aus diesem Grunde ist es sehr zu begrüßen, daß hier in Hanau dem Kunst-Interessenten die Gelegenheit gegeben werden soll, durch kleinere, einheitliche Ausstellungen, das Schaffen und die Entwickelung der hiesigen Künstler beobachten und verfolgen zu können. Der zur Verfügung stehende Ausstellungsraum ist ja wohl eingeschränkt, aber das braucht dem Gesamtbild nicht immer zu schaden.
3^5 Kunstwerk wirkt naturgemäß in dem Raum am bestes in welchem es entstanden, weil ja die Umgebung an i dem Entstehen indirekt mitbali und folglich sollten sich die
Gefunden: 1 Garten- oder Hoftüre auf dem Oberrealschulhof. Der Eigentumsanspruch kann auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung geltend gemacht werden.
Hanau den 26. Februar 1913. 5289
Politische Rundschau«
Die Reise der Kaiserin nach Gmunden. Wie gemeldet wird, wird die Kaiserin mit der Prinzessin Viktoria Suite die Reise nach Gmunden am Freitag Abend an treten. Prinz Ernst August von Cumberland, der am Donnerstag wieder in Berlin eintrifft, wird die Kaiserin und seine Braut auf dieser Reise begleiten. Der Kaiser wird am Freitag Abend die Reise nach Wilhem-Haven antreten.
Die Vermählung des Prinzen Ernst August von Braunschweig-Lüneburg mit der Prinzessin Viktoria Luise ist für den 24. Mai in Aussicht genommen.
Reichslchatzsekretär Kühn hatte gestern in Stuttgart mit dem Ministerpräsidenten und dem Finanzminister von Württemberg eine Besprechung über die Deckungsmittel für die Wehrvorlage. Er wird sich zu demselben Zweck über Karlsruhe nach Dresden begeben.
Der Reichstag verwies gestern die Initiativanträge über das Submissionswesen an eine besondere Kommission und erledigte dann eine Reihe von Petitionen. (Den Bericht siehe in der Beilage).
Deleaffè in Berlin. Ueber die von Paris aus berichtete Absicht des neuen französischen Botschafters in Petersburg, Delcassè, auf der Reise nach der russischen Hauptstadt in Berlin Aufenthalt zu nehmen, ist bis jetzt an den zuständigen Stellen in Berlin nichts bekannt.
Neue Anleihe. Das Reich und Preußen schreiten zu neuen Anleihen. Reichsbank und Kgl. Seehandlung haben gestern 50 Millionen Mark Reichsanleihe sowie 100 Millionen Mark Preußische Staatsanleihe? beide 4proz., übernommen, ferner das Preußen-Konsortium unter Führung der Seehandlung 400 Millionen Mark Preußische 4proz. Schatzanweisungen. Zeichnung allerseits am 7. März a. c.
Die Landwirtschaftsrede des Kaisers. Die offensichtlich falsche Unterrichtung des Kaisers über die Ergebnisse des Wirtschaftsbetriebes von Kadinen hat auch bei dem Kaiser selbst großen Unwillen hervorgerufen. Dem Monarchen wurde über die verschieden Versammlungen westpreußischer Landwirte, die sich mit seinen Ausführungen im Landwirtschaftsratbeschäfigten und diese zum größtenTeil irrtümlich bezeichneten,Bericht erstattet.DerKaiser sprach seinBefremden aus, warum die Gutsverwaltung ihn falsch unterrichtet habe, und befahl, die von den Landwirten ausgestellten Behauptungen zu prüfen und ihm von dem Ergebnis Mitteilung zu machen. Ueber die Klageangelegenheit gegen den Pächter Solist will der Kaiser eingehender als bisher unterrichtet werden.
Kaiser Franz Josef hat die Demission des ungarischen Kultusministers Grafen Johann Zichy angenommen.
Arbeiten im Atelier am vorteilhaftesten zeigen. Der Kunstfreund und das interessierte Publikum überhaupt, hat eine zum Teil unberechtigte Scheu vor dem Verkehr mit dem Künstler. Wahrscheinlich haben beide Teile Schuld an diesem Umstand, aber es wäre sicher von unendlichem Vorteil, wenn diese gegenseitige Entfremdung hinwegfiele. Dies würde unbedingt Nutzen bringen, denn durch gegenseitigen Verkehr müßten sich beide, Kunstfreund und Künstler, vor Einseitigkit schützen. Beide würden sich näherkommen und in diesem Näherkommen liegt ja doch gerade die Möglichkeit einer Entfaltung. Der Kunstfreund würde seinen Blick erweitern, sein Kunstverständnis immer mehr bereichern und festigen, und der Künstler würde sich wohl auch entfalten; denn in ihm stecken oft mancherlei Fähigkeiten, die nur in Anspruch genommen zu werden brauchten — ich denke hier an Ausgestaltung der Wohnräume, durch glückliches Anbringen der Bilder, an Dekorationen überhaupt u. s. f.
Ein Kunstwerk, ein Bild z. B., hat nicht nur ein abgeschlossenes Ganzes zu sein, sondern es hat auch noch den Zweck, von dem Orte seiner Bestimmung aus dekorativ, d. h. schmückend, zu wirken, und kommt es also sehr wesentlich auf günstiges Plazieren an. Das sind selbstverständlich alles Fragen, auf welche man niemals direkt Antwort zu geben vermag, aber durch ein glücklicheres Einvernehmen zwischen schaffenden Künstlern und Kunstfreunden usw. ließe sich manches bessern und heben.
Ist der Künstler erst einmal ein wenig bekannt, so wird kein Kunstfreund und Interessent zögern, den Künstler in seinem Arbeitsraum aufzusuchen. Welcher Kunstfreund oder Sammler würde aber ohne Bedenken in das Atelier eines ihm persönlich nicht bekannten Künstlers gehen? Warum kann, warum tut man das nicht? Ich glaube, daß gar mancher Künstler einen solchen „Eindringling" nicht nur willkommen heißen, sondern ihm gar manches Verborgene zeigen würde, was sonst nieJn der Öffentlichkeit vor sein Auge gekommen wäre. Um itun hier helfend und
Parlamentarisches.
mb. Die Wahlprüfungskommission des Reich-- tagcs kam in ihrer gestrigen Sitzung zur Ungültigkeit-- erklärung der Wahl des früheren Präsidenten des Preußischen Abgeordnetenhauses von Kröcher, dessen Wahlkreis Balz- wedel-Gardelegen ist. Für die Entscheidung über die Ungültigkeit kam insbesondere die alte Streitfrage der Unterschriften von Amtsoorstehern unter Wahlaufrufen in Betracht. Die Prüfung der Streitfrage der Wahl des Abg. von Halem (Rp., Schwetz), besten Wahl von den Polen erneut beanstandet ist, wurde noch nicht zu Ende geführt.
mb. Die Reichstagskommission für die Konkurrenz- klausel der Handlungsgehilfen beschäftigte sich gestern mit dem § 74c, der die Anrechnungspflicht behandelt. Die Mehrheit der Kommission, Liberale und das Zentrum, vertraten den Standpunkt, daß, nachdem nunmehr den Prinzipalen eine Entschädigungspflicht in der Höhe des letzte« Fahresgehalts, ja bei Wohnungs- oder Branchenwechsel de- Angestellten sogar von fünf Viertel des JahresgehaltS auferlegt sei, ihnen nun auch die Anrechnung des eventuelle« neuen Gebalts auf die Karenzentschädigung zugestande» werden müsse. § 74c erhielt schließlich folgende Fassung: Der Handlungsgehilfe muß sich auf die fällige Entschädigung anrechnen lasten, was er während des Zeitraumes, für den die Entschädigung gezahlt wird, durch anderweite Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnung diese! Betrages den ‘/^adjen Betrag der zuletzt von ihm bezogene» vertragsmäßigen Leistungen übersteigen würde. Bei der Anrechnung bleibt jedoch ein Viertel der Entschädigung außer Ansatz. Für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe kann der Gehilfe eine Entschädigung nicht verlangen. Der Gehilfe ist verpflichtet, dem Prinzipal auf Erfordern über die Hohe seines Erwerbes Auskunft zu erteilen. Dienstag Fortsetzung.
Der Kolonialetat in der Kommission.
mb. Die Mittellandbahn, einstweilen der Bau Ler Bahn von Duala an den mittleren Njong, wurde gestern nach längerer, lebhafter Aussprache in Fortsetzung der vorgestrigen Verhandlung, entsprechend der Etatforderung für das neue Jahr, 1800 000 Mark gegen 7 200 000 Mark im letzten Jahr weiter bewilligt. Ein konservatives Mitglied hielt die ungünstige Darstellung des Afrikareisenden Emil Zimmermann für nicht widerlegt; das Kolonialamt habe nichts Greifbares dagegen beigebracht, es müsse also offenbar schlimm um den Bau dieser Bahn bestellt sein. ©egen* über den Sozialdemokraten, die die weitergehenden Eisenbahnpläne für Kamerun als phantastisch bezeichnen, erklären die Nationalliberalen es vielmehr für dringend notwendig, frühzeitig die weiteren Bahnlinien zu erkunden, damit Fehlschläge in der Plazierung vermieden werden, wie sie in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen sind. Beim Bau der Mittellandbahn seien zweifellos Fehler vorgekommen, namentlich in der Behandlung der Arbeiterfrage. Man habe nicht rechtzeitig für deren Ernährung
| vermittelnd einzugreifen, sollen die Monatsausstellungen veranstaltet werden. Der Hanauer Kunstfreund soll seine einheimischen Künstler besser verfolgen und dann auch beurteilen lernen.
Ein Kunstwerk hat vor allem dem Besitzer zu gefallen, daher sollte sich auch kein Freund irgend einer künstlerische« Arbeit durch die Meinung dritter Personen von feiner Ansicht abbringen lassen, was heute viel vorkommt, da ja der Kritiker erst der Ausstellung das Prädikat „Gut" oder „Schlecht" ausstellt und danach alsdann gar zu oft geurteilt, und leider auch gehandelt wird. Auch ein Grund, um den direkten Verkehr zwischen Kunstfreund und Künstler zu wünschen. Wer sich für Kunst interessiert und Ausstellunge« besucht, sollte sich freuen an den Arbeiten, und wenn er das nicht kann, denselben einfach den Rücken kehren, aber sich nicht in ärgerlichen Worten darüber ergehen, denn der Zweck der Arbeiten ist doch immer der, angenehme Eindrücke zu hinterlassen. Wer sich aber wirklich freut, der wird auch danach trachten, den Urheber der Freude — das betreffende Kunstwerk — in seinen Besitz zu bringen, um es dauernd genießen zu können. Schließlich noch die Feststellung, daß man nie zuviel oder genügend Kunstwerke besitzen kann. Nicht jedes Kunstwerk eignet sich zum gleiche« Zweck, so kann z. V. ein Bild an einer Wand wunderbar harmonisch mit dem ganzen Raum zusammenwirken, abe^ ein Stück graphischer Art diese Harmonie unter Umständen gänzlich zerreißen, trotzdem beide Arbeiten vielleicht als Kunstwerk vollständig gleichwertig sind. Gerade Zeichnun- gen sind oft für den Künstler am charakteristischsten, denn hier ist er am ursprünglichsten, freiesten und fast stets am produktivsten, bietet hier also die beste Gelegenheit, ihn kennen zu lernen.
Nun zu der augenblicklichen Ausstellung. Der junge Künstler Wilhelm Höfler ist hier in Hanau kein Fremder mehr. Er hat sich schon mehrmals der Öffentlichkeit ge. '»int: wenn auch immer mehr oder weniger voWänd-iL.