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8« Wettatm»

ja.i.iin schließt, da die Mächte nicht von ihrer Auffassung abgehen werden, die in der Kollektivnote niedergelegt ist. Anderer« seit» werden die Mächte keinen Druck auf die Balkanstaaten ausübm, um sie zur Annahme der der türkischen Vorschläge zu veranlassen, die ja bisher den Wünschen der Großmächte nicht vollständig entsprechen.

London, 2. Febr. Nach der Dotschafterkonferenz richteten die Botschafter an ihre Regierungen Telegramme, welche die Ansichten der Konferenz über die türkische Antwort wieder­geben. Es herrscht allgemein die Ansicht, daß die türkische Antwort eine Grundlage gewährt, auf der die Friedens­verhandlungen wieder ausgenommen werden könnten. Die Botschafter bringen in Vorschlag, diese Ansicht der bulgarischen Regierung zur Kenntnis zu geben. Man glaubt, daß in den offiziellen Kreisen Londons eine ähnliche Anschauung herrsche. Der heutige Besuch Danews auf dem Auswärtigen Amt wird damit in Verbindung gebracht.

Adrianopel.

Konstantinopel, 2. Febr. Das Preßbureau veröffent- licht ein Telegramm, das der Minister des Innern gestern von dem Wali von Adrianopel erhalten hat, welches besagt: Die Gerüchte, die seit Abschluß des Waffenstillstandes in Adrianopel verbreitet worden sind, entmutigten die ganze Be­völkerung. Das neue Kabinett gab den Belagerten neues Leben und es gibt in Adrianopel niemand, der nicht sein Leben opfern wird, um Adrianopel zu verteidigen, das ein sehr wichtiger Bestandteil des Reiches ist. In der Festung sind Lebensmittel und Munition, die noch sehr lange aus­reichen. Verteidiger und Bevölkerung hoffen sicher auf den Sieg. Der Wali von Adrianopel erhielt den Großkordon des Osmanieh-Ordens.

Gerichtssaal.

Der Ingenieur als Eisenbahnräuber.

S. & H. Halle, 31. Jan. In dem Prozeß gegen den Zivilingenieur Dreyer aus Groß-Lichterfelde wegen der Eisenbahndiebstähle in v-Zügen, der seit gestern die hiesige Strafkammer beschäftigt, wurde noch einmal Untersuchungs­richter Dr. Sattelmacher (Halle) als Zeuge vernommen. Er bekundete, daß der Angeklagte in der Untersuchungshaft eine Novelle über die Opiumsucht geschrieben habe. An seine Frau habe er aus der Haft geschrieben:Habe keinen Klaps mehr, für immer von der Opiumsucht geheilt." Die Frau des Angeklagten bekundete als Zeugin, daß ihr Mann schon als Kind sehr nervös gewesen sei und an Wein­krämpfen gelitten habe. Manche seiner Handlungen waren direkt unverständlich. In Danzig brach er einmal auf der Post ohnmächtig zusammen^ es war die Folge eines Opium­rausches. Zeitweise habe er Frau und Kinder bis zur Be­wußtlosigkeit gequält. Die Zeugin war verschiedentlich der Ansicht, daß ihr Mann an Gehirnerweichung leide. (Der Angeklagte verwahrt sich durch Zwischenrufe dagegen, daß er als dummer Junge hingestellt werde und läßt sich nur schwer durch seinen Verteidiger beruhigen.) Die Zeugin schildert dann weiter, wie Dreyer erzählte, er habe den Juwelenfund an der Lichtenfelder Bahnstrecke gemacht. Auf Befragen durch den Sachverständigen gibt die Zeugin noch an, daß der Angeklagte in letzter Zeit körperlich sehr abgenommen habe, er sah aus wie eine Leiche. Auch sein Verhalten in geschlechtlicher Beziehung sei nicht normal gewesen. Wäh­rend der Aussage der Zeugin über diese Dinge wurde die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Verschiedene andere Zeu­gen haben von dem Angeklagten einen unheimliHen Ein­druck empfangen. Der Sachverständige Professor Aschaffen­burg (Köln) betont, er würde gemäß dem V. G. B. den An­geklagten ohne weiteres entmündigen; in kriminellen Sachen halte er ihn aber für verantwortlich. Die Gutachten von Prof. Schultz (Halle) und Dannemann (Gießen) gehen ebenfalls dahin, daß Dreyer geistig sehr minderwertig und durch Opiumgenuß degeneriert sei, daß aber der § 51 ihm nicht zuzubilligen sei. Er habe das Gefühl für das, was sich gehöre, völlig verloren; von Dämmerzuständen könne aber nicht gesprochen werden. Der Staatsanwalt betonte in seinem Plaidoyer, daß der Angeklagte zwar degeneriert sei, daß die Diebstähle aber mit einem Raffinement ausgeführt seien, das dem erfahrensten Dieb Ehre mache. Es fei wahr­scheinlich, daß der Angeklagte noch mehr Diebstähle began­gen habe, als hier zur Anklage stehen. Infolge der Opium­sucht des Angeklagten will der Staatsanwalt nicht Zucht­haus, sondern nur Gefängnis beantragen. Er hält den An­geklagten in allen zur Anklage stehenden Fällen für über­führt und beantragt gegen ihn unter Zubilligung mildern­der Umstände eine Gesamtstrafe von 2 Jahren und 5 Mo­naten Gefängnis. Drei Monate sollen durch die Unter­suchungshaft als verbüßt gelten. Der Verteidiger Rechts­anwalt Halpert (Berlin) bemüht sich nachzuweisen, daß der Angeklagte ein zerrütteter Geist sei.' Wenn man ihn über­haupt für schuldig halte, dann sei das Strafminimum am Platze. Man könne auch an dem Gutachten von Männern wie Aschaffenburg und Dannemann nicht vorübergehen, die gesagt hätten, daß der Angeklagte am Rande der Unzu­rechnungsfähigkeit stehe. Nach kurzer Beratung verkündet der Vorsitzende das Urteil. Dreyer wurde wegen Dieb­stahls und Betrugs zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt. Elf Monate der Untersuchungshaft wurden ihm in Anrechnung gebracht, auch wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkannt. In der Begründung wurde als strafmil­dernd anerkannt, daß der Angeklagte durch den dauernden Opiumgenuß zerrüttet sei. Andererseits hatte der Gerichts­hof keinen Zweifel, daß b»r Angeklagte zur Zeit der Straf­taten im Besitz seiner C..steskraft war, soweit diese über­haupt noch vorhanden war.

Ernst Ebender vor dem Meininger Schwurgericht.

Meiningen, 31. Jan. Unter dem Vorsitz des Oberlandes­gerichtsrats Dr. Körner-Jena und bei starkem Andrange des Publikums verhandelte am Donnerstag das Schwnr«

Memraq

gericht in Meiningen gegen den bei dem Morde am Förster Romanus beteiligten Ernst Ebender. Die ihm zur Last ge­legte Ermordung seines Vaters bei einer Schlägerei bestritt der Angeklagte aufs entschiedenste. Der jetzigen Anklage lag folgender Tatbestand zu Grunde: Im September 1909 trieb sich die Bande Ebender in der Nähe Meiningens umher und beunruhigte die Bevölkerung in weitem Umkreise. Mehr­mals beteiligte sich Militär an der Suche nach den berüch­tigten Verbrechern, aber man kam immer zu spät. Am 20. Dezember 1909 gelang es endlich, 6 Erwachsene und 9 Kin­der festzunehmen, nachdem sie zuvor verschiedene Einbrüche verübt hatten. Auf dem Wege zum Amtsgericht Meiningen mußte wegen einbrechender Dunkelheit in Nordheim im Grabfeld Halt gemacht werden. Man sperrte sämtliche Zi­geuner in das sogen. Torhaus und stellte 6 handfeste Leute zu ihrer Bewachung auf. Nach Mitternacht begannen die Gefangenen einen Höllenlärm und bequemten sich erst zur Ruhe, als man den Ortsvorstand holte. Morgens gegen 6 Uhr begehrten einige Weiber Auslaß, der ihnen auch unter Bewachung gewährt wurde. Plötzlich stemmten sich dann die zurückgebliebenen Männer gegen die Tür, eine wilde Schießerei begann, und die Bande bahnte sich mit Revolvern, Stock und Faust einen Weg zur Freiheit. Bei der allgemeinen Rauferei wurden verschiedene Wachposten verletzt; einer bekam sogar einen Schuß in den linken Arm. Dieser Schuß soll von dem Angeklagten abgegeben sein. Sämtliche Zigeuner entkamen uni) trieben sich darauf eine Zeitlang im Ausland umher. Als die Mordtat an dem Förster Romanus geschah, war auch der Angeklagte dabei. Diese Tat suchte er auf seine beiden Brüder abzuwälzen, die überall gesehen worden, aber nirgends zu fassen sind. Der Angeklagte bestreitet auch, daß er sich an jener Meuterei vom 20. Dezember 1909 mit einer Schießwaffe beteiligt habe, er sei lediglich ausgerissen, ohne jemanden anzugrei­fen. Die Geschworenen bejahten indes die Schuldfragen nach gewaltsamem Ausbruch zusammengerotteter Personen, nach tätlichem Angriff auf sämtliche Personen und nach Gewalt­tätigkeiten in einheitlicher Handlung. Der Erste Staats­anwalt beantragte 3^ Jahre Zuchthaus. Das Gericht ver­urteilte den Angeklagten, der auch während der Verhand­lung stark bewacht und gefesselt ist, unter Einrechnung der ihm seiner Zeit vom Mainzer Schwurgericht wegen Mord­versuchs an einem Wachtmeister zudiktierten Strafe von 5 Jahren Zuchthaus zu einer Gesamtstrafe von 6^ Jahren Zuchthaus, 15 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht.

Der Flieger Wiencziers wegen Meineides vor Gericht.

8. & H. Leipzig, 1. Febr. In dem Prozeß gegen den Flieger Wiencziers und Frau Hensel wegen betrügerischen Bankerotts und Meineids bezw. Beihilfe dazu, wurde nach eintägiger Pause die Verhandlung wieder ausgenommen. Zu Beginn derselben stellte der Verteidiger der Frau Hensel, Rechtsanwalt Dr. Jaffe (Berlin) folgenden Veweisantrag: Als Zeugen sollen geladen werden Ingenieur Ekkelmann, der Repräsentant der Rumplerwerke, und Rechtsanwalt Cohnitz, beide aus Berlin. Ekkelmann soll bekunden, daß Direktor Schmahl, der frühere Sportberichterstatter des Berliner Lokal-Anzeiger", der die Anzeige erstattete, dies nur getan und das ganze Strafverfahren überhaupt nur herbeigeführt hat, um den Angeklagten Wiencziers unmög­lich zu machen. Der Zeuge wird insbesondere bekunden, daß er einem Gespräch zwischen Direktor Wiener und Schmahl in der Wohnung des ersteren beigewohnt habe, in welchem Schmahl den Wiener gedrängt hat, ihm doch seine Forde­rung gegen Wiencziers abzutreten, er wolle auch alle hier­durch entstehenden Kosten bezahlen, da ihm nur darum zu tun sei, den Wiencziers unmöglich zu machen. Dieser Zeuge sei deshalb von größter Wichtigkeit, weil er einerseits den Angeklagten Wiencziers kaum kennt, also vollkommen unbe­fangen ist, andererseits, weil die Verteidigung auf dem Stairdpunkt steht, daß Schmahl lediglich aus * persönlichen Gründen sich zum Werkzeug des Kommerzienrats Meyer ge­macht hat, um die Ehe zwischen dessen Tochter und dem An­geklagten nichtig zu machen, obwohl Schmahl selbst vorher die Tochter des Kommerzienrats Meyer, die jetzige Frau des Angeklagten, entführen und heiraten wollte. (Beweg.) Der Zeuge Rechtsanwalt Cohnitz wird zum Beweis für die Unglaubwürdigkeit Wieners benannt. Der Staatsanwalt beantragt die Ladung des Rechtsanwalts Hagen aus Leip­zig, der bekunden soll, daß Kommerzienrat Meyer nicht aus persönlichen Motiven, um Wiencziers zu schädigen, Straf­anzeige gegen ihn erstattet habe, sondern daß dies vielmehr aus staatsbürgerlichen Motiven geschehen M, um ein Un­recht durch Bestrafung sühnen zu lassen. Der Gerichtshof gibt diesen Beweisanträgen statt.

Es folgte dann eine längere Vernehmung der beiden Angeklagten, die sich um die schon wiederholt erörterte Frage drehte, ob und wieviel Geld der Angeklagte von Frau Hensel geliehen habe.

Zeuge Rechtsanwalt Cohn hat verschiedene Prozesse für den Angeklagten geführt. Wiencziers habe die Kostenvor­schüsse stets pünktlich bezahlt, wie er angenommen b ibe, aus eigenen Mitteln, denn er sei zu dieser Zeit einer der be» kanntesten Flieger gewesen. Er, der Zeuge, sei selbst ein­mal in Johannistal gewesen und habe gesehen, wie ihn der deutsche Kronprinz zu seinen Erfolgen beglückwünscht habe. Zeuge Kaufmann Flinsch (Stuttgart), der auf Anregung des Untersuchungsrichters Strafantrag gegen den Ange­klagten gestellt hatte, bekundet, daß er diesem 10 000 Mark geliehen habe, wovon ein Flugzeug gekauft werden sollte. Später trat der Zeuge von dem Vertrage zurück, weil er einsah, daß die Ausführung der Pläne Wiencziers weit mehr Geld kosten würde. Der Zeuge bestätigt dem Angeklag­ten, daß er bei diesem niemals eine Unwahrheit feststellen konnte. Zeuge Rechtsanwalt Hävelein (Berlin) hat dem Angeklgaten erklärt, er halte die Uebereignung der Preise an Frau Hensel für durchaus möglich, trotzdem ihm die

Satte 8

Forderung der FluggesellschaftPilot" an den Angeklag­ten bekannt war. Diese Forderung, bestehend in der ver­fallenen Konventionalstrafe hat der Zeuge für unsittlich gehalten. Er meint, daß ein hoher Grad von Unsittlichkeit darin liege, wenn einem Angestellten, nachdem er so und so lange sein Leben aufs Spiel gesetzt hat, lediglich ein Minus von 50 000 Mark bleibt. Nach der Verlesung der Akten­stücke wurde die Weiterverhandlung auf Montag vertagt.

Da die weitere Verhandlung nur Wiederholungen des bisher bereits behandelten Materials bringen dürfte, wer­den wir uns, falls nicht irgend welche Zwischenfälle eintreten sollten, auf die Wiedergabe des etwa Mitte nächster Woche erfolgenden Urteils beschränken.

Aus aller Wett.

Ein Personenzug vom Schneesturm umgeweht.

Zittau, 31. Jan. Heute früh gegen ^>6 Uhr wurde der Personenzug der staatlichen Kleinbahn, als er Reichenau in der Richtung nach Zittau verlassen hatte, am Kurort Bad Oppelsdorf vom Sturm erfaßt; acht Waggons, die Loko­motive und der Packwagen wurde umgeworfen. Den etwa 70 Passagieren, vorwiegend Arbeitern, gelang es, sich durch die zertrümmerten Fenster zu retten. Drei Personen erlitte« durch Glassplitter an Händen und im Gesicht Verletzungen. Der dritte Waggon des Zuges geriet dadurch, daß der In­halt des Zuges umhergeschleudert wurde, in Brand und wurde eingeäschert. Um 8 Uhr ist von Zittau aus ein Hilfszug nach der Unfallstelle abgrgangen. Die Auf­räumungsarbeiten werden durch den Sturm sehr erschwert. Auch ein großer Teil der Telegraphen- und Telephon­leitungsstangen ist von dem Unwetter umgerissen worden, so daß der Drahtverkehr zum Teil gestört ist. Bis aus weiteres ist nun der Verkehr zwischen Zittau und Wald­oppelsdorf möglich.

Handel, Gewerbe und Derbehr.

W. Berlin, 2. Febr. Der bei der Häuteverwettung vereinigter Berliner Großschlächter beschäftigte 40 Jahre alte verheiratete Buchhalter Martin Wagner hat seiner Ge­sellschaft über 22000 Mark unterschlagen und ist damit ge­flüchtet. Auf seine Ergreifung ist eine Belohnung von 500 Mark ausgesetzt worden.

Marktbericht.

Hanau, 1. Februar. (Lebensmittelpreise.) Geflügel: Tauben, das Pärchen 1.20 bis 0.00 Mark, ein alt« Hahn 2.50 bis 0.00 M.; ein junger Hahn 0.00 bis 0.00 Mark, ein Huhn 2.002.50 Mark; eine Ente 2.503.00 Mark; eine Gans, junge, 0.000.00 Mark; Gans, gerupft, 0000 Pfg., ^i Kilogramm. Fische: gewohnl. Sorte 0000 Pfg., bessere Sorte 0050 Pfg., Aal 0.000.00 Mk., Hecht 0.000.00 Mk., Bresem 8000 Pfg., Barben 0000 Pfg., Barsch 0000 Pfennig, Karpfen 0.0000 Pfennig., Kabeljau im Ausschnitt % Kilogramm, 00 Pfg., Gemüse: Meerrettich die Stange 1520 Pfg., Spargel, Pfd. 0.000.00 Mk., Blumenkohl d.St. 0.300.60 M., Kopfsalat d.St. 15-00 Pf., Endivien, Pfund 0-15 Pfg.; Rettich, das St. 0-0 Pfg.; Ober- Kohlrabi, St. 0Ö0 Pfg.; Unter-Kohlrabi, St. 1020 Pfg., Wirsing, das Stück 1525 Pfg; Weißkraut, das Stück 2030 Pfg., Rotkraut, d. St. 0.300.50 Pfg., Sellerie da« Stück 1020 Pfg.; Gurken d. St. 00-00 Pfg., Gurken zum Einmachen das Hund. 0.000.00 Mk.; gelbe Rüben das Pfund 010 Pf.; neue Erbien, Pfd. 000 Pfennig, neue Bohnen, Pfd. 0000 Pfg.; Braunkohl Portton 20-30 Pfg., Rosenkohl, 1 Pfund 00-30 Pf., Schwarzwurzeln, 1 Pfund 2030 Pf., Spinat 1 Pfund 25-30 Pf.; Lattig, Pott. 00 -00 Pf.; Schmalzkraut, die Port. 0020 Pfz.; Kartoffeln, das kg alte 00-00, neue 67 Pfg. Obst: Kirschen, das Pfund 00 bis 00 Pfg., Stachelbeeren das Pfund 00 bis 00 Pfg., Johannistrauben, d. Pfd. 00 bis 00 Pfg., Trauben, d. Pfd. 0.70-0.00 Pf., Erdbeeren, das Pfd. 0.00 Mk., Himbeeren, d. Pfund 0000 Pfennig, Heidelbeeren-, das Pfd. 00 bis 00 Pfennig, Aepfel, das Pfund 150.30 Mk., Birnen, d. tzfd. 10-20 Pfg., Pflaumen, d. Pfd. 00 bis 00 Pfg.; Zwetschen, das Pfd. 0000 Pfennig; Nüsse das Pfund 50-60 Mk., Pfirsiche, das ff. Kg. 0.00-00 Pf., Citronen, das Stück S10 Pfennig, Apfel- sinen d. Stück 510 Pfennig; Paradiesäpfel, das Pfund 70-00 Pfg. Bohnen d. Pfd. 00 Pf., Linsen d. Pfd. 00 Pf. Versch.: Butter, das Pfd. 1,30 bis 1,55 Mk.; Käse, 1 Stück 4-8 Pfg.; Eier, d.St. 812 Pfg.; Gânseeier, St.00-00 Pfg., Zwiebeln, 1 Pfd. 0-6 Pf.; Welschkorn, 1 Pfd. 00-00 Pfg., Radieschen, Bündel 10 Pf. ; Kastanien Pfd. 25-00 Pfg.; Weizenmehl, 1. Sorte 00 Pfg., 2. Sorte 00 Pfg., 3. Sorte 00 Pfennig; Spansau, St. 0.00-0.00 Mk.

Berlin, L Febr. Weizen Mai 209.50, Juli 21075, Septbr. 203.75. Roggen Mai 175L5, Juli -.-. Hafer -Mal 173.25, Juli 175.. Mais Mai.-. Rüböl Jan. 66.10, Mai 64.-, Weizenmehl 24.2528.00. Roggenmehl 21.0023.50.

Hamburg, 1. Febr. Kaffee Santos März 67^4. Mai 67 Sept. 68, Dez. 67'/, Pf. Rohzncke r Januar 9.67ff-, Marz 9.82/* Mm 9.90, Aug. 10.02 7«, Ost 10.30, Dez. 10.05. Ame rrk. Baumwolle Jan.. März. Mai ®r. Mecklenburg. Jan. 203-. Gerste Südruss. Jam 144-. MarS stet. Amerik. mix. Jan. HO-. La Plata Jan. lU- Wol fest. Loco verzollt 67. Salpeter fest loco 11.75 Februar- März 11.75-, Mai 11.65-. Schmalz stet. Amerik. steam 54- -, Chamberlain 54'/«. Cacao: Quapanil. 63, Tnmdat 65. Paris, 1. Febr. Roggen Jan. 20 Febr 2(725 Marz- Ium 20 75 Mai-Aug. 20.70. Welzen Jan. 28.15, Febr. 28., März-J mi'27.90, Mai-Aug. 27.40. Mehl Jan. 37.10, Febr. 36.90, März-Juni 37.70, Mai-Aug. 36.25. Wol Jan. 73, Febr. 71 'A. März-Juni 69-/4, Mai-August 68'/,. Sp rrltus Jan. 37-/., Febr, 38'/4, Mai-Aug. 39^2, Sept.-Dez. 39%. Rohzucker loco 26*/«, Jucker Jan. R>'/», Februar 30-/4 März-Juni 31'/», Mai-Aug. 31*/,. Lein öl^Jan. 64%, Febr. 63, März-Juni 62, Mai-Aug. 61.

Budapest, 1. Febr. Weizen April 11.74. Roggen April 14X08. Hafer April 10.60. Mais Mai 7.68»