Erstes Blatt.
Veaugsprelsm
viertelsSyrNch 1.80 Mb, monatlich 60^ füt Poft, bezug vierteljährlich 2.10 Mb, monatlich 70 Pfg, Die einzelne Nummer kostet ß Pfg.
DU gespaltene Petttzei!« »bei deren Raum 20 Pfg. tat NeUametrU di» Seile 60 Pf-,
Notattonsdruck und Verlag der Buchdruckers der verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanan
Ml. 33 Aerttsprechattschltch Nr. 230.
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Samstag de« 8. Februar
Fernsprechanschlust Nr. 230.
1913
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Amtliche«.
Stadt- und Candkreis Fyanau.
Der Fleischermeister Heinrich Fischer hier, Marktstr. 18, ist anstelle des als Vertrauensmann ausgeschiedenen Fleischermeisters Ludwig Hanstein hier zum Vertrauensmann für den den Stadt- und Landkreis Hanau umfaffen- den Vertrauensmannbezirk Nr. 211 der Fleischerei-Berufsgenossenschaft gewählt worden. Das Ehrenamt eines stellvertretenden Vertrauensmanns versieht wie seither der Fleischermeister Jean Minder hier, Frankfurterstr. 5. Hanau den 5. Februar 1913. V. 95
Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.
Frhr. L a ur.
Stadtkreis banau. Bekanntmachung.
In dem für den hiesigen Verwaltungsbezirk in Betracht kommenden Vertrauensmannbezirk Nr. 211 der Fleischereiberufsgenossenschaft, umfassend den Stadt- und Landkreis Hanau, ist der Fleischermeister Ludwig Hanstein hier aus dem Ehrenamte eines Vertrauensmannes ausgeschieden. Als Nachfolger desselben wurde der Fleischermeister Heinrich Fischer hier, Marktstraße 18, gewählt. Die Wahlperiode dauert bis 30. September 1914.
Das Ehrenamt eines stellvertretenden Vertrauensmannes versieht wie seither der Fleischermeister Jean Minder hier, Frankfurterstraße 5.
Hanau den 6. Februar 1913. 3755
Der Magistrat.
J. A.: Bartmutz.
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende: 3 Fabrikarbeiter, 4 Fahrburschen, 6 Hausburschen, 4 Monatsfrauen, 1 Spengler, 8 Taglöhner.
Gesucht werden: 2 Dienstmädchen für Wirtschaftsbetrieb, J Bauschlosser, 2 Schneider, 1 Schreiner, 2 Schuhmacher. Im Monat Januar erhielten Stellen zugewiesen: 1 Dienstmädchen, 3 Fahrburschen, 5 Hausburschen, 1 Ma- schuist, 2 Schmiede, 2 Schneider, 3 Schreiner, 4 Schuh- macher, 2 Silberschleifer, 2 landwirtschaftliche Taglöhner, 19 sonstige Taglöhner, 3 Waschfrauen.
Hanau den 8. Februar 1913. 3757
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Sie MM zur Siiiertiijrleier Der MmeMule/l
Am 1. Februar 1812 war die von „Karl von Gottes Gnaden Fürst Primas des rheinischen Bundes, Erotzherzog von Frankfurt, Erzbischof von Regensburg rc." nach langen und gründlichen Beratungen festgesetzte „Höchste Verordnung, die öffentlichen Unterrichtsanstalten, deren Organisation, Kuratel und Fonds betreffend", erschienen. Der Paragraph 11 des ersten Abschnitts bestimmte folgendes: „In dem Hauptorte eines jeden Departements und in Wetzlar wird ein großherzogliches, keiner der verschiedenen Elau- bensgemeinden besonders zuständiges Gymnasium, als Vorbereitungsanstalt für höhere wissenschaftliche Bildung, bestehen. Den Schülern jeder Konfession wird der Religionsunterricht nach den Lehren ihrer Kirche von eigenen und von Uns selbst dazu bestätigten Lehrern erteilt. Außer diesem großherzoglichen Gymnasium wird kein Nebengymnasium in dem Departement geduldet. . Der Hauptzweck bei den Gymnasien muß eine erhöhete sittliche, ästhetische und intellektuelle Bildung sein, welche durch das Studium der alten und neuen klassischen Sprachen, der Produkte ihrer schönen Literatur und der dazu gehörigen Hilfsmittel am sichersten erreicht wird." Diese Bestimmung war für die beiden höheren Schulen der Frankfurtischen Departements-Hauptstadt Hanau von tief einschneidender Bedeutung: eins von den beiden Hanauer Gymnasien mußte aufgelöst werden. Welches, bedurfte keiner Frage. Der zur
as Unterrichtsgesetz des Eroßherzogs Karl 00n Frankfurt vom 1. Februar 1812 und seine Bedeutung für das höhere Schulwesen Hanaus. Festschrift zur Jahrhundertfeier der Oberrealschule in Hanau 1913.
Professor Dr. Otto Ankel. Hanau 1913. Druck der Waiienüaus-Buchdruckerei in Hanau." 145 Seiten 4®,
Beschluß:
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Crundbuche von Hanau Band 35 Artikel 2243 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsoermerkes auf den Namen des Mützenmachers Carl Kramer in Hanau eingetragene Grundstück
Krtbl. H Nr. 85 Hospitalstraße Nr. 17 = 43 qm
a) Wohnhaus
300 Mark jährlicher Nutzungswerl,
Grundsteuermutterrolle Nr. 943,
Gebäudesteuerrolle Nr. 1507a
am 11. April 1913, vormittags 10 Uhr durch das unterzeichnete Gericht — an der Eerichtsstelle — Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 21 versteigert werden.
Hanau den 3. Februar 1913. 3683
Königliches Amtsgericht, Abt. 6.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Grundbüche von Hanau Band 66 Blatt 3585 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Bauunternehmers Johann Heinrich Hack in Hanau eingetragene Grundstück
Krtbl. EE 324/27 Mühltorweg 5 und Rhönstraße Nr. 1
4 ar 58 qm
a) bebauter Hofraum und Hausgarten
4810 Mark Gebäudesteuernutzungswert, Grundsteuernrutterrolle Nr. 2761,
Gebäudesteuerrolle Nr. 2558
am 9. April 1913, vormittags 10 Uhr
durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle — Nußallee Nr. 17, Zimmer Nr. 21 — versteigert werden.
Hanau den 3. Februar 1913. 3685
Königliches Amtsgericht, Abt. 6.
Dienstnachrichien.
Die Pferde-Jnfluenza in der Gemarkung Fechenheim ist erloschen.
Hanau den 7. Februar 1913. V. 940
WM« uu) o«iortne GWMM it.
Gefunden: 1 schwarzlederne Damentasche mit Windeln, 1 Photographie (3 Kinder), 1 schwarzer Federboa.
Verloren: 1 Monatsnebenkarte zur Fahrt Wilhlems- bad—Hanau-West mit dem Namen Elfriede Fuchs.
Hanau den 8. Februar 1913.
Reorganisation des Schulwesens von Dalberg nach Hanau berufene Weimarer Professor Schulze, von Geburt ein Mecklenburger, einer der hervorragendsten Schulmänner jener Zeit, äußert sich in seinem Gutachten vom 16. Juni 1812 über die beiden Hanauer Gymnasien, sowie über das künftige u. a. wie folgt:
„Daß die beiden hiesigen Gymnasien ihrem Zwecke nicht entsprechen, glaube ich mit Bestimmtheit behaupten zu können. Ueber das lutherische Gymnasium möchte ich gänzlich schweigen, eingedenk der Worte: de mortuis nil nisi bene. Um Lokal unb Fonds zu benutzen, scheint es ratsam, dasselbe in eine für alle Konfessionen bestimmte Bürgerschule zu verwandeln und die angestellten Lehrer für diese Bestimmung zu verpflichten, da sie für irgend einen Teil des Unterrichts an dem neu zu errichtenden Gymnasium wohl schwerlich taugen. Erwerben sie sich in diesem neuen Wirkungskreise mehr das Vertrauen und die Liebe des Publikums, als sie bis jetzt getan, so wird die Frequenz der Bürgerschule ohne Zweifel bedeutend und durch den Zuwachs an Schulgeld den Gesuchen der Lehrer um Verbesserung . . . zugleich abgeholfen sein. Denn mehrere Vorsteher hiesiger Privatanstalten, in welchen nur die zur Bürgerschule gehörigen Gegenstände gelehrt werden, erfreuen sich, wie ich bestimmt weiß, einer so ansehnlichen Einnahme, daß sie gewiß mit keinem an den Gymnasien angestellten Lehrer in dieser Hinsicht tauschen würden. — Das reformierte Gymnasium, so gern ich auch alles Bestehende ehre und in seinem Werte anerkenne, leidet an solchen Mängeln, daß es nicht bloß einer Verbesserung in einzelnen Teilen, sondern einer gänzlichen Umgestaltung höchst nötig bedarf. Schon der Lektionenplan ... ist so lückenhaft und die darin vorgeschriebenen Lehrgegenstände greifen so wenig ineinander, daß bei seiner Ausübung die Schüler die von einem Gymnasium zu fordernde allgemeine menschliche Bildung unmöglich erlangen können. . . . Doch warum die Gebrechen des reformierten Gymnasiums noch weiter im einzelnen aufdecken, da sie sich jedem Unbefangenen beim ersten Blicke zeigen, und das
Politische Rundschau.
Die Meldung, die neue Militärvorlage fei bereit» dem Bundesrate zugegangen, ist unzutreffend. Die Ausarbeitung der Vorlage befindet sich noch in einem Stadium, daß kaum vor zwei bis drei Wochen der Bundesrat in die Lage kommen wird, sich mit ihr zu beschäftigen. Was von der „Täglichen Rundschau" neuerlich über den Inhalt der Vorlage mitgeteilt wird, wird als eine Kombination bezeichnet, die Richtiges mit Unrichtigem vermenge. Richtig ist die Zahl derjenigen Militärdiensttauglichen, die zurzeit nicht zur Einstellung gelangen, jährlich 45—50 000 Mann betragt. Auf dieser Tatsache, die angesichts der neueren Bestrebungen Frankreichs, seine Rekrutenziffer zu erhöhen, eine besondere Bedeutung, erhält, und nicht scharf genug dem Bewußtsein unserer nationalen Parteien eingeprägt werden kann, beruht, wie leicht erklärlich, die von der Heeresverwaltung in Aussicht genommene Verstärkung unserer Wehrkraft. Inwieweit aber diese Tatsache in der neuen Militärvorlage Berücksichtigung gefunden hat, bezw. finden wird, steht noch ebenso wenig fest, wie die Einzelheiten des künftigen Gesetzes. Was in dem genannten Blatte über die Äd- sicht der Militärverwaltung, die Wehrordnung vom Jahre 1888 hinsichtlich der Grundsätze für die Einstellung Militär- pflichter zu ändern gesagt ist, dürfte auf einem Irrtum beruhen, da die darauf bezüglichen Bestimmungen in das Gesetz über die Staats- und Reichsangehörigkeit gehören und zum Teil in dem neuen Entwürfe eines solchen Gesetzes bereits berücksichtigt sind.
Mp. Die Vorwirkung unserer neuen Heeresvorlage in Frankreich. Die Aeußerungen der französischen militärischen Fachpresse deuten schon jetzt darauf hin, daß der Eindruck unserer kommenden Heeresvorlage dort um so tiefer und nachhaltiger sein wird, je mehr man sie mit einem Schlage, nicht in kleinen Dosen, auf Jahre verteilt durchführt. Eine erste praktische Folge Hrer Ankündigung besteht darin, daß der neue Kriegsminister Etienne den Zeitpunkt, zu dem die Rekruten „mobilisable", d. h. in die mobilen Truppen ein- stellungsfähig fein sollen, für 1913 bei der Infanterie unB der Gebirgsartillerie auf den 1. Februar, für das Geniekorps auf den 15. Februar, die Kavallerie und Feldartillerie auf den 1. März festgestzt hat. Weiter besteht Etienne auf der baldigen Aenderung der Artikel 19, 51, 54 und 40 des Rekrutierungsgesetzes. Hiernach soll dem Kriegs- und Marineminister „unter gewißen Umständen" — was einen weiten Spielraum bedeutet — gestattet sein, einen oder mehrere Reservistenjahrgänge, ganz oder zum Teil, unter die Waffen zu berufen und auch den ältesten, entlassungs- berechtigten aktiven Jahrgang unter den Waffen zu behalten. Beides bedeutet nichts anderes, als die Mobilmachung
hiesige Publikum schon längst über das Ungenügende desselben entschieden hat, indem fast alle Eltern chre Kinder in Privatanstalten schicken und für den Unterricht derselben jährlich einen unverhältnismäßig großen Kostenaufwand mache« müßen?"
Wie waren nun die beiden höheren Schulen Hamms entstanden und welche Entwicklung hatten sie bis zu jenen traurigen Zeiten durchgemacht? Wie war das Schulwesen Hanaus in älterer Zeit überhaupt? Welche Anforderungen stellte man vor 100 Jahren an eine höhere Schule und wie sahen die nach Dalbergs Unterrichtsgesetz neugestalteten Hanauer Schulen aus? Antwort auf diese Fragen finden wir in der von Prof. Dr. A n k e l verfaßten und soeben erschienenen F e st s ch r i f t, deren Inhalt in vier Abschnitts behandelt: 1. Das Großherzogtum Frankfurt, 2. Das Dal- bergische Unterrichtsgesetz vom 1. Februar 1812, 3. DM höhere Schulwesen Hanaus im 17. und 18. Jahrhundert, 4. Die Durchführung des Dalbergischen Unterrichtsgesetzes in Hanau. Die Schrift ist eine auf gründlichem archivalischem Quellenstudium, mit Benützung der sämtlichen ein- schlägigen Literatur beruhende tiefgründige Arbeit, die rm Rahmen der Zeitgeschichte die Geschichte der höheren Schulen der Stadt Hanau vor 100 Jahren behandelt Was für eine gewaltige Arbeit der Verfasier hier geleistet hat, davon hat schlechterdings doch nur derjenige eine Vorstellung der selbst in zahllosen alten Aktenbündeln mit ihrem Staub und Modergeruch den Lebensäußerungen langstentschwundener Geschlechter nachgespürt und sie zu einem Zeitbilde zusammenzufügen versucht hat. ,
Skizzieren wir ganz kurz die Geschichte derjenigen Hanauer Schule, aus der unsere heutige Oberrealschule hervorgegangen ist: des Lutherischen Gymnasiums. Als im Jahre 1642 die reformierte Linie des Hanauer Grafenhauses ausstarb und die lutherische Linie der Hanauer Grafen zur Regierung gelangte, war es das Bestreben des neuen Regenten, so rasch wie möglich in der Residenzstadt