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Rotationsdruck und Verlag bet Buchdrucker«! bei verein. ev. Watjenhaujes in Hanau.

General-Anzeiger

AAllichts Organ für SW and Fnndkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bejuss-retsr

Merteljährlich 1.80 Mk., monatlich MPfg^ Pir Post, bezug vierteljährlich LIO ML, monatlich 70 Wz, Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: D. Schrecker in Hanan.

Nr. 47 Kerrtsprecharrschltts; Nr. 230.

Dienstag den 25. Februar

FrvttspreÄattfchlusr Nr. 230. 1913

Am»«»«».

Landkreis Hanau.

Bekanntmachung

betreffend die Nacheichung der Maße und Gewichte.

Gemäß § 11 der Maß- und Gewichtsordnung vom 90. Mai 1908 müssen die dem eichpflichtigen Verkehre dienenden Meßgeräte, wie Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge, Hohlmaße, Gewichte und Wagen unter 3000 kg Tragfähigkeit alle 2 Jahre zur Nacheichung vorgelegt werden.

Bei der Nacheichung werden die Meßgeräte auf ihre Lerkehrsfähigkeit geprüft und dann neben dem Eich­stempel mit dem Jahreszeichen versehen. Unbrauchbare oder unzulässig befundene Meßgeräte werden mit kassiertem Stempel dem Eigentümer zurückgegeben, irgend eine Be­strafung tritt hierbei nicht ein.

Im Landkreise Hanau wird die Nacheichung erst­malig im Jahre 1913 und zwar nach folgendem Plane durchgeführt:

Regierungsbezirk Cassel.

Rundreiseplan

für die periodische Nacheichung im Landkreise Hanau 1913.

Bezeich-

£

CQ

Datum

Nacheichungs­ort

Ortschaften aus denen die Teil­nehmer ihre Meß­geräte zum öffent­lichen Eichtag zu bringen haben

nung des Raumes für den öffentlich. Eichtag int Nach­eichungs­ort

von

I bis

( einschl.

1

2. Mai

6. Mai

Dörnigheim

Dörnigheim Philippsruhe

Gasthaus zum Adler

2

8. Mai

21. Mai

Fechenheim

Fechenheim

Rathaus

3

26. Mai

10. Juni

Bergen-Enkheim

Bergen-Enheini

Schulsaal

4

14. Juni

20. Juni

Bischofsheim

Bischofsheim

Rathaus-

5

23. Juni

27. Juni

Hochstadt

Hochstadt

saal Rathaus

6

30. Juni

10. Juli

Wachenbuchen

Wachenbuchen Mittelbuchen Wilhelmsbad

Rathaus

7

14. Juli

16. Juli

Bruchköbel

Bruchköbel Kinzigbeimerhof Niederissigheim Oberissigheim Roßdorf

Rathaus

8

18. Juli

24. Juli

Ostheitn

Ostheim Eichen Erbstadt

Rathaus

9

26. Juli

29. Juli

Marköbel

Marköbel Baiersröderhof Butterstadt

Rathaus­saal

10

4. Aug.

7. Aug.

Wirrdecken

Windecken

Rathaus­saal

11

9. Aug.

21. Aug.

Kilianstädten

Kilianstädten Dottenfelderhof Gronau Gronauerhof Niederdorfelden Oberdorfelden

Rathaus­saal

Staittttzester in Nun.

»Der Graf von Luxemburg" Operette in 3 Akten von Franz Lehar.

Der liebe Leichtsinn ist ein viel zu fröhliches Uebel, als daß er nicht seine zahlreichen offenen und stillen Verehrer haben müßte; und wo er gar in einem allbekannten Typus verkörpert erscheint, da bildet er von vornherein eine dank­bare Unterlage für ein lustiges Spiel. Der sagenhafte Graf von Luxemburg, von dessen Taten wir nicht mehr wissen, als daß erall sein Geld in einer Nacht verjuckt, juckt, juckt" hat, ist denn auch als Operettenfigur vortrefflich zu gebrauchen, allein schon deshalb, weil sein Charakterbild von keiner historischen Ueberlieferung beengt wird und so­mit für eine fröhliche dichterische Ausgestaltung geeignet ist. Wir kennen hier die Operette von früheren ausgezeichneten Aufführungen her zur Genüge, haben alle die netten, ge= fälligen Melodien Lehars als leichten Besitz in uns und haben uns daher heute hauptsächlich mit der Neueinstudie­rung zu befassen, die am Sonntag abend unter Herrn Direk­tor Cteffters Regie unter lebhaftem Beifall in Szene ging. Was der Aufführung von vornherein Erfolg und Interesse sicherte, war das Gastspiel von Frl. Anita Franz vom Frankfurter Opernhaus, deren verschiedentliche vortreff­liche Leistungen in dieser Saison uns in bester Erinnerung sind und jedes neue Auftreten zu einer besonderen Attrak- l>on machen. Die Künstlerin brachte alsAngele" alles mit, was dieser sympathischen Partie zum Erfolg verhelfen muß: Herrliche Toiletten, ein in der Hauptsache fein abge- messenes Spiel und ihr hohes gesangliches Können, mit dem sie uns immer wieder entrückt. Herrn Hietel lieat die

Alle Gewerbetreibenden, Großhandlungen, Fabrikbetriebe und Landwirte, sofern sie irgendwelche Erzeugnisse nach Maß oder Gewicht verkaufen oder den Umfang von Leistungen danach bestimmen, werden hierdurch aufgefordert, ihre eich­pflichtigen Meßgeräte in den angegebenen Nacheichungslokalen zur festgesetzten Zeit gereinigt vorzulegen.

Die Nacheichung nicht transportabler Meßgeräte (z. B. Viehwagen) kann auf gemeinsamen Rundgängen des Eich­meisters am Standort erfolgen. In diesen Fällen sind ent­sprechende Anträge beim Eichbeamten :u stellen und es werden dann außer den Eichgebühren für jeden beanspruchten Be­amten, für jeden angefangenen Tag und von jedem Antrag­steller Zuschläge von 1 Mk. erhoben. Auch sind dann die aus der Hin- und Rückbeförderung der Normale und PrüfungShilfsmiltel entstehenden Kosten, sowie die Fuhr- kosten für die Hin- und Rückreise des Eichbeamten auf dem Landwege zu tragen, die Fuhrkosten aber nur dann, wenn der Prüfungsort von dem Nacheichungsort oder von der für die Reise in Betracht kommenden nächsten Eisenbahnhaltestelle mindestens 2 Kilometer entfernt ist.

Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Er­stattung der Gebühren.

Die Einziehung der Eichgebühren und sonstigen Gefälle erfolgt während der Abhaltung des Nacheichungstages durch die Gemeinde der Nacheichstelle für den gesamten Nach­eichungsbezirk.

Wer seine Meßgeräte an den festgesetzten Tagen nicht auf der Nacheichungsstelle vorlegt oder seine Viehwage nicht recht­zeitig anmeldet, kann später nicht mehr berücksichtigt werden und muß dann seine Meßgeräie bei dem Eichamt in Hanau zur Nacheichung vorlegen.

Nach beendigter Nacheichung werden polizeiliche Revisionen vorgenommen werden. Gewerbetreibende, die von den Nach­eichungstagen keinen oder unzureichenden Gebrauch machen, werben besonders eingehend revidiert werden. Gemäß § 22 der Maß- und Gewichtsordnung wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft, wer den Vorschriften der Maß- und Gewichtspolizei zuwiderhandelt. Neben der Strafe ist auf die Unbrauchbarmachung oder die Einziehung der vorschriftswidrigen Meßgeräte zu erkennen, auch kann deren Vernichtung ausgesprochen werden.

Hanau den 20. Februar 1913. P 1979

Der Königliche Landrat.

J. A.: Karbe.

Stadtkreis F>anau. Bekanntmachung.

Verschiedentlich hat sich herausgestellt, daß Handwerks­meister die Anmeldung der neu aufgenommenen Lehr, linge zum Besuch der gewerblichen Fortbildungsschule erst mehrere Wochen nach dem Beginn des neuen Schul­jahres bewirkt haben in der Annahme, daß die Anmel­dung solcher Lehrlinge, welche zunächst nur probeweise angenommen wurden, erst nach Ablauf der Probezeit bei endgültiger Annahme zu erfolgen habe.

Demgegenüber geht aus den Paragraphen 127 Abs. 1 und 127b Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung hervor, daß

Titelpartie sehr gut, er führt sie flott und ungekünstelt durch, ist namentlich auch in den Duoszenen mit der Angele äußerst gewandt und erfreut durch manche Feinheit im Spiel, so z. B. in der schönen Szene mit dem Handschuh. Eine ausgezeichnete Vertreterin derJuliette" besitzen wir in Frl. Harves, die den ganzen Charme und die über­legene Gewandtheit ihres Spieles einsetzt, um alles mitzu­reißen. Ihr flottes Tanzduett mit Herrn Palitzsch, der als Fürst Casil alle Register seiner Komik aufzog, wurde stürmisch da capo verlangt. Herr Christean machte aus demBrissard" eine recht sympathische Figur, Frl. Wald verhalf derGräfin Kokozow" zu der nötigen grotesken Wirkung. Ueberhaupt war das Zusammenspiel, soweit es die Solisten betrifft, recht flott, nur die Disziplinlosigkeit des Chors fiel manchmal unangenehm auf. Die in kleine­ren Rollen beschäftigten Herrschaften taten ihr Bestes. Die Ausstattung des Ateliers im 1. Akt mutete aber doch etwas gar zu schmerzlich an, man dürfte mehr Rücksicht darauf nehmen, daß wir uns in einer Stadt mit künstlerischen Traditionen befinden. Herrn Kapellmeister Kahler für die flotte musikalische Leitung alle Anerkennung!1

Konzert des Mmemu Ärrti, Win».

Am Sonntag veranstallete der GesangvereinEintracht" ] im Gasthauszum Löwen" in Rückingen ein Konzert, bei dem man auch zahlreiche Sänger und Sangcssreunde aus ' Hanau und der Umgegend bemerken konnte. Unter der I impulsiven, mit großer Sicherheit vor sich gehenden Leitung I des Herrn. Lander aus Hanau iana der Verein alle *

die Handwerksmeister verpflichtet sind, auch solche Lehr* linge zum Besuch der Fortbildungsschule anzumelden und anzuhalten, die von ihnen unter dem Vorbehalt einer Probezeit angenommen wurden, gleichviel ob diese durch einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag ver* einbart wurde.

Wir bringen dies hiermit zur Kenntnis und machen darauf aufmerksam, daß Zuwiderhandlungen nach § 148 Abs. 1 Ziffer 9 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen, bestraft werden.

Hanau den 18. Februar 1913. 5139

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung

Der § 1 des Gesetzes betr. Beschulung blinder un8 taub­stummer Kinder ordnet an, daß blinde Kinder, welche das sechste Lebensjahr, sowie taubstumme Kinder, welche das siebente Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet sind, den in den Anstalten für blinde und taubstumme Kinder eingerichteten Unterricht zu besuchen.

Zu den taubstummen Kindern gehören auch stumme, et* taubte und solche Kinder, deren Gehörreste so gering sind, daß sie die Sprache auf natürlichem Wege nicht erlernen können und die erlernte Sprache durchs Öhr zu verstehen nicht mehr im Stande sind.

Zu den blinden Kindern gehören auch solche Kinder, die so schwachsichtig sind, daß sie den blinden Kindern gleich' geachtet werden müssen.

Eltern, gesetzliche Vertreter, sowie diejenigen, denen die Obhut über das Kind anvertraut ist, machen sich st r a f b a r« wenn sie das Kind der Schulpflicht entziehen.

Wir fordern hiermit auf. alle mit genannten Fehlern behafteten Kinder unter 15 Jahren binnen 14 Tagen auf Zimmer Nr. 37 des Rathauses anzumelden.

Hanau den 5. Februar 1913. 4233 Der Magistrat.

Htld.

An der Königlichen Gärtnerlehranstalt in Berlin-Dahlem (früher Wildparks

finden im Jahre 1913 folgende Sonderlehrgänge statt:

1. Lehrgang für Gartenfreunde (allgemeiner Gartenbau­kursus für Damen und Herren) vom 14. bis 19. April.

2. Lehrgang für Bienenzucht vom 13. bis 17. Mai.

3. Lehrgang für Blumenbinderei für sachlich vorgebildete Damen und Herren vom 20. Mai bis 28. Juni.

4. Lehrgang der Obst- und Gemüseverwertung für Damen vom 16. bis 21. Juni.

5. Lehrgang der Obst- und Gemüseverwertung für Haut- haltunqslebrerinnen vom 7. bis 19. Juli.

6. Lehrgang der Obst- und Gemüseverwertung für Obst­züchter und Obstbauinteressenten vom 6. bis 11. Oktober.

7. Lehrgang für Apfel-Verwertung für Damen und Herren vom 20. bis 23. Oktober.

Das Unterrichtshonorar beträgt für die Lehrgänge zu 1, 4, 6 und 7 für Deutsche 9 Mk., für Ausländer 18 Mk.;

seine Chornummern mit bemerkenswerter stimmlicher Frisch« und ausgeglichener Stimmführung. Erfreulich war es, wie die Sänger den musikalischen Ausdruck des weihevollen Beethovensmen ChoresDie Vesper" herausbrachten, eine Werkes von erhabener Schönheit, während sie den ChorDie beiden Särge" leider nicht zu seiner vollen, wuchtigen Höh« bringen konnten, denn hierzu war ihre Zahl zu gering. Trotzdem kann die Wiedergabe als eine tüchtige Leistung be» zeichnet werden, wenn auch bei der ungemein schwierigen, klippenreichen StelleSchlachtruf ertönt durch daS Land" eine kleine Indifferenz zu bemerken war.

Sehr gut lagen dem Chor die LiederIch fahr dahin (Andree),Aus der Jugendzeit" (Radecke),Innsbruck (Scholz) undTief ist die Mühle verschneit" (Potbertsky). Hier kamen die vollen und schönen Stimmittel des Vereins besonders zur Geltung. Die solistischen Leistungen standen unter einem unglücklichen Stern, sowohl Frl. Htllitzer als auch Herr Lander litten an den Folgeerscheinungen einer Er­kältung. Immerhin war das, was Frl. H i l l i tzer bot, uns sehr sympathisch. Auf eine gute Schulung lassen sowohl Tonbildung als auch Aussprache der Solistin schließen, sodaß sie es schon wagen kann mit einer Arie wie es die der Mane aus demWaffenschmied" ist an die Oeffeutlichkeit zu treten» Auch die übrigen Lieder von Mozart, d Albert, Meyer,Su,z- bach und das Duett aus den HaydnschenJahreszeiten (mit Herrn Lander zusammen) lagen dem ausgiebigen und wohl- lauten Sopran der Sängerin recht gut. Daß Frl. Hillitzer sich als Zugabe HildachsLenz" wählte, kam ihr besonders zustatten, in diesem feinen Merkchen konnte sie ihre un­zweifelhaft vorhandenen Stimmittel noch einmal zur vollen Entfaltung bringen. In der Art, wie Herr Lander trotz der stimmlichen Indisvosition seinen »Archibald Doualas"