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Kotationrdruck und Verlag der Buchdruckeret der verein, ev. Waljen-auje« In Hanau.
General-Anzeiger
Amtlilhes Organ für Stadt- nO Landkreis Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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vierteljährlich 1.80 Ml., monatlich 60 Pfg., für Postbezug vierteljährlich 110 Mk^ monatlich 70 Pjg.
Die einzelne Rümmer tostet 6 Pjg.
Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker in Harum.
Kernsprech arisch Kist Nr
230
Moiitng den 10. Februar
Ferttsprechanschlnft Nr. 230
1913
Amtliches.
Stadt- und Tandkreis Hanau.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Auf Grund des § 17 des Viehsouchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) wird hierdurch mit Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:
§ 1.
Für die im Besitze von Viehhändlern befindlichen Schweinebestände müssen beim Handel außerhalb des Ortes der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder, wenn dieser eine gewerbliche Niederlasiung nicht begründet hat, außerhalb seines Wohnorts, Gestmdheitszeugnisie, aus denen die Gesundheit des gesamten Bestandes ersichtlich ist, beigebracht sein, bevor aus den Beständen Schweine veräußert oder sonst entfernt werden. Ferner müssen die Schweine, falls ste mit der Eisenbahn befördert worden, sind, bei der Entladung amtstierärztlich untersucht werden; sie dürfen von der Entladestelle nicht entfernt werden, bevor die Untersuchung stattgefunden hat und eine Gesundheitsbescheinigung ausgestellt ist.
Für die Gesundheitszeugnisie und ihre Gültigkeitsdauer gelten die Vorschriften der §§ 16—19 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 1. Mai 1912 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 105 von demselben Tage).
Der Verbringung von Eesundheitszeugnisien vor der Veräußerung bedarf es nicht, wenn die Veräußerung der Schweine auf einem unter tierärztlicher Kontrolle stehenden Markt stattfindet.
Auf Schweine, die zur alsbaldigen Abschlachtung bestimmt sind, finden die vorstehenden Vorschriften keine Anwendung.
§ 2.
Die von Viehhändlern und Transportunternehmern zum Schweineiransport benutzten Fahrzeuge aller Art, einschließlich der Schiffe und Straßenbahnwagen, aber mit Ausnahme der Fähren, sowie aller sonstigen zu einer solchen Viehbeförderung benutzten Behältnisse und Gerätschaften (Kisten, Körbe, Krippen, Futtertröge, Tränkvorrichtungen usw.) sind neben der nach jedesmaligem Gebrauch vorzunehmenden gründlichen Reinigung wöchentlich einmal zu desinfizieren.
Die Desinfektion der Fahrzeuge, Behältnisse und Gerätschaften hat durch Tünchung mit Kalkmilch zu geschehen: Eisenteile sind mit verdünntem Kresolwasier (2,5 prozeW tig) oder mit Karbolsäure (etwa 3 prozentig) zu bepinseln. Das gleiche Verfahren kann bei Holz- und Steinteilen an Stelle der Tünchung mit Kalkmilch angewandt werden.
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Stadttheater in Hanau.
„Das Glück im Winkel".
Schauspiel in 3 Sitten von Hermann Sudermann.
Hermann Obermann, dem als Würdigen die Ehre zu teil wurde, eine /Reihe von Jahren als Vorstand des Vereins „Berliner Presse' zu wirken und dieses Amt, dank seines hervorragenden schriftstellerischen Talentes, mit einer seltenen, fachmännischen Kenntnis und Umsicht bekleidete, kann wohl ruhig das Verdienst zugeschrieben werden, daß er für unsere heutige Bühne als Schöpfer und Wegweiser des modernen Dramas bahnbrechend die Dichtung vorgeschrieben hat. Die Kunst seiner eigenartigen Betätigung besteht darin, daß er den zu behandelnden Stoff aus dem Born der uynachsicht- lichen Realistik des Lebens schöpft, daß seine geschaffenen Charaktere von einem echten LebenSgeist beseelt sind, die durch ihre selbstverständliche Natürlichkeit wirken müssen und nicht an übertünchter Aeußerlichkeit kranken, die in dem Zuschauer sofort daS Wort „Bühnenfiguren^ wachru'en. So zeugt das Schauspiel „Das Glück im Winkel" von einem tiefen Kennerblick des Autors in den Entwicklungsgang der Psychologie schwächlicher Frauennaturen, wie überhaupt sämtliche Personen derart scharf und korrekt gezeichnet sind, die Handlung in solch spannender, äußerst interessanter Weise ihren Kulminationspunkt erreicht, daß der Zuschauer mit einer wahrhaften Gier nach der Lösung des dramatischen Konfliktes gewissermaßen schmachtet, den Sudermann in logischster Weise zu wenden verstand.
Den liebevollen, gutmütigen Rektor „Wiedemann" gab Martin W i e b e r q ganz vorzüglich. Schlicht und einfach in den ruhigen Anfangsszenen des Schauspiels und von glaubhafter Echtheit und Kraft des Ausdrucks in den dramatischen Momenten, traf er, ohne sich zu irren, mit unbedingter Sicherheit immer die rechte Nuance. Die Rolle der zwischen Dankbarkeit und Liebe sich verzehrenden . Elisabeth"
§ 3.
Die Kosten der Gesundheitszeugnisie und der Untersuchungen fallen den Viehhändlern zur Last.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unterliegen den Strafvorschriften des § 76 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909.
§ 5.
Meine landespolizeiliche Anordnung vom 23. Dezember 1909, betreffend den Handel und Verkehr mit Schweinen (Amtsblatt von 1909 Nr. 52, S. 372/4) wird hierdurch aufgehoben.
Easiel den 17. Januar 1913. A m 227
Der Regierungspräsident.
Graf von Bernstorff.
Die vorstehende viehseuchenpolizeiliche Anordnung wird hierdurch unter Bezugnahme auf meine Kreisblatt-Bekanntmachung v»m 12. Januar 1910 — V. 103 — (Amtliche Beilage Nr. 1 von 1910) zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortspolizeibehörden und die Gendarmen ersuche ich, für die genaue Durchführung dieser Anordnung Sorge zu tragen und Zuwiderhandlungen zur Bestrafung zu bringen.
Hanau den 6. Februar 1913. V. 615
Der König!. Landrat und Polizeidirektor.
F r h r. L a u r.
Landkreis Hanau
Die Wahlperiode des Vertreters der Genossenschafts-Versammlung der Hesien-Nasiauischen landwirtschaftlichen Be- rufsgenossenschaft und dessen Ersatzmanns läuft mit Ende dieses Jahres ab. Es sind daher gemäß § 6 der vom Reichsversicherungsamt unter dem 17. Dezember 1912 genehmigten neuen Satzungen der Hesien-Nasiauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Neuwahlen vorzunehmen.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, durch die Gemeinde-Vertretung (in Butterstadt durch die Gemeinde- Versammlung) je einen Wahlmann, der Eigentümer oder bevollmächtigter Leiter eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sein muß, alsbald, wählen zu lassen. Dèr Vertreter und dessen Ersatzmann werden in einem von mir noch zu bestimmenden Wahltermine von den Wahlmännern gewählt.
Die Wahlmänner find mir bis spätestens den 25. d. M. unter Angabe des Vor- und Zunamens, Alter, Stand oder Beruf und Wohnort derselben namhaft zu machen.
Gemeinden, welche diese Frist versäumen, bleiben bei der späteren Wahlhandlung unvertreten.
Vorstehendes findet auch auf die selbständigen Gutsbe-
war bei Alide Ballin'in recht guten Händen. Die maßvolle Schlichtheit ihres Auftretens wirkte ebenso echt, wie der Durchbruch der lange verhaltenen Empfindung in der großen Szene mit „Nöcknitz" und im letzten Akt. „Freiherr von Räcknitz", jener Gourmand und Leidenschaftsschütze seiner frivolen Tugenden, wurde durch Walter Brandt verkörpert. Der begabte Künstler beherrschte die Situation und legte zweifellos den Beweis ab, daß er sich mit seiner Rolle eingehend beschäftigt hat und diese logisch fein zu zergliedern versteht. Andererseits müssen wir aber bemängeln, daß die Einheitlichkeit in der Charakteristik dieser inte essanten Figur von dem Darsteller nicht durchgängig gewahrt blieb, wodurch bei einigen Szenen die dramatische Wirkung verloren ging. So sehr wir stets die Gestaltungskraft von Frl. Marta ArenS zu schätzen missen, hätten wir im großen und ganzen ihre „Bethina" etwas schlichter- und zurückhaltender auf der Bühne zu sehen gewünscht. Auf wirksam gelungene Art präsentierte sich Helly Michel in der Partie der „Helene". Gut am Platze stand Herr Axel K u b i tz k y als „Dangel". Mit der Wiedergabe des Kreisschulinspektors „Dr. Orb" wußte sich Herr Fritz Möller auf recht natürliche Art abzufinden. Zur Vervollständigung des Schauspieles waren noch beschäftigt die Damen Emma Hübner (Fritz), Anna Möller (Emil), Therese Wald (Frau Orb), Eva Wendlandt (Frl. Göhre), Tilly Clement (Rosa). Erwähnenswert erscheint uns noch die zu lobende Regie von Otto Hunold. I^. 8.
Die Generalsecke.
Unter Herrn Direktor Steffters Regie ging am Samstag abend das prächtige Lustspiel „Die Generalsecke" von Richard Skowronnek in Szene. Der bekannte Lustspiel- fabrikant schildert uns in demselben die Nöte eines Obersten, der kurz vor seiner in Aussicht stehenden Beförderung zum General für allerlei Torheiten der Damen seines Regi- I
zirke mit der Maßgabe Anwendung, daß hier die Wahl- männer von dem Eutsvorsteher zu bezeichnen find. Den Bericht der Herren Gutsvorsteher mit Ausnahme desjenigen von Pulverfabrik erwarte ich ebenfalls bis zum obigen Termine. Der Eutsbezirk Pulverfabrik bleibt unvertreten, weil in demselben landwirtschaftliche Betriebe nicht unterhalten werden.
Hanau den 4. Februar 1913. U. 142
Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes Hanau-Land.
J. A.: Karbe.
Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung
Am Donnerstag den 13. d. Mts., vormittags 91/* llhr» findet im unteren Saal des Neustädter Rathauses, Zimmer 1, öffentliche Sitzung des Kaufmanns, gerichts statt.
Hanau den 3. Februar 1913.
Der Vorsitzende des Kaufmannsgerichts.
______________I. V.: Bartmuß._____________*
Handelsregister.
Offene Handelsgesellschaft in Firma:
„John I. Ochs & Lie„ KnopffabrU"
mit dem Sitz in Hanau.
Persönlich haftende Gesellschafter sind:
1. John I. OchS, Techniker in Newark, New Dersey,
2. Heinrich I m g r a m, Steinbruchbesitzer in Hanau,
3. Techniker Fritz Löser in Hanau,
4. Kaufmann Georg Rubl in Hanau.
Die Gesellschaft hat am 1. Februar 1913 begonnen.
Zur Vertretung der Gesellschaft find nur Techniker Fritz Löser und Kaufmann Georg Ruhl befugt.
Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 6 in Hanau vom 4. Februar 1913,3785
Beschluß.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Grundbuchs von Hanau Band 40 Art. 2525 Abt. I Nr. 58 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Maurermeisters Johann Heinrich Hack in Hanau eingetragen« Grundstück:
YY 400/60 Gustav Adolfstraße 2/4, Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten, 5,41 ar, 4620 Mk. Nutzungswert, Nr. 2147 der Erundsteuermutterrolle,
Nr. 3312 der Eebäudesteuerrolle
ments und anderer büßen muß und anscheinend in Gefahr gerät, an der Eeneralsecke zu stolpern. Die für den Obersten kritische Situation wird aber durch geschickt eingefädelte Komödienlist seiner Gemahlin zu einem glücklichen Ende gebracht, sodaß er doch noch auf den General hoffen kann. Herr Land gab mit reichlichem Humor die originellste und amüsanteste Figur des Stückes, den Burschen des Obersten. Auch die Herren W i e b e r g (Oberst v. Jfenstein) und Hunold (Generalleutnant v. Wernecke) führten ihre Rollen gut durch, das Gleiche gilt von den Damen Hesse als „Elementine" und Schöninger als „Amalie". Die übrigen Mitwirkenden stützten das Ganze wesentlich, indem sie eine Reihe kleiner, zum Teil drastisch-komischer Situationen lieferten. Das Publikum erwies sich als sehr bei- fallsfteudig.
Die Kinder der Exzellenz.
Lustspiel in 4 Akten von Ernst von Wolzogen und William Schumann. '
Zählt auch das vieraktige Lustspiel „Die Kinder derEx- zellenz" schon zu dem älteren Inventar der deuschen Buhne, indem die Première desselben nahezu volle 25 Jahre zurück! i egt so entbehrt es sowohl durch die darin entwickelte gelungene Idee einens von den populär gewordenen erfolgreichen Autoren heraufbeschworenen gelungenen Konfliktes, als auch durch die gut getroffenen Tharakterzelch- nungen bis heute immer noch nicht bei gelegentlichen Aufführungen eines gewissen Reizes der Aktualität, ein Umstand, der denn auch gestern abend wieder durch hörbare Ausbrüche offenbarer Heiterkeit eines gut besuchten Hauses als untrügliches Zeugnis dieser Annahme betrachtet werden muß.
Was die Darstellung anbetrifft, möchten wir in allererster Linie Herrn Martin W i e b e r g als den äußerlich bärbeißigen, grobkörnigen. aber im Inneren seiner Seele