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Erstes Blatt.

Veaugsprelsm

viertelsSyrNch 1.80 Mb, monatlich 60^ füt Poft, bezug vierteljährlich 2.10 Mb, monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet ß Pfg.

DU gespaltene Petttzei!« »bei deren Raum 20 Pfg. tat NeUametrU di» Seile 60 Pf-,

Notattonsdruck und Verlag der Buchdruckers der verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanan

Ml. 33 Aerttsprechattschltch Nr. 230.

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Samstag de« 8. Februar

Fernsprechanschlust Nr. 230.

1913

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Amtliche«.

Stadt- und Candkreis Fyanau.

Der Fleischermeister Heinrich Fischer hier, Marktstr. 18, ist anstelle des als Vertrauensmann ausgeschiedenen Flei­schermeisters Ludwig Hanstein hier zum Vertrauens­mann für den den Stadt- und Landkreis Hanau umfaffen- den Vertrauensmannbezirk Nr. 211 der Fleischerei-Berufs­genossenschaft gewählt worden. Das Ehrenamt eines stell­vertretenden Vertrauensmanns versieht wie seither der Fleischermeister Jean Minder hier, Frankfurterstr. 5. Hanau den 5. Februar 1913. V. 95

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

Frhr. L a ur.

Stadtkreis banau. Bekanntmachung.

In dem für den hiesigen Verwaltungsbezirk in Betracht kommenden Vertrauensmannbezirk Nr. 211 der Fleischerei­berufsgenossenschaft, umfassend den Stadt- und Landkreis Hanau, ist der Fleischermeister Ludwig Hanstein hier aus dem Ehrenamte eines Vertrauensmannes ausgeschie­den. Als Nachfolger desselben wurde der Fleischermeister Heinrich Fischer hier, Marktstraße 18, gewählt. Die Wahl­periode dauert bis 30. September 1914.

Das Ehrenamt eines stellvertretenden Vertrauens­mannes versieht wie seither der Fleischermeister Jean Minder hier, Frankfurterstraße 5.

Hanau den 6. Februar 1913. 3755

Der Magistrat.

J. A.: Bartmutz.

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende: 3 Fabrikarbeiter, 4 Fahrburschen, 6 Haus­burschen, 4 Monatsfrauen, 1 Spengler, 8 Taglöhner.

Gesucht werden: 2 Dienstmädchen für Wirtschaftsbetrieb, J Bauschlosser, 2 Schneider, 1 Schreiner, 2 Schuhmacher. Im Monat Januar erhielten Stellen zugewiesen: 1 Dienstmädchen, 3 Fahrburschen, 5 Hausburschen, 1 Ma- schuist, 2 Schmiede, 2 Schneider, 3 Schreiner, 4 Schuh- macher, 2 Silberschleifer, 2 landwirtschaftliche Taglöhner, 19 sonstige Taglöhner, 3 Waschfrauen.

Hanau den 8. Februar 1913. 3757

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.

Sie MM zur Siiiertiijrleier Der MmeMule/l

Am 1. Februar 1812 war die vonKarl von Gottes Gnaden Fürst Primas des rheinischen Bundes, Erotzherzog von Frankfurt, Erzbischof von Regensburg rc." nach langen und gründlichen Beratungen festgesetzteHöchste Verord­nung, die öffentlichen Unterrichtsanstalten, deren Organi­sation, Kuratel und Fonds betreffend", erschienen. Der Paragraph 11 des ersten Abschnitts bestimmte folgendes: In dem Hauptorte eines jeden Departements und in Wetz­lar wird ein großherzogliches, keiner der verschiedenen Elau- bensgemeinden besonders zuständiges Gymnasium, als Vorbereitungsanstalt für höhere wissenschaftliche Bil­dung, bestehen. Den Schülern jeder Konfession wird der Religionsunterricht nach den Lehren ihrer Kirche von eige­nen und von Uns selbst dazu bestätigten Lehrern erteilt. Außer diesem großherzoglichen Gymnasium wird kein Neben­gymnasium in dem Departement geduldet. . Der Haupt­zweck bei den Gymnasien muß eine erhöhete sittliche, ästhe­tische und intellektuelle Bildung sein, welche durch das Stu­dium der alten und neuen klassischen Sprachen, der Pro­dukte ihrer schönen Literatur und der dazu gehörigen Hilfs­mittel am sichersten erreicht wird." Diese Bestimmung war für die beiden höheren Schulen der Frankfurtischen Depar­tements-Hauptstadt Hanau von tief einschneidender Be­deutung: eins von den beiden Hanauer Gymnasien mußte aufgelöst werden. Welches, bedurfte keiner Frage. Der zur

as Unterrichtsgesetz des Eroßherzogs Karl 00n Frankfurt vom 1. Februar 1812 und seine Be­deutung für das höhere Schulwesen Hanaus. Fest­schrift zur Jahrhundertfeier der Oberrealschule in Hanau 1913.

Professor Dr. Otto Ankel. Hanau 1913. Druck der Waiienüaus-Buchdruckerei in Hanau." 145 Seiten 4®,

Beschluß:

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Crundbuche von Hanau Band 35 Artikel 2243 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsoermerkes auf den Namen des Mützenmachers Carl Kramer in Hanau ein­getragene Grundstück

Krtbl. H Nr. 85 Hospitalstraße Nr. 17 = 43 qm

a) Wohnhaus

300 Mark jährlicher Nutzungswerl,

Grundsteuermutterrolle Nr. 943,

Gebäudesteuerrolle Nr. 1507a

am 11. April 1913, vormittags 10 Uhr durch das unterzeichnete Gericht an der Eerichtsstelle Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 21 versteigert werden.

Hanau den 3. Februar 1913. 3683

Königliches Amtsgericht, Abt. 6.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Grundbüche von Hanau Band 66 Blatt 3585 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Bauunternehmers Johann Heinrich Hack in Hanau eingetragene Grundstück

Krtbl. EE 324/27 Mühltorweg 5 und Rhönstraße Nr. 1

4 ar 58 qm

a) bebauter Hofraum und Hausgarten

4810 Mark Gebäudesteuernutzungswert, Grundsteuernrutterrolle Nr. 2761,

Gebäudesteuerrolle Nr. 2558

am 9. April 1913, vormittags 10 Uhr

durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 21 versteigert werden.

Hanau den 3. Februar 1913. 3685

Königliches Amtsgericht, Abt. 6.

Dienstnachrichien.

Die Pferde-Jnfluenza in der Gemarkung Fechenheim ist erloschen.

Hanau den 7. Februar 1913. V. 940

WM« uu) o«iortne GWMM it.

Gefunden: 1 schwarzlederne Damentasche mit Win­deln, 1 Photographie (3 Kinder), 1 schwarzer Federboa.

Verloren: 1 Monatsnebenkarte zur Fahrt Wilhlems- badHanau-West mit dem Namen Elfriede Fuchs.

Hanau den 8. Februar 1913.

Reorganisation des Schulwesens von Dalberg nach Hanau berufene Weimarer Professor Schulze, von Geburt ein Mecklenburger, einer der hervorragendsten Schulmänner jener Zeit, äußert sich in seinem Gutachten vom 16. Juni 1812 über die beiden Hanauer Gymnasien, sowie über das künftige u. a. wie folgt:

Daß die beiden hiesigen Gymnasien ihrem Zwecke nicht entsprechen, glaube ich mit Bestimmtheit behaupten zu können. Ueber das lutherische Gymnasium möchte ich gänzlich schweigen, eingedenk der Worte: de mortuis nil nisi bene. Um Lokal unb Fonds zu benutzen, scheint es ratsam, dasselbe in eine für alle Konfessionen bestimmte Bürgerschule zu verwan­deln und die angestellten Lehrer für diese Bestimmung zu ver­pflichten, da sie für irgend einen Teil des Unterrichts an dem neu zu errichtenden Gymnasium wohl schwerlich taugen. Er­werben sie sich in diesem neuen Wirkungskreise mehr das Ver­trauen und die Liebe des Publikums, als sie bis jetzt getan, so wird die Frequenz der Bürgerschule ohne Zweifel bedeutend und durch den Zuwachs an Schulgeld den Gesuchen der Lehrer um Verbesserung . . . zugleich abgeholfen sein. Denn mehrere Vorsteher hiesiger Privatanstalten, in welchen nur die zur Bürgerschule gehörigen Gegenstände gelehrt werden, erfreuen sich, wie ich bestimmt weiß, einer so ansehnlichen Einnahme, daß sie gewiß mit keinem an den Gymnasien angestellten Lehrer in dieser Hinsicht tauschen würden. Das refor­mierte Gymnasium, so gern ich auch alles Bestehende ehre und in seinem Werte anerkenne, leidet an solchen Män­geln, daß es nicht bloß einer Verbesserung in einzelnen Teilen, sondern einer gänzlichen Umgestaltung höchst nötig bedarf. Schon der Lektionenplan ... ist so lückenhaft und die darin vorgeschriebenen Lehrgegenstände greifen so wenig ineinander, daß bei seiner Ausübung die Schüler die von einem Gym­nasium zu fordernde allgemeine menschliche Bildung unmöglich erlangen können. . . . Doch warum die Gebrechen des refor­mierten Gymnasiums noch weiter im einzelnen aufdecken, da sie sich jedem Unbefangenen beim ersten Blicke zeigen, und das

Politische Rundschau.

Die Meldung, die neue Militärvorlage fei bereit» dem Bundesrate zugegangen, ist unzutreffend. Die Ausar­beitung der Vorlage befindet sich noch in einem Stadium, daß kaum vor zwei bis drei Wochen der Bundesrat in die Lage kommen wird, sich mit ihr zu beschäftigen. Was von derTäglichen Rundschau" neuerlich über den Inhalt der Vorlage mitgeteilt wird, wird als eine Kombination bezeichnet, die Richtiges mit Unrichtigem vermenge. Richtig ist die Zahl derjenigen Militärdiensttauglichen, die zurzeit nicht zur Ein­stellung gelangen, jährlich 4550 000 Mann betragt. Auf dieser Tatsache, die angesichts der neueren Bestrebungen Frankreichs, seine Rekrutenziffer zu erhöhen, eine besondere Bedeutung, erhält, und nicht scharf genug dem Bewußtsein unserer nationalen Parteien eingeprägt werden kann, beruht, wie leicht erklärlich, die von der Heeresver­waltung in Aussicht genommene Verstärkung unserer Wehr­kraft. Inwieweit aber diese Tatsache in der neuen Militär­vorlage Berücksichtigung gefunden hat, bezw. finden wird, steht noch ebenso wenig fest, wie die Einzelheiten des künf­tigen Gesetzes. Was in dem genannten Blatte über die Äd- sicht der Militärverwaltung, die Wehrordnung vom Jahre 1888 hinsichtlich der Grundsätze für die Einstellung Militär- pflichter zu ändern gesagt ist, dürfte auf einem Irrtum be­ruhen, da die darauf bezüglichen Bestimmungen in das Ge­setz über die Staats- und Reichsangehörigkeit gehören und zum Teil in dem neuen Entwürfe eines solchen Gesetzes be­reits berücksichtigt sind.

Mp. Die Vorwirkung unserer neuen Heeresvorlage in Frankreich. Die Aeußerungen der französischen militärischen Fachpresse deuten schon jetzt darauf hin, daß der Eindruck unserer kommenden Heeresvorlage dort um so tiefer und nachhaltiger sein wird, je mehr man sie mit einem Schlage, nicht in kleinen Dosen, auf Jahre verteilt durchführt. Eine erste praktische Folge Hrer Ankündigung besteht darin, daß der neue Kriegsminister Etienne den Zeitpunkt, zu dem die Rekrutenmobilisable", d. h. in die mobilen Truppen ein- stellungsfähig fein sollen, für 1913 bei der Infanterie unB der Gebirgsartillerie auf den 1. Februar, für das Genie­korps auf den 15. Februar, die Kavallerie und Feldartillerie auf den 1. März festgestzt hat. Weiter besteht Etienne auf der baldigen Aenderung der Artikel 19, 51, 54 und 40 des Rekrutierungsgesetzes. Hiernach soll dem Kriegs- und Ma­rineministerunter gewißen Umständen" was einen weiten Spielraum bedeutet gestattet sein, einen oder mehrere Reservistenjahrgänge, ganz oder zum Teil, unter die Waffen zu berufen und auch den ältesten, entlassungs- berechtigten aktiven Jahrgang unter den Waffen zu behal­ten. Beides bedeutet nichts anderes, als die Mobilmachung

hiesige Publikum schon längst über das Ungenügende desselben entschieden hat, indem fast alle Eltern chre Kinder in Privat­anstalten schicken und für den Unterricht derselben jährlich einen unverhältnismäßig großen Kostenaufwand mache« müßen?"

Wie waren nun die beiden höheren Schulen Hamms entstanden und welche Entwicklung hatten sie bis zu jenen traurigen Zeiten durchgemacht? Wie war das Schulwesen Hanaus in älterer Zeit überhaupt? Welche Anforderungen stellte man vor 100 Jahren an eine höhere Schule und wie sahen die nach Dalbergs Unterrichtsgesetz neugestalteten Hanauer Schulen aus? Antwort auf diese Fragen finden wir in der von Prof. Dr. A n k e l verfaßten und soeben er­schienenen F e st s ch r i f t, deren Inhalt in vier Abschnitts behandelt: 1. Das Großherzogtum Frankfurt, 2. Das Dal- bergische Unterrichtsgesetz vom 1. Februar 1812, 3. DM höhere Schulwesen Hanaus im 17. und 18. Jahrhundert, 4. Die Durchführung des Dalbergischen Unterrichtsgesetzes in Hanau. Die Schrift ist eine auf gründlichem archiva­lischem Quellenstudium, mit Benützung der sämtlichen ein- schlägigen Literatur beruhende tiefgründige Arbeit, die rm Rahmen der Zeitgeschichte die Geschichte der höheren Schulen der Stadt Hanau vor 100 Jahren behandelt Was für eine gewaltige Arbeit der Verfasier hier geleistet hat, davon hat schlechterdings doch nur derjenige eine Vorstellung der selbst in zahllosen alten Aktenbündeln mit ihrem Staub und Modergeruch den Lebensäußerungen langstentschwundener Geschlechter nachgespürt und sie zu einem Zeitbilde zusam­menzufügen versucht hat. ,

Skizzieren wir ganz kurz die Geschichte derjenigen Hanauer Schule, aus der unsere heutige Oberrealschule her­vorgegangen ist: des Lutherischen Gymnasiums. Als im Jahre 1642 die reformierte Linie des Hanauer Grafenhauses ausstarb und die lutherische Linie der Hanauer Grafen zur Regierung gelangte, war es das Bestreben des neuen Regenten, so rasch wie möglich in der Residenzstadt