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ElsrSckvngsgebShr, DU Dgtlpolttne Petit-eile oder deren Raum 80 Pfg. Im SUnomeitti bU Zelle 60 93 ft

Pâtionsdrvâ und Verlag der Vuchdruckerei Uf verein, eo. Watjenhauje« in Hanau«

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Statt* und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verugsprelar

vierteljährlich 1.80 Mk., monatlich S0Pfg für Post« bezug vierteljährlich LIO Mk^ monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet 6 Pfg.

verantwort!. Redakteur: & Schrecker in Hanas.

Nr. 41

ffernsprechattschlttk Nr. 230.

Dienstag den 18. Februar

^-erttsprechaitschltts; Nr. 230. 1913

Amtliches.

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung

Der § 1 des Gesetzes betr. Beschulung blinder und taub­stummer Kinder ordnet an, daß blinde Kinder, welche das sechste Lebensjahr, sowie taubstumme Kinder, welche das siebente Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet sind, den in den Anstalten für blinde und taubstumme Kinder eingerichteten Unterricht zu besuchen.

Zu den taubstummen Kindern gehören auch stumme, er­taubte und solche Kinder, deren Eehörreste so gering sind, daß sie die Sprache auf natürlichem Wege nicht erlernen können und die erlernte Sprache durchs Öhr zu verstehen nicht mehr im Stande sind.

Zu den blinden Kindern gehören auch solche Kinder, die so schwachsichtig sind, daß sie den blinden Kindern gleich geachtet werden müßen.

Eltern, gesetzliche Vertreter, sowie diejenigen, denen die Obhut über das Kind anvertraut ist, machen sich st r a f b a r, wenn sie das Kind der Schulpflicht entziehen.

Wir fordern hiermit auf, alle mit genannten Fehlern behafteten Kinder unter 15 Jahren binnen 14 Tagen auf Zimmer Nr. 37 des Rathauses anzumelden.

Hanau den 5. Februar 1913. 4233

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Die Ausführung von Pflasterarbeiten in der Lang- straße zwischen Rosen- und Leimenstraße, sowie in der Leimenstraße und der Salzstraße zwischen Rosen- und Leimenstraße soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau in einem Lose oder mehreren solchen öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathause, Zimmer 19, zur Einsicht aus und können von dort gegen Entrichtung von 0,50 Mk. für jedes Angebotsformular bezogen werden.

Verschloßene mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am Samstag den 22. d. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 4 Wochen. 4521

Einladung

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Frei­tag den 21. Februar 1913, nachmittags 5 Uhr.

Tagesordnung:

1. Kommission für Verwaltung des Grundstücksfonds-

2. Wahl eines Armenpflegers für Köhler.

3. Wahl eines Armenpflegers für Dieterich.

4. Wahl eines Armenpflegers für Ferd. Schroeter.

5. Wahl des Bezirksvorstehers und des Stellvertreters in Hanau-Keßelstadt.

6. Rechnung des gemeinsamen Betriebs- und Aus­gleichsverlags.

7. Rechnung der Wanderarbeitsstätte.

8. Außerordentliche Herstellungen am Stadttheater.

9. Überschreitung der für die Beschaffung 6 neuer Schreibmaschinen für die kaufm. Fortbildungsschule bewilligten Summe.

10. Mehrkosten der Inventarbeschaffung für die Volks­schulen.

11. Ve- und Entwäßerung des Hauses Mittelstraße 32.

12. Anbringung von Vorfenstern in den Vureauräumen des Hauses Markt 18.

13. Anwendung der Bestimmungen über denErund- stücksfonds" auf denHafen- und Industriefonds."

14. Bericht über Stand und Verwaltung der Gemeinde­angelegenheiten.

15. Haushaltsplan der Sparkasse.

15. Haushaltsplan der Schlachtbofkaffe.

17. Haushaltsplan der Begräbniskasse.

18. Haushaltsplan der Stiftungen und Rebenfonds.

19. Haushaltsplan der Entwässerungsanlage und der Latrinengrubenentleeruug.

20. Haushaltsplan der Kasernen.

21. Haushaltsplan der Pensionskasse der Beamten, Lehrer und Arbeiter.

22. Haushaltsplan der Wanderarbeitsstätte.

23. Haushaltsplan der Besoldungen der Verwaltungs- beamten der gewerblichen Betriebe.

24. Haushallsplan der Gaswerkskasse.

25. Haushaltsplan der Wasserwerkskaffe.

26. Haushaltsplan der Elektrisitatswerkskasse.

27, Haushaltsplan des gemeinsamen Betriebs- und Aus­gleichsverlags.

28. Haushaltsplan deS Reservefonds der gewerblichen Betriebe.

Hanau den 16. Februar 1913.

Der Stadtverordneten'Vorsteher.

U t h, Justizrat. 4467

Bekanntmachung.

Die in dem früheren Forsthaus Neuhof eingerichtete und am 1. April 1911 in Betrieb genommene Wander­arbeitsstätte ist in der Zeit vom 1. April 1911 bis 31. März 1912 von 7371 Wanderern und vom 1. April bis 1. Dezember 1912 von 4960 Wanderern aufgesucht worden.

Ueber die Einrichtung, Unlerbaltunq und Verwaltung derselben ist bereits unterm 9. Juli 1911 imHanauer Anzeiger" eingehend berichtet worden. Wir weisen er­neut darauf hin, daß die Wanderarbeitsstätte mittellosen, arbeitsfähigen, außerhalb ihres Wohnortes arbeitsuchenden Männern Unterkunft und Verpflegung gewährt gegen Ar­beitsleistung. Die Beschäftigung besteht in Holzzerkleinern, Garten- und Feldarbeiten usw. Durch den mit der An­stalt verbundenen Arbeitsnachweis werden Wanderer in dauernde Arbeitsstellen untergebracht.

Mittellose, arbeitsfähige oder arbeitslose Arbeiter haben also auf der Landstraße nichts mehr zu suchen und keine Veranlaßung sich durch Betteln zu unterhalten. Wir bitten dringend keinem Wanderer mehr Geschenke sGeld, Kleider usw.) zu verabfolgen, da hierdurch die Neigung vieler Wanderer zum Vagabundenleben und zum Land­streicher nur gefördert wird. Von der Anstaltsleitung wer­den Karten zur Verabfolgung an die bettelnd vorsprechen­den Wanderer gegen Zahlung eines geringen Betrages abgegeben. Diese zur Abweisung der Wanderer sehr zweck­entsprechenden Karten gewährleisten denselben Aufnahme in die Wanderarbeitsstätte und sollten in keinem Haushalte fehlen.

Da die Wanderer, setzt täglich 4050 Mann, hauptsäch­lich nur mit Zerkleinern von Holz beschäftigt werden können, welches wieder an Private verkauft werden muß, so bitten wir zur Unterstützung der Wohltätigkeitpeinrich­tung das im Haushalt erforderliche Brennholz von der Wanderarbeitsstätte zu beziehen. Die Abgabe des Holzes erfolgt in jedem beliebigen Quantum frei ins Haus zu billiaen Preisen.

Ferner machen wir darauf aufmerksam, daß die Wander­arbeitsstätte z. Zt. 2530 Arbeiterkolonisten beschäftigt, die zu allen Arbeiten im Hausbalt und Gewerbe auf Stunden, Tage und Wochen zur Verfügung stehen, wenn keine ein­heimischen Arbeiter zu bekommen sind.

Wir bitten weiter, unbrauchbar gewordene Gegenstände jeder Art, welche in den Haushaltungen nur Platz weg­nehmen und als unnützer Ballast herumstehen oder liegen, sogenannte Brocken, wie alte Kleider, Schuhe und Zeitschrif­ten rc. der Wanderarbeitsstätte zu überweisen. Dieselben werden jederzeit gern und mit Dank angenommen und bei Benachrichtigung sofort abgeholt. Die überwiesenen Gegen­stände finden zur Beschäftigung und Unterstützung arbeits- und mittelloser Wanderer Verwendung.

Bestellungen auf Lieferung von Brennholz, Gestellung von Arbeitern, Abbolen von Gegenständen usw. können auch durch Telephon Nr. 291 aufgegeben werden.

Eine Besichtigung der Einrichtung der Wanderarbeits­stätte ist gern gestattet und kann an jedem beliebigen Tage bis 5 Uhr nachmittags erfolgen. Vorherige Anmeldung ist jedoch erwünscht. 5

Der Magistrat.

Hild.

Städtische Sparkasse.

Girokonto bei der Neichsbank.

Mündelsicher. 2331 Zinsfuß: 3% %,

Tägliche Verzinsung: d. h. die Einlagen werden vom Tage nach der Einzahlung bis zum Tage vor der Abhebung verzinst.

Zinsberechnung: Zinsenbeträge von 3 Pfennige bis einschl« 7 Pfennige werden auf 5, über 7 auf 10 Pfennige abgerundet.

Gesperrte Sparkassenbücher: Durch Abgabe eines Stich­wortes als Sicherheit gegen unbefugte Abhebungen« HaussparbLchsen: zur Ansamlung kleinerer Sparbeträge.

Uebertragbarkeitsverkehr: Kostenlose Einziehung von Spar­guthaben auswärtiger Kassen und Ueberweisung von Guthaben an andere Sparkassen.

Ueberweisung von Steuern: Zur Erleichterung für die Steuerzahler und zur Vereinfachung des Geldver- kehrs werden für diejenigen Sparer, welche ein Konto bei der städtischen Sparkasse haben, auf An­trag Steuern und Abgaben durch Ueberweisung von Sparguthaben an die Stadtkaße für das laufende Rechnungsjahr entrichtet.

Neue Sparkassenbücher werden kostenfrei ausgefertigt.

Hypothekengelder werden zu 434 % ausgeliehen.

Bekanntmachung.

1. Die Aushändigung der Kriegsbeorderungen und Paß­notizen erfolgt in diesem Jahre in der Zeit vom 7. bis einschließlich 18. März.

In der Stadt Hanau durch Ordonnanzen des Haupt­meldeamtes, für die Landorte durch die Post.

2. Die bis jetzt noch nicht zur dienstlichen Kenntnis gebrach­ten Wohnungsveränderungen im Stadt- und Landkreis sind sofort beim Bezirksfeldwebel zu melden. Unter­laßene Meldungen werden bestraft.

3. Die Mannschaften der Reserve. Landwehr 1. und 2. Auf­gebots, sowie die Ersatzreservisten des Stadtkreises Hanau haben in den Tagen vom 7. bis 18. März, falls sie nicht selbst zu Hause sein können, eine andere Person des Hausstandes mit Empfangnahme der Kriegsbeorderung oder Paßnotiz zu beauftragen.

4. Alle Mannschaften des Beurlaubtenstandes sind ver­pflichtet, ihrem Bezirksfeldwebel sofort Meldung zu er­statten, wenn sie am 20. März abends noch nicht im Be­sitze einer Kriegsbeorderung oder Paßnotiz für das Mobilmachungsjahr 1^13 bis 1914 sind. Für unterlaßene Meldung, was sich bei der Kontrollversammlung herans- ftellt, erfolgt Bestrafung. Die Kriegsbeorderungen und Paßnotizen können vom 20. März abends bis spätestens 31. März 1913 beim Hauptmeldeamt Hanau, Parade­platz, Zeughaus, während der Gefchäftsstunden, an Wochentagen von vormittags 9 bis 12 Uhr, nachmittags von 3 bis 6 Uhr, abgeholt werden.

Mannschaften der Landorte können die betr. Mel­dung über Richtempfang an den Bezirksfeldwebel irr Hanau schriftlich machen.

Militärpapiere sind mitzubringen bezw. milzusenden«

5. Die am 1. April d. J. nicht mehr gültigen roten Kriegs­beorderungen und Paßnotizen sind an diesem Tage durch die Mannschaften selbst zu vernichten, die neuen gelben sind einzukleben.,

Hanau, im Februar 1913.

König!. Hauptmeldeamt.

Handelskammer zu Hanau.

Bei der Ersatzwahl am 14. d. Mts. ist Herr Julms Berlizheimer zu Hanau zum Mitglied der Handels- tammer für die Wahlperiode bis Ende 1913 gewählt worden. Einsprüche gegen diese Wahl sind bei der Handelskammer bis zum 3. März anzubringen.

Hanau den 18. Februar 1913. 4447

Der Wahlkommissar.

Albert Deines.

Dienstnachrichten.

Die Schweineseuche und Schweinepest unter dem Schweinebestande des Gutspächters von Gojen rn Frankfurt a. M. ist erloschen. .

Die Gehöftsperre ist aufgehoben worden. V livi

Gesunde n: 1 ledernes Kinderhütchen, 1 Hand­korb mit 1 Paar Handschuhen; abzuholen auf dem Ee- schäftszimmer der Armenverwaltung.

Hanau den 17. Februar 1913. 4503