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W Graf Dietlsö»H (b. f. Rt.)?

Der Jesuit ist in erster Linie Katholik und dann erst Mit- glteb seines Ordens. Weiter mutz man die Person des Jesuiten von seiner hilsspriesterlichen Tätigkeit unterscheiden. Der Reict-s- kanzler hat gesagt, eine geschichtliche Tatsache ser es, daß sich das ep^ngelische Volk von jeher gegen die Jesuiten gewandt habe mit Rücksicht auf die Erfahrungen der Geschickte, Man darf die Jesuiten von heute nicht für die Jesuiten vergangener Zeiten verantwortlich machen. Heute vor etwas mehr als hundert Jahren zog Napoleon durch daS Brandenburger^ Tor ein, und 7 preußische Minister zogen es vor, anstatt sich Hängeri zu lassen, ihm zu huldigen. Wollen wir dafür etwa unsere heutigen Mi­nister und Staatssekretäre veramwortlich machen? In England und Holland, gewiß gut protestantischen Ländern, kennt man den Jesuitentoller nicht, der nur eine Folge unseres ganzen Schulunterrichts bis in die Universitäten hinauf mit all seinen Geschichtriügen ist. Die Ausführungen des (Grafen Praschma im Abgeordnetenhaus« kann jeder Katholik unter­schreiben.

Abg. Mumm (Wirtsch. Vgg.) spricht über das Verhältnis von Staat und Kirche. Der sozial- oemokratische Redner behauptete, die Gläubigen werden sich nie­mals unter dem Kreuze zusammenfinden. Ich schliche in der Pas- sionSzeit mit dem Wunsche, daß das doch einmal geschehen möge.

Abg. Dr. Haegy (Els.):

Der Jesuitenorden ist nur ein bescheidener Ast am Baum des katholischen Kirchenlebens. Die Zulassung der Jesuiten würde das möchte ich den Herren von der Rechten sagen den preutzi- schen Sraat sicher nicht so erschüttern alS eS die Agitation gegen daS Dreiklassenwahlrecht tut. Ebensowenig wie wir gegen den Tvan- Selischen Bund ein Ausnahmegesetz verlangen, dürfen Sie daS üisnahM^gesetz gegen die Jesuiten aufrechterhalten. Die Jesuiten haben sich in Elsaß-Lothringen ein unvergäng­liches Denkmal gesetzt in den Herzen des Volkes. Deshalb stimmen wir dem Antrag de» Zentrum» zu.

Damit schließt die erste Lesung und eS folgt sogleich die »weite Lesung.

Abg, Dr. Erdmann (Soz.)" wendet sich gegen den Antrag der Volkspartei, weil auch in den Einzcljtaaten Ausnahmegesetze nicht aufrecht erhalten werden

Parlamentarisches

mb. Die Neichstagskommission für das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgefetz setzte die zweite Leiung fort. Die Beratung gedieh bis § 19 unter Ablehnung sämtlicher Ab» ânderungsaniräge. Der Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage bei diesem Paragraphen fand keine Mehr­heit und es bleibt bei dem Beschluß erster Lesung, daß die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit als nicht erfolgt gilt, wenn er Betreffende bei Ablauf eine« JahreS nach seiner Entlassung seinen Wohnsitz im Deutschen Reiche hat, die Regierungsvorlage hatte die Frist auf sechs Monate bemessen.

mb. Die Wahlprüfunflskommisfion des Reichstags er­klärte in ihrer heutigen Sitzung die Wahl des reichspartei­lichen Abgeordneten v. Oertzen (JülerbockLuckenwalde) für ungültig. Die Abstimmung über die Wahl des Abgeordneten Vietmeyer, der in Waldeck gegen den fortschrittlichen Redakteur Ruschke gewählt ist, findet morgen statt, da noch rechnerische Zusammenzählungen erforderlich sind. Wahrscheinlich werden Beweiserhebungen beschlossen werden.

mb. Die Reichstagskommission für die Kon- knrrenzklausel erledigte gestern den § 74 b, der von der Berechnung der Karrenzentschädigung handelt, und fügte im Zusammenhang damit dem § 75 d die Bestimmung hinzu, daß sich der Prinzipal auf eine Vereinbarung, durch die zum Nachteile des Handlungsgehilfen von den vorstehenden Be­stimmungen des Gesetzes abgewichen wird, nicht berufen kann. Das gilt insbesondere von solchen Vereinbarungen, die eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften über das Mindestmaß der Entschädigung durch Verrechnungen oder auf sonstige Weise bezwecken. Die Beratung wird nächsten Mittwoch fortgesetzt.

Die Valkankrisis.

Eine neue türkisch-ägyptische Partei.

Kairo, 19. Februar. Hier bildete sich eine türkische politische Partei namens Parti de la Décentralisation ad­ministrative ottomane, Keren Programm folgende Forde- rungen aufstellt; Jedes Wilajet bildet einen integrierenden Bestandteil der Türkei. Die Verwaltung des W'lajejs basiert auf dem Grundsatz der verwaltungsrechtlichen Dezen­tralisation. Der Sultan ernennt für jedes nur den Wali und den Großkadi. Der Großkadi ernennt die Richter, der Wali die Beamten, die nur durch Beschluß der Disziplinar­behörde abgesetzt werden können. Jedes Wilajet hat einen Generalrat und einen Verwaltungsrat, der u. a. das Budget RiiffteHt, einen Vakutrat, sowie einen Unterrichtsrat, Als Amtssprachen gelten die türkische und die Lokalsprache. Die Wilascteinwohner müssen den Militärdienst im Wilajet gb- leisten. Die Partei erließ eine Proklamation vorstehenden Inhalts. Sie bildete ein höheres Komitee, dessen Präsident Rasik Bei el Azm ist, und zwei Unterkomitees, nämlich ein ausführendes und ein Finanzkomilee.

Die Montenegriner vor Skutari.

W. Cetinje, 19. Febr. (Aus amtlicher montenegrini­scher Quelle.) Die Beschießung Skutaris wird mit Erfolg fortgesetzt. Gegen den linken Flügel der Kolonne Martino­witsch, die das Dorf Zuos besetzt hält, eröffnete der Feind von Brditza aus ein heftiges Artilleriefeuer. Die Montene­griner erwiderten es energisch und brachten die türkischen Geschütze 311m Schweigen. DaS Feuer der türkischen Ar­tillerie blieb wirkungslos. Auf den übrigen Punkten herrscht bis auf einige unbedeutende Scharmützel Ruhe. Die Mon- Üpcgriner rüsten sich zum Angriff.

MstrMw èö MW» HMMM.

8. & H. Berlin, 19. Febr. Der Deutsche Hgndels'gg, die amtliche Vertretung des deutschen Wandels, dem sämtliche deutschen Handelskammern, die Korporation der Rieften der Kaufmannschaft zu Berlin und iw eichene andere kauf­männische Vereinigungen und Korporationen angeschlsssen sind, trat heute h>er zu seiner 37. Vollversammlung zu­sammen. Der Dellt>che .Handelstag hat seine letzte Vollver­sammlung im Avril 1910 abgetanen und iurwrichen lein

solle«. Dr. Jun« hat uns negative PskiM vorgesvsrf««. «ins positive Politik, wie sie Herr Junck meint und die zur Lebensmittel­verteuerung führt, machen wir allerdings nicht mit. Die National- liberalen würden dem BolkSwoht besser dienen, wenn sie unsere Politik mitmachen würden. Das Zentrum, das 15 Jahre lang regierende Partei war, hätte seine geliehen Jesuiten längst, wenn es dieselbe tiiergw daraus bei wendet hatte, mit der es die Erb­schaftssteuer bekämpft hat. Nicht um des Zentrums willen stimmen wir für die Hushebung des Jesuitengesetzes, sondern weil es ein Ausnahinegesetz ist.

Eine Wortmeldung erfolgt nicht mehr. § 1 des Zen­trumsantrags wird angenommen. Mit dem Zentrum stimmen die Polen, Sozialdemokraten und der Abg. v. Payer von der Volkspartei.

Bei 8 2 begründet

Abg. Müller-Meiningen (Vp.)'

den Antrag seiner Fraktion, wonach die landes - rechtlichen Vorschriften über den Orden der Gesell­schaft Jesu unberührt bleiben. Diesen Antrag hat die Volks« Partei ergänzt durch den Zusatz: ,soweit sie nicht mit den reichS- gesetzlichen Bestimniuugcn im Widerspruch stehen". Dr. Müller macht auf die Erklärung der württembergischen Regierung auf. merksam. Wir hätten gern, daß auch die anderen Bundesregie­rungen sich über ihre Stellung zu diesem Punkte aussprechen würden; dann würde 'ch ohne weiteres den Antrag zurückziehen. Wir möchten aber auch gern vom Zentrum hören, wie eS dazu steht; auch diese Erklärung, daß die landesrechtlichen Vorschriften, 'oweit sie nicht mit dem Reichsgesetz im Widerspruch stehen, un­berührt bleiben, wurde mir genügen.

Abg. Graf Westarp (Kons.):

Wir werden dem Antrag nrcht zu stimmen. Er ist in seinen Folgerungen nicht recht klar zu übersetzen. Soweit er zu verstehen ist, scheint er etwa» Selbstverständliche» zu sein; natür­lich sins imr für Aufrechterhaltung de» Landesrecht», wo es mit dem Reichsrecht nicht in Kollision gerät.

Abg. Schulz (Np.):

X v ^ wir lehnen den Antrag ab, weil wir fürchten, daß er vielleicht das Gegenteil dessen herbeiführt, was beabsichtigt wird. Mindestens ist eine Unklarheit in dem Antrag. Tas Zentrum würde mit Recht behaupten: Im Reichrgesetz steht, das

wiiiinMWW.iiBawmf^ ^^- .j-.w;g-^T<^^ lV»».^7«<Nrty^ ^^ " ^WSI bOjähngeS Jubiläum durch eine Festsitzung im Jahre 1911 in Heidelberg gefeiert, wo vor 50 Jahren der erste Deutsche HandelStag abgehalten wurde.

Auf der Tagesordnung der diesjährigen Vollversammlung steht in erster Linie die Leuchtölfrage, ferner die Konkurrenz­klausel im HandelSgciverbe, die Arbeitszeit der Arbeiterinnen, die Vertretung von Industrie und Handel in den Ersten Kammern und der Verkehr mit NahrnugS- und Genuß- mitteln.

Neben der Reichsregierung haben die Ministerien für Handel und Gewerbe sämtlicher Bundesstaaten und der Freien Städte besondere Vertreter zu der Tagung entsandt, der heute abend ein BegrüßungSabend im Fest'aal der Berliner Handelskammer vorausging. Die Verhandlungen finden unter dem Vorsitz des Präsidenten des Deutschen Reichstages, Stadâltesten Dr. Kämpf - Berlin, statt. Als Vertreter des Reichsamts des Innern nimmt Staatssekretär Delbrück, als Vertreter des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe Minister Dr. Sydow an den Ver­handlungen teil. Auch das Reichspostamt, das Kaiserlich Statistische Amt, die Stadt Berlin, die Berliner Handels­kammer und die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft sind durch Delegierte vertreten.

Das Hauptinteresse wendet sich der bevorstehenden Stellungnahme des Deutschen Handelstages zu dem vom Bundesrat beschlossenen und dem Reichstag im November vorigen JahreS vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Leuchtöl zu. Eine Sonderkommission deS Deutschen HandelStageS hat sich bereits mit dem Thema be­saßt und im Dezember v. I. bat der Ausschuß deS Deutschen Handelstages in folgender Erklärung zu der Frage Stellung genommen, die sich der Deutsche Handelstag vorautfichtlich zu eigen machen wird:

Der Ausschuß hält die Stellung, welche die Standard Oil-Company unter rücksichtsloser Bekämpfung und Be­festigung von Wettbewerbern erlangt hat, für durchaus uner­freulich. Indessen ist er der Ansicht, daß für die Versorgung Deutschlands mit Leuchtöl keine so erheblichen Gefahren be­stehen, daß eine so elnschneidende Maßregel, wie die Ein­führung eines staatlichen Leuchtöimonopol- zurzeit gerecht­fertigt erscheint. Ueberdies ist eS fraglich, ob eine Monopol­verwaltung Deutschland zu niedrigeren oder auch nur zu den gegenwärtigen Preisen mit Petroleum versorgen könnte. Aus diesen Gründen spricht sich der Ausschuß gegen den vorgelegten Entwurf aus." Referent zu der Frage ist der Vertreter der Lübecker Handelskammer, Senator Eschenburg- Lübeck.

Auck zu bem ThemaDie Konkurrenzklausel im Handels- gewerbr", worüber der stellvertretende Vorsitzende der Ham­burger Handelskammer Edmund Bohlen-Hamburg berichten wird, hat der vom Bundesrat, dem Reichstag im November v. As. vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung der §§ 74 bis 76 Absatz 1 H.-G.-B. Veranlassung gegeben.

Zur Frage der ArbeitSzest der Arbeiterinnen berichtet ebenfalls ein Mitglied der Hamburger Handelskammer, Direktor Sckmersahl-Hamburg.

Der Ausschuß des Deutschen Handelstages erhebt dazu folgende Forderungen inbezug auf die §§ 138a und 139a der Gewerbeordnung:

Dem Arbeitgeber soll gestattet sein, in besonder- dringen­den Fällen für die Dauer von drei Tagen sofort Ueberarbeit leisten zu lassen unter der Bedingung, daß er gleich am ersten Tage der ^uftänhigen Verwaltungsbehörde davon Kenntnis gibt und die Eilaubnis nachträglich einholt. Es soll unzulässig sein, daß die Behörde die Eilaubnis von Ueberarbeit von der Zahluiig eine« höheren Lohnes abhängig macht. Für Gewkpbepvtige, in denen an einzelnrn Tagen ein vermehrtes Arbeit-bedürfnis auftritt, sollen auf höchstens 50 Tage im Kalenderjahre Ausnahmen von des Bestimmungen deS § 137 Absatz 1, 2, 4 mit der Maßgabe gelassen werden, daß die tägliche Arbeitszeit 12 Stunden, an Sams­tagen und Vorabenden von Festtagen 8 Stunden nicht über­schreitet und die gewährende ununterbrochene Ruhezeit nickt weniger als zehn Stunden beträgt. Jil der untmterb>ochenen Ruhezeit müssen b e Stunden zwischen 10 Uhr abends und 2 Uhr mordens liegen. Du Wahl der Ausnahmetage soll

gefuHenaW Mrd aufgehoben; eS öârfin Feinem Laâ Sei Jesuitenorden gehindert werden; das wäre ein Widerspruch «^ dieser Bestimmung.

Abg. Gröber (Zentr.)?

Der Antrag Ablaß enthält etwa» RicktigeS -^- oder Selbst» verständliches, oder etwas Unrichtiges - und dann lehnen wir ihn ab. Es gibt zwei Möglichkeiten. Erstens: die landesrechtlichen Vestimungfn sind durch daS Jesuitengesetz formell aufgehoben worden, dann treten sie bur^ die Aufhebung des JejuitengefetzeS nicht von selbst wieder in Krass. Zweitens; die landesrechtlichen Vorschriften sind nur suspendier, dann 'reten sie von selbst wieder in Kraft. (Zuruf- Wer soll daS entscheiden?) Die Gerichte! (Zuruf: Nein, wir!) Wir dürfen im Reichstag nicht eine beson- dere Äenehmlg'mg über allen möglichen tandesrecht» lichen Plunder auSsprechrn Wir bieten nicht die Hand, um Ausnahmegesetzen in den einzelnen Vaterländern im Reichstag noch extra auf die Beine zu helfen. (Beifall.) Darum sind wir gegen diesen Antrag M Fortschritts Partei. (Beifall und Lachen.)

Abg. Dr. $uttrf (Natl.):

Wenn das Reichsgesetz beseitigt ist, so sind die landeSrechK- lichen Bestimmungen damit nicht beseitigt. Der Antrag ist eigent­lich etwas selbstverständliches. Wir werden aber für den Antrag stimmen, weil wir zeme Tendenz billigen, und weil wir unsere« seits die Hand bieten wollen, um diese immerhin zweifelhafte Sache zu klären. Ob seine Fassung gerade günstig ist, mag dahirigestellt bleiben.

Abg. Muller-Meiningen (Vp.):

Wir würden den Antrag gern zurückziehen, wenn die Mehr- heitsparteien diese Selbstverständlichkeit auch ihrerseits anerken­nen würden. Aber gerade dieses Herumdrücken des Herrn Gröber ist so verdächtig.

§ 2 wird angenommen, der Antrag Ablatz wird gegen die Liberalen abgelehnt. § 3 wird ohne Aussprache angenommen. Da­mit ist die zweite Lesung erledigt. Auf Antrag Spahn sZentr.) wird das Gesetz dann in dritter Lesung ohne Aussprache ange­nommen. Dafür stimmen mit dem Zentrum die Sozialdemokraten, die Polen und Elsässer, der Däne Hanssen und die Fortschrittles Payer, Kerschensteiner und Braband.

Donnerstag 1 Uhr: namentliche Abstimmung über die Ost­markenzulage und P o st e t a t.

dem Albeitgeber (leisteten. Gewerbetreibende, die Ar­beiterinnen über 16 Jahre auf Grund solcher Bestimmungen über die gesetzlich festgesetzte Zeit hinaus beschäftigen, sollen dies nicht vorher anzuzeigen brauchen; sie sollen verpflichtet sein, an einer in die Augen fallenden Stelle der Werkstätte eine Tafel auszuhângen, auf der jeder Tag, an dem Ueber» arbeit stattfindet, vor Beginn der Ueberarbeit einjutragen ist/

Die Forderungen sind bereits in Eingaben durch den Präsidenten des Deutschen Handelstages Stadtältestrn Kaempf- Berlin an Bundesrat, Reichstag und an die für Industrie und Handel zuständigen Zentralstellen her Bundesstaaten ge­richtet worden.

Zu dem ThemaVertretung von Industrie und Handel in den Ersten Kammern" berichtet der Verleger derKöln. Zeitung" Geh. Kommerzienrat Dr. Neven Du Mont-Käln. Zu diesem Thema hat der Ausschuß des Deutschen Handel-» tage« sich bereits im Dezember v. Js. dafür ausgesprochen, daß angesichts der durchaus ungenügenden Vertretung von Industrie und Handel in den Ersten Kammern der meisten deutschen Bundesstaaten den genannten Beruf-zweigen eine solche Vertretung in einem ihrer Bedeutung entsprechenden Maße gewährt und den Handelskammern das Wahlrecht da» für verliehen werde.

Den letzten Punkt der Tagesordnung,Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln" erörtert Direktor Kâmpfert- Halberstadt. Hierzu liegt folgend» Erklärung deS Aus­schusses vor:

1.) Der Bundesrat oder das Kaiserliche Gesunbsheits- amt ist mit der Befugnis auszustatten, darüber zu entschei­den, unter welchen Bedingungen bestimmte Nahrungs- und Genußmsttel zu beanstanden oder nicht zu beanstanden sind. Zur Vorbereitung der Entscheidung sind in ausreichendem Maße Praktiker, also Nahrungsmittelfabrikanten und Händ­ler, auf Vorschlag der zur Vertretung von Industrie und Handel berufenen Körperschaften zuzuziehen. 2.) Bei Ver­folgung von Uebertretungen der Bestimmungen über den Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln soll die Polizei verpflichtet sein, vor Abgabe der Akten an die Staatsan­waltschaft geiverbliche Sachverständige ober die zur Ver­tretung von Industrie und Handel berufene Körperschaft an­zuhören. 8.) In Fällen fahrläsfiger derartiger Ueber­tretungen soll es zulässig sein, daß die Polizei sich auf eine Verwarnung beschränkt".

Außerdem nnrb im Laufe der Verhandlungen noch der Generalsekretär des Deutschen Handelstages Dr. Soetbeer- Berlin einen Bericht über den Verlauf des Internationalen Handelskammerkongreßes in Boston erstatten.

Wir werden über die Verhandlungen berichte«.

Aus aller Welt.

Das Befinden Morgans. Wie aus Rom gemeldet wird sind die Damen Morgan auf sehr ernste Nachrichten von dem Befinden des in Kairo weilenden Milliardärs nach Neapel gereist. Mit dem DampferCoronia", der zwischen Alexandrien und Fiume verkehrt, war vereinbart worden, daß er den Patienten in Neapel landen sollte. Als indeffen Morgan in Alexandrien in Begleitung von Aerzten und Krankenpflegern eintraf, erkannte der Schiffsarzt derCo- ronia" seinen Zustand als so besorgniserregend, daß er die Verantwortung für den Transport nicht übernehmen wollte, worauf Morgan nach Kairo zurückgebracht wurde. Die Danken' reisten am Dienstag dorthin ab.

Auf einer Eisscholle abgetrieben. Wie dasMemeler Dampfboot" aus Nidden erfährt, sind gestern nachmittag zirka hundert Fischer, die mit ihren Gezeugen, Schlitten und Pferden auf das Eis des Kur'schen Haffs zum Fischen ge­gangen waren, von dem herrschenden starken Westwind auf einer Eisscholle nach der liitauischen Seite des Haffs drei Kilometer weit abgetrieben worden. Nach einer um 7 Uhr emqetroffenen Meldung ist es gelungen, sämtliche Fischer mit 16 Pftiden und allem Gezeug zu retten. Der F'schcrmeister war mit einem Boot an die Scholle herangefahren und es wurde burd) eine Eisscholle bie Verbindung mit dem festen Eise wieder hergestellt.